Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. "Das haben leider noch nicht alle begriffen,...
  2. Papst Pi
  3. Apostolische Visitation im Stift Heiligenkreuz
  4. Neoschismatiker aller Länder gründet Eure Landeskirche
  5. Erzbischof Lackner zur Amoktat in Graz: "Tief betroffen und sprachlos"
  6. Agieren katholische Schulen des Erzbistums Hamburg noch im Einklang mit der Lehre der Kirche?
  7. CDU-Politiker reicht Programmbeschwerde wegen Bericht über christliche Fußballer ein
  8. „Da sammeln sich Mehrheiten, die bringen Minderheiten hervor, das treibt die Einheit auseinander“
  9. Der historische Ukraine-Irrtum von rechts
  10. Überwachung traditionalistischer Katholiken durch FBI war umfassender als bisher bekannt
  11. Schnipp-Schnapp – das Geschlechtsteil ab – für die Kirchenzeitung der Erzdiözese Wien kein Problem?
  12. Papst Leo XIV. hält außerirdisches Leben für möglich
  13. „Iran ist das einzige UN-Mitglied, das offen Vernichtung eines anderen Staates fordert – Israels“
  14. Kein LGBT-Logo auf dem Trikot: Serbischer Fußballer für vier Spiele gesperrt
  15. Priesterweihen 2025: Mehr Jungpriester als Spätberufene

Angeklagter in kreuz-net.at-Prozess polizeilich nicht auffindbar

26. Juli 2017 in Österreich, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der wegen Verhetzung angeklagte Betreiber des Onlineportals "kreuz-net.at" ist nicht zur Verhandlung erschienen - Zuvor war bereits 2012 eine weitere Internetseite mit dem ähnlichen Namen "kreuz.net" in den Focus des Verfassungsschutzes geraten


Wien (kath.net/KAP) Der wegen Verhetzung angeklagte Betreiber des Onlineportals "kreuz-net.at" ist am Dienstag nicht zu einer Verhandlung am Wiener Landesgericht für Strafsachen erschienen. Der Angeklagte sei "polizeilich nicht auffindbar", teilte der zuständige Richter den Anwesenden, unter ihnen zahlreiche Medienvertreter, mit. Der Prozess, in dem es um einen im Dezember 2015 veröffentlichten Beitrag mit wüsten Ausfällen gegen Homosexuelle geht, wurde vertagt. Ein Termin für eine weitere Verhandlung stand vorerst noch nicht fest.


Die Gerichtsverhandlung hätte eigentlich bereits vor zwei Wochen stattfinden sollen. Nachdem ihm der Strafantrag zugestellt worden war, teilte der Angeklagte allerdings dem zuständigen Richter, der ihm bis zum geplanten Verhandlungstermin zur Verfügung gestellte Zeitraum sei "für die theologische Abklärung" der beanstandeten Begriffe nicht ausreichend. Darauf bekam er eine zweiwöchige Vorbereitungszeit zugestanden.

Das Internetportal "kreuz-net.at", das auch unter "kreuz-net.info" abrufbar ist, nimmt für sich in Anspruch, "katholische Nachrichten" zu verbreiten.

Zuvor war bereits 2012 eine weitere Internetseite mit dem ähnlichem Namen "kreuz.net" wegen antisemitischer und homophober Beiträge ins Visier des österreichischen und des deutschen Verfassungsschutzes geraten. Die Staatsanwaltschaft Wien nahm damals Ermittlungen gegen die anonymen Portalbetreiber auf. Auch der Leiter des Medienreferats der Österreichischen Bischofskonferenz, Paul Wuthe, forderte im November 2012 die Sperrung der Seite. Die Justiz sei gefordert und müsse aktiv werden. Wenige Wochen später ging das Portal Anfang Dezember überraschend vom Netz und ist bis heute nicht mehr aufrufbar.

Kurz darauf ging Anfang 2013 unter der Internetadresse "kreuz-net.at" eine neue Website mit dem Namen "kreuz-net.info" online. Als Medieninhaber, Herausgeber und Redaktion scheint seit damals der nun vor dem Wiener Landesgericht Beklagte auf.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten
Foto: Symbolbild


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Siebtel 26. Juli 2017 
 

Bibelverbot als nächstes?

Jemand hat sich "gegen Homosexuelle" geäußert? Bedeutet das, dass die Bibel bald verboten wird?


1
 
 Robert S 26. Juli 2017 
 

GEDANKENDELIKTE UND GEDANKENPOLIZEI?


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Justiz

  1. US-Wähler sollen bei Wahlentscheidung Bestellung der Bundesrichter bedenken
  2. Lebensschutzorganisation klagt US-Justizministerium
  3. US-Justiz verfolgt Angriff auf Abtreibungsklinik, kein Erfolg bei Lebensschutzzentren
  4. Tiroler FPÖ zeigt Grünenpolitiker nach 'Jesus-Sager' an
  5. Kanada: Vater darf 14jähriger Geschlechtsumwandlung nicht verbieten
  6. Warum der Schuldspruch gegen Kardinal Pell nicht haltbar ist
  7. Pells Anwalt entschuldigt sich für ‚Blümchen-Sex’-Sager
  8. Mehrere Medien in Australien kritisieren Pell-Urteil
  9. Betreiber von 'kreuz-net.at' muss vor Gericht
  10. Mord bleibt Mord






Top-15

meist-gelesen

  1. Apostolische Visitation im Stift Heiligenkreuz
  2. "Das haben leider noch nicht alle begriffen,...
  3. Kein LGBT-Logo auf dem Trikot: Serbischer Fußballer für vier Spiele gesperrt
  4. Papst Pi
  5. Neoschismatiker aller Länder gründet Eure Landeskirche
  6. Gymnasiasten in Essen wollten Abifeier mit Geschlechtertrennung
  7. Heiligsprechung von "Internetpatron" Carlo Acutis am 7. September
  8. CDU-Politiker reicht Programmbeschwerde wegen Bericht über christliche Fußballer ein
  9. Der historische Ukraine-Irrtum von rechts
  10. Kardinal Kasper: Papst Leo „ist ein Mann der Mitte“
  11. "Duftend wie Weihrauch, der einen ganzen Raum erfüllt, obwohl er dabei verbrennt"
  12. Überwachung traditionalistischer Katholiken durch FBI war umfassender als bisher bekannt
  13. Schnipp-Schnapp – das Geschlechtsteil ab – für die Kirchenzeitung der Erzdiözese Wien kein Problem?
  14. Papst Leo XIV. wird den neuen Erzbischöfen das Pallium wieder auflegen!
  15. Agieren katholische Schulen des Erzbistums Hamburg noch im Einklang mit der Lehre der Kirche?

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz