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CDL fordert Unionsparteien auf, die Pro-Abtreibungs-SPD-Kandidatin fürs BVG wegen Haltung zum Lebensrecht abzulehnen


Berlin (kath.net/rn)

Die "Christdemokraten für das Leben" (CDL) warnen vor der Nominierung der linken  Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als neue Vize-Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes.  Am 7. Juli wird der zwölfköpfige Wahlausschuss des Bundestags über drei Kandidaten als Richter für das Bundesverfassungsgericht abstimmen. Anschließend benötigen die zukünftigen Richter des Bundesverfassungsgerichtes noch eine Zweidrittelmehrheit im deutschen Bundestag.

Die Bundesvorsitzende der Christdemokraten für das Leben (CDL), Susanne Wenzel, warnt vor der Ernennung: "Die Dominanz des kleineren Koalitionspartners in der neuen Bundesregierung setzt sich auch nach den Verhandlungen des Koalitionsvertrages fort. Während die SPD zwei neue Kandidaten für das Bundesverfassungsgericht vorschlägt, benennen die Wahlgewinner CDU/CSU nur einen Kandidaten."

Doch noch viel entscheidender ist die Kandidatenauswahl der SPD: Sie schlägt die Verfassungsrechtlerin Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf als neue Vize-Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes vor. Brosius-Gersdorf ist für Abtreibungsaktivisten keine Unbekannte. Sie war als stellvertretende Koordinatorin der „Arbeitsgruppe Schwangerschaftsabbruch“ schon Mitglied der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“, die von der Ampelkoalition eingesetzt worden war.


In der Pressekonferenz zum Abschlussbericht der Kommission im April 2024 stellte sich Frau Brosius-Gersdorf gegen die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes zum §218 StGB. So beanstandete sie, dass das BVerfG in seinen Urteilen von 1975 und 1993 dem ungeborenen Kind ab Nidation das volle Lebensrecht „zuerkannt“ hätte, „also genau so wie bei den geborenen Menschen und übrigens auch den vollen Schutz der Menschenwürdegarantie.“ Aus Sicht der Juristin seien sowohl Überzeugungskraft als auch Konsistenz beider Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes „überschaubar“. Damit distanziert die Kandidatin für das Bundesverfassungsgericht sich mehr als eindeutig von einer über Jahrzehnte geltenden Rechtsprechung, die auf dem Boden des Grundgesetzes steht.

Frau Brosius-Gersdorf tritt für eine unterschiedliche Gewichtung des Lebensrechtes des ungeborenen Kindes je nach Entwicklungsstadium ein und betont: „Es gibt gute Gründe dafür, dass die Menschenwürdegarantie erst ab Geburt gilt“. Jemand, der Kindern vor der Geburt die Menschenwürde nicht zuerkennen will, ist aus Sicht der CDL als Richterin oder sogar zukünftige Präsidentin des Bundesverfassungsgerichtes nicht tragbar. Würde die CDU diese Kandidatur zulassen, würde sie an der Aufhebung des uneingeschränkten Lebensrechtes von Kindern vor ihrer Geburt mitwirken.

Die CDL fordert die Unionsparteien auf, diese Kandidatur im Wahlausschuss des Bundestages und im Bundestag und Bundesrat nicht zu unterstützen und einen geeigneten Kandidaten für dieses bedeutungsvolle Amt auszuwählen, der nicht als politischer Aktivist in roter Robe über Fragen unseres Grundgesetzes entscheidet, die zentrale gesellschaftliche Auswirkungen haben.“


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