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Écône, zum Zweiten

vor 3 Stunden in Kommentar, keine Lesermeinung
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Papst Leo XIV. bat die Piusbruderschaft eindringlich, von den Bischofsweihen abzusehen. Vergeblich – zum zweiten Mal seit 1988 - BeneDicta am Freitag von Dorothea Schmidt


Regensburg (kath.net)

Am Mittwoch hat die Piusbruderschaft FSSPX die unerlaubten Bischofsweihen als Großereignis von vier Tagen im Schweizer Ort Écône begonnen. Interessierte konnten sogar einen sogenannten Écône-Pass erwerben, unterschieden nach Gläubigen, Klerus, organisierten Gruppen und Presse, bezahlt wurde vor Ort bargeldlos per NFC-Armband. Wer wollte, sicherte sich als Andenken eine limitierte Wein-Geschenkbox „Cuvée Écône 2026" – ein Souvenir an einen weiteren Bruch mit Rom.

Für die römisch-katholische Universalkirche ist das kein Grund zum Feiern. Denn es wiederholt sich, was bereits am 30. Juni 1988 geschehen ist, als Erzbischof Marcel Lefebvre vier Bischöfe weihte, ebenfalls ohne päpstliches Mandat, wie es im Kanonischen Recht festgeschrieben ist: Eine Gemeinschaft bricht aus der Weltkirche heraus. Damals wie heute handelt es sich um einen schismatischen Akt, der der Einheit der Weltkirche – zu der sich Katholiken im Credo bekennen – Schaden zufügt und sich in ein Schisma weiterentwickeln kann. Rom hat 1988 getrauert, Papst Johannes Paul II. sagte sogar eine Konzertvorstellung im Vatikan ab und stellte kurz darauf im Motu proprio „Ecclesia Dei“ den schismatischen Charakter der Weihen formell fest.

Dabei hatte es kurz zuvor noch gut ausgesehen: Kardinal Joseph Ratzinger, damals Leiter der Glaubensbehörde, hatte mit Lefebvre Gespräche geführt. Es gab ein Einigungspapier, das beide unterzeichnet hatten. Doch Lefebvre zog in der Nacht darauf seine Unterschrift zurück.

Heute wiederholt sich dieses Muster fast bis ins Detail. Bereits im Februar hatte Generaloberer Davide Pagliarani die neuen Weihen angekündigt – vier Kandidaten: der Schweizer Pascal Schreiber, der US-Amerikaner Michael Goldade sowie die Franzosen Michel Poinsinet de Sivry und Marc Hanappier. Ein von Kardinal Víctor Manuel Fernández, dem Präfekten des Glaubensdikasteriums, angebotener Dialog scheiterte an der Bedingung, das Datum zu verschieben — der Generalobere Pagliarani lehnte das ausdrücklich ab. Noch Anfang der Woche wandte sich Papst Leo XIV. persönlich mit einem Appell an den Generaloberen und mahnte ihn eindringlich, von den Weihen abzusehen. Auch dieser letzte Ruf zur Umkehr verhallte.

So wie der Akt von 1988 die Exkommunikation nach sich zog, tut er es heute wieder: Sowohl den weihenden Bischöfen als auch den Geweihten selbst droht die von selbst eintretende Exkommunikation, die Rom nur noch festzustellen braucht. Viele fragen sich, warum Rom hier so hart durchgreift, während deutsche Bischöfe, die ständig kirchenrechtliche und lehramtliche Drahtseilakte wagen, mit einem blauen Auge davonkommen.

Der Unterschied liegt im Wesen des Bischofsamtes selbst. Das Bischofsamt ist das Einheitsamt schlechthin. Jeder Bischof ist Träger der Einheit in seiner Diözese und zugleich eingeordnet ins Kollegium der Bischöfe – in Einheit mit dem Bischof von Rom. Eine Bischofsweihe ohne päpstliches Mandat liegt daher nicht im Graubereich. Es ist ein eindeutiger schismatischer Akt, der die kirchliche Einheit unmittelbar, sichtbar und mit sofortiger kanonischer Straffolge – konkret der Exkommunikation als Tatstrafe gemäß can. 1387 CIC, die nur vom Apostolischen Stuhl aufgehoben werden kann – zerbricht. Der deutsche Weg zerbricht dieselbe Einheit subtiler: durch öffentlichen Widerspruch zum Lehramt, durch Segensfeiern gegen ausdrückliche römische Weisung, durch eine Predigtpraxis, die Rom für unzulässig erklärt hat. Das ist nicht weniger ernst, aber es ist schwerer zu fassen, weil es keine automatische Tatstrafe kennt, sondern sich in Ermahnungen, Briefen und noch ausbleibenden Konsequenzen und einigen Stoppschildern erschöpft. Écône bricht mit einem Schlag, Deutschland bricht auf Raten (mit ungewissem Ausgang). Beides ist durch Ungehorsam gekennzeichnet, beides sind am Ende schismatische Akte.


Was die Exkommunikation von 1988 betrifft, so unternahm Benedikt XVI. später einen Versuch, die Wunde der Spaltung zu heilen. Die Piusbrüder standen nicht in voller Gemeinschaft mit der Weltkirche – ein Zustand, der dem Auftrag Jesu zur Einheit widerspricht. Benedikt hob 2009 die Exkommunikation der vier 1988 geweihten Bischöfe auf, nicht weil er die unerlaubte Weihe von damals guthieß, sondern als Akt der Barmherzigkeit. Er wollte die Tür einen Spalt breit öffnen und theologische Gespräche ermöglichen. Zwar zog er sich massive Kritik zu, da eine Aufhebung der Exkommunikation eigentlich Reue und Umkehr voraussetzt. Doch er gab den Piusbrüdern, so der Kirchenrechtler Christoph Ohly in einem Interview, einen Vertrauensvorschuss, „um die Gespräche nicht unter der Last einer Exkommunikation führen zu müssen“. Die Gespräche sind gescheitert. Auch die jüngsten Gesprächsangebote unter Kardinal Fernández hat die Piusbruderschaft ausgeschlagen.

Die Chance auf eine Wiedereingliederung in die Universalkirche scheint minimal. Die Priesterbruderschaft St. Pius X. begründet die unerlaubten Bischofsweihen mit einem kirchlichen Notstand (status necessitatis) und versteht ihr Handeln als Dienst an der katholischen Kirche und der Bewahrung ihrer überlieferten Lehre. Gerade erst antwortete Pagliarani dem Papst in einem Brief. Darin heißt es: „Die Bruderschaft wolle der Kirche „mit außergewöhnlichen Mitteln dienen, gleich einer Mutter in Bedrängnis, die einer besonderen, nicht von allen verstandenen Hilfe bedarf.“ Das ist ein Widerspruch in sich: Wer dem Papst in einer für die Einheit der Kirche zentralen Frage öffentlich den Gehorsam verweigert, kann schwerlich zugleich beanspruchen, der Kirche zu dienen. Es gehe, so die Piusbruderschaft, um das Heil der Seelen, das man in normalen Pfarreien nicht finde.

Aus römischer Sicht kann eine Notlage nicht eigenständig festgestellt werden, denn sie unterliegt der Beurteilung des Apostolischen Stuhls. Ohly erklärt im Interview: Ein Notstand setze zudem eine akute, gegenwärtige Gefahr voraus. Der Konflikt mit der Piusbruderschaft sei jedoch kein aktueller, sondern dauere bereits Jahrzehnte. Und ein Notstand müsse auf eine Weise, die dem Wesen der Kirche entspricht, aufgelöst werden. Ein schismatischer Akt, der die Einheit der Kirche verletzt, ist aber weder angemessen noch geeignet.

Bemerkenswert ist, dass die Kritik an den Weihen längst nicht nur aus progressiven Kreisen kommt. Auch traditionsfreundliche Stimmen haben sich klar positioniert: Kardinal Robert Sarah warnte, wie viele Seelen durch diesen neuen Bruch in Gefahr gerieten, verloren zu gehen, so seine Frage nach der Ankündigung im Februar. Der emeritierte Glaubenspräfekt Kardinal Gerhard Ludwig Müller erinnerte daran, dass die Exkommunikation wegen dieses schweren Vergehens gegen die Einheit der Kirche als Todsünde auch den Ausschluss vom Gnadenleben bedeute. Und der Churer Weihbischof Marian Eleganti warf der Piusbruderschaft vor, mit ihrer Rhetorik über die tatsächliche, objektiv schismatische Wirkung ihres Handelns hinwegzutäuschen.

Die Piusbrüder verkennen zudem, dass der Heilige Geist nicht an eine bestimmte Gemeinschaft gebunden ist. Taufen und Bekehrungen finden längst nicht nur in ihren Reihen statt. Zudem bekehren nicht Menschen oder eine Institution, sondern immer der Heilige Geist selbst, dort, wo er eingeladen wird und Menschen sich seiner Gnade öffnen. Auch andere Gemeinschaften feiern würdevolle Messen in der überlieferten Form, etwa die Petrusbruderschaft – 1988 als Reaktion auf die damaligen Weihen gegründet –, die jedoch in voller Gemeinschaft mit Rom steht.

Die nachkonziliaren Messfeiern sind, sofern gültig und ohne bewusste liturgische Missbräuche gefeiert, weder häretisch noch weniger heilig. Die Heiligkeit der Eucharistie hängt nach katholischem Verständnis nicht von der äußeren liturgischen Form ab, sondern vom gültigen Sakrament selbst: gültige Weihe, gültige Intention. Unterschiede zwischen vor- und nachkonziliarer Liturgie betreffen Ritus und Ausdrucksform, nicht den sakramentalen Rang. Die Annahme, eine Form sei grundsätzlich heiliger, ist theologisch kaum haltbar.

Doch den Piusbrüdern geht es um weit mehr als um die Liturgie. Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Ökumene. Die FSSPX verweist in einer eigens zur Bischofsweise herausgegebenen Broschüre auf die Erklärung von Abu Dhabi, wonach die Vielfalt der Religionen von der göttlichen Weisheit gewollt sei. Doch die katholische Kirche lehrt nicht, dass alle Religionen gleich wahr sind. Lumen Gentium 16 hält vielmehr fest, dass auch, wer das Evangelium ohne eigene Schuld nicht kenne, aber aufrichtig nach Gott suche und seinem Gewissen folge, das ewige Heil erlangen könne. Während Lefebvre und seine Anhänger an der vorkonziliaren Lehre festhalten, nach der der Staat die katholische Religion privilegieren solle, betont das jüngere Lehramt stärker die Religionsfreiheit als Schutz vor staatlichem Zwang und die Freiheit des Glaubensaktes.

Zurück zur unerlaubten Weihe in Écône: Die Piusbrüder hoffen laut eigener Broschüre auf eine nachträgliche Anerkennung ihrer Weihen, wie sie im Rahmen des chinesisch-vatikanischen Abkommens geschehen sei. Der Vergleich hinkt jedoch: Das Abkommen von 2018 hat gerade ein vorab abgestimmtes Verfahren geschaffen, in dem Rom Kandidaten für das Bischofsamt vor der Weihe prüft und ein Vetorecht besitzt. Es geht also nicht mehr grundsätzlich darum, dass der Heilige Stuhl erst im Nachhinein von vollzogenen Weihen erfährt, wie es vor 2018 der Fall war. Zudem bleibt die Lage der Katholiken in China stark von staatlicher Kontrolle geprägt, mit Untergrundkirche und Verfolgungsfällen — ein komplexer Kontext, der mit der freiwilligen Verweigerung einer innerkirchlichen Gemeinschaft im Westen nicht vergleichbar ist. Die Piusbrüder wissen genau, was ihnen erwartet, wenn sie ohne Mandat weihen.

Die Abspaltung der Priesterbruderschaft St. Pius X. ist eine Wunde, die schmerzt. Im Ringen um Einheit hält die katholische Kirche daran fest, dass die Wiederherstellung der vollen kirchlichen Gemeinschaft dem Willen Christi entspricht und ein Gewinn für die ganze Kirche wäre. Das Konzilsdekret „Unitatis Redintegratio“ formuliert diesen Gedanken so: Christus habe eine einige und einzige Kirche gegründet, doch mehrere christliche Gemeinschaften erhöben den Anspruch, das wahre Erbe Christi darzustellen, bekennten sich als seine Jünger, gingen aber getrennte Wege, als wäre Christus selbst geteilt. „Eine solche Spaltung widerspricht aber ganz offenbar dem Willen Christi, sie ist ein Ärgernis für die Welt und ein Schaden für die heilige Sache der Verkündigung des Evangeliums vor allen Geschöpfen.“

Ein letzter Gedanke zum Gehorsam, den die Piusbrüder verweigern: Heilige lehren, dass Gehorsam tragfähiger und fruchtbarer ist als das Beharren auf dem Eigenwillen. Schwester Faustyna etwa schreibt in ihrem Tagebuch, dass sie von Jesus den Auftrag erhielt, die Botschaft der Göttlichen Barmherzigkeit zu verbreiten, von ihren Ordensoberen jedoch zeitweise eingeschränkt wurde. Statt eigenständig außerhalb der kirchlichen Ordnung zu handeln, blieb sie gehorsam und beschränkte sich auf das stille Festhalten ihrer Erfahrungen im Tagebuch und das persönliche Gebet. Jesus soll ihr gesagt haben, die Verdienste seien größer, wenn sie den Vorgesetzten gehorsam bliebe. Später wurde ihre Botschaft kirchlich anerkannt, die göttliche Barmherzigkeit ist heute weltweit bekannt. Genau diesen Ruf zur Umkehr, „kehrt um", richtete Leo XIV. wenige Tage vor Écône an die Piusbrüder — vergeblich. Die Moral von der Geschicht‘: Tue nichts im Ungehorsam nicht. Geistliche Berufungen, Charismen und Sendungen bedürfen im katholischen Verständnis der kirchlichen Prüfung und müssen sich im Gehorsam gegenüber der Kirche bewähren – ja, können sich nur so wahrhaft entfalten.


 


 


 


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