Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  2. Afd-Sieg in Sachsen-Anhalt - Panik bei den Kirchen
  3. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  4. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  5. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  6. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  7. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  8. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  9. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  10. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  11. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  12. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  13. Leere der kirchlichen Lehre
  14. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt
  15. Scharfe Kritik von Birgit Kelle an Leihmutterschaftsentschuldigung von Jens Spahn

Präsident der Akademie für das Leben meint: Unvollkommenes Euthanasiegesetz unterstützen

vor 37 Minuten in Prolife, keine Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die historische Erfahrung bei Abtreibung und Euthanasie zeige vielmehr, dass es weitaus einfacher wird, Schutzvorkehrungen aufzuheben, sobald einmal eines von beiden zugelassen wird, schreibt Michael Haynes im Catholic Herald.


Rom (kath.net/jg)
Erzbischof Renzo Pegoraro, der Präsident der Päpstlichen Akademie für das Leben, hat in einem Interview mit Avvenire argumentiert, dass Katholiken ein Euthanasiegesetz unterstützen dürfen, wenn damit ein freizügigeres Gesetz verhindert werden kann. Dies berichtet der Catholic Herald.

Es gebe kein „Recht auf assistierten Suizid“, betonte Erzbischof Pegoraro. Der Staat habe die Pflicht, für die Kranken und Sterbenden zu sorgen. Dies sei beispielsweise in der Verfassung Italiens festgelegt. 

Katholiken könnten aber ein Gesetz über assistierten Selbstmord unterstützen, welches er als „unvollkommenes Gesetz“ bezeichnete, wenn dadurch ein noch schlechteres Gesetz verhindert werden kann.

Wörtlich sagte der Erzbischof: „Aus katholischer Sicht läuft die Frage jedoch darauf hinaus, zu beurteilen, ob es sich um ein ‚unvollkommenes Gesetz‘ handelt, dem man dennoch moralisch zuzustimmen hätte, da das Parlament andernfalls ohne Weiteres freizügigere und libertäre Gesetze verabschieden könnte, die der Würde der Kranken und dem Wert des Lebens weitaus mehr schaden würden.“

Er erläuterte allerdings nicht, wie die Unterstützung eines Gesetzes die Verabschiedung eines anderen verhindern könnte. Die historische Erfahrung bei Abtreibung und Euthanasie zeige vielmehr, dass es weitaus einfacher wird, Schutzvorkehrungen aufzuheben, sobald einmal eines von beiden zugelassen wird, schreibt Michael Haynes im Catholic Herald.


Der Philosoph Dr. Tommaso Scandroglio antwortete auf Pegoraros Vorstoß in der Nuova Bussola Quotidiana. Wörtlich schrieb er: „Wie kann man also so kurzsichtig sein, nicht zu begreifen, dass es, sobald die Begründung für ein ungerechtes Gesetz akzeptiert ist – in diesem Fall: dass es legitim ist, Hilfe bei der Begehung von Suizid zu erhalten –, unmöglich sein wird, immer freizügigere Methoden zur Anwendung eben dieser Begründung zu verbieten? Wie kann man nicht erkennen, dass es unmöglich sein wird, zu verhindern, dass alle Schutzvorkehrungen, die zur Begrenzung eines solchen Gesetzes getroffen wurden – um es nicht allzu ungerecht werden zu lassen –, untergraben werden? Hat uns die jüngste Geschichte in Bezug auf ethisch heikle Gesetze nichts gelehrt?“

Die katholische Kirche hat Euthanasie oder assistierten Selbstmord stets abgelehnt. Erst 2020 hat das Dikasterium für die Glaubenslehre das Schreiben „Samaritanus bonus“ veröffentlicht, in welchem Euthanasie als „Verbrechen gegen das menschliche Leben“ bezeichnet, „weil sich der Mensch mit dieser Handlung dazu entscheidet, den Tod eines anderen, unschuldigen menschlichen Lebewesens direkt herbeizuführen.“

Das Schreiben warnt auch vor Mehrdeutigkeiten bei Fagen der Euthanasie: „Ihre moralische Bewertung und die daraus resultierenden Konsequenzen hängen daher nicht von einem Ausgleich von Grundsätzen ab, die, je nach Umständen und Leiden des Patienten, nach Ansicht einiger, die Beseitigung der kranken Person rechtfertigen könnten. Lebenswert, Autonomie, Entscheidungsfähigkeit und Lebensqualität sind nicht auf dem gleichen Niveau. Euthanasie ist daher eine in sich schlechte Handlung, bei jeder Gelegenheit oder unter allen Umständen.“

Pegoraros Stellungnahme widerspreche der katholischen Lehre hinsichtlich des Doppel-Effekts (duplex effectus) von Handlungen, wie ihn der hl. Thomas von Aquin ausgearbeitet hat, wendet Haynes ein. Damit ist gemeint, dass eine Handlung sowohl einen gewollten guten als auch einen nicht gewollten schlechten Effekt haben kann. Um moralisch gerechtfertigt zu sein, muss die gute Wirkung der Handlung die schlechte überwiegen. Die negative Wirkung darf nicht direkt beabsichtigt werden, sie darf nur in Kauf genommen werden. Das moralisch Schlechte darf nie zum Mittel für einen beabsichtigten guten Zweck werden. Papst Paul VI. hat dies in der Enzyklika Humanae vitae so formuliert: „Wenn es auch zuweilen erlaubt ist, das kleinere sittliche Übel zu dulden, um ein größeres zu verhindern oder um etwas sittlich Höherwertiges zu fördern, so ist es dennoch niemals erlaubt - auch aus noch so ernsten Gründen nicht -, Böses zu tun um eines guten Zweckes willen: das heißt etwas zu wollen, was seiner Natur nach die sittliche Ordnung verletzt und deshalb als des Menschen unwürdig gelten muß; das gilt auch, wenn dies mit der Absicht geschieht, das Wohl des einzelnen, der Familie oder der menschlichen Gesellschaft zu schützen oder zu fördern.“ (HV 14)

Pegoraros Stellungnahme zum assistierten Suizid ist vor dem Hintergrund einer vor kurzem erfolgten Abstimmung in der italienischen Region Venetien zu sehen. Die Abgeordneten haben Maßnahmen zum assistierten Selbstmord verabschiedet. Euthanasie ist in Italien seit einigen Jahren ein heiß diskutiertes Thema. Aktivisten setzen sich für eine landesweite Legalisierung der Euthanasie ein. Ein Gesetz aus dem Jahr 2019 hat die Sterbehilfe in Italien teilweise entkriminalisiert.

 

Foto: Archivbild Erzbischof Renzo Pegoraro

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Euthanasie

  1. Erzbischof Cordileone: 'Lasst unsere Nonnen in Ruhe!'
  2. Katholische Nonnen verklagen Bundesstaat New York wegen Zwang zur Beihilfe zum Suizid
  3. Niederlande: Erstmals Tötung eines Kindes unter zwölf Jahren im Rahmen der aktiven Sterbehilfe
  4. Schottisches Parlament lehnt Gesetzentwurf zur Legalisierung des assistierten Suizids deutlich ab
  5. Kanada hat fast 100.000 Euthanasiefälle seit der Legalisierung 2016
  6. Nach Protesten scheitert Frankreichs Euthanasiegesetz im Senat
  7. Menschenrecht auf Abtreibung?
  8. Euthanasie in Kanada: Menschen mit Behinderung haben mittlerweile Angst vor dem Gesundheitssystem
  9. Trauriger Rekord: Fast 10.000 Euthanasietote in den Niederlanden im Jahr 2024
  10. Kardinal kritisiert Gesetz zu Suizidbeihilfe in der Toskana






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  4. Tschechien: Kirchenkommission warnt vor prorussischer Desinformation
  5. Die Geburt des neuen Antisemitismus aus dem verurteilten alten Antisemitismus
  6. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  7. Papst Leo XIV. berät mit seinen Behördenleitern
  8. Primat in Synodalität – Synodalität in Communio
  9. Altabt bei Jugendfestival: Jesus als Vorbild für gelebte Liebe nehmen
  10. Leo XIV.: „Ihre Anwesenheit ist ein leuchtendes Zeugnis für die ungeschuldete Zuwendung Gottes“
  11. Neue Kirche "Heilig Kreuz" in Selfoss eingeweiht: Meilenstein für die katholische Kirche Islands
  12. Papst würdigt „berühmten Hymnus ‚Lead, Kindly Light‘ (Führ, liebes Licht)“ des hl. John Henry Newman
  13. Aus Finanzgründen vermietet Church of England ihre Kathedralen für moderne Musik- und Discoevents
  14. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  15. Präsident der Akademie für das Leben meint: Unvollkommenes Euthanasiegesetz unterstützen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz