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Mord bleibt Mord

16. Juni 2017 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Hessischer CDU-Integrationsexperte Ismail Tipi: Religiöse Hintergründe dürfen Richtersprüche nicht beeinflussen.


Wiesbaden (kath.net) „Beim Landgericht in Cottbus wurde ein 32-jähriger Tschetschene, der seine Frau aus Eifersucht umgebracht hat, wegen Totschlags zu 13 Jahre Haft verurteilt. Warum er allerdings nicht des Mordes für schuldig befunden wurde, kann ich nicht nachvollziehen“, so der hessische Landtagsabgeordnete der CDU-Fraktion udn CDU-Integrationsexperte Ismail Tipi. Dies ist einer Presseaussendung zu entnehmen.

Ein Grund für diese Entscheidung war, dass die Kammer anzweifelt, dass der Täter seine Tat als moralisch besonders niedrigstehend beurteilt. Das sei aber ein wichtiges Mordmerkmal. Dazu kämen sein niedriger Bildungsgrad, sein religiöser Hintergrund, seine Herkunft und die Tatsache, dass er erst seit wenigen Monaten in Deutschland war.


„Natürlich habe ich vor jedem Gerichtsurteil höchsten Respekt und möchte keinen Richterspruch kritisieren. Ich kann aber trotzdem nicht verstehen, wieso dieses Urteil gefällt wurde“. stellte Tipi weiter fest. „Mord bleibt Mord, egal wer der Angeklagte ist oder welche kulturelle oder religiöse Herkunft er hat. Wir müssen aufhören, Gerichtsentscheidungen anders zu fällen nur, weil der Angeklagte Muslim ist oder mit solchen Formen der Selbstjustiz aufgewachsen ist. Sonst könnte jeder einen Glauben geltend machen, um seine Tat zu rechtfertigen. Das darf es an unseren Gerichten nicht geben. Zum Beispiel darf Scharia nach meiner Meinung gerade im Strafrecht keinen Einfluss haben.“

Der Bundesgerichtshof sagt dazu auch, dass die Zugehörigkeit zu einem anderen Kulturkreis nicht ausreicht, damit die sogenannten Mordmerkmale wegfallen. Der Angeklagte müsse aber in der Lage sein, die niedrigen Beweggründe in seiner Tat zu erkennen und zu verstehen, dass in Deutschland sogenannte Ehrenmorde verachtenswert sind. Bei einem ausländischen Täter, der noch stark mit den Wertvorstellungen seiner Heimat verbunden ist, könne diese Fähigkeit fehlen.

„Fremde kulturelle Sitten und Gebräuche, auch religiöser Natur wie die Scharia, dürfen auf unsere rechtsstaatlichen Urteile keinen Einfluss haben, besonders bei Tötungsdelikten. Wir dürfen nicht zulassen, dass die Scharia oder andere kulturelle Hintergründe die Entscheidungen eines Richters beeinflussen. Das deutsche Sprichwort „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“ sagt in diesem Zusammenhang, finde ich, alles aus. Die deutschen Gesetze gelten für jede Bürgerin und für jeden Bürger in diesem Land.“

Foto (c) Ismail Tipi


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