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Biologische Eltern verklagen Leihmutter, weil diese Abtreibung verweigerte22. August 2026 in Prolife, 7 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Leihmutter McKenna West soll mehr als 100.000 US-Dollar Schadenersatz zahlen, weil sie ein Baby mit Herzfehler nicht abtreiben ließ.
Dallas (kath.net/jg)
Die biologischen Eltern eines von der Leihmutter McKenna West ausgetragenen Kindes haben die 28-jährige Krankenschwester aus Alaska auf mehr als 100.000 Dollar verklagt. Sie werfen ihr vor, sie habe den Vertrag über die Leihmutterschaft gebrochen, weil sie trotz des Wunsches der biologischen Eltern das Kind nicht abtreiben ließ, berichtet die New York Post.
Laut einem Bericht von TMZ reichten Nasheen Gilkar und Omar Ahmed Wochen vor der Geburt eine Gegenklage gegen West ein. Die biologischen Eltern hatten sich bereit erklärt, West im Rahmen des Leihmutterschaftsvertrages 60.000 Dollar für das Austragen ihres Kindes zu zahlen. Der Vertrag enthielt eine Klausel, die eine Abtreibung erlaubte, falls Probleme beim Fötus auftreten sollten. 
In der 20. Schwangerschaftswoche wurde bei dem ungeborenen Kind das hypoplastische Linksherzsyndrom diagnostiziert, ein lebensbedrohlicher und seltener Herzfehler. Die biologischen Eltern forderten daraufhin, dass West das Kind abtreiben solle. West weigerte sich und reiste nach Texas. (Siehe Link) Dort, so hofft sie, würde sie rechtlich als Mutter des Kindes anerkannt werden, weil sie es auf die Welt gebracht hat.
Das Kind kam am 12. August 2026 zur Welt. West nannte den Jungen Gabriel, die biologischen Eltern bestehen hingegen auf dem Namen Rumi. Gilkar und Ahmed fordern nun mehr als 100.000 Dollar Schadenersatz wegen Vertragsbruchs sowie weitere, nicht näher bezifferte Entschädigungen wegen angeblich „böswilligen und unerhörten Verhaltens“.
Die Leihmutter hatte bereits zwei frühere Schwangerschaften hinter sich und war mit dem Ablauf vertraut, so die Klage. Die biologischen Eltern bestreiten, West jemals zur Abtreibung gezwungen haben zu wollen.
West hat seit ihrer Ablehnung der Abtreibung nach Angaben ihres Anwalts Lincoln Wilson keinerlei Zahlungen mehr von den biologischen Eltern des Kindes erhalten. Sie bereitet sich auf einen umfassenden Rechtsstreit vor, um als rechtliche Mutter anerkannt zu werden. „Sie strebt die Elternschaft an, weil sie in Texas geboren hat – und in Texas gehört das Kind der Frau, die es zur Welt gebracht hat“, erklärte Wilson.
Marla Neufeld, eine Rechtsanwältin für Reproduktionsrecht, hat jedoch gegenüber der New York Post festgestellt, die Leihmutter habe praktisch keinen rechtlichen Anspruch auf das Kind.
Der Fall hat eine USA-weite Debatte über Abtreibung und Leihmutterschaft ausgelöst und Gerichte sowie Behörden in drei Bundesstaaten beschäftigt. Das hypoplastische Linksherzsyndrom erfordert mehrere Operationen und bringt lebenslange medizinische Versorgung sowie potenziell schwere Komplikationen mit sich.
West selbst erklärte: „Jedes Leben zählt. Keine Frau sollte gezwungen werden, das Leben des Babys zu beenden, das sie trägt – auch ich nicht … Baby Gabriel sollte eine Chance auf Leben bekommen.“
© Foto: McKenna West/Facebook
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Lesermeinungen| | Mensch#17 23. August 2026 | | | | Leben, auch ungeboren, muß durch die Verfassung bedingungslos geschützt werden. Solange man menschliches Leben zur juristischen Disposition stellt, wird man dieses Problem nicht in den Griff bekommen.
Menschliches Leben muß vom frühesten denkbaren Zeitpunkt an durch Recht und Gesetz bedingungslos geschützt sein. Niemand darf darüber Verfügungsmacht erlangen. Leben, auch ungeborenes, darf niemals als Schaden betrachtet und gewertet werden. Über Leben, das ins Dasein getreten ist, kann und darf nicht im Sinne von Besitz- oder Zuordnungsansprüchen verhandelt werden. Jedwegliche entsprechende Verträge etc. sind von Anfang an nichtig. Das Kind ist a priori der austragenden Mutter zugeornet. Der zeugende Vater ist mit zu berücksichtigen. ... (hier sollten sich mal Verfassungsjuristen an einer genauen Formulierung bemühen!) |  2
| | | | | Fragender087 22. August 2026 | | | | was für ein Irrsinn dennoch bleiben bei dem Bericht einige Fragen offen.
Warum hat Mrs West sich überhaupt auf das Dasein als Leihmutter eingelassen?
Man vermutet hier doch finanzielle Gründe.
Nur wie will sie denn dann den Rechtsstreit durchstehen und vor allem die medizinische Behandlung des Kindes finanzieren?
Und vor allem um was geht die Klage?
Will das Ehepaar Gilkar/Achmed das Kind nun doch? Oder wollen sie es nicht, sondern nur den Namen bestimmen? |  1
| | | | | Mariat 22. August 2026 | |  | Für mich haben die biologischen Eltern das Anrecht auf Gabriel verloren. |  2
| | | | | Schillerlocke 22. August 2026 | | | | @Ottokar So ähnlich sagt das Bert Brecht in "Der kaukasische Kreidekreis", Da heißt es sinngemäß: "Das, was da ist, soll dem gehören, der dafür gut ist."
Über dieses obszöne Abtreiber-Ehepaar verliere ich besser keine Worte. |  4
| | | | | Alina111 22. August 2026 | | | | Wie schön, dasss... der kleine Junge geboren wurde. Möge er sich gut entwickeln!!! Mich erinnert das an Tim, der nach der Geburt zum Sterben liegengelassen wurde, dann bei Pflegeeltern aufwuchs, bis er vor ein paar Jahren starb. Dieser Fall möge den Wahnsinn der Leihmutterschaft überall publik machen! |  5
| | | | | Walahfrid Strabo 22. August 2026 | |  |
Man kann nur hoffen, dass sich das herumspricht und dann die eine oder andere junge Frau, die aus existenziellen Nöten mit dem Gedanken spielt, sich als Leihmutter zu verdingen, davon wieder Abstand nimmt.
Was ich von diesem "Pärchen" halte, schreibe ich lieber nicht. Es würde gegen jede Netiquette verstoßen. Möge der Herr sie zur Umkehr bringen.
Dem jungen Gabriel wünsche ich alles erdenklich Gute für sein Leben. |  5
| | | | | ottokar 22. August 2026 | | | | Zukunftsweisende Entscheidung Wer hat mehr Recht: Die Frau als biologische Fabrik (Mutter) oder das Produkt (Kind) ausgetragen und ernährt durch die Frau. Die entscheidende Frage ist tatsächlich ,ob eine Leihmutter die tatsächliche Mutter ist:Ich meine "ja". |  4
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