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Unterstützung der CSU für SPD-Kandidatin am Bundesverfassungsgericht möglich

8. Juli 2025 in Deutschland, 11 Lesermeinungen
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Es gehe um die Handlungsfähigkeit ‚unserer Demokratie‘, sagt Landesgruppenchef Hoffmann. SPD-Kandidatin Brosius-Gersdorf ist wegen ihrer Haltung zur Abtreibung umstritten.


Berlin (kath.net/jg)
Alexander Hoffmann, Landesgruppenchef der CSU im Deutschen Bundestag, hat angedeutet, dass seine Partei die von der SPD nominierte Kandidatin Frauke Brosius-Gersdorf als Richterin für das Bundesverfassungsgericht unterstützen könnte, berichtet die Zeitung Welt.

„Bei den Richterwahlen für das Bundesverfassungsgericht geht es um die Handlungsfähigkeit unserer Demokratie“, sagte Hoffmann gegenüber der Augsburger Allgemeinen. Es brauche ein „geschlossenes Votum der Parteien der Mitte, um die Funktionsfähigkeit des höchsten deutschen Gerichts sicherzustellen“, gerade angesichts des Erstarkens der radikalen Ränder im Bundestag, sagte der Politiker.


Die Abgeordneten der Unionsparteien sollten für Brosius-Gersdorf stimmen, damit der Kandidat der CDU/CSU ebenfalls nominiert werde. „Die Mehrheitsverhältnisse im Bundestag sind so, dass wir unseren Wunschkandidaten nur im Paket mit weiteren Personalentscheidungen durchsetzen können“, sagte Hoffmann wörtlich.

Im Wahlausschuss des Bundestages soll am Abend des 7. Juli (nach Redaktionsschluss) eine Empfehlung zur Nachbesetzung von drei Richterstellen beschlossen werden. Zwei Kandidaten wurden von der SPD nominiert, einer von der CDU/CSU. Gegen Brosius-Gersdorf gab es Einwände aus den Unionsparteien, unter anderem wegen ihrer Einstellung zur Abtreibungsfrage. Brosius-Gersdorf hatte die Ansicht vertreten, dass die Menschenwürde erst bei der Geburt beginnt. (Siehe Link)

Das Bundesverfassungsgericht hat 16 Richter, die je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt werden. Derzeit sind drei Positionen vom Bundestag zu besetzen. Im Wahlausschuss des Bundestages sind acht von zwölf Stimmen für die Empfehlung eines Richters nötig. Die CDU/CSU hat fünf Mitglieder, die SPD zwei, Grüne und Linke je ein Mitglied, die AfD drei. Die notwendige Mehrheit könnte sich daher mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und Grünen ergeben. Laut einem Grundsatzbeschluss der CDU darf es keine parlamentarische Zusammenarbeit mit der Linken und mit der AfD geben.

Wenn der Ausschuss eine Empfehlung ausspricht, wird über den Kandidaten im Plenum des Bundestages abgestimmt. Diese Wahl ist für Freitag, den 11. Juli, vorgesehen. Für die Wahl ist eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen Stimmen notwendig. Da Union und SPD eine Abhängigkeit von der AfD vermeiden wollen, brauchen sie die Unterstützung von Grünen und Linken.

CDU/CSU will Richter Günter Spinner vom Bundesarbeitsgericht aufstellen, die SPD neben Brosius-Gersdorf die Jura-Professorin Ann-Katrin Kaufhold, wie der Deutschen Presseagentur aus Parteikreisen bestätigt wurde.

 


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