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Bayerische Verwaltungsgerichtshof: Kreuz in bayerischer Schule verletzt Glaubensfreiheit

vor 25 Stunden in Deutschland, 13 Lesermeinungen
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Die Macht von "linken Gerichten"? - Klage von zwei ehemaligen Schülerinnen eingebracht


München  (kath.net/KAP) Ein Kreuz im Eingangsbereich einer staatlichen Schule in Bayern verletzt die Religionsfreiheit von Schülern. Das hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, wie die APA am Mittwoch berichtet. Zwei ehemalige Schülerinnen hatten dagegen geklagt, dass während ihrer Schulzeit ein 150 Zentimeter hohes und 50 Zentimeter breites Holzkreuz mit einem gekreuzigten Christus im Haupteingangsbereich ihres Gymnasiums angebracht war - und bekamen Recht. Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Schule "verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen". Er sieht in der "Konfrontation mit dem Kruzifix als religiösem Symbol einen Eingriff in die verfassungsrechtlich verbürgte negative Glaubensfreiheit". Zur Begründung der Entscheidung heißt es: "Die Klägerinnen waren wegen der Schulpflicht zwangsweise und immer wiederkehrend sowie im Hinblick auf dessen Positionierung ohne (zumutbare) Ausweichmöglichkeit mit dem Kruzifix konfrontiert."


 

 

 

 

 

 

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Lesermeinungen

 Mensch#17 vor 1 Stunden 
 

Viel wäre zu sagen! - konfessionelle Schulen ... religiöse Menschen ...Kirchengebäude in der Landsch

"... wäre verpflichtet gewesen ..." - also: jetzt ist es vorbei; heute ist dann also die "Schule" (wer ist das? wie handelt die?) also nicht mehr verpflichtet. - Um was gings da? Ums Recht? Was hat das gekostet?

Es gab mal die Konfessionsschulen – die brauchen wir wieder (war damals auch ein "Schwächeanfall" der dt. Bischöfe, dass man diese abgeschafft hat!)!

Bald kommen dann die Klagen gegen Wegkreuze, Personen wie Priester und Ordensleute, die man als katholische Menschen an ihrer Kleidung erkennt, gegen Kreuz- und Marienanhänger bei den Mitschülern, Kirchengebäude, die mahnend in der Landschaft stehen und gegen die Gipfelkreuze ... und noch gegen den bayerischen Himmel, der sich da "weiß und blau" über uns wölbt und auch geeignet ist uns an Gott und den Himmel zu erinnern.

Aber man könnte auch mal gegen die Leerstellen klagen, die abgehängte Kreuze hinterlassen, denn diese Leere verherrlicht das "atheistische Bekenntnis"! Müssen wir uns dies gefallen lassen.


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 Ulrich Motte vor 5 Stunden 
 

Anblick abgelehnter Religion ist zu ertragender Freiheitsgebrauch

Eine muslimische Schülerin mit Kopftuch ist so zu erlauben wie eine christliche mit Kreuz um den Hals oder T-Shirt mit "Jesus lebt" oder eine atheistische mit "Es gibt keinen Gott". Sonst hört das Recht auf Religionsfreiheit in der staatlichen Schule auf! Wer es anders will, was auch grundgesetzlich geschützt ist. muß sein Kind auf eine religiös bestimmte Privatschule schicken. Problematisch ist es, wie jetzt in Bayern, daß der Staat eine bestimmte Religion (oder Religion als solche oder Atheismus) fördert. Das verletzt die Freiheit /Gleichheit aller Überzeugungen bzgl. Religion. Der Staat sollte religiöse / antireligiöse Überzeugungen in der Schule zulassen. Für die gerechte Verteilung der Möglichkeiten dafür in der Schule gibt es erprobte verwaltungsrechtliche Maßstäbe.


0
 
 Kleine Maus vor 7 Stunden 
 

Habe eben einen Leserbrief an die Nürnberger Nachrichten geschrieben

Diese Gerichtsurteil macht mich sehr traurig, aber noch schlimmer finde ich das Verschwinden der früher üblichen Kreuze aus Krankenhauszimmern. Wie viele Patienten mögen durch den Blick auf so ein schlichtes Krauz über der Tür Trost und Frieden gefunden haben, wo die Kraft zu Gebetsworten nicht mehr reichte und gut gemeinte Worte leer und schal blieben?


0
 
 Stephaninus vor 8 Stunden 
 

Verschleierung

Mit dieser Begründung dürften muslimische Kinder aber auch nicht mehr mit dem Schleier zur Schule. Da werde ich als christliches, agnostisches, hinduistisches Kind doch auch ohne eine Ausweichmöglichkeit mit einem Glauben konfrontiert?


1
 
 Schillerlocke vor 17 Stunden 
 

Wenn es jemandem nicht gefällt,

guckt man halt weg. Was hat so ein Kruzifix in einer Schule mit der Glaubensfreiheit zu tun? Nichts! Niemand wird hierzulande zwangsgetauft oder zur Kreuzesverehrung gezwungen. Jeder kann hierzulande im öffentlichen Raum glauben, was auch immer, oder gar nichts glauben. Wodurch soll die subjektive Glaubensfreiheit durch die Aufhängung eines Kruzifixes eingeschränkt sein? Darauf müsste konkret und plausibel Antwort gegeben werden. Es wäre ja ebenfalls absurd, sich als Christ in der eigenen Glaubensfreiheit eingeschränkt zu sehen, weil die muslimische Nachbarin mit Kopfschleier herumläuft. Dieses Verbot des Kruzifixes müsste aus der subjektiven Position der Klagenden nachvollziehbar begründet werden können. Ob das gelingen kann, steht nach wie vor im Zweifel.


1
 
 lesa vor 19 Stunden 

Wenn der Herr wieder kommt, werden sie sehen, was sie getan haben.

Wie undankbar und blind.
Seliger Carlo Acutis, bete für diese armen Jugendlichen und Politiker, damit sie wieder erkennen, wie Europa stark und schön wurde und warum es jetzt soviel Zerstörung und Verfall gibt!


1
 
 Ad Verbum Tuum vor 19 Stunden 

Schützt mich das Gericht dann auch ...

vor verschleierten Muslimas denen ich hier in Berlin auch nicht ausweichen kann?
Und vor den allgegenwärtigen Regenbogenflaggen - selbst an öffentlichen Gebäuden?
Toleranz ist die letzte Tugend einer untergehenden Gesellschaft sagte mal einer.
Blinde Richter, deren Horizont wohl an den eigenen Schnürsenkeln endet. Die 1968er haben unser Land seelisch mehr entkernt als die Kriege davor.
Wir stehen im Niemandsland gescheiterter Utopien, zu blöd geworden die Situation zu erfassen...


1
 
 Seeker2000 vor 20 Stunden 
 

Was kommt als Nächstes?

Reißen wir jetzt Kirchengebäude in der Münchner Innenstadt ab, weil sich Menschen bzw. die Klägerinnen bei ihrer nächsten Shoppingtour in der City durch den Anblick in ihrer negativen Religionsfreiheit gestört fühlen?
Oder trennen wir künftig Schüler nach Notendurchschnitt? Es könnte sich ja ein Einser-Schüler durch die Anwesenheit von mittelmäßigen Schülern in der gleichen Klasse in seinem Recht auf (mehr) Bildung gestört fühlen, wenn die Lehrkraft den Stoff nochmals wiederholen muss anstelle schnell fortzufahren?


0
 
 Alpenglühen vor 20 Stunden 

Wie alt sind diese Ehemaligen, und es ist auch nicht erkennbar, ob die Beiden sich während!! ihrer Schulzeit jemals beschwert haben.
Sollten es „frische“ Ehemalige sein, frage ich mich, wer die Beiden bei den Gerichtskosten (ca. 10% des Streitwertes) finanziell unterstützt und den Rechtsanwalt bezahlt hat, der zumindest für die Einlegung des Rechtsmittels bei der ersten Instanz und als Rechtsvertreter beim bayer. Verwaltungsgerichtshof als 2. Instanz vorgeschrieben ist.
Negative Glaubensfreiheit? Was ist mit der positiven Glaubensfreiheit? Was ist mit den Schülern (gen. Masculinum!), die keinerlei Probleme mit dem Kreuz hatten/haben oder vielleicht sogar dankbar waren oder sind, daß das Kreuz dort angebracht war - ist? Haben die keinerlei Rechte? Oder denken sich die Richter, daß die anderen Schüler dann eben auf ein konfessionelles Gymnasium gehen sollen?


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 Triceratops vor 22 Stunden 
 

Wieso schrecken sich die gar so vor einem Kreuz? Sind die Klägerinnen etwa Vampire?


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 Jothekieker vor 24 Stunden 
 

Das Bundesverfassungsgericht wird noch ganz andere Urteile fällen

Während die Union sich um ihre Pöstchen sorgt, plazieren die Linksparteien ihre Leute in den Institutionen. So wird die Republik Schritt für Schritt verändert.
Vielleicht gilt man ja in 20 Jahren schon als Verfassungsfeind, wenn man sich öffentlich zum Lebensschutz bekennt. Die Weichen werden ja gerade gestellt.


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 rambsteph vor 25 Stunden 
 

Menetekel

und tolles Bild von Don Camillo, das Christus-Kruzifix tragend. Christus der mit Don Camillo sprach und Don Camillo der als gläubiger katholischer Priester ihn hörte und verstand. Das Bild - was für eine Ohrfeige für die Mehrzahl der heutigen kath Priester vor allem in Deutschland und Österreich


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 lakota vor 25 Stunden 
 

Hatten wir das nicht schon mal?

"Der Verwaltungsgerichtshof entschied, dass die Schule "verpflichtet gewesen wäre, das Kruzifix zu entfernen".


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