![]() |
Loginoder neu registrieren? |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
| ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-diskutiert
| ![]() Polnische Bischofskonferenz bejaht in Positionspapier die Ehe nur „zwischen Mann und Frau“vor 3 Stunden in Familie, 2 Lesermeinungen Es geht nicht darum, „irgendjemandem seine Würde abzusprechen“, aber „Respekt vor jedem Einzelnen bedeutet nicht, die Wahrheit über die Ehe aufzugeben, eine Wahrheit, die die Kirche von Anbeginn an verkündet hat“ – Die Stellungnahme in voller Länge! Warschau (kath.net/Polnische Bischofskonferenz/red) kath.net dokumentiert die Pressemeldung „Stellungnahme des Rates für die Familie der Polnischen Bischofskonferenz (KEP) zum Schutz des verfassungsrechtlichen Verständnisses der Ehe“ einschließlich des vollen Textes der Stellungnahme von Erzbischof Wiesław Śmigiel, Vorsitzender des KEP-Rates für die Familie, vom 22.5.2026 in voller Länge in eigener Übersetzung: „Stellungnahme des Rates für die Familie der Polnischen Bischofskonferenz (KEP) zum Schutz des verfassungsrechtlichen Verständnisses der Ehe“ Die Ehe zwischen einer Frau und einem Mann besitzt eine außergewöhnliche soziale, anthropologische und spirituelle Bedeutung; daher sollte die Debatte über ihren Platz innerhalb der rechtlichen und gesellschaftlichen Ordnung mit Verantwortung, Besonnenheit und aufrichtiger Sorge um das Gemeinwohl geführt werden – so appellieren die Bischöfe in der Stellungnahme des Rates für die Familie der Polnischen Bischofskonferenz zum Schutz des verfassungsrechtlichen Verständnisses der Ehe. Die Mitglieder des KEP-Rates für die Familie „beobachten mit Sorge und Besorgnis aufeinanderfolgende Handlungen und rechtliche Auslegungen, die das Verständnis der Ehe betreffen“ – dies vor dem Hintergrund jüngster Urteile von Verwaltungsgerichten bezüglich der Transkription ausländischer Heiratsurkunden für gleichgeschlechtliche Paare. Sie erinnern daran, dass die Verfassung der Republik Polen in Artikel 18 festlegt: „Die Ehe ist eine Verbindung einer Frau und eines Mannes und steht als solche unter dem Schutz und der Fürsorge des Staates.“ „Als Christen betrachten wir die Ehe nicht bloß als eine rechtliche Institution, sondern auch als eine Wirklichkeit, die im Naturrecht und in Gottes offenbartem Plan für die Menschheit verwurzelt ist“, schreiben die Bischöfe. Zugleich merken sie an, dass „die Lehre der Katholischen Kirche von Anfang an beständig bekräftigt hat, dass die Ehe eine dauerhafte Verbindung zwischen einer Frau und einem Mann ist, die auf einer gegenseitigen Liebeshingabe beruht und offen ist für die Weitergabe des Lebens sowie den Aufbau einer Familiengemeinschaft.“ In diesem Zusammenhang betonen die Mitglieder des Rates, dass sie mit der Verteidigung der Ehe – verstanden als Verbindung zwischen einer Frau und einem Mann – keineswegs die Absicht verfolgen, „gegen jemanden vorzugehen oder irgendjemandem seine Würde abzusprechen“. Gleichzeitig fügen sie hinzu: „Der Respekt vor jedem Menschen bedeutet jedoch keinen Verzicht auf die Wahrheit über die Ehe – eine Wahrheit, die die Kirche seit ihren Anfängen verkündet.“ Die Bischöfe appellieren an alle Menschen guten Willens, „Verantwortung für das Recht, für die Zukunft der polnischen Familie und für die Bewahrung der verfassungsrechtlichen und moralischen Grundlagen der Republik Polen“ wahrzunehmen. „Die Ehe zwischen einer Frau und einem Mann besitzt eine einzigartige soziale, anthropologische und spirituelle Bedeutung; daher sollte jede Debatte über ihren Platz innerhalb der rechtlichen und gesellschaftlichen Ordnung mit Verantwortung, Besonnenheit und aufrichtiger Sorge um das Gemeinwohl geführt werden“, heißt es in dem Positionspapier. BP KEP Der KEP-Sprecher zum Positionspapier des KEP-Rates für die Familie bezüglich des Schutzes des verfassungsrechtlichen Verständnisses der Ehe Nachfolgend veröffentlichen wir den vollständigen Wortlaut des Positionspapiers: Positionspapier des Rates für die Familie der Polnischen Bischofskonferenz (KEP) bezüglich des Schutzes des verfassungsrechtlichen Verständnisses der Ehe Angesichts jüngster Urteile von Verwaltungsgerichten zur Transkription ausländischer Heiratsurkunden für gleichgeschlechtliche Paare beobachten wir – mit Sorge und Besorgnis – eine Abfolge von Handlungen und rechtlichen Auslegungen, die das Verständnis der Ehe betreffen. Grundsätzlich berühren diese Angelegenheiten eine der fundamentalsten Realitäten, auf denen das gesellschaftliche und familiäre Leben in Polen fußt. Artikel 18 der Verfassung der Republik Polen bestimmt, dass die Ehe eine Verbindung zwischen einer Frau und einem Mann ist und als solche unter dem Schutz und der Fürsorge des Staates steht. Dies ist nicht lediglich eine formale Bestimmung. Diesen Worten liegt ein spezifisches Verständnis der menschlichen Person, der Familie und der Verantwortung gegenüber künftigen Generationen zugrunde – ebenso wie die Überzeugung, dass die dauerhafte Verbindung zwischen einer Frau und einem Mann – die ihrer Natur nach offen für die Weitergabe des Lebens und die Schaffung eines sicheren Umfelds für die Entwicklung nachfolgender Generationen ist – die grundlegende Zelle der Gesellschaft und eine der Säulen des Gemeinwohls bildet. Wir möchten zudem alle daran erinnern, dass gemäß Artikel 8 der Verfassung der Republik Polen die Verfassung selbst das oberste Gesetz der Republik Polen darstellt. Keine Gesetze oder rechtlichen Auslegungen dürfen ihr widersprechen. Wenngleich die Verfassung selbst – in Artikel 91 – einen spezifischen Vorrang ratifizierter internationaler Abkommen vor den Gesetzen festlegt, impliziert dies keineswegs die Möglichkeit, das verfassungsrechtliche Verständnis der Ehe, wie es in Artikel 18 formuliert ist, außer Acht zu lassen. Folglich werfen aufkommende rechtliche Auslegungen, die versuchen, Artikel 18 eine neue Bedeutung beizumessen, ernsthafte Fragen hinsichtlich der Grenzen der Gesetzesauslegung und des Respekts vor der verfassungsrechtlichen Ordnung des Staates auf. Als Christen betrachten wir die Ehe nicht bloß als eine rechtliche Institution, sondern auch als eine Wirklichkeit, die im Naturrecht und in Gottes offenbartem Plan für die Menschheit verwurzelt ist. Seit ihren Anfängen hat die Lehre der Katholischen Kirche beständig und unveränderlich bekräftigt, dass die Ehe eine dauerhafte Verbindung zwischen einer Frau und einem Mann ist, die auf einer gegenseitigen Liebeshingabe gründet und offen ist für die Weitergabe des Lebens sowie für den Aufbau einer Familiengemeinschaft. Wie uns der *Katechismus der Katholischen Kirche* in Erinnerung ruft: „Der Ehebund, durch den Mann und Frau unter sich die Gemeinschaft des ganzen Lebens begründen, welche durch ihre natürliche Eigenart auf das Wohl der Ehegatten und auf die Zeugung und die Erziehung von Nachkommenschaft hingeordnet ist, wurde zwischen Getauften von Christus dem Herrn zur Würde eines Sakramentes erhoben" (KKK 1601). Auch der heilige Johannes Paul II. betonte – in seinem Apostolischen Schreiben *Familiaris consortio* –, dass die Zukunft der Menschheit über die Familie führt und dass der Schutz der Ehe zu den grundlegenden Pflichten von Gesellschaft und Staat gehört. Papst Franziskus erinnerte seinerseits in *Amoris Laetitia* daran, dass „es keinerlei Fundament dafür gibt, zwischen den homosexuelle Lebensgemeinschaften und dem Plan Gottes über Ehe und Familie Analogien herzustellen, auch nicht in einem weiteren Sinn“ (AL 251). Während die Kirche ihrem Verständnis der Ehe treu bleibt, ruft sie gleichzeitig die unveräußerliche Würde jedes Menschen in Erinnerung sowie die Pflicht, Respekt und Sensibilität zu zeigen und eine Sprache zu vermeiden, die Verachtung oder Ausgrenzung zum Ausdruck bringt. Mit wachsender Sorge beobachten wir einen Prozess, in dem weitreichende Gesetzesauslegungen zu einer Untergrabung des verfassungsrechtlichen Verständnisses der Ehe führen könnten. Solche grundlegenden Fragen sollten nicht durch Interpretationen gelöst werden, die ernsthafte gesellschaftliche und verfassungsrechtliche Zweifel aufwerfen – insbesondere dann nicht, wenn sie eine Wirklichkeit betreffen, die so tief in der polnischen Rechtsordnung, der kulturellen Tradition und dem christlichen Verständnis von Ehe und Familie verwurzelt ist und die über Jahrhunderte hinweg das europäische Denken über den Menschen mitgeprägt hat. Mit der Verteidigung der Ehe – verstanden als die Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau – wollen wir uns weder gegen jemanden stellen noch irgendjemandem seine Würde absprechen. Vielmehr möchten wir einer Sicht auf den Menschen und die Familie treu bleiben, die seit Jahrhunderten als Fundament des christlichen Verständnisses von Liebe, Elternschaft und gesellschaftlicher Verantwortung dient. Jeder Mensch – ungeachtet seiner persönlichen Geschichte, seiner Empfindsamkeiten oder seiner Lebenserfahrungen – verdient Respekt, den Schutz seiner Würde und eine Ansprache, die frei von Verachtung ist. Der Respekt vor jedem Einzelnen bedeutet jedoch nicht, die Wahrheit über die Ehe aufzugeben – eine Wahrheit, die die Kirche von Anbeginn an verkündet hat. Angesichts dessen appellieren wir an alle Menschen guten Willens, Verantwortung zu übernehmen: für das Recht, für die Zukunft der polnischen Familie und für die Bewahrung des verfassungsrechtlichen und moralischen Fundaments der Republik Polen. Die Ehe zwischen einer Frau und einem Mann besitzt eine einzigartige gesellschaftliche, anthropologische und spirituelle Bedeutung; daher sollte jede Debatte über ihren Platz innerhalb der rechtlichen und gesellschaftlichen Ordnung mit Verantwortung, Besonnenheit und aufrichtiger Sorge um das Gemeinwohl geführt werden. Erzbischof Wiesław Śmigiel Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() Lesermeinungen
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
| |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||