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| ![]() Warum der Schuldspruch gegen Kardinal Pell nicht haltbar ist2. März 2019 in Weltkirche, 12 Lesermeinungen Wenn die Vorwürfe der Anklage richtig sein sollten, müssten innerhalb von zehn Minuten zehn unwahrscheinliche Dinge passiert sein - Ein fairer Geschworenenprozess sei für Pell wohl nicht möglich gewesen, schreibt George Weigel. Melbourne (kath.net/jg) Weigel weist zunächst darauf hin, dass er mit Pell seit vielen Jahren befreundet ist. Nach der Aufhebung der Nachrichtensperre im Februar könne der bereits im Dezember 2018 erfolgte Schuldspruch von Kardinal Pell analysiert werden. Im ersten Prozess gegen Pell habe die Verteidigung die Anschuldigungen der Anklage zerlegt und die Unzulänglichkeiten der polizeilichen Untersuchung offen gelegt. Die Geschworenen stimmten mit zehn zu zwei Stimmen für einen Freispruch des Kardinals. Nach australischem Recht müssen die Geschworenen zu einer einstimmigen Entscheidung kommen. Gelingt dies nicht, muss der Prozess wiederholt werden. Im Rahmen des zweiten Verfahrens stellte die Verteidigung fest, dass zehn unwahrscheinliche Dinge innerhalb von zehn Minuten passiert sein müssten, falls die Vorwürfe der Anklage stimmen sollten, denen zufolge Kardinal Pell zwei Chorknaben nach einer Sonntagsmesse in der St. Patricks Kathedrale von Melbourne sexuell missbraucht haben soll. Pell müsste seine jahrzehntelange Praxis, Gläubige nach der Messe außerhalb der Kathedrale zu begrüßen, unterbrochen haben. Einer der beiden Kläger starb vor Prozessbeginn. Er hatte seiner Mutter gesagt, dass er nie missbraucht worden ist. Während des Prozesses hat niemand die Anschuldigungen des anderen Klägers bestätigt. Die Aussagen der ehemaligen Chorknaben, der erwachsenen Chormitglieder, des Chorleiters und seiner Assistenten, des Zeremoniärs und des Mesners würden folgendes zeigen: Niemand habe gesehen, dass die beiden Chorknaben die Prozession nach der Messe verlassen hätten, niemand der sich in der Nähe des angeblichen Missbrauchs aufgehalten hat, habe irgendetwas gemerkt. In der Sakristei hätte auch nichts passieren können, ohne dass es jemand aufgefallen wäre. Die Geschworenen hätten Pell einstimmig für schuldig befunden. Beobachter hätten ihm mitgeteilt, dass der Richter angesichts der Entscheidung überrascht gewesen sei, schreibt Weigel. Angesichts des Ergebnisses des ersten Prozesses und des Medienrummels sei ein fairer Geschworenenprozess nicht möglich gewesen, fährt er fort. Der Justizminister des Bundesstaates Victoria habe das zugegeben und eine Änderung der Prozessordnung vorgeschlagen, damit in Fällen wie diesem nicht Geschworene sondern einen Richter entscheiden könnten. Kardinal Pell werde in die Berufung gehen. Diese werde von einem Gremium erfahrener Richter beurteilt. Das Gremium kann zu dem Ergebnis kommen, dass das Urteil aufgrund der Beweislage nicht haltbar ist. Die Verurteilung Pells wäre dann aufgehoben. Im Sinne des Kardinals und der Glaubwürdigkeit der australischen Justiz hoffe er, dass die Richter die richtige Entscheidung treffen, schreibt Weigel abschließend.
Why the Case against Cardinal George Pell Doesnt Stand Up
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