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„Brosius-Gersdorf hat schon alles gesagt“

vor 10 Stunden in Kommentar, 12 Lesermeinungen
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„Die Juristin hat deutlich gemacht, dass sie den Schwangerschaftsabbruch entgegen den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts von 1975 und 1993 außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt sehen möchte.“ Gastbeitrag von Prof. Manfred Spieker


Berlin (kath.net) Die SPD schlägt der Bundestagsfraktion von CDU/CSU vor, die Professorin Frauke Brosius-Gersdorf zu einer Anhörung einzuladen, um die Vorbehalte gegen ihre Wahl zur Richterin am Bundesverfassungsgericht auszuräumen. CDU und CSU können sich darauf nicht mehr einlassen. Was soll Brosius-Gersdorf denn in einer solchen Anhörung noch sagen? Sie hat, zumindest im Hinblick auf den Schwangerschaftsabbruch, doch schon alles gesagt, was in dieser Debatte relevant ist. Ihre Ansichten hat sie in dem 519 Seiten umfassenden Bericht der Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin der Ampelregierung vom April 2024 deutlich gemacht. Wem dieser Bericht zu lang und zu mühsam ist, der kann sich auf ihre Stellungnahme in der öffentlichen Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 10. Februar 2025 zum Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchs beschränken. Diese Stellungnahme umfasst nur 11 Seiten. Sie ist auf der Homepage des Bundestages abrufbar. 


Darin hat sie deutlich gemacht, dass sie den Schwangerschaftsabbruch entgegen den Urteilen des Bundesverfassungsgerichts von 1975 und 1993 außerhalb des Strafgesetzbuches geregelt sehen möchte. Abtreibung sei ein Grundrecht der Schwangeren. Die Tötung eines ungeborenen Kindes sei durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht und das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit der Schwangeren geschützt. Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Kindes hat für Brosius-Gersdorf bis zur Lebensfähigkeit außerhalb der Gebärmutter kein Gewicht. Abtreibung soll von einer Straftat zu einer medizinischen Dienstleistung werden, die von der Krankenkasse bezahlt wird. Die Beendigung einer Schwangerschaft durch die Frau, so Brosius-Gersdorf, sei kein Unwerturteil über den Embryo. Die Schwangerschaft werde nicht beendet, „weil der Embryo/Fetus als lebensunwert betrachtet wird, sondern weil für die Frau eine Mutterschaft zu dem Zeitpunkt nicht vorstellbar ist“. Erst wenn das Ungeborene außerhalb der Gebärmutter „allein lebensfähig“ ist, habe es Anspruch auf vollwertigen Schutz. Ist das Kind denn nach der Geburt schon „allein lebensfähig“? Brosius-Gersdorf ist für viele Abgeordnete – nicht nur der CDU/CSU – als Verfassungsrichterin nicht wählbar.

Prof. Dr. Manfred Spieker (Link) ist emeritierter Professor für Christliche Sozialwissenschaften am Institut für Katholische Theologie der Universität Osnabrück.


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Lesermeinungen

 SalvatoreMio vor 4 Stunden 
 

es ist doch 2025 nicht 1933 oder ? DEMENZ!

@walter20: Ihre Worte erinnern mich an zwei Erfahrungen, die zumindest für mich neu waren. Ich denke nicht gern daran, weil es mit Personen zu tun hat, die ich ganz besonders schätzte. ---
Sie hatten beginnende Demenz. Wenn sie ein Buch aufschlugen und daraus laut vorlasen, blätterten sie rückwärts und wiederholten einiges.---
Sollten auch Politiker an dieser Schwäche leiden?


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 naiverkatholik vor 4 Stunden 
 

Overbeck und Bätzing gegen Brosius-Gersdorf...

Brosius-Gersdorf gegen Abtreibungsregelung im Strafgesetzbuch. Overbeck+Bätzung für Abtreibungsverbot im StGB. Also LOGISCH: Overbeck+ Bätzing sind gegen Brosius-Gersdorf. Wahrscheinlich haben sie es auch schon irgendwo gesagt. Habe es nur noch nicht gefunden.

de.catholicnewsagency.com/news/15892/bischof-overbeck-abtreibungs-paragraf-schutzt-das-ungeborene-kind


1
 
 SalvatoreMio vor 4 Stunden 
 

Was ist Kaliumchlorid (KCl)?

@CusanusG: Puh, was erklären Sie da? Das ist wahrhaft grauslig! Aber so deutlich muss es gesagt werden!


2
 
 CusanusG vor 5 Stunden 
 

@DavidH: typischer Fall von Sophismus

Herr Spiker zieht schon den richtigen Schluss.

Letztlich kommt es darauf an, was schwerer wiegt. Solange das Lebensrecht des Embryos weniger Gewicht hat als das Selbstbestimmungsrecht der Frau, spielt es überhaupt keine Rolle, wie viel weniger Gewicht das Lebensrecht ausmacht. Am Ende kommt die Todesspritze oder der Absaugautomat, gerechtfertigt durch das "geringere Gewicht" - sprich: "Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Kindes hat für Brosius-Gersdorf bis zur Lebensfähigkeit außerhalb der Gebärmutter kein Gewicht." (Spiker)
Ob das LEbenslicht ausgeblasen wurde, weil leichter oder gar kein Gewicht, spielt nur für Sophisten eine Rolle. Die binäre Konsequenz (Leben oder Tod) rechtfertigt vollständig Spikers Schlussfolgerung.

Im übrigen ist dieser relativistische Ansatz von Frau Brosius-Gersdorf Teil der diabolischen Strategie der Abtreibungsbefürworter. Ein infinitesimaler Unterschied, möglichst euphemistisch umschrieben rechtfertigt Euthanasie und Willkür.


3
 
 Johannes14,6 vor 5 Stunden 
 

Was geschieht bei einer Spätabtreibung ?

@Cusanus: KCL

Frau Dr. Kaminski von ALfa schreibt:

"Von einer solchen Spätabtreibung spricht man in der Regel, wenn die Abtreibung nach Ablauf der gesetzlich zugelassenen Frist erfolgt. Oft wird der Begriff auch erst ab der 22. oder 24. Schwangerschaftswoche verwendet, da ab diesem Zeitpunkt der Fötus eine Überlebenschance außerhalb des Mutterleibes hätte. Europas jüngstes Frühchen kam vor 12 Jahren in der 22. Schwangerschaftswoche in Fulda zur Welt..
Um also sicher zu gehen, dass das ungeborene Kind nicht überlebt, injiziert der Arzt dem Fötus eine Kalium-Chlorid-Lösung oder Lidocain unter Ultraschallsteuerung in die Nabelschnurvene oder sein Herz, um dessen Stillstand zu erreichen. Das Mittel kommt auch bei Hinrichtungen in den USA zum Einsatz, allerdings wird hier den Betroffenen zuvor ein Narkosemittel verabreicht.."

www.tichyseinblick.de/gastbeitrag/was-passiert-eigentlich-bei-einer-spaetabtreibung?amp=1


2
 
 walter20 vor 6 Stunden 
 

wo sind wir eigentlich...

es ist doch 2025 nicht 1933 oder ?


2
 
 Versusdeum vor 6 Stunden 
 

Birgit Kelle nennt bei NIUS weitere kritische Positionen

Frau Brosius-Gersdorfs. Die Union musste doch auch ihren Kandidaten zurückziehen, einen verdienten Höchstrichter (der jetzige Kandidat ist offenbar vom BVerfG selbst vorgeschlagen), während die halb so große SPD doppelt so viele Kandidaten und jeden Preis durchpeitschen will. Aber mit Demokratie, Parlamentarismus und Abstimmungen haben es die heutigen Spezialdemokraten nun mal nicht mehr so. Gut gelernt von den Freunden der SED.

www.nius.de/politik/news/brosius-gersdorf-leihmutterschaft/d068eaa6-f938-4bab-9757-a3e76417e44a


2
 
 CusanusG vor 7 Stunden 
 

Was ist Kaliumchlorid (KCl)?

Diese Frage klärt, worum es bei der von der SPD so gerne als "reproduktiven Selbstbestimmung" geht.

KCl ist ein Salz, das in hohen injizierten Dosen bei Anwendung der Todesstrafe verwendet wird. Der Todeskandidat verstirbt qualvoll an Herzversagen. Die gleiche Methode wird bei Spätabtreibungen durchgeführt, allerdings ohne Narkosemittel, die bei der Hinrichtung zum Einsatz kommen.

Noch ist die Zahl der Spätabtreibungen in D gering (ca 4%, meist Trisomie 21). Geht es nach der SPD und Frau Brosius-Gersdorf, dürfte sich das ändern.

Es ist ohnehin katastrophal, dass die Frühabtreibungen (unter Zerfetzung des Fötus) bis zur 12. Woche (96%) fast ausnahmslos OHNE medizinische Gründe durchgeführt werden.

17 von 100 000 Fällen von Abtreibungen in D werden auf Vergewaltigung zurückgeführt, in nur wenig mehr Fällen ist das Leben der Mutter in Gefahr. In 4000 Fällen ist das Kind behindert (meist Trisomie 21).96% der Abgetriebenen sind Opfer des politischen Todeskults "repr. Gesundheit".


2
 
 DavidH vor 7 Stunden 
 

Korrektur

Herr Prof. Spieker schreibt: "Das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Kindes hat für Brosius-Gersdorf bis zur Lebensfähigkeit außerhalb der Gebärmutter kein Gewicht."

Das ist falsch. In der von Herrn Prof. Spieker erwähnten Stellungnahme schreibt Frau Prof. Brosius-Gersdorf: "Für die Auflösung des grundrechtlichen Güterkonflikts zwischen dem Lebensrecht des Ungeborenen und den Grundrechten der Schwangeren ist Folgendes maßgeblich: Dem Lebensrecht des Embryos/Fetus kommt bis zur Lebensfähigkeit ex utero ein geringeres Gewicht zu als dem Lebensrecht des Menschen nach Geburt. Dagegen kommt den Grundrechten der Schwangeren im Rahmen der Abwägung mit dem Lebensrecht des Embryos/Fetus zu Beginn der Schwangerschaft starkes Gewicht und mit Fortschreiten des Gestationsalters geringeres Gewicht zu. Mit zunehmender Dauer der Schwangerschaft und entsprechender Verantwortungsübernahme für das Ungeborene steigt die Zumutbarkeit der Fortsetzung der Schwangerschaft."


1
 
 SalvatoreMio vor 8 Stunden 
 

Die Einstellung der Frau Brosius-Gersdorf

Herzlichen Dank an @ Prof. Dr. Spieker! - Bei kath.net sind nun mehrere Artikel zu der skandalösen Angelegenheitzu lesen. Dieser Beitrag macht deutlich, wie schnell man aufs Glatteis geführt werden kann! Die Dame hat also nichts gegen einen Embryo, doch er hat Pech, wenn er sich im Schoß der Mutter den falschen Zeitpunkt aussucht! Dann müsste er eben verschwinden auf immer!


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 Schillerlocke vor 9 Stunden 
 

Der Artikel

benennt exakt die Konsequenzen, würde das zum Gesetz werden, was aus Frau Brosius-Gersdorfers Auffassungen folgt. Für Christen und nach Maßgabe von Kants Kategorischem Imperativ kann das nicht im Sinne einer allgemeinen Gesetzgebung sein. Und deshalb sollten sich die Abgeordneten der Union genau auf diese abwegige Auffassung von Frau Brosius-Gersdorf konzentrieren, wenn sie sie als Kandidatin ablehnen.


4
 
 gebsy vor 9 Stunden 

Auf den Punkt gebracht,

kommt es auf die einzelne Mutter an, ob IHR Kind eine Chance auf Leben hat.
Dann können Politiker und Richter gegen Gott arbeiten; diese Verantwortung haben sie selbst zu tragen und spätestens im Angesicht ihres Todes unausweichlich zu bekennen ...


4
 

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