Kanada: Vater darf 14jähriger Geschlechtsumwandlung nicht verbieten

8. März 2019 in Familie


Das Mädchen verstehe die Risiken und Folgen der Behandlung mit Testosteron. Würde die Behandlung abgebrochen, würde dies wahrscheinlich zu einem weiteren Selbstmordversuch führen, begründete der Richter sein Urteil.


Vancouver (kath.net/LSN/jg)
Ein Gericht in Vancouver (Kanada) hat entschieden, dass ein Vater den Ärzten seiner 14jährigen Tochter eine Behandlung mit Testosteron nicht untersagen kann. Die Tochter leidet unter Geschlechtsdysphorie und will als Junge leben, berichtet die kanadische Zeitung National Post.

Das Mädchen verstehe die Risiken, die mit der Testosteronbehandlung verbunden seien und könnte erneut einen Selbstmordversuch durchführen, falls die Behandlung abgebrochen würde, begründete der Richter sein Urteil.

Er sei sich der Tatsache bewusst, dass der Vater mit der Behandlung nicht einverstanden sei, fuhr der Richter fort. Die Einwilligung der Tochter sei für ihn jedoch ein ausreichender Grund, der Fortsetzung der Behandlung zuzustimmen, schrieb er.

Er ordnete darüber hinaus an, dass sie als Junge bezeichnet werde und mit ihrem selbst gewählten (männlichen) Namen anzusprechen sei. Sie dürfe ihren Namen ohne Zustimmung der Eltern offiziell ändern und habe das Recht, medizinische Behandlung für „seine Geschlechtsdysphorie“ in Anspruch zu nehmen, heißt es in dem Urteil.

Der Vater überlegt laut Bericht der National Post gegen das Urteil Berufung einzulegen. Er sei der Ansicht, seine Tochter verstehe die Risiken und Folgen der Behandlung nicht und sei sich des Schadens nicht bewusst, der daraus entstehen könne, sagte der Anwalt des Vaters.

„Meine Tochter ist erst 13 Jahre alt und ich glaube ihr fehlt die geistige Fassungskraft und emotionale Reife für diese Entscheidung ... insbesondere weil viele der Folge irreversibel sind“, schrieb der Vater im August 2018 an einen Sozialarbeiter, der im BC Children’s Hospital in Vancouver arbeitet. Dort wird die Tochter behandelt.

Er bezeichnete seine Tochter als „sehr verletzbar“. Nach seiner Ansicht resultiere ihr Wunsch nach einer männlichen Identität aus den mentalen und emotionalen Schwierigkeiten, unter denen sie seit der Trennung der Eltern 2013 leide.

Laut einem Gerichtsantrag leidet die Tochter unter Depressionen und hat mindestens vier Mal versucht, sich das Leben zu nehmen. In der siebenten Schulstufe sei sie durch eine „lesbische Phase“ gegangen. Im selben Jahr habe sie sich auch in einen männlichen Lehrer verliebt. Ihr Verhalten war so problematisch, dass sie aus der Klasse entfernt werden musste. Sie begann daraufhin, sich selbst zu verletzen und unternahm einen weiteren Selbstmordversuch.

Im selben Jahr habe sie begonnen, sich als Junge zu fühlen. Nachdem sie in der Schule ein Video gesehen hatte, in welchem Transgender positiv dargestellt wurden, habe sie ihre langen Haare abgeschnitten, heißt es in dem Dokument.

Ein Beratungslehrer habe ihr geholfen, einen männlichen Namen auszuwählen und eine männliche Identität anzunehmen. Die SOGI (Sexual Orientation and Gender Identity) Regelung im Bundesstaat British Columbia sichere den Schülern Vertraulichkeit zu. Daher sei es möglich gewesen, dass der Vater über diesen Schritt nicht informiert worden sei, obwohl er gemeinsam mit der Mutter das Sorgerecht ausübt.

Auf Empfehlung der Beratungslehrer der Schule seien seine Frau und die damals 13jährige Tochter an das Krankenhaus vermittelt worden, in welchem die Hormonbehandlung stattfindet. Seine Frau habe ihm im August 2018 mitgeteilt, dass sie mit der Behandlung der Tochter einverstanden sei, berichtete der Vater. Als das Krankenhaus auch sein Einverständnis einholen wollte, weigerte er sich und nahm sich einen Anwalt.

Das Krankenhaus teilte ihm später mit, dass es nach geltendem Recht weder sein Einverständnis noch das der Mutter brauche, wenn die Ärzte das Kind für reif genug hielten, die Entscheidung zu treffen.


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