Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Aschaffenburg - ES REICHT!
  2. Nach Aschaffenburg-Attentat: Kanzlerkandidat Merz übernimmt Trump-Grenz-Forderungen!
  3. Kurienkardinal Koch: Zielvorstellungen der Ökumene klären
  4. Trump lässt unmittelbar nach Amtsantritt Bidens Regierungs-Pro-Abtreibungs-Website abschalten
  5. Erzbischof von Neapel lässt LGBT-Aktivisten während einer Messe sprechen
  6. Wien: Schönborn-Rücktritt angenommen, Grünwidl Administrator
  7. Papst: Bald wird eine Frau Regierungschefin des Vatikanstaats
  8. McElroy ist „ein umstrittener Kardinal mit schwerem Gepäck“
  9. US-Vizepräsident JD Vance am Freitag beim March for Life in Washington DC
  10. Pränataldiagnostik: UNO mahnt Belgien wegen hoher Rate von Abtreibungen bei Trisomie-Kindern
  11. Auftrag des Christen in einer Welt ohne Gott
  12. Polens Regierung startet Angriff auf den Religionsunterricht
  13. Trump zum 47. Präsident der USA vereidigt - 'Es gibt nur zwei Geschlechter'
  14. Trump setzt Putin ein Ultimatum „Stoppen Sie diesen lächerlichen Krieg!'
  15. "Was heutzutage als Hass und Hetze bezeichnet wird, ist großteils erlaubt"

Angeklagter in kreuz-net.at-Prozess polizeilich nicht auffindbar

26. Juli 2017 in Österreich, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der wegen Verhetzung angeklagte Betreiber des Onlineportals "kreuz-net.at" ist nicht zur Verhandlung erschienen - Zuvor war bereits 2012 eine weitere Internetseite mit dem ähnlichen Namen "kreuz.net" in den Focus des Verfassungsschutzes geraten


Wien (kath.net/KAP) Der wegen Verhetzung angeklagte Betreiber des Onlineportals "kreuz-net.at" ist am Dienstag nicht zu einer Verhandlung am Wiener Landesgericht für Strafsachen erschienen. Der Angeklagte sei "polizeilich nicht auffindbar", teilte der zuständige Richter den Anwesenden, unter ihnen zahlreiche Medienvertreter, mit. Der Prozess, in dem es um einen im Dezember 2015 veröffentlichten Beitrag mit wüsten Ausfällen gegen Homosexuelle geht, wurde vertagt. Ein Termin für eine weitere Verhandlung stand vorerst noch nicht fest.


Die Gerichtsverhandlung hätte eigentlich bereits vor zwei Wochen stattfinden sollen. Nachdem ihm der Strafantrag zugestellt worden war, teilte der Angeklagte allerdings dem zuständigen Richter, der ihm bis zum geplanten Verhandlungstermin zur Verfügung gestellte Zeitraum sei "für die theologische Abklärung" der beanstandeten Begriffe nicht ausreichend. Darauf bekam er eine zweiwöchige Vorbereitungszeit zugestanden.

Das Internetportal "kreuz-net.at", das auch unter "kreuz-net.info" abrufbar ist, nimmt für sich in Anspruch, "katholische Nachrichten" zu verbreiten.

Zuvor war bereits 2012 eine weitere Internetseite mit dem ähnlichem Namen "kreuz.net" wegen antisemitischer und homophober Beiträge ins Visier des österreichischen und des deutschen Verfassungsschutzes geraten. Die Staatsanwaltschaft Wien nahm damals Ermittlungen gegen die anonymen Portalbetreiber auf. Auch der Leiter des Medienreferats der Österreichischen Bischofskonferenz, Paul Wuthe, forderte im November 2012 die Sperrung der Seite. Die Justiz sei gefordert und müsse aktiv werden. Wenige Wochen später ging das Portal Anfang Dezember überraschend vom Netz und ist bis heute nicht mehr aufrufbar.

Kurz darauf ging Anfang 2013 unter der Internetadresse "kreuz-net.at" eine neue Website mit dem Namen "kreuz-net.info" online. Als Medieninhaber, Herausgeber und Redaktion scheint seit damals der nun vor dem Wiener Landesgericht Beklagte auf.

Copyright 2017 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten
Foto: Symbolbild


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Siebtel 26. Juli 2017 
 

Bibelverbot als nächstes?

Jemand hat sich "gegen Homosexuelle" geäußert? Bedeutet das, dass die Bibel bald verboten wird?


1
 
 Robert S 26. Juli 2017 
 

GEDANKENDELIKTE UND GEDANKENPOLIZEI?


1
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Justiz

  1. US-Wähler sollen bei Wahlentscheidung Bestellung der Bundesrichter bedenken
  2. Lebensschutzorganisation klagt US-Justizministerium
  3. US-Justiz verfolgt Angriff auf Abtreibungsklinik, kein Erfolg bei Lebensschutzzentren
  4. Tiroler FPÖ zeigt Grünenpolitiker nach 'Jesus-Sager' an
  5. Kanada: Vater darf 14jähriger Geschlechtsumwandlung nicht verbieten
  6. Warum der Schuldspruch gegen Kardinal Pell nicht haltbar ist
  7. Pells Anwalt entschuldigt sich für ‚Blümchen-Sex’-Sager
  8. Mehrere Medien in Australien kritisieren Pell-Urteil
  9. Betreiber von 'kreuz-net.at' muss vor Gericht
  10. Mord bleibt Mord







Top-15

meist-gelesen

  1. EINMALIGE CHANCE - Große Baltikum-Reise mit kath.net - Spätsommer 2025
  2. Trump lässt unmittelbar nach Amtsantritt Bidens Regierungs-Pro-Abtreibungs-Website abschalten
  3. Trump wird seinen Amtseid erneut auf zwei Bibeln ablegen
  4. Wie CNN und deutschsprachige Medien gezielt Fake-News über Elon Musk verbreiteten
  5. Aschaffenburg - ES REICHT!
  6. Papst Franziskus spricht mit einem seiner scharfen Kritiker unter den Bischöfen
  7. Wer ist der Priester, der bei Trumps Angelobung den Schlusssegen gab?
  8. McElroy ist „ein umstrittener Kardinal mit schwerem Gepäck“
  9. Wien: Schönborn-Rücktritt angenommen, Grünwidl Administrator
  10. Papst: Bald wird eine Frau Regierungschefin des Vatikanstaats
  11. Trump zum 47. Präsident der USA vereidigt - 'Es gibt nur zwei Geschlechter'
  12. Auftrag des Christen in einer Welt ohne Gott
  13. Exorzisten-Vereinigung warnt vor falschen Praktiken
  14. Trump setzt Putin ein Ultimatum „Stoppen Sie diesen lächerlichen Krieg!'
  15. Pastor Lorenzo Sewell sorgte für Begeisterung bei Trump-Amtseinführung

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz