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Lebensschutzorganisation klagt US-Justizministerium

29. Mai 2024 in Prolife, 1 Lesermeinung
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Anlass ist der Fall des Lebensschützers Mark Houck, der von FBI verhaftet, vom Justizministerium angeklagt, vom Gericht aber freigesprochen wurde. Er sieht sich in seinen Bürgerrechten verletzt.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Die Lebensschutzorganisation „40 Days for Life“ klagt das US-Justizministerium sowie Beamte der örtlichen Polizei und des Bundesstaates Pennsylvania im Zusammenhang mit deren Vorgehen gegen Mark Houck.

Houck gehört der Lebensschutzorganisation an und wurde 2022 von 20 bewaffneten FBI-Beamten wegen eines Zwischenfalls vor einer Abtreibungsklinik, der sich bereits im Oktober 2021 ereignet hatte, verhaftet. Die Beamten drangen eines Morgens bei ihm zu Hause ein und bedrohten Houck und seine Familie, obwohl er sich zuvor bereit erklärt hatte, mit den Behörden zu kooperieren. Houck wurde angeklagt, das Gericht sprach ihn aber frei. (Siehe Link)


Der Lebensschützer sieht sich durch das Vorgehen der Behörden und des Justizministeriums in seinen Bürgerrechten verletzt. Außerdem sei seiner Familie Schaden zugefügt worden, heißt es in der Klage.

Mit der Klage will der juristische Arm von „40 Days for Life“ nicht nur die Rechte von Mark Houck, sondern von allen Lebensschützerin in den USA verteidigen, die vom US-Justizministerium verfolgt würden, gab ein Sprecher der Organisation bekannt.

„40 Days for Life“ habe seit 2007 mit dem US-Justizministerium und dem FBI gut zusammengearbeitet. Durch die Aufhebung des Abtreibungsurteils „Roe v. Wade“ habe sich die Situation für die Lebensschutzorganisation geändert. Durch die Aktivitäten von „40 Days for Life“ würden Abtreibungskliniken geschlossen, heißt es in der Stellungnahme weiter. Deshalb bestehe die einzige Möglichkeit „40 Days for Life“ loszuwerden darin, die Redefreiheit zu beschränken.

„40 Days for Life“ habe deshalb eine juristische Abteilung gegründet, das „40 Days for Life Institute of Law & Justice“. Dieses Institut habe das Ziel, Lebensschützer mit der bestmöglichen juristischen Unterstützung zu versehen.

 


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