Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Bitte deinen Schutzengel um Hilfe
  2. Besser die Höllenfahrt bei Don Giovanni meditieren!
  3. Theologe Johannes Hartl ungewohnt scharf: „Sonntagsgottesdienst zum Abgewöhnen gestern“
  4. Hollerich: Alternativen zur kirchlichen Machtpyramide gesucht
  5. Die Synode in Rom und das Kirchenvolk - Ein plumper Etikettenschwindel!
  6. Weihesimulation in Rom am Rande der Synode UND am Ende wartet die Exkommunikation!
  7. CDU will Aufenthaltsverbot für 'Judenhasserin' Greta Thunberg in Deutschland!
  8. Papst: Von der Leyen brachte mich zum Nachdenken über Frauenrolle
  9. „Kirche hat differenzierte, realistische, hoffnungsvolle Vision der sexuellen Natur der Menschheit“
  10. ‚Trusted Flagger’ – Meldestelle für fragwürdige Inhalte oder Zensur im Internet?
  11. Kardinal Müller krankheitsbedingt noch nicht bei Synode
  12. Warum Satan vor Maria zittert
  13. Sogar Grünen-Bundesminister Cem Özdemir distanziert sich von Greta Thunberg
  14. Autohersteller Toyota distanziert sich von LGBTQ-Ideologie
  15. 'Ich habe jeden Tag den Rosenkranz mit meiner Oma gebetet'

Kanada: Vater darf 14jähriger Geschlechtsumwandlung nicht verbieten

8. März 2019 in Familie, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Mädchen verstehe die Risiken und Folgen der Behandlung mit Testosteron. Würde die Behandlung abgebrochen, würde dies wahrscheinlich zu einem weiteren Selbstmordversuch führen, begründete der Richter sein Urteil.


Vancouver (kath.net/LSN/jg)
Ein Gericht in Vancouver (Kanada) hat entschieden, dass ein Vater den Ärzten seiner 14jährigen Tochter eine Behandlung mit Testosteron nicht untersagen kann. Die Tochter leidet unter Geschlechtsdysphorie und will als Junge leben, berichtet die kanadische Zeitung National Post.

Das Mädchen verstehe die Risiken, die mit der Testosteronbehandlung verbunden seien und könnte erneut einen Selbstmordversuch durchführen, falls die Behandlung abgebrochen würde, begründete der Richter sein Urteil.

Er sei sich der Tatsache bewusst, dass der Vater mit der Behandlung nicht einverstanden sei, fuhr der Richter fort. Die Einwilligung der Tochter sei für ihn jedoch ein ausreichender Grund, der Fortsetzung der Behandlung zuzustimmen, schrieb er.

Er ordnete darüber hinaus an, dass sie als Junge bezeichnet werde und mit ihrem selbst gewählten (männlichen) Namen anzusprechen sei. Sie dürfe ihren Namen ohne Zustimmung der Eltern offiziell ändern und habe das Recht, medizinische Behandlung für „seine Geschlechtsdysphorie“ in Anspruch zu nehmen, heißt es in dem Urteil.


Der Vater überlegt laut Bericht der National Post gegen das Urteil Berufung einzulegen. Er sei der Ansicht, seine Tochter verstehe die Risiken und Folgen der Behandlung nicht und sei sich des Schadens nicht bewusst, der daraus entstehen könne, sagte der Anwalt des Vaters.

„Meine Tochter ist erst 13 Jahre alt und ich glaube ihr fehlt die geistige Fassungskraft und emotionale Reife für diese Entscheidung ... insbesondere weil viele der Folge irreversibel sind“, schrieb der Vater im August 2018 an einen Sozialarbeiter, der im BC Children’s Hospital in Vancouver arbeitet. Dort wird die Tochter behandelt.

Er bezeichnete seine Tochter als „sehr verletzbar“. Nach seiner Ansicht resultiere ihr Wunsch nach einer männlichen Identität aus den mentalen und emotionalen Schwierigkeiten, unter denen sie seit der Trennung der Eltern 2013 leide.

Laut einem Gerichtsantrag leidet die Tochter unter Depressionen und hat mindestens vier Mal versucht, sich das Leben zu nehmen. In der siebenten Schulstufe sei sie durch eine „lesbische Phase“ gegangen. Im selben Jahr habe sie sich auch in einen männlichen Lehrer verliebt. Ihr Verhalten war so problematisch, dass sie aus der Klasse entfernt werden musste. Sie begann daraufhin, sich selbst zu verletzen und unternahm einen weiteren Selbstmordversuch.

Im selben Jahr habe sie begonnen, sich als Junge zu fühlen. Nachdem sie in der Schule ein Video gesehen hatte, in welchem Transgender positiv dargestellt wurden, habe sie ihre langen Haare abgeschnitten, heißt es in dem Dokument.

Ein Beratungslehrer habe ihr geholfen, einen männlichen Namen auszuwählen und eine männliche Identität anzunehmen. Die SOGI (Sexual Orientation and Gender Identity) Regelung im Bundesstaat British Columbia sichere den Schülern Vertraulichkeit zu. Daher sei es möglich gewesen, dass der Vater über diesen Schritt nicht informiert worden sei, obwohl er gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht ausübt.

Auf Empfehlung der Beratungslehrer der Schule seien seine Frau und die damals 13jährige Tochter an das Krankenhaus vermittelt worden, in welchem die Hormonbehandlung stattfindet. Seine Frau habe ihm im August 2018 mitgeteilt, dass sie mit der Behandlung der Tochter einverstanden sei, berichtete der Vater. Als das Krankenhaus auch sein Einverständnis einholen wollte, weigerte er sich und nahm sich einen Anwalt.

Das Krankenhaus teilte ihm später mit, dass es nach geltendem Recht weder sein Einverständnis noch das der Mutter brauche, wenn die Ärzte das Kind für reif genug hielten, die Entscheidung zu treffen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

  9. März 2019 
 

muss natürlich gang und gäbe heißen !

Die vielgefürchtete Autokorrektur war Mal wieder schneller.


2
 
  9. März 2019 
 

Das ist heute ganz und gäbe

Selbst auf dem kleinsten Dorf gibt es inzwischen Teenager, die ihre Geschlechterrolle tauschen wollen. Auffällig dabei ist, dass die Betroffenen nie aus gesunden Familien kommen. Dazu werden ihnen so früh wie möglich hammermäßige Hormonpräparate verabreicht. Meist folgen darauf -zig Operationen bis die endgültige Geschlechtsumwandlung erfolgreich ist. In meiner ländlichen Umgebung gibt es ein Krankenhaus, das solche Operationen routinemäßig vornimmt!
Meiner Meinung nach sollte man die Ärzte, die diese Art der "Körperverstümmelung" durchführen dafür verantwortlich machen und zur Rechenschaft ziehen, bzw. verklagen.
Aber heutzutage noch einen "gesunden" Arzt zu finden ist ein anderes Kapitel!


7
 
 Chris2 8. März 2019 
 

Ein Skandal

"durch eine „lesbische Phase“ gegangen. Im selben Jahr habe sie sich auch in einen männlichen Lehrer verliebt.". Klar, das arme Mädchen ist noch völlig verwirrt, die Propaganda in der Schule und die Experimentierfreude des Lehrers an einer Schutzbefohlenen sollte strafnar sein. Haben die denn gar nichts aus dem Fall David Reimer gelernt?


9
 
 anjali 8. März 2019 
 

Geschlechtstransformation

Hier in der Niederlanden ist so etwas heute ganz normal! Diese Leute sind doch alle geisteskrank nach meiner Meinung.Und ja, auch hier macht man das mit Kindern!


10
 
 wedlerg 8. März 2019 
 

Der Beratungslehrer gehört eingesperrt!

Die Verwirrung ist schon gigantisch in diesen Zeiten der Rattenfänger und Utopisten.

Für mich kommen die Empfehlungen des Beratungslehrers einem sexuellen Missbrauch gleich.

Natürlich darf die eigentliche Ursache, die Trennung der Eltern, nicht aufgearbeitet werden. Das wäre aber eigentlich das zu lösende Problem. Keine biologischen Manipulationen auf Basis falscher Vorstellungen


13
 
 nazareth 8. März 2019 
 

Erwiesenermaßen ist die Selbstmordrate bei Transgender Menschen nach ihrer Umwandlung überdurchschnittlich hoch. Das hat dem Richter wohl niemand gesagt. Ein Mädchen mit so vielen schwersten Geschlechtidentifikationsproblemen mit 13 so eine Entscheidung treffen zu lassen ist tatsächlich fahrlässig. Dass nicht DAS das Problem ist läge sehr! Nahe.. Sie voll ernstnehmend begleiten- natürlich-aber mindestens ab 18 dürfte so etwas, so eine Entscheidung erlaubt sein. Unglaublich! Soweit ich weiß:Früher hat man eindeutige Geschlechter zur Anerkennung des eigenen Geschlechtes versucht zu begleiten und zu bewegen und uneindeutige so lange durch die Pubertät begleitet bis der/diejenige eine Entscheidung für das eine oder andere Geschlecht getroffen hat. Jetzt wird Kindern mit seelischen Sorgen Hormonbehandlung verordnet. Ein Wahnsinn.


12
 
 Kirchental 8. März 2019 

Dieses arme Mädchen!

Der einzig vernünftige Mensch in ihrer Umgebung scheint ihr Vater zu sein!

Offenbar ist die Ärmste hochgradig psychisch erkrankt - und die Wahnsinnigen um sie herum bestärken sie, statt ihr zu helfen.

Und der Vater muss seine Tochter sehenden Auges ins Unglück rennen lassen.

Mit vierzehn ist doch die Persönlichkeit noch nicht ausgereift. Da ist das Gehirn wegen pubertätsbedingtem Umbau geschlossen.


20
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Justiz

  1. US-Wähler sollen bei Wahlentscheidung Bestellung der Bundesrichter bedenken
  2. Lebensschutzorganisation klagt US-Justizministerium
  3. US-Justiz verfolgt Angriff auf Abtreibungsklinik, kein Erfolg bei Lebensschutzzentren
  4. Tiroler FPÖ zeigt Grünenpolitiker nach 'Jesus-Sager' an
  5. Warum der Schuldspruch gegen Kardinal Pell nicht haltbar ist
  6. Pells Anwalt entschuldigt sich für ‚Blümchen-Sex’-Sager
  7. Mehrere Medien in Australien kritisieren Pell-Urteil
  8. Angeklagter in kreuz-net.at-Prozess polizeilich nicht auffindbar
  9. Betreiber von 'kreuz-net.at' muss vor Gericht
  10. Mord bleibt Mord






Top-15

meist-gelesen

  1. Malta - Fronleichnam 2025 - Auf den Spuren des Hl. Paulus - Mit Michael Hesemann und P. Leo Maasburg
  2. Theologe Johannes Hartl ungewohnt scharf: „Sonntagsgottesdienst zum Abgewöhnen gestern“
  3. Weihesimulation in Rom am Rande der Synode UND am Ende wartet die Exkommunikation!
  4. Warum Satan vor Maria zittert
  5. Besser die Höllenfahrt bei Don Giovanni meditieren!
  6. Erschreckend: In Spanien 2023 erstmals über 100.000 Abtreibungen, Anstieg um 4,9 % Prozent
  7. „Kirche hat differenzierte, realistische, hoffnungsvolle Vision der sexuellen Natur der Menschheit“
  8. Die Synode in Rom und das Kirchenvolk - Ein plumper Etikettenschwindel!
  9. Niederlande: Euthanasie für 17-Jährige mit Depressionen und Angststörungen
  10. Heroldsbach feiert 75. Jubiläum – Wo noch heute die Gläubigen der Gottesmutter begegnen
  11. „Bereit sein, sich gegen den mainstream zu stellen und auch unbequeme Wahrheiten zu vertreten“
  12. Bitte deinen Schutzengel um Hilfe
  13. Papst: Von der Leyen brachte mich zum Nachdenken über Frauenrolle
  14. Kardinal Müller krankheitsbedingt noch nicht bei Synode
  15. CDU will Aufenthaltsverbot für 'Judenhasserin' Greta Thunberg in Deutschland!

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz