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US-Regierung verfolgt Angriffe auf Lebensschutzzentren

27. Juni 2025 in Prolife, 2 Lesermeinungen
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In den letzten Jahren sind ungefähr 200 Hilfszentren für schwangere Frauen attackiert worden.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)
Harmeet Dhillon, die stellvertretende Generalstaatsanwältin (Assistant Attorney General) für Bürgerrechte, hat versprochen, Angriffe auf Schwangerschaftskrisenzentren zu verfolgen.

Ihre Abteilung im US-Justizministerium möchte möglichst viele dieser Fälle vor Gericht bringen und dabei den Freedom of Access to Clinic Entrances (FACE)-Act anwenden, sagte Dhillon gegenüber The Daily Signal. Die Regierung Biden hat den FACE-Act zur Strafverfolgung von Lebensschützern angewendet, die friedlich vor Abtreibungskliniken demonstriert haben. Das Gesetz schützt aber nicht nur den Zugang zu Abtreibungskliniken, sondern auch zu Schwangerschaftskrisenzentren von Lebensschützern und zu Kirchen.


In den letzten Jahren sind ungefähr 200 Hilfszentren für schwangere Frauen angegriffen worden. Wegen unzureichender Beweise konnten die Behörden viele Fälle nicht verfolgen. Im Interview betont Dhillon ihre Absicht, die Fälle wieder aufzunehmen. Jeder, der Informationen zu den Vorfällen habe, möge sich an ihre Abteilung im Justizministerium, die Bundespolizeibehörde FBI oder lokale Polizeibehörden wenden, damit die Schuldigen zur Verantwortung gezogen werden können, sagt sie.

US-Präsident Donald Trump hat in der ersten Woche seiner zweiten Amtszeit 23 Lebensschützer begnadigt, die von der Regierung Biden unter Anwendung des FACE-Acts verfolgt und von Gerichten verurteilt worden waren. (Siehe Link)

Dhillon hat bereits früher klargestellt, dass die von der Regierung Biden geübte Art des Vorgehens gegen friedliche Lebensschützer der Vergangenheit angehört. Die Abteilung für Bürgerrechte werde nicht mehr zum Kampf für linke Anliegen eingespannt, sagte sie. Lebensschützer haben der Regierung Biden vorgeworfen, gegen Vertreter ihrer Anliegen mit unverhältnismäßiger Härte vorzugehen, Angriffe auf Lebensschutzzentren aber nur in wenigen Fällen zu verfolgen.

 

Foto: Symbolbild

 


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