Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Basiert 'Traditionis Custodes' von Franziskus auf einer Lüge?
  2. Vatikan führt neue Umweltschutz-Messe ein
  3. Vatikan reagiert auf 'Alte Messe'-Skandal von Franziskus
  4. Präfekt Fernandez behauptete offenbar: Fiducia supplicans „wird bleiben“
  5. Syrer schlug Küster mit 1,6 Meter langem Kruzifix nieder
  6. Priestermangel: Bischof hebt Sonntagspflicht teilweise auf
  7. „Dieser Erwählung und Berufung könnt ihr nur mit der bedingungslosen Bereitschaft entsprechen…“
  8. Richterwahl am Bundesverfassungsgericht: Wie CDU und CSU ihre Grundwerte aufs Spiel setzen
  9. Unterstützung der CSU für SPD-Kandidatin am Bundesverfassungsgericht möglich
  10. ChatGTP liefert Witze über Jesus und das Christentum, aber nicht über Mohammed und Islam
  11. Fällt die CDU erneut um?
  12. Papst-Vertrauter deutet an, dass Leo XIV. im Herbst im Führungsteam viele Personen austauschen wird
  13. Immer wenn es wärmer wird und Sommer ist, dann sind die 'apokalyptischen Klimareiter' ganz nahe
  14. Der moralische Tiefpunkt des Friedrich Merz
  15. Vatikan veröffentlicht Fahrplan für Weltsynode bis 2028

Voderholzer und Oster an Merz: "Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."

vor 5 Stunden in Deutschland, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nur zwei deutsche Bischöfe üben Kritik an der Wahl einer linksextremen Richterin "Jede Relativierung von Art. 1 GG muss ein Ausschlusskriterium für die Wahl zum Richter oder zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts sein.


Regensburg-Passau (kath.net/pm)

Zwei deutsche Bischöfe, die Bischöfe Regensburg und Passau, Rudolf Voderholzer und Stefan Oster, haben heute scharfe Kritik an der geplanten Wahl einer linken Richterin mit CDU-CSU-Hilfe geübt. "Unser Grundgesetz ist maximal inklusiv. Jedem Menschen wird unabhängig von seiner Lebenssituation Menschenwürde und das Recht auf Leben zugesprochen. Ausschlüsse davon kann und darf es unter keinen Umständen geben. Dies unbedingt zu garantieren, ist die Pflicht des Staates. Wer die Ansicht vertritt, dass der Embryo oder der Fötus im Mutterleib noch keine Würde und nur ein geringeres Lebensrecht habe als der Mensch nach der Geburt, vollzieht einen radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung. Ihm oder ihr darf nicht die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes anvertraut werden. Jede Relativierung von Art. 1 GG muss ein Ausschlusskriterium für die Wahl zum Richter oder zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts sein. Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Versusdeum vor 2 Stunden 
 

"Mit brennender Sorge"

haben zumindest zwei Bischöfe der (mit dieser Entscheidung noch ins Galopp zu fallen drohenden) Erosion der (Grund- und) Menschenrechte ein "Hier ist die rote Linie!" entgegengerufen. Und fast alle anderen Hirten, Mietlinge und Wölfe schweigen.


2
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu







Top-15

meist-gelesen

  1. Basiert 'Traditionis Custodes' von Franziskus auf einer Lüge?
  2. Papst-Vertrauter deutet an, dass Leo XIV. im Herbst im Führungsteam viele Personen austauschen wird
  3. Vatikan reagiert auf 'Alte Messe'-Skandal von Franziskus
  4. Kirchensteuer – die wunderbare Geldvermehrung
  5. Kardinal Zen: Jesus Christus „hat uns Papst Leo XIV. geschenkt, der den Sturm beruhigen kann“
  6. „Dieser Erwählung und Berufung könnt ihr nur mit der bedingungslosen Bereitschaft entsprechen…“
  7. Präfekt Fernandez behauptete offenbar: Fiducia supplicans „wird bleiben“
  8. Kard. Ambongo: Widerstand gegen Segnungen gleichgeschlechtlicher Paare keine "afrikanische Ausnahme"
  9. Vatikan führt neue Umweltschutz-Messe ein
  10. Blair und Brooke und ihre Rosenkränze
  11. Syrer schlug Küster mit 1,6 Meter langem Kruzifix nieder
  12. Sogar die publizistische 'Links-Plattform' der DBK hat genug vom 'Alte Messe'-Bashing von Franziskus
  13. Fällt die CDU erneut um?
  14. Papst Leo XIV. und die Herz-Jesu-Verehrung
  15. Priestermangel: Bischof hebt Sonntagspflicht teilweise auf

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz