Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Warum kein einfach gläubiger Katholik „Laienpredigten“ in der heiligen Messe braucht
  2. Katholische Kirche in Island hilft Menschen mit homosexuellen Neigungen enthaltsam zu leben
  3. Papst Leo auf Versöhnungskurs
  4. Der stumme Gott unserer Zeit
  5. Niedersachsen plant Religionsunterricht ohne Gott!
  6. Wenn der Wiener Erzbischof den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht ausspielen möchte
  7. Realitätsverlust im Bistum Chur
  8. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  9. Theologe Thomas Söding: „Es braucht eine katholische Internationale!“
  10. BDKJ Nordrhein-Westfalen will Verbot der AfD
  11. Ramadan sorgte für Unfrieden an Wiener Schulen!
  12. "Er hat meine Pläne durchkreuzt": Warum der Teufel Angst vor Johannes Paul II. hatte
  13. Michelle Obama ermutigt Mütter arbeiten zu gehen
  14. „Nimm deine kleinen Kinder zur Messe mit!“
  15. Hatte J.D. Vance doch Recht? Wenn Hitler-Vergleiche in Deutschland die Polizei auf den Plan rufen

Angeklagter in kreuz-net.at-Prozess polizeilich nicht auffindbar

26. Juli 2017 in Österreich, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der wegen Verhetzung angeklagte Betreiber des Onlineportals "kreuz-net.at" ist nicht zur Verhandlung erschienen - Zuvor war bereits 2012 eine weitere Internetseite mit dem ähnlichen Namen "kreuz.net" in den Focus des Verfassungsschutzes geraten


Wien (kath.net/KAP) Der wegen Verhetzung angeklagte Betreiber des Onlineportals "kreuz-net.at" ist am Dienstag nicht zu einer Verhandlung am Wiener Landesgericht für Strafsachen erschienen. Der Angeklagte sei "polizeilich nicht auffindbar", teilte der zuständige Richter den Anwesenden, unter ihnen zahlreiche Medienvertreter, mit. Der Prozess, in dem es um einen im Dezember 2015 veröffentlichten Beitrag mit wüsten Ausfällen gegen Homosexuelle geht, wurde vertagt. Ein Termin für eine weitere Verhandlung stand vorerst noch nicht fest.


Die Gerichtsverhandlung hätte eigentlich bereits vor zwei Wochen stattfinden sollen. Nachdem ihm der Strafantrag zugestellt worden war, teilte der Angeklagte allerdings dem zuständigen Richter, der ihm bis zum geplanten Verhandlungstermin zur Verfügung gestellte Zeitraum sei "für die theologische Abklärung" der beanstandeten Begriffe nicht ausreichend. Darauf bekam er eine zweiwöchige Vorbereitungszeit zugestanden.

Das Internetportal "kreuz-net.at", das auch unter "kreuz-net.info" abrufbar ist, nimmt für sich in Anspruch, "katholische Nachrichten" zu verbreiten.

Zuvor war bereits 2012 eine weitere Internetseite mit dem ähnlichem Namen "kreuz.net" wegen antisemitischer und homophober Beiträge ins Visier des österreichischen und des deutschen Verfassungsschutzes geraten. Die Staatsanwaltschaft Wien nahm damals Ermittlungen gegen die anonymen Portalbetreiber auf. Auch der Leiter des Medienreferats der Österreichischen Bischofskonferenz, Paul Wuthe, forderte im November 2012 die Sperrung der Seite. Die Justiz sei gefordert und müsse aktiv werden. Wenige Wochen später ging das Portal Anfang Dezember überraschend vom Netz und ist bis heute nicht mehr aufrufbar.

Kurz darauf ging Anfang 2013 unter der Internetadresse "kreuz-net.at" eine neue Website mit dem Namen "kreuz-net.info" online. Als Medieninhaber, Herausgeber und Redaktion scheint seit damals der nun vor dem Wiener Landesgericht Beklagte auf.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten
Foto: Symbolbild


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Siebtel 26. Juli 2017 
 

Bibelverbot als nächstes?

Jemand hat sich "gegen Homosexuelle" geäußert? Bedeutet das, dass die Bibel bald verboten wird?


1
 
 Robert S 26. Juli 2017 
 

GEDANKENDELIKTE UND GEDANKENPOLIZEI?


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Justiz

  1. Ich bin Staatsanwältin – und ich bete
  2. US-Wähler sollen bei Wahlentscheidung Bestellung der Bundesrichter bedenken
  3. Lebensschutzorganisation klagt US-Justizministerium
  4. US-Justiz verfolgt Angriff auf Abtreibungsklinik, kein Erfolg bei Lebensschutzzentren
  5. Tiroler FPÖ zeigt Grünenpolitiker nach 'Jesus-Sager' an
  6. Kanada: Vater darf 14jähriger Geschlechtsumwandlung nicht verbieten
  7. Warum der Schuldspruch gegen Kardinal Pell nicht haltbar ist
  8. Pells Anwalt entschuldigt sich für ‚Blümchen-Sex’-Sager
  9. Mehrere Medien in Australien kritisieren Pell-Urteil
  10. Betreiber von 'kreuz-net.at' muss vor Gericht






Top-15

meist-gelesen

  1. kath.net ISLAND REISE im JULI 2026 - ANMELDUNG nur mehr bis 25. MÄRZ möglich!
  2. Oktober 2026 - Wunderbares SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  3. "Er hat meine Pläne durchkreuzt": Warum der Teufel Angst vor Johannes Paul II. hatte
  4. Vier von sieben: Die unglaubliche Berufungs-Geschichte der Familie Morrison
  5. Wenn der Wiener Erzbischof den Heiligen Geist gegen das Kirchenrecht ausspielen möchte
  6. Warum kein einfach gläubiger Katholik „Laienpredigten“ in der heiligen Messe braucht
  7. Realitätsverlust im Bistum Chur
  8. Eine große BITTE an Ihre Großzügigkeit! - FASTENSPENDE für kath.net!
  9. Bischof Overbeck ist mit Weidel und Chrupalla in Sachen Iran einer Meinung
  10. „Die meisten Seelen dort sind die, welche nicht an die Existenz der Hölle geglaubt haben“
  11. Hatte J.D. Vance doch Recht? Wenn Hitler-Vergleiche in Deutschland die Polizei auf den Plan rufen
  12. Abtreibungs-Aktivisten greifen Profemina-Beratungszentrum an
  13. „Nimm deine kleinen Kinder zur Messe mit!“
  14. 'Ich verstehe Gott nicht': Ältester Deutscher feiert 110. Geburtstag
  15. Exorzismus-Experte: Aktuelle Weltlage nicht nur Werk des Bösen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz