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Kardinal: Papst-Schreiben ist Grund für Spaltung unter Bischöfen

16. Jänner 2017 in Weltkirche, 34 Lesermeinungen
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Alt-Erzbischof von Bologna, Caffarra: Sakramente für wiederverheiratete Geschiedene ohne Verpflichtung zu sexueller Enthaltsamkeit hieße, "dass Ehebruch nicht an und für sich schlecht ist". Jetzt mit kath.net-eigener Übersetzung von Auszügen!


Rom (kath.net/KAP)
Kardinal Carlo Caffarra hat seine Forderung an Papst Franziskus verteidigt, bestimmte Positionen zur Ehemoral klarzustellen. Die "Spaltung unter den Bischöfen" sei nicht Folge des Briefs von Caffarra und drei weitere Kardinälen an den Papst, sondern dessen Grund, sagte der emeritierte Erzbischof von Bologna der Zeitung "Il Foglio" am Wochenende. "Nur ein Blinder kann leugnen, dass die Kirche in großer Verwirrung ist", so Caffarra wörtlich.

Der Kardinal wandte sich gegen eine erleichterte Zulassung von wiederverheirateten Geschiedenen zur Kommunion, auch wenn dies von manchen Bischöfen so gelehrt werde. Wenn Personen in einer kirchenrechtlich illegalen Beziehung Sakramente empfangen könnten, ohne sich zuvor zu sexueller Enthaltsamkeit zu verpflichten, müsse man "auch lehren, dass Ehebruch nicht an und für sich schlecht ist". Dies sei "eine einfache Frage der Logik".

Caffarra, früherer Professor für Moraltheologie und von 1981 bis 1995 Leiter des päpstlichen Instituts für Ehe- und Familienfragen, hatte gemeinsam mit den deutschen Kardinälen Walter Brandmüller und Joachim Meisner sowie dem US-Amerikaner Kardinal Raymond Leo Burke vom Papst die Klärung bestimmter Aussagen in seinem Schreiben "Amoris laetitia" zum Umgang mit wiederverheirateten Geschiedenen verlangt. Der Brief wurde im November veröffentlicht und sorgt seither für Diskussion.

"Schwere Pflicht, Papst zu beraten"

Caffarra sagte dem "Foglio", für die Kardinäle sei es "die schwere Pflicht, den Papst bei der Leitung der Kirche zu beraten". Eine Kirche, die der eigenen Lehre wenig Beachtung schenke, sei "keine pastoralere, sondern eine ignorantere Kirche". Dies hieße "die seelsorgliche Praxis auf dem Gutdünken gründen", so der Kardinal.

Im Zentrum der Debatte um die Situation wiederverheirateter Geschiedener in der katholischen Kirche steht die Fußnote 351 im Papstschreiben "Amoris laetitia", die von manchen Interpreten als Öffnung gesehen wird. Caffarra nannte den Passus "zweideutig". Es sei zu prüfen, ob die betreffende Aussage "im Widerspruch zur vorhergehenden Lehre der Päpste zu dieser Frage stehe oder nicht".


Nach seiner eigenen Auffassung könne die seelsorgliche Hilfe nur darin liegen, die Betreffenden zu der Einsicht zu führen, "dass sie sich in einer Situation befinden, in der sie die Eucharistie nicht empfangen können". Zu einer möglichen Gewissensentscheidung sagte Caffarra, wer einer Person rate, ihrem Gewissen zu folgen, ohne zugleich die Suche nach der "Wahrheit des Guten" zu verlangen, gebe ihr "die zerstörerischste Waffe ihrer Menschlichkeit" in die Hand.

Kath.net bringt einige Auszüge aus dem Interview in einer eigenen Übersetzung - COPYRIGHT der Übersetzung liegt bei kath.net!

„Ich glaube, dass verschiedene Dinge geklärt werden müssen. Der Brief – und die dubia – ist das Ergebnis einer langen Reflexion, über Monate hinweg, und er wurde lange unter uns diskutiert. Was mich betrifft, ist er auch lange vor dem allerheiligsten Sakrament durchbetet worden“.

„Wir waren uns bewusst, dass die Geste, die wir uns anschickten zu tun, sehr ernst war. Wir hatten zwei Sorgen. Die erste bestand darin, den Kleinen im Glauben kein Ärgernis geben, Für uns Hirten ist dies eine Grundpflicht. Die zweite Sorge war, dass keiner, weder ein Gläubiger noch ein Nichtgläubiger, im Brief Ausdrücke finden konnte, die im Entferntesten auch als das geringste Fehlen an Respekt gegenüber dem Papst klingen konnten. Die endgültige Fassung des Textes ist also die Frucht einer Vielzahl von Revisionen: revidierte, verworfene, korrigierte Texte“.

„Was hat uns zu dieser Geste gebracht? Eine allgemein estrukturelle und eine kontingente - konjunkturelle Erwägung. Beginnen wir mit der ersten. Es gibt für uns Kardinäle die schwere Pflicht, den Papst bei der Regierung der Kirche zu beraten. Das ist eine Pflicht, und die Pflichten sind verbindlich. In einem kontingenteren Sinn dagegen besteht die Tatsache – die nur ein Blinder leugnen kann –, dass es in der Kirche eine große Verwirrung, Ungewissheit, Unsicherheit gibt, die von einigen Paragraphen von „Amoris laetia“ verursacht worden sind. In diesen Monaten geschieht es, dass – hinsichtlich derselben Grundfragen, die die Ökonomie der Sakramente (Ehe, Beichte und Eucharistie) und das christlichen Leben betreffen – einige Bischöfe A gesagt haben, während andere das Gegenteil von A behaupten. Dies in der Absicht, dieselben Texte zu interpretieren. “

„Und das ist eine unleugbare Tatsache, denn die Tatsachen sind dickköpfig, wie David Hume sagte. Der Ausweg aus diesem „Konflikt der Interpretationen“ bestand darin, auf die interpretativen theologischen Grundkriterien zurückzugreifen. Wenn man diese nutzt, so kann man, wie ich denke, in vernüntiger Weise zeigen, dass „Amoris laetitia“ nicht im Widerspruch zu „Familiaris consortio“ steht. Bei öffentlichen Begegnungen mit Laien und Priestern habe ich immer diese Linie verfolgt. “

„Doch dies reichte nicht. Wir sind uns darüber klar geworden, dass dieses epistemologische Modell nicht ausreichend war. Der Gegensatz zwischen diesen beiden Interpretationen bestand weiter. Es gab nur einen Weg, um dieses Problem zu lösen: den Autor des Textes, der in zwei einander widersprechenden Weisen interpretiert wird, danach zu fragen, was die richtige Interpretation ist. Es gibt keinen anderen Weg. In der Folge stellte sich das Problem der Art und Weise, wie man sich an den Papst wenden sollte. Wir haben einen in der Kirche sehr traditionellen Weg gewählt, den Weg der sogenannten ‚dubia’“.

„Das Problem besteht in seinem Kern darin: Kann der Spender der Eucharistie (in der Regel der Priester) die Eucharistie einem Menschen geben, der more uxorio mit einer Frau oder einem Mann zusammenlebt, die oder der nicht die Ehefrau oder der Ehemann ist und die oder der nicht die Absicht hat, enthaltsam zu leben? Es gibt nur zwei Antworten: ja oder nein. Des weiteren kann keiner in Frage stellen, dass Familiaris consortio, Sacramentum unitatis, der Kodex des Kanonischen Rechts und der Katechismus der Katholischen Kirche auf die genannte Frage mit ‚nein’ antworten. Ein Nein, das solange gilt, bis der Gläubige nicht den Zustand des Zusammenlebens more uxorio aufgibt. Amoris laetita hat gelehrt, dass der Gläubige unter gewissen und präzisen Umständen und nach einem gewissen Weg zur Kommunion gehen könnte, ohne sich der Enthaltsamkeit zu verpflichten? Es gibt Bischöfe, die gelehrt haben, das dies möglich ist. Aus einem einfachen Grund der Logik muss man dann auch lehren, dass der Ehebruch kein Übel an und für sich ist. Es gehört hier nicht dazu, sich auf die Unwissenheit oder den Irrtum hinsichtlich der Unauflöslichkeit der Ehe zu berufen: eine leider sehr verbreitete Tatsache. Diese Berufung hat einen interpretativen und keinen Orientierung gebenden Wert. Es muss dies als Methode genutzt werden, um die Schuldhaftigkeit der bereits vollzogenen Handlungen zu unterscheiden, aber es kann dies kein Prinzip für Handlungen sein, zu denen es erst noch kommt“.

Copyright des Berichts (nicht der Übersetzung!) by 2016 Katholische Presseagentur KATHPRESS

Foto:(c) Chiesa di Bologna


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