Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  2. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  3. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  4. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  5. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  6. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  7. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
  8. Setzt euer Vertrauen nicht in Prinzen!
  9. Trump gegen Papst Leo: Wenn Weltpolitik auf das „Heilige“ trifft
  10. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  11. Kardinal Koch betont den zutiefst christozentrischen Charakter des Pontifikats von Papst Leo XIV.
  12. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
  13. Viel Lärm um nichts?
  14. "Derselbe Polarstern"
  15. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger

USA: In zehn Bundesstaaten ist Abtreibung verboten, weitere werden folgen

29. Juni 2022 in Prolife, 2 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Nach der Aufhebung des Urteils ‚Roe v. Wade’ durch den Obersten Gerichtshof sind Abtreibungsverbote wieder im Kompetenzbereich der Bundesstaaten.


Washington D.C. (kath.net/LifeSiteNews/jg)

Mit seiner historischen Entscheidung vom 24.6. hat der Oberste Gerichtshof das Urteil „Roe v. Wade“ aufgehoben und damit den Bundesstaaten erlaubt, Abtreibungsverbote zu erlassen.

Zehn Bundesstaaten haben bereits mehr oder weniger weit reichende Abtreibungsverbote erlassen, weitere Bundesstaaten wollen dies in den kommenden Wochen tun. Seit Freitag werden in den folgenden Bundesstaaten keine Abtreibungen mehr durchgeführt: Alabama, Arkansas, Louisiana, Kentucky, Missouri, Oklahoma, Texas, South Dakota, Utah, West Virginia und Wisconsin. In diesen Bundesstaaten wurden 2019 laut der Gesundheitsbehörde CDC (Center for Disease Control and Prevention) 100.000 Abtreibungen durchgeführt.

 

Hier eine Liste:

 

  • Alabama: Abtreibungen sind seit Freitag mit ganz wenigen Ausnahmen verboten. Sie sind nur mehr legal zulässig, wenn ein schweres Gesundheitsrisiko für die Mutter besteht oder das Ungeborene tödliche Anomalien aufweist.
  • Arkansas: Auch in Arkansas ist Abtreibung ab dem Zeitpunkt der Empfängnis verboten. Ein entsprechendes Gesetz wurde bereits 2019 mit der Klausel verabschiedet, dass es in Kraft tritt, sobald „Roe v. Wade“ aufgehoben ist. Eine Ausnahme vom Abtreibungsverbot gibt es bei medizinischen Notfällen. Bei illegalen Abtreibungen drohen allen Beteiligten außer der Mutter hohe Geld- und Haftstrafen.
  • Louisiana: In Louisiana sind die Ungeborenen ebenfalls umfassend geschützt. Auch hier sieht das Strafrecht hohe Geld- und Haftstrafen für Beteiligte an illegalen Abtreibungen vor. Ausgenommen sind wieder die Mütter. Ausnahmen vom Abtreibungsverbot gibt es, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist, ein lebenswichtiges Organ der Mutter von einer schweren, dauernden Beeinträchtigung bedroht ist oder wenn zwei Ärzte übereinstimmend feststellen, dass das Baby nach seiner Geburt nicht lebensfähig sein wird. Das Gesetz legt aber fest, dass auch in diesen Fällen versucht werden soll, das Leben von Mutter und Kind zu retten.
  • Kentucky: In Kentucky ist das Ungeborene ab der Empfängnis rechtlich geschützt und gilt vor dem Gesetz als ungeborenes menschliches Wesen. Abtreibungen dürfen nur durchgeführt werden, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder einem lebenswichtigen Organ eine schwere, dauernde Beeinträchtigung droht. Auch hier gilt, dass die Ärzte angemessene medizinische Maßnahmen ergreifen müssen, um Mutter und Kind das Leben zu ermöglichen. In Kentucky drohen den Beteiligten an illegalen Abtreibungen Strafen, ausgenommen die Mutter.
  • Missouri: Missouri war der erste Bundesstaat, in welchem Abtreibungen nach der Bekanntgabe des Urteils des Obersten Gerichtshofs verboten wurden. Noch am Vormittag desselben Tages setzten der Gouverneur und der Attorney General des Bundesstaates ein bereits beschlossenes Abtreibungsverbot in Kraft. Das Gesetz verbietet alle Abtreibungen außer wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist oder ihr eine dauernde Beeinträchtigung einer wesentlichen Körperfunktion droht. Wer illegal eine Abtreibung durchführt, dem drohen bis zu 15 Jahre Haft.
  • Oklahoma: In Oklahoma ist mit Freitag ein Abtreibungsverbot in Kraft getreten, das bereits beschlossen war und mit dem Urteil des Obersten Gerichtshofes in Kraft treten konnte. Ausnahmen vom Abtreibungsverbot gibt es nur, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Auch in Oklahoma drohen Geld- und Haftstrafen für jene, die eine Abtreibung durchführen.
  • Ohio: In Ohio sind Abtreibungen verboten, sobald beim Ungeborenen der Herzschlag festgestellt werden kann. Das ist ungefähr ab der sechsten Schwangerschaftswoche der Fall. Ausnahmen gibt es nur bei medizinischen Notfällen oder aus „medizinischer Notwendigkeit“.
  • Texas: Im Bundesstaat Texas ist seit September ein Abtreibungsverbot bei Herzschlag in Kraft. Dank einer ungewöhnlichen Konstruktion bei der Durchsetzung des Abtreibungsverbotes konnte das Urteil trotz „Roe v. Wade“ in Kraft treten. Ein schon beschlossenes Gesetz, das alle Abtreibungen ab der Empfängnis verbietet, tritt 30 Tage nach der Aufhebung von „Roe v. Wade“ in Kraft. Den Beteiligten an einer illegalen Abtreibung drohen hohe Geld- und Haftstrafen. Ausgenommen ist die Mutter. Beide Abtreibungsgesetze in Texas sehen Ausnahmen vor, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.
  • South Dakota: Mit Freitag ist in South Dakota ein Abtreibungsverbot in Kraft getreten, das bereits 2005 beschlossen wurde. Ausnahmen gibt es nur, um das Leben der Mutter zu retten.
  • Utah: Ebenfalls am Freitag ist im Bundesstaat Utah ein Abtreibungsgesetz in Kraft getreten, das Abtreibungen in allen Stadien der Schwangerschaft verbietet. Ausnahmen gibt es nur bei Vergewaltigung, Inzest und bei Gefahr für das Leben der Mutter. Eine weitere Ausnahme gibt es, wenn zwei Ärzte feststellen, dass das Baby nicht lebensfähig ist. In Utah werden Ärzte und Kliniken für illegale Abtreibungen bestraft.
  • West Virginia: In West Virginia tritt ein Gesetz wieder in Kraft, das 1973 durch das Urteil „Roe v. Wade“ aufgehoben wurde. Abtreibungen sind verboten, außer, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist. Sollte das Gesetz stellenweise unklar sein, werde es im Sinne des Lebensschutzes aktualisiert, kündigte Gouverneur Jim Justice an.
  • Wisconsin: Auch in Wisconsin ist ein Abtreibungsverbot wieder in Kraft getreten, das durch „Roe v. Wade“ 1973 aufgehoben wurde. Ausnahmen vom generellen Abtreibungsverbot gibt es nur um das Leben der Mutter zu retten. Attorney General Josh Kaul von der Demokratischen Partei hat angekündigt, das Gesetz nicht durchsetzen zu wollen. Trotzdem haben die Abtreibungskliniken in Wisconsin beschlossen, keine Abtreibungen mehr durchzuführen.

 


In Idaho, Mississippi. North Dakota, Tennessee und Wyoming treten Abtreibungsverbote in Kraft, sobald eine Frist von – je nach Bundesstaat – fünf bis 30 Tagen nach Aufhebung von Roe v. Wade abgelaufen ist.

Georgia, South Carolina und Iowa haben Abtreibungsverbote bei Herzschlag beschlossen. Diese müssen aber noch in Kraft gesetzt werden. Dies ist nach der Aufhebung von „Roe v. Wade“ möglich.

In Arizona, Michigan und North Carolina gibt es Abtreibungsverbote noch aus der Zeit vor „Roe v. Wade“. Diese könnten durch einen entsprechenden Erlass des Gouverneurs wieder in Kraft gesetzt werden.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Benedikta41 29. Juni 2022 
 

Das hat der große Präsident Donald Trump mit langer Hand vorbereitet. Gott wird ihn in reichlich zwei Jahren wieder an die Macht bringen.


2
 
 bibelfreund 29. Juni 2022 
 

Danke kath net!

Einfach klasse, wie kathnet-Leser über/aus USA informiert sind! Das ist einzigartig! Danke dafür. Allein dafür sollte man üppig spenden !!!!


4
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

USA

  1. Walt Disney World kehrt zu klassischer Begrüßung ‚Ladies and Gentlemen‘ zurück
  2. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  3. USA: Konservative haben mehr Kinder als Linksliberale
  4. Lebensschützer Mark Houck erhält siebenstelligen Betrag als Entschädigung
  5. Burke: Ein anhaltender Clash zwischen Papst Leo und Trump? „Das ist übertrieben“
  6. US-Vizepräsident Vance kündigt Buch über seinen persönlichen Rückweg zum katholischen Glauben an
  7. USA: Mehr als die Hälfte der Männer der Gen-Z und Millenials lesen wöchentlich in der Bibel

Abtreibung

  1. ALfA: Antrag zur „Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen“ verfehlt wirkliche Hilfe für Frauen
  2. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  3. Prag: Tausende Demonstranten fordern bessere Hilfen für Schwangere
  4. Zwangsfinanzierung von Abtreibungen in Krankenversicherungen? Untersuchungen in 13 US-Bundesstaaten
  5. Schauspielerin Christina Applegate nennt Abtreibung ‚Mord‘ und ‚mein Kind töten‘
  6. Britisches Oberhaus stimmt für Abtreibungen bis zur Geburt
  7. Umfrage: Nur 23 Prozent der US-Amerikaner für Abtreibung ohne Einschränkung







Top-15

meist-gelesen

  1. Kard. Müller: „Niemand hat das Recht den Papst zu kritisieren, wenn er treu seinem Auftrag folgt“
  2. BILD spricht von Kurswechsel in Berlin: Papst Leo XIV. schickt „Dompteur“ für deutsche Bischöfe
  3. Sängerin Nina Hagen bereut ihre Abtreibungen
  4. US-Vizepräsident JD Vance legt Papst Leo XIV. nahe, sich aus der US-Politik herauszuhalten
  5. "Derselbe Polarstern"
  6. Der unerklärte Formatwechsel beim Konsistorium der Kardinäle im Januar
  7. Phil Lawler: Die Kontroverse zwischen Trump und Papst Leo ging von Washington aus
  8. Vorstoß im Bundestag: AfD fordert Ende der Staatsleistungen für Kirchen
  9. Nach Extremerfahrung des Mondflugs: Artemis-Kommandant Wiseman fragte nach christlichem Seelsorger
  10. Papst Leo gegen Präsident Trump – Was steckt dahinter?
  11. George Weigel an Kardinal Hollerich: Hat die Kirche Christus zweitausend Jahre lang missverstanden?
  12. Ein Brief vom Papst an die Kardinäle und der Stilwechsel in Rom
  13. Marsch für das Leben München – Unterstützung von Bischof Barron, Schweigen von Marx und Wilmer
  14. Schwedischer Kirchenhistoriker: Viele junge Menschen wollen katholisch werden, besonders Männer
  15. Kardinal Fernández: Es laufen keine dezidierten päpstlichen Großaufträge am Glaubensdikasterium

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz