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Voderholzer und Oster an Merz: "Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."

9. Juli 2025 in Deutschland, 10 Lesermeinungen
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Nur zwei deutsche Bischöfe üben Kritik an der Wahl einer linksextremen Richterin "Jede Relativierung von Art. 1 GG muss ein Ausschlusskriterium für die Wahl zum Richter oder zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts sein.


Regensburg-Passau (kath.net/pm)

Zwei deutsche Bischöfe, die Bischöfe Regensburg und Passau, Rudolf Voderholzer und Stefan Oster, haben heute scharfe Kritik an der geplanten Wahl einer linken Richterin mit CDU-CSU-Hilfe geübt. "Unser Grundgesetz ist maximal inklusiv. Jedem Menschen wird unabhängig von seiner Lebenssituation Menschenwürde und das Recht auf Leben zugesprochen. Ausschlüsse davon kann und darf es unter keinen Umständen geben. Dies unbedingt zu garantieren, ist die Pflicht des Staates. Wer die Ansicht vertritt, dass der Embryo oder der Fötus im Mutterleib noch keine Würde und nur ein geringeres Lebensrecht habe als der Mensch nach der Geburt, vollzieht einen radikalen Angriff auf die Fundamente unserer Verfassung. Ihm oder ihr darf nicht die verbindliche Auslegung des Grundgesetzes anvertraut werden. Jede Relativierung von Art. 1 GG muss ein Ausschlusskriterium für die Wahl zum Richter oder zur Richterin des Bundesverfassungsgerichts sein. Es darf in Deutschland nie wieder Menschen zweiter Klasse geben."



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