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Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein

23. November 2025 in Weltkirche, 35 Lesermeinungen
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Leo XIV. stellt sich hinter vor zehn Jahren getroffene Reform durch Vorgänger Franziskus - Ehe "kein Ideal, sondern Maßstab wahrer Liebe", bei Konflikten zuerst Mediation und Schlichtung.


Vatikanstadt (kath.net/ KAP) 
Papst Leo XIV. hat sich hinter die 2015 von seinem Vorgänger Franziskus verfügte Reform bei Ehe-Annullierungsverfahren gestellt. Katholisch geschlossene Ehen seien grundsätzlich unauflöslich, Urteile über deren Nichtigkeit dürften nicht durch eine falsch verstandene Barmherzigkeit manipuliert werden, betonte Papst Leo am Freitag im Vatikan. "Dennoch muss gerade in der rechtmäßigen Ausübung der richterlichen Gewalt die wahre Barmherzigkeit geübt werden", sagte er anlässlich des zehnten Jahrestags der Reform durch Papst Franziskus.
Leo äußerte sich vor angehenden Juristen der Römischen Rota, dem letztinstanzlichen Kirchengericht bei Ehenichtigkeitsprozessen. Der Zweck der damaligen Reform, nämlich eine bessere Zugänglichkeit und größere Schnelligkeit der Verfahren, die jedoch niemals auf Kosten der Wahrheit gehen dürfe, sei Ausdruck sowohl der Gerechtigkeit als auch der Barmherzigkeit, unterstrich Leo XIV., selbst promovierter Kirchenrechtler.


Ehe als Maßstab der wahren Liebe
Die Ehe sei "kein Ideal", sondern der "Maßstab der wahren Liebe zwischen Mann und Frau: totale, treue, fruchtbare Liebe", bekräftigte der Papst seine Worte beim Heilig-Jahr-Treffen der Familien im Juni. Leo ermutigte Paare, Konflikte in der Ehe durch Mediation und Schlichtung zu lösen. Dennoch gebe es Fälle, in denen der Verfahrensweg notwendig sei. Höchstes Gesetz und Ziel der Eheprozesse in der Kirche sei die "Rettung der Seelen", unterstrich der Papst.
In der katholischen Kirche sind Ehen unauflöslich. Im Nachhinein kann jedoch in bestimmten Fällen festgestellt werden, dass eine Ehe ungültig war. Gründe können Formfehler sein, wie etwa das Fehlen von Trauzeugen. Meist werden jedoch sogenannte Willensmängel oder Erkenntnismängel geltend gemacht, etwa wenn ein Partner von vornherein Kinder ausschließt. Um über die Gültigkeit zu entscheiden, gibt es eigene kirchliche Gerichte. Kommt es zu einer Annullierung, dürfen die Beteiligten nach dem Kirchenrecht eine zweite katholische Ehe eingehen.
2015 hatte Franziskus das Verfahren zur Prüfung der Gültigkeit von Ehen erheblich vereinfacht und die Prozessdauer verkürzt. Diese Reform solle aber nicht die Zahl der annullierten Ehen steigern, sondern die Prozesse beschleunigen, sagte der Papst Ende Jänner vor der Römischen Rota. Er habe das Wohl der Betroffenen im Blick gehabt.

Copyright 2025 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten

 


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