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Die Liturgie gehört nicht uns! Reform muss aus der Tradition wachsen

27. Mai 2026 in Aktuelles, 8 Lesermeinungen
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Leo XIV.: die Grenze zwischen organischer Reform und liturgischer Eigenmächtigkeit. Das Verhältnis von Überlieferung, Fortschritt und kirchlicher Einheit im Licht von ‚Mediator Dei‘ und ‚Sacrosanctum Concilium‘. Von Armin Schwibach


Rom (kath.net/as) „Denn alles, was einst geschrieben worden ist, ist zu unserer Belehrung geschrieben, damit wir durch Geduld und durch den Trost der Schriften Hoffnung haben. Der Gott der Geduld und des Trostes aber schenke euch, eines Sinnes untereinander zu sein, Christus Jesus gemäß, damit ihr Gott, den Vater unseres Herrn Jesus Christus, einmütig und mit einem Munde preist“ (Röm 15,4-6).

Gegen liturgische Eigenmächtigkeit und der notwendige Respekt vor dem, was einem nicht gehört: Bei der Generalaudienz am Mittwoch zog Papst Leo XIV. eine deutliche Grenze zwischen legitimer liturgischer Erneuerung und eigenmächtigen Eingriffen in die Ordnung der Kirche. Im Rahmen seiner Erläuterungen zu den Dokumenten des Zweiten Vatikanischen Konzils setzte er seine Katechesen zur Liturgie fort und entfaltete die Frage nach dem Verhältnis von Tradition und Reform im Leben der Kirche. Ausgangspunkt seiner Überlegungen war die Enzyklika Mediator Dei von Papst Pius XII., in der der ehrwürdige Diener Gottes die lebendige Dynamik kirchlicher Entwicklung in Erinnerung gerufen hatte. Der Papst verwies auf die Formulierung seines Vorgängers: „Die Kirche ist ohne Zweifel ein lebendiger Organismus; deshalb wächst sie und entfaltet sie sich auch im Bereich ihrer heiligen Liturgie und paßt sich den zeitbedingten Notwendigkeiten und Umständen an, immer jedoch unter Wahrung der Unversehrtheit ihrer Lehre“ (Mediator Dei  259).

Von diesem Grundsatz aus stellte Leo XIV. die Kontinuität in Bezug auf das Zweite Vatikanischen Konzil heraus. Im Proömium der Konstitution Sacrosanctum Concilium habe das Konzil anerkannt, dass es in besonderer Weise seine Aufgabe sei, „sich um Erneuerung und Pflege der Liturgie zu sorgen“. Das Konzil sei mit dem Ziel versammelt worden, „das christliche Leben unter den Gläubigen mehr und mehr zu vertiefen, die dem Wechsel unterworfenen Einrichtungen den Notwendigkeiten unseres Zeitalters besser anzupassen, zu fördern, was immer zur Einheit aller, die an Christus glauben, beitragen kann, und zu stärken, was immer helfen kann, alle in den Schoß der Kirche zu rufen“ (ebd.).


Der Papst erinnerte daran, dass in jener geschichtlichen Situation das Bedürfnis nach einer Erneuerung der rituellen Formen deutlich wahrgenommen worden sei, durch die die Kirche über Jahrhunderte hinweg die Verherrlichung Gottes und die Heiligung des christlichen Volkes vollzogen habe. Durch die liturgische Bewegung sei die Überzeugung gereift, die später auch Johannes Paul II. zum Ausdruck gebracht habe: „Es besteht ein sehr enger und organischer Zusammenhang zwischen der Erneuerung der Liturgie und der Erneuerung des ganzen Lebens der Kirche. Die Kirche handelt nicht nur, sondern sie bringt sich auch in der Liturgie zum Ausdruck und schöpft aus der Liturgie die Kräfte für ihr Leben (Dominicae Cenae, 13)“. Leo XIV. führte aus, dass die Konstitution Sacrosanctum Concilium zur Erschließung der Gnadengaben der Liturgie den Weg mit einer knappen und klaren Formel gewiesen habe: „damit die gesunde Überlieferung gewahrt bleibe und dennoch einem berechtigten Fortschritt die Tür aufgetan werde“ (SC 23).

In dieser Aussage erkannte Papst Benedikt XVI. das „Reformprogramm“ der Konzilsväter, das „im Gleichgewicht der großen liturgischen Tradition der Vergangenheit mit der Zukunft“ stehe (Benedikt XVI. an die Mitglieder des Päpstlichen Liturgischen Instituts Sant’Anselmo, 6. Mai 2011). Leo XIV. erinnerte an Benedikts Hinweis, dass Tradition und Fortschritt nicht gegeneinander ausgespielt werden dürften: „Nicht selten werden Tradition und Fortschritt auf ungeschickte Weise miteinander in Gegensatz gebracht. In Wirklichkeit ergänzen die beiden Begriffe einander: Die Tradition ist eine lebendige Wirklichkeit und schließt daher in sich das Prinzip der Entwicklung, des Fortschritts ein. Es ist, als bringe der Fluß der Tradition immer seine Quelle mit sich und strebe zu seiner Mündung“ (Benedikt XVI., ebd.).

Der Papst hob hervor, dass das Konzil die Legitimität eines solchen Fortschritts bekräftigt habe, der in der authentischen Tradition verwurzelt sei. Die Liturgie enthalte „einen kraft göttlicher Einsetzung unveränderlichen Teil“, daneben aber auch „Teile, die dem Wandel unterworfen sind. Diese Teile können sich im Laufe der Zeit ändern, oder sie müssen es sogar, wenn sich etwas in sie eingeschlichen haben sollte, was der inneren Wesensart der Liturgie weniger entspricht oder wenn sie sich als weniger geeignet herausgestellt haben“ (SC 21). Solche Veränderungen seien im Lauf der Jahrhunderte immer wieder erfolgt, damit die Gläubigen durch die liturgischen Handlungen fruchtbar am Pascha-Mysterium Christi teilhaben könnten, das das Fundament des christlichen Glaubens bilde. In diesem Zusammenhang erläuterte Leo XIV., der Kult der Kirche habe sich in die kulturellen Formen jeder Epoche „inkarniert“ und auf diese eingewirkt, sie mitunter auch verwandelt. So sei die Liturgie über Jahrhunderte hinweg ein Träger der Evangelisierung gewesen. Heute gelte es, diese Kraft in Kontinuität mit der lebendigen katholischen Tradition neu zu entfalten, „nach einer Dynamik, die darauf ausgerichtet ist, die Gläubigen in die Fülle der Wahrheit einzuführen“.

Vor diesem Hintergrund verwies der Papst auf die Mahnung der Konzilsväter, wonach jede Überarbeitung der Riten, wenn sie „ein wirklicher und sicher zu erhoffender Nutzen der Kirche verlange“, nur so vollzogen werden dürfe, „dass die neuen Formen aus den schon bestehenden gewissermaßen organisch herauswachsen“ (SC 23). Jeder Reform müssten zum Wohl der ganzen Kirche „gründliche theologische, historische und pastorale Untersuchungen vorausgehen“ (SC 23). Diese Weisung, so führte Leo XIV. weiter aus, diene dazu, Verunsicherung unter den Gläubigen zu vermeiden. Das konziliare Lehramt habe deshalb davon abgeraten, in liturgischen Fragen eigenmächtig etwas hinzuzufügen, wegzunehmen oder zu verändern. Der in der Konstitution angesprochene Fortschritt beeinträchtige die kirchliche Gemeinschaft nicht, sondern diene ihrer Festigung und Förderung.

Abschließend richtete der Papst eine Mahnung an alle, die mit der Vorbereitung der Feier der göttlichen Geheimnisse betraut seien, besonders an die Priester im Dienst der liturgischen Leitung. Er rief dazu auf, „stets jene Achtung vor den Texten und Ordnungen der Liturgie zu bewahren, die aus einer inneren Haltung der Verfügbarkeit und des Vertrauens auf Gott hervorgeht“, und dies in einer Haltung zu leben, die sich als „Demut vor seiner Größe und aufrichtige Treue zur kirchlichen Gemeinschaft“ erweise.

Die Pilger und Besucher aus dem deutschen Sprachraum begrüßte der Heilige Vater mit den folgenden Worten:

Einen herzlichen Gruß  an die Pilger deutscher Sprache. Der Heilige Geist helfe uns, gläubig und andächtig an der heiligen Liturgie teilzunehmen, damit wir Christus immer mehr gleichgestaltet werden und durch ihn den einen und dreifaltigen Gott verherrlichen.

Foto (c) Vatican Media

 


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