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Evangelische Landeskirche in Württemberg: Gleichgeschlechtliche „Ehe“ verfehlt Zweidrittelmehrheit

25. Oktober 2025 in Familie, 6 Lesermeinungen
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Landessynode scheiterte mit Gesetzentwurf mit Kompromissbehauptung: Ehe zwischen Mann und Frau sowie Ehe für alle seien beide eine kirchliche Trauung, eine Ehe im kirchlich biblischen Sinne werde damit allerdings nicht für alle geschlossen.


Stuttgart (kath.net) Die Befürchtungen, dass auch die Evangelische Landeskirche in Württemberg die „Eheschließung von zwei Personen gleichen Geschlechts und in gleichgestellten Fällen“ billigen würde, waren groß. Der Druck auf jene Synodalen, die einzig eine Ehe zwischen Mann und Frau als Ehe im biblischen Sinn verstehen, dürfte gezielt und hoch gewesen sein. Ein entsprechender Gesetzentwurf zur Erweiterung des Ehebegriffs ist am gestrigen Freitag bei der Landessynode knapp durchgefallen. Der Gesetzentwurf hätte eine Zweidrittelmehrheit gebraucht, diese wurde knapp verfehlt. Der Entwurf wurde „bei 89 abgegebenen Stimmen mit 56 Ja-Stimmen, 31 Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen abgelehnt. Notwendig wären mindestens 60-Ja-Stimmen gewesen.“ Ergebnis dieser Abstimmung ist, dass es bei dem im März 2019 von der Synode beschlossenen Kompromiss bleibt: Homosexuelle Paare können in Württemberg gesegnet, aber nicht getraut werden. [Im evangelischen Verständnis ist die Ehe kein Sakrament, sondern eine Segnung. Der eigentliche Rechtsakt der Eheschließung erfolgt schon auf dem Standesamt.]


Wie heftig umstritten der Gesetzentwurf gewesen war, zeiget sich schon in den Kompromissformulierungen, die den Text begleiteten. Wäre der Entwurf angenommen worden, sollten danach „zwei Bücher eingeführt werden, von denen das eine die Trauung anlässlich der Eheschließung von Mann und Frau, das andere die Trauung anlässlich der Eheschließung von zwei Personen gleichen Geschlechts und in gleichgestellten Fällen regelt. Beides sei somit eine kirchliche Trauung. Eine Ehe im kirchlich biblischen Sinne werde damit jedoch nicht für alle geschlossen“, zitiert eine weitere Pressemeldung der Landeskirche den Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Christoph Müller (Hervorhebung durch die kath.net-Redaktion).

Matthias Hanßmann, der Vorsitzende der „Lebendigen Gemeinde“ [eine Vereinigung von bekenntniskonservativen landeskirchlichen Christen in Württemberg], wies in der Aussprache darauf hin, dass es sich ja bei der Lösung, die 2019 gefunden worden sei, schon um ein Kompromiss handle. Dieser Kompromiss sei sogar schon ein Paradigmenwechsel gewesen, der die Entscheidung in die Gemeinden gegeben habe. Dieses aktuell geltende Gesetz sehe vor, sich wieder mit dem Thema zu befassen, wenn 25 Prozent der Gemeinden die Segnung eingeführt haben. Hanßmann warb dafür, nun wenigstens bei dieser Kompromissformulierung von 2019 zu bleiben und auf die Basis zu hören. 

Die Pfarrgemeinden der württembergischen Landeskirche waren allerdings bemerkenswert zögerlich damit gewesen, anderen Beziehungen als die Ehe zwischen Mann und Frau zu segnen, die 25 Prozent-Hürde ist bei weitem nicht erreicht.

Nach Angaben der Evangelischen Nachrichtenagentur „idea“ ist die württembergische Landeskirche mit knapp 1,77 Millionen Mitgliedern in 1.169 Gemeinden die fünftgrößte EKD-Gliedkirche.

Link zur diesbezüglichen Pressemeldung der Evangelischen Landeskirche in Württemberg


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