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| ![]() Pells Anwalt entschuldigt sich für Blümchen-Sex-Sager1. März 2019 in Weltkirche, 33 Lesermeinungen Er habe die Leiden der Opfer nicht verharmlosen, sondern vor Gericht für eine milde Strafe plädieren wollen, falls Kardinal Pell verurteilt werde, weil es keine erschwerenden Umstände gebe - Die Formulierung sei kein Schuldeingeständnis, betonte er. Melbourne (kath.net/jg) Die Aussage Richters war von vielen als Affront gegen Missbrauchsopfer kritisiert und als Eingeständnis dafür gewertet worden, dass Pell doch schuldig sei. Der Kardinal hat die Vorwürfe stets bestritten und gegen den Schuldspruch Berufung eingelegt. In seiner Stellungnahme erläuterte Richter, er habe darauf hinweisen wollen, dass es bei den Taten, für die Pell schuldig gesprochen worden ist, keine erschwerenden Umstände gebe, weshalb er für eine milde Strafe plädiere, falls der Schuldspruch aufrecht bleibt. Seine Aussage sei nicht für die Medien oder für die Öffentlichkeit bestimmt gewesen, sagte der Verteidiger. Unter Anwälten und Richtern sei die Formulierung durchaus gebräuchlich. Leider hätten die Medien darüber berichtet, weil Meldungen wie diese deren Verkaufszahlen steigern würden. Er verstehe, dass seine Formulierung für Außenstehende missverständlich sei, welche die Prozessordnung nicht kennen würden. Er habe nach dem Schuldspruch für ein mildes Strafmaß plädiert, obwohl sein Mandant nach wie vor seine Unschuld beteuere. Die Verbrechen, für die Pell schuldig gesprochen worden sei, würden eine Gefängnisstrafe verdienen, allerdings nicht in dem übertriebenen Ausmaß, das viele jetzt verlangen würden. In der gegenwärtigen Phase des Prozesses muss er den Schuldspruch als gegeben hinnehmen. Er habe nie die Absicht gehabt, das Leiden und den Schmerz der Opfer sexuellen Missbrauchs zu verharmlosen oder zu bagatellisieren. Im Nachhinein betrachtet verstehe er, warum seine Formulierung von vielen als Beleidigung verstanden worden war, räumte er ein. Video - Befragung von Kardinal Pell durch die Polizei in Rom - Oktober 2016 Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuJustiz
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