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| ![]() Bamberger Erzbischof Gössl wehrt sich gegen SPD-Angriff16. Juli 2025 in Prolife, 25 Lesermeinungen Der Erzbischof von Bamberg betont in einem Interview: "Es ist klar, dass die inhaltliche Position der katholischen Kirche zu der von Frau Brosius-Gersdorf in völliger konträrer Position steht" - VIDEO Bamberg (kath.net) Für den Erzbischof ist es das Grundproblem, dass das von Frau Brosius-Gersdorf vertretene Konzept ein gestuftes Konzept des Lebensrechts der Ungeborenen ist. Dies könne dann auch auf geborene Kinder bezogen werden und dies widerspreche vollkommen der Position der katholischen Kirche. Er sehe hier auch wenig Kompromissmöglichkeiten. Gössl betonte nochmals, dass es keine Abstufung des Lebensrechts innerhalb der vorgeburtlichen Phase gebe. "Das ist unsere Position, an der wir festhalten, weil es auch ziemlich willkürlich ist, da einen Termin festzusetzen." Die Angriffe aus der SPD weist Gössl zurück. Es gehe ihm und den anderen sicher nicht darum, in irgendeiner Weise gegen die Richterin zu hetzen. Dies möchte er betonten. "Ich habe ihren Namen nicht genannt. Wir haben als Kirche natürlich eine Meinung zu solchen Fragen des Lebensschutzes, des Lebensrechts. Und werden die auch offen sagen. Nicht um Menschen zu diffamieren, das liegt mir fern, aber um den Lebensschutz zu betonen. Und da ist wichtig, dass man im Gespräch miteinander bleibt, auch wenn das Gespräch konfrontativ ist und es um ein Ringen geht." Er hoffe, dass Brosius-Gersdorf ihre Kandidatur zurückziehen werde. Ihm gehe es aber nicht um die Person, sondern um die Haltung dahinter. Das "Welt"-Videointerview mit Erzbischof Gössl in voller Länge: Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zu | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Top-15meist-gelesen
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