Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Piusbruderschaft kritisiert ‚Doppelmoral‘ nach Verweigerung des Zutritts zur Basilika in Assisi
  2. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen
  3. Eine „Erzbischöfin“ stürzt die Anglikanische Kirche ins Chaos
  4. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  5. Tantum ergo Sacramentum
  6. Kardinal Burke: Sexuelle Unmoral heute erinnert an Sodom und Gomorrha
  7. Kardinal Müller: „Muslime respektieren kein schwaches Christentum, das sich des Kreuzes schämt“
  8. Eine vergiftete Unterstützungserklärung
  9. Während Messfeier mit Erstklässlern: Bengalisches Feuer in katholische Kirche geworfen
  10. 'Gott, hilf mir. Jesus, hilf mir. Seid ihr Jungs bereit? Let’s Roll'
  11. ‚Das Exil von Pater Edmund‘
  12. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  13. Spannungen hinter den Kulissen: Papst lehnt gemeinsamen Auftritt mit Macron in Notre-Dame ab!
  14. 'Ich würde mir gerne Sorgen machen, aber ich mache mir keine'
  15. US-Bischof weitet Angebot an tridentinischen Messen in seiner Diözese aus

Franklin Graham ersucht Dolan, Governor Cuomo zu exkommunizieren!

31. Jänner 2019 in Prolife, 5 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Der bekannte evangelikale US-Prediger Franklin Graham, Sohn des berühmten Billy Graham, hat Kardinal Timothy Dolan öffentlich ersucht, Andrew Cuomo, den Governor von New York, zu exkommunizieren.


New York (kath.net)
Der bekannte evangelikale Prediger Franklin Graham, Sohn des berühmten Billy Graham, hat Kardinal Timothy Dolan öffentlich ersucht, Andrew Cuomo, den Governor von New York zu exkommunizieren. In den USA fordern derzeit zahlreiche Katholiken die Exkommunikation des "katholischen" Gouverneur des US-Bundesstaates New York nach Unterschreiben eines Gesetzes, das die Ermordung ungeborene Kinder de facto bis zur Geburt erlaubt. Dolan zeigt bisher skeptisch, allerdings ist für Cuomo Bischof Bernard Scharfenberger zuständig, der zuletzt in "FoxNews" dies als "letzte Option" eingestuft hatte. Graham appellierte an Dolan, dass dieser einen klaren Standpunkt einnehmen soll, unabhängig von den sofortigen Konsequenzen. "Ich rufe meine Freund Kardinal Dolan dazu auf, eine moralischen Standpunkt einzunehmen. Völlig unabhängig davon, ob dieser Schritt das Herz des Governors berühre oder nicht, wird dies große Auswirkungen nicht nur für die Kirche in New York, sondern für die Kirche weltweit haben", schreibt Graham auf Twitter.


Die Exkommunikation ist eine Kirchenstrafe, durch die ein Getaufter wegen schwerer äußerer Vergehen von Rechten und Privilegien (z.B. Wahlrecht, Gewinnung eines Ablasses) innerhalb der Kirche ausgeschlossen wird. Dem Exkommunizierten ist der Empfang der Sakramente (z.B. Beichte (!), sakramentalen Kommunion, CIC can. 915) und die Ausübung bestimmter kirchlicher Handlungen untersagt. Ebenso hat er auf ein kirchliches Begräbnis keinen Anspruch. Siehe auch den kathpedia-Artikel über Exkommunikation.







Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 Vögeli 31. Jänner 2019 

Danke!

Ich bin so froh um die freikirchlichen Brüder und Schwestern, sie sind eine echte Stütze.


2
 
 Stanley 31. Jänner 2019 
 

die Ermordung ungeborene Kinder de facto bis zur Geburt

Ich habe gelesen, dass der Gouverneur von New York sogar die Kindestötung auch unmittelbar nach der Geburt erlaube, für den Fall, dass eine Abtreibung fehlschlägt und das Kind (als Frühgeburt?) auf die Welt kommt und sich als (über-)lebensfähig erweist.
Das Krankenhauspersonal sei angehalten, solch ein Kind verhungern u. verdursten zu lassen.
In der DDR wurden Kinder sogar in Wassereimern ertränkt wie Katzen.
Das wird wohl dann auch in New Yorker Krankenhäusern gang und gäbe werden.

Und zu all dem schweigt der Klerus und getraut sich zu keinen Schritten, übrigens auch in Irland nicht.


7
 
 BedaVenerabilis 31. Jänner 2019 

Exkommunikation bereits erfolgt?

Meiner Ansicht nach ist die Exkommunikation schon erfolgt. So sagt der KKK (Katechismus) in 2272: "Die formelle Mitwirkung an einer Abtreibung ist ein schweres Vergehen. Die Kirche ahndet dieses Vergehen gegen das menschliche Leben mit der Kirchenstrafe der Exkommunikation..."


3
 
 Bernhard Joseph 31. Jänner 2019 
 

Sehr richtig!

Exkommunikation ist die einzig adäquate Kirchenstrafe, die hier anzuwenden ist.

Überhaupt müsste in Rom viel häufiger zu dieser scharfen Kirchenstrafe gegriffen werden, um einem sich immer weiter verbreitenden Übel der Entsittlichung in der Kirche endlich Herr zu werden.

Wie sagt Paulus im Ersten Brief an die Korinther: Schafft den Übeltäter weg aus eurer Mitte! (1 Kor 5,13)


8
 
 ora et labora 31. Jänner 2019 
 

Was für eine Schande, dass es viele Hirten nicht mehr wissen, wie sie den Geboten Gottes zu entsprechen haben. Dank an Franklin Graham für seinen Aufruf!


6
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Exkommunikation

  1. "Strafrechtliche Klärung ist möglich"
  2. US-Bischof stellt Exkommunikation eines Priester fest, der Papst Franziskus nicht anerkennt
  3. Schottland: Bischof exkommuniziert drei Eremiten
  4. US-Bischof blockt Eucharistie für Pro-Choice-Politiker – namentlich!
  5. Italienischer Priester exkommuniziert!
  6. Nach Bruch des Beichtgeheimnisses wurde Priester exkommuniziert
  7. Vatikan prüft Exkommunikation von Mafia-Mitgliedern
  8. Vatikan exkommuniziert Anhänger des 'Bambinello von Gallinaro'
  9. US-Ordensfrau leitet als 'Priesterin' Gottesdienste - exkommuniziert
  10. Anti-Rom-Gruppe 'Wir sind Kirche' vor der Spaltung?







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. Robert Bellarmin SJ – De gemitu columbae
  3. Nigeria: Bischöfe schlagen nach erneuten Massakern Alarm
  4. Erzbischof von Westminster: „Wir beten für eine Neuevangelisierung Englands“
  5. Benedikt XVI. zum Fest Kreuzerhöhung: „Ein unlösliches Band zwischen Kreuz und Auferstehung“
  6. Vergebung kennt keine Grenze
  7. Papst gewährt Mexiko "Heiliges Jahr" zum Guadalupe-Jubiläum
  8. Papst reagiert auf Sex-Vorwürfe gegen Erzbischof von Rabat
  9. Hofer: Mit Franziskus gegen "angepasstes Kulturchristentum"
  10. „Lass das Zählen sein!“
  11. US-Bischof weitet Angebot an tridentinischen Messen in seiner Diözese aus
  12. Der Name 'Maria' - Ein „bitteres Meer“ und Schrecken der Dämonen
  13. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  14. Niederlande: Ein zweijähriges Kind wurde durch Euthanasie getötet
  15. Eine Million Menschen zu Papstbesuch in Frankreich erwartet

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz