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| ![]() Kann ein Mensch eine Sache sein?vor 6 Stunden in Kommentar, 6 Lesermeinungen Gedanken über die rechtsphilosophische Auffassung der möglichen Richterin des Bundesverfassungsgerichtes, Frauke Brosius-Gersdorf. kath.net-Kommentar von Rechtsanwalt Lothar C. Rilinger Berlin (kath.net) Die beabsichtigte Wahl der Potsdamer Hochschullehrerin, Frauke Brosius-Gersdorf, hat endlich der breiten Öffentlichkeit vor Augen geführt, wohin Verfassungsrecht ohne den Rückbezug auf Gott führen kann. Seit Mitte der 1930-iger Jahre versucht Julian Huxley, der Bruder von Aldous Huxley, das christliche Menschenbild, das seinen Niederschlag im christlichen Humanismus gefunden hat, durch das atheistische transhumanistische zu ersetzen. Das Werden des Menschen wird nicht mehr als das Ergebnis eines göttlichen Schöpfungsaktes angesehen, nicht mehr als Ausdruck des Willens Gottes, dem Tier durch die Verleihung von Vernunft zum Menschen werden zu lassen – zum Wesen zwischen Gott und Tier. Im Transhumanismus wird die Menschwerdung ausschließlich als ein Schritt in der Evolution, befeuert durch eine permanente Eugenik, angesehen, so dass es keines Gottes bedurft habe, um dem Menschen zu ermöglichen, sein tierisches Wesen zu transzendieren. Er selbst – der Mensch – habe diesen Schritt vollzogen, ihm oblag die Macht, sich durch ein ständiges human enhancement, durch ein ununterbrochenes Selbstverbessern Vernunft anzueignen. Durch die sich im Geist widerspiegelnde Vernunft qualifiziert sich der Mensch selbst als ein Rechtssubjekt, das Rechte, insbesondere Menschenrechte wie das Recht auf Würde und auf Leben für sich reklamieren kann. Und da der Geist den Menschen zum Rechtsträger hat werden lassen, wird im Transhumanismus die Rechtsinhaberschaft auch nur an den Geist angekoppelt. Im christlichen Weltbild werden Menschenrechte als intrinsisch angenommen, als jedem Menschen, allein auf Grund seines Menschseins, zugeordnet, ohne dass ihm diese Rechte von Dritten zuerkannt werden müssten – allen Menschen, ohne Beachtung seiner Rasse, seiner Religion, seiner sexuellen Ausrichtung, seiner geistigen Fähigkeiten. Jeder, der als Homo sapiens angesehen wird, ist ein Mensch, der über Würde und alle weiteren Menschenrechte verfügen kann. Wenn er noch nicht oder nicht mehr diese Rechte ausüben kann, verbleiben sie nach christlicher Auffassung gleichwohl bei ihm. Sollte er diese nicht ausüben können oder dürfen, werden sie durch Erziehungsberechtigte oder Betreuer wahrgenommen. Vielleicht haben die Leser schon einmal gehört, dass ungeborene Menschen als „Zellhaufen“, als „parasitäre Zellhaufen“, als „Schwangerschaftsgewebe“ oder sogar als „Leichname“ bezeichnet werden. Mit diesen Begriffen wird camoufliert, dass ungeborene Menschen rechtlich als Sache angesehen werden, über die man, wie über eine Sache üblich, frei verfügen kann. Abtreibung wird deshalb nicht als Tötung eines Menschen angesprochen, sondern als Beseitigung einer Sache. Vor 30 Jahren wurde die Parole in die Welt geschrien: „Mein Bauch gehört mir!“ und damit war gemeint, dass alles, was sich im Körper befindet, wie Nahrung, Bier, Blut pp. und eben der Fötus im ausschließlichen Eigentum der Frau steht, über das sie frei verfügen könne. Der Fötus wird wie ein integraler Teil der Mutter angesehen, nicht als eine eigene Rechtspersönlichkeit, was er aber schon ist und ihm die Möglichkeit bietet, als Erbe eingesetzt werden zu können Helga Kuhse und Peter Singer, zwei Philosophen aus Australien, haben die Welt in Aufregung versetzt, als sie vor 40 Jahren gefordert haben, dass ungeborene Kinder, selbst noch einen Monat nach der Geburt, über kein Selbstbewusstsein verfügen können und deshalb strafrechtlich irrelevant getötet und als Sache beseitigt werden dürfen. Der christliche Philosoph Robert Spaemann hat sich heftig gegen diese atheistische Theorie gewandt, so dass es um sie ruhiger geworden ist. Doch im Zuge der Diskussion über den Transhumanismus wurde sie wieder virulent. Im Selbstbestimmungsgesetz wurden diese Ideen in den Vordergrund gerückt. In ihm ist geregelt worden, dass der Antragsteller, der in dem Moment, in dem er den Antrag stellt, zum Antragstellenden wird, um dann aber wieder sofort zum Antragsteller wird, weil der Antrag gestellt worden ist – dass also der Antragsteller jedes Jahr, ohne ein Gutachten vorlegen zu müssen, sein Geschlecht wechseln kann. Da der Körper keine Rolle mehr spielen soll, auch nicht die unhintergehbare Anordnung der Chromosomen, kann er sein Geschlecht so bestimmen, wie sein Geist es will. Aus diesem Grund gilt dieses Selbstbestimmungsgesetz auch als Speerspitze des Transhumanismus, mit dem das christliche Menschenbild überwunden werden soll. Frau Brosius-Gersdorf hat das ursprüngliche christliche Menschenbild als biologistisch-naturalistisch verworfen und damit begründet, dass ungeborene Menschen mangels Geistes nicht über das Menschenrecht auf Würde verfügen können. Damit hat diese Juristin offen bekannt, dass sie das atheistische transhumanistische Weltbild vertritt, so dass die Menschenwürde nicht am Menschen an sich festgemacht wird, sondern nur am Geist. Da ungeborene Menschen über keinen Geist verfügen sollen, könnten sie auch nicht über Würde und über weitere Menschenrechte verfügen. Damit hat sie sich auf eine slippery lane, auf eine schiefe Ebene begeben, auf der es leider kein Halten mehr geben kann. Wenn die Frage: „Was ist der Mensch?“ mit dem Hinweis beantwortet wird, dass ungeborene Menschen über keinen Geist verfügen und deshalb auch nicht als Menschen im Sinne von Art. 1 Grundgesetz angesehen werden müssen, also mangels Menschseins über keine Würde verfügen können, ist es nur noch ein kleiner Schritt, um den Schutz der Menschenwürde auch anderen Menschen, die auf Grund von Krankheit, Unfall oder durch die Geburt über kein Geist oder Selbstbewusstsein verfügen können, zu entziehen. Immer wenn in der Menschheitsgeschichte Menschen das Menschenrecht auf Würde entzogen worden ist, sei es aus rassistischen, religiösen oder klassenkämpferischen Gründen, endeten diese politischen Systeme in der Barbarei. Die Kirche hat den Beginn menschlichen Lebens mit der Befruchtung der Eizelle angenommen, das Bundesverfassungsgericht mit der Nidation der befruchteten Eizelle, so dass rechtlich der Mensch mit der Nidation beginnt. Er besteht zuerst nur aus zwei Zellen, doch er ist schon komplett. Kein Einfluss kann ihn noch ändern, er ist vollständig angelegt. Er lebt – er ist kein werdendes Leben, sondern ein fertiges Leben, er entwickelt sich, so wie sich jeder Mensch bis zum Tod entwickelt. Im Transgenderrecht und im Abtreibungsrecht wird eine rechtliche Entwicklung vorangetrieben, die nicht mehr den Ausgleich zwischen den Interessen der einzelnen Menschen sucht, sondern die Privilegierung eines Teils der Gesellschaft und eines anderen zum Opfer. Gerichtsentscheidungen sollen die Menschen befrieden, damit ein friedliches Miteinander gewährt wird. Wird jedoch eine Vertreterin, wie Prof Brosius-Gersdorf, vorgeschlagen, die von diesem Grundsatz abweicht und eigene Ideen zu Lasten Dritter durchsetzen möchte, ist sie fehl am Platz. Eine Definition des Menschen wie im Transhumanismus als Rechtssubjekt oder als Rechtsobjekt, als Rechtsträger oder als Sache, können wir uns gerade vor dem Hintergrund unserer eigenen Geschichte während der Zeit zwischen 1933 und 1945 nicht leisten. Diese Kandidatin mag ja eine gute Juristin sein, für das höchste deutsche Gericht ist sie aber denkbar ungeeignet. Lothar Rilinger (siehe Link) ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht i.R., stellvertretendes Mitglied des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes a.D., und Autor mehrerer Bücher. Foto links: Lothar C. Rilinger (c) privat Ihnen hat der Artikel gefallen? 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