Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. So nicht, Mr. Präsident!
  2. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  3. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  4. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  5. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  6. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  7. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  8. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  9. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  10. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
  11. Italien: Seligsprechungsverfahren für Teenager eröffnet
  12. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
  13. Setzt euer Vertrauen nicht in Prinzen!
  14. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  15. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?

Kanada: Vater darf 14jähriger Geschlechtsumwandlung nicht verbieten

8. März 2019 in Familie, 7 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Das Mädchen verstehe die Risiken und Folgen der Behandlung mit Testosteron. Würde die Behandlung abgebrochen, würde dies wahrscheinlich zu einem weiteren Selbstmordversuch führen, begründete der Richter sein Urteil.


Vancouver (kath.net/LSN/jg)
Ein Gericht in Vancouver (Kanada) hat entschieden, dass ein Vater den Ärzten seiner 14jährigen Tochter eine Behandlung mit Testosteron nicht untersagen kann. Die Tochter leidet unter Geschlechtsdysphorie und will als Junge leben, berichtet die kanadische Zeitung National Post.

Das Mädchen verstehe die Risiken, die mit der Testosteronbehandlung verbunden seien und könnte erneut einen Selbstmordversuch durchführen, falls die Behandlung abgebrochen würde, begründete der Richter sein Urteil.

Er sei sich der Tatsache bewusst, dass der Vater mit der Behandlung nicht einverstanden sei, fuhr der Richter fort. Die Einwilligung der Tochter sei für ihn jedoch ein ausreichender Grund, der Fortsetzung der Behandlung zuzustimmen, schrieb er.

Er ordnete darüber hinaus an, dass sie als Junge bezeichnet werde und mit ihrem selbst gewählten (männlichen) Namen anzusprechen sei. Sie dürfe ihren Namen ohne Zustimmung der Eltern offiziell ändern und habe das Recht, medizinische Behandlung für „seine Geschlechtsdysphorie“ in Anspruch zu nehmen, heißt es in dem Urteil.


Der Vater überlegt laut Bericht der National Post gegen das Urteil Berufung einzulegen. Er sei der Ansicht, seine Tochter verstehe die Risiken und Folgen der Behandlung nicht und sei sich des Schadens nicht bewusst, der daraus entstehen könne, sagte der Anwalt des Vaters.

„Meine Tochter ist erst 13 Jahre alt und ich glaube ihr fehlt die geistige Fassungskraft und emotionale Reife für diese Entscheidung ... insbesondere weil viele der Folge irreversibel sind“, schrieb der Vater im August 2018 an einen Sozialarbeiter, der im BC Children’s Hospital in Vancouver arbeitet. Dort wird die Tochter behandelt.

Er bezeichnete seine Tochter als „sehr verletzbar“. Nach seiner Ansicht resultiere ihr Wunsch nach einer männlichen Identität aus den mentalen und emotionalen Schwierigkeiten, unter denen sie seit der Trennung der Eltern 2013 leide.

Laut einem Gerichtsantrag leidet die Tochter unter Depressionen und hat mindestens vier Mal versucht, sich das Leben zu nehmen. In der siebenten Schulstufe sei sie durch eine „lesbische Phase“ gegangen. Im selben Jahr habe sie sich auch in einen männlichen Lehrer verliebt. Ihr Verhalten war so problematisch, dass sie aus der Klasse entfernt werden musste. Sie begann daraufhin, sich selbst zu verletzen und unternahm einen weiteren Selbstmordversuch.

Im selben Jahr habe sie begonnen, sich als Junge zu fühlen. Nachdem sie in der Schule ein Video gesehen hatte, in welchem Transgender positiv dargestellt wurden, habe sie ihre langen Haare abgeschnitten, heißt es in dem Dokument.

Ein Beratungslehrer habe ihr geholfen, einen männlichen Namen auszuwählen und eine männliche Identität anzunehmen. Die SOGI (Sexual Orientation and Gender Identity) Regelung im Bundesstaat British Columbia sichere den Schülern Vertraulichkeit zu. Daher sei es möglich gewesen, dass der Vater über diesen Schritt nicht informiert worden sei, obwohl er gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht ausübt.

Auf Empfehlung der Beratungslehrer der Schule seien seine Frau und die damals 13jährige Tochter an das Krankenhaus vermittelt worden, in welchem die Hormonbehandlung stattfindet. Seine Frau habe ihm im August 2018 mitgeteilt, dass sie mit der Behandlung der Tochter einverstanden sei, berichtete der Vater. Als das Krankenhaus auch sein Einverständnis einholen wollte, weigerte er sich und nahm sich einen Anwalt.

Das Krankenhaus teilte ihm später mit, dass es nach geltendem Recht weder sein Einverständnis noch das der Mutter brauche, wenn die Ärzte das Kind für reif genug hielten, die Entscheidung zu treffen.


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Justiz

  1. Ich bin Staatsanwältin – und ich bete
  2. US-Wähler sollen bei Wahlentscheidung Bestellung der Bundesrichter bedenken
  3. Lebensschutzorganisation klagt US-Justizministerium
  4. US-Justiz verfolgt Angriff auf Abtreibungsklinik, kein Erfolg bei Lebensschutzzentren
  5. Tiroler FPÖ zeigt Grünenpolitiker nach 'Jesus-Sager' an
  6. Warum der Schuldspruch gegen Kardinal Pell nicht haltbar ist
  7. Pells Anwalt entschuldigt sich für ‚Blümchen-Sex’-Sager
  8. Mehrere Medien in Australien kritisieren Pell-Urteil
  9. Angeklagter in kreuz-net.at-Prozess polizeilich nicht auffindbar
  10. Betreiber von 'kreuz-net.at' muss vor Gericht







Top-15

meist-gelesen

  1. Wer dir beim letzten Atemzug beisteht
  2. So nicht, Mr. Präsident!
  3. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  4. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  5. "Man hätte also Hitler gewähren lassen sollen?" - Trump-Leo-Streit eskaliert
  6. Wenn der Funktionär den Bischof ersetzt
  7. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  8. Bischof: „Bin durch diese Äußerungen von Staatsanwälten und Richtern verletzt. Das ist Hassrede“
  9. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  10. Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen christlichen YouTuber
  11. "Derselbe Polarstern"
  12. Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
  13. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  14. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  15. Italien: Seligsprechungsverfahren für Teenager eröffnet

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz