Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Emeritierter Kurienkardinal Sarah: „Riten können nicht willkürlich abgeschafft werden“
  2. „Sehr geehrter Herr Erzbischof Koch, mit großer Verwunderung haben wir Ihr Statement zum CSD…“
  3. Wenn sich Gratismut in Angst verwandelt
  4. Erschütterndes Beispiel für die Kultur des Todes: Seniorin wurde gegen ihren Willen euthanasiert
  5. Was interessiert mich das Geschwätz von Rom...
  6. Bußgeldverfahren gegen Schüler nach Weigerung an LGBT-Workshop teilzunehmen
  7. BILD-Kommentatorin Ruhs fordert „Festung Europa“: „Es geht nicht mehr anders“
  8. Fulda: Werbung für Christopher Street Day mit dem heiligen Bonifatius
  9. Katholische Beerdigung für italienischen Gitarristen wurde abgesagt, weil er Freimaurer war
  10. "Ich würde Kinderbetreuung nicht als Arbeit sehen, sage ich Ihnen ganz ehrlich"
  11. Influencerin bezeichnet Trans-Politiker als Mann: zu zwei Jahren Hausarrest verurteilt
  12. Frust beim Klima-Kleber-Jesuiten
  13. Das Kirchenjahr als Weg durch die Heilsgeschichte. Dem Gottesdienst soll nichts vorgezogen werden!
  14. Mladifest in Medjugorje endet mit Sendung in alle Welt
  15. Verklärung des Herrn auf dem Berg Tabor

Deutscher Ärztetag streicht Verbot zur Hilfe bei Selbsttötung

9. Mai 2021 in Deutschland, 3 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Obwohl das Standesrecht der deutschen Ärzte keine Hilfe zur Selbsttötung vorsieht, ist es nun aber erlaubt. Eine Stellungnahme der CDL.


Nordwalde (kath.net/pm) In der Musterberufsordnung der Ärzte war es bisher explizit untersagt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. Der 124. Deutsche Ärztetag hat nun dieses grundsätzliche Verbot aufgehoben. Für die Christdemokraten für das Leben e. V. (CDL) kommentiert Pressesprecherin Susanne Wenzel die Entscheidung:

„Wie leider erwartet, hat der 124. Deutsche Ärztetag heute unter dem Eindruck des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Verfassungswidrigkeit des Verbotes der geschäftsmäßigen Beihilfe zur Selbsttötung das Verbot der Hilfe zur Selbsttötung im 3. Satz des § 16 der Musterberufsordnung aufgehoben. Die Richter in Karlsruhe hatten das Selbstbestimmungsrecht des Menschen derart definiert, dass – unabhängig vom Vorliegen einer Krankheit – ab Volljährigkeit jederzeit ein neues „Recht auf Suizid“ bestehe und hierfür auch ohne jede Strafbarkeit die Hilfe Dritter in Anspruch genommen werden dürfe. Ferner hatte das Gericht die Ärzte aufgerufen, hierfür ihr Standesrecht entsprechend anzupassen, gleichwohl festgestellt wurde, dass kein Anspruch auf ärztliche Unterstützung bestehe und auch Ärzte nicht zur Suizidbeihilfe verpflichtet seien.


Der Deutsche Ärztetag betont in der Begründung des Beschlusses ausdrücklich, die Streichung ändere nichts daran, „dass ärztliches Handeln von einer lebens- und gesundheitsorientierten Zielrichtung geprägt ist“, wie andere Vorschriften der MBO-Ä bereits darstellten. So ergebe sich grundlegend in der Musterberufsordnung, dass es „Aufgabe der Ärztinnen und Ärzte sei, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der Menschen mitzuwirken“.

Zwar seien Ärztinnen und Ärzte in weiteren Bestimmungen angehalten, unter Achtung der Persönlichkeit, des Willens und der Rechte der Patienten, insbesondere unter Berücksichtigung des Selbstbestimmungsrechts zu handeln, was auch „den Respekt vor der Entscheidung des einzelnen freiverantwortlich handelnden Menschen, sein Leben beenden zu wollen“ einschließe. Aber das Standesrecht der Ärzte stelle klar fest, „dass es nicht zum Aufgabenspektrum der Ärzteschaft zählt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten“.

Erfreulicherweise hat das Ärzteparlament immerhin weiter deutlich betont, dass die Hilfe zur Selbsttötung keine „normale ärztliche Dienstleitung“ werden darf und bekräftigt, dass die ärztliche Hilfe zur Selbsttötung sich niemals auf einen Suizidwunsch ohne Vorliegen einer Erkrankung beziehen könne. Die Ärzte lehnen deshalb auch eine Verpflichtung zur Ausstellung einer ärztlichen „Suizid-Bescheinigung“ im Rahmen des in den inzwischen vorliegenden drei Gesetzentwürfen geplanten Beratungsverfahrens ab.

Die Ärzte haben mit eindeutiger Mehrheit Position dafür bezogen, dass sie sich durch das eklatante Fehlurteil des Bundesverfassungsgerichts nicht zu professionellen „Handlangern des Todes“ durch Suizidassistenz machen lassen wollen. Die CDL unterstützt nachdrücklich die Forderung des Deutschen Ärztetages an den Gesetzgeber, die Suizidprävention in Deutschland zu unterstützen, auszubauen und zu verstetigen. Über 10.000 Suizide pro Jahr zeigen, dass der Gesetzgeber den Zugang zum assistierten Suizid unter keinen Umständen erleichtern darf. “


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Deutschland

  1. Mit allen Mitteln gegen das Recht auf Leben
  2. ALfA: Ohne Recht auf Leben gibt es überhaupt keine Rechte
  3. Deutsche Kirchenstatistik 2023: 20 Mill. 'Katholiken', aber nur 1,26 Mill. besuchen die Hl. Messe
  4. 131 Kirchenschließungen in Deutschland in 5 Jahren
  5. Neokolonialistische Außenpolitik auf marxistischem Boden
  6. Wohin steuert die katholische Kirche in Deutschland
  7. Das bundesdeutsche Bermuda-Dreieck der Großideologen

Euthanasie

  1. Katholische Nonnen verklagen Bundesstaat New York wegen Zwang zur Beihilfe zum Suizid
  2. Niederlande: Erstmals Tötung eines Kindes unter zwölf Jahren im Rahmen der aktiven Sterbehilfe
  3. Schottisches Parlament lehnt Gesetzentwurf zur Legalisierung des assistierten Suizids deutlich ab
  4. Kanada hat fast 100.000 Euthanasiefälle seit der Legalisierung 2016
  5. Nach Protesten scheitert Frankreichs Euthanasiegesetz im Senat
  6. Menschenrecht auf Abtreibung?
  7. Euthanasie in Kanada: Menschen mit Behinderung haben mittlerweile Angst vor dem Gesundheitssystem






Top-15

meist-gelesen

  1. Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns jetzt JETZT!
  2. Edith Stein – Ave, Crux, spes unica
  3. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  4. „Sehr geehrter Herr Erzbischof Koch, mit großer Verwunderung haben wir Ihr Statement zum CSD…“
  5. Emeritierter Kurienkardinal Sarah: „Riten können nicht willkürlich abgeschafft werden“
  6. Fulda: Werbung für Christopher Street Day mit dem heiligen Bonifatius
  7. Erschütterndes Beispiel für die Kultur des Todes: Seniorin wurde gegen ihren Willen euthanasiert
  8. BILD-Kommentatorin Ruhs fordert „Festung Europa“: „Es geht nicht mehr anders“
  9. "Die meisten kommen wegen der Sozialleistungen"
  10. Mullah-Gegnerin Masih Alinejad warnt vor Islamismus: „Allahu Akbar klingt für mich nach Hinrichtung“
  11. Frust beim Klima-Kleber-Jesuiten
  12. Verklärung des Herrn auf dem Berg Tabor
  13. Grösse
  14. Mladifest in Medjugorje endet mit Sendung in alle Welt
  15. Angeklagt, weil er einen schismatischen Bischof nicht rehabilitierte: Armeniens Patriarch Karekin II

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz