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7. Juni 2019 in Prolife, 17 Lesermeinungen
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Bischof Paprocki bestimmt per Dekret, dass der Senatspräsident und der Sprecher des Repräsentantenhauses des Bundesstaates Illinois keine Kommunion im Bistum empfangen dürfen, bis sie ihre Unterstützung des „Rechtes auf Abtreibung“ bereut


Springfield (kath.net/pl) „In Übereinstimmung mit Canon 915 des Kirchenrechts… dürfen der Präsident des Senats von Illinois, John Cullerton, und der Sprecher des Repräsentantenhauses, Michael J. Madigan, die die Verabschiedung des Gesetzes über die Abtreibung von 2017 (House Bill 40) sowie die Das Gesetz für reproduktive Gesundheit 2019 (Senate Bill 25) erleichtert haben, nicht zur Heiligen Kommunion in der Diözese Springfield in Illinois zugelassen werden, weil sie hartnäckig darauf bestanden haben, das abscheuliche Verbrechen und die sehr schwere Sünde der Abtreibung zu fördern“. Dies bestimmte Bischof Thomas Paprocki (Foto) in einem Dekret vom 2. Juni. Er wies in diesem Dekret auf den Einfluss der beiden hochrangigen Bundesstaatspolitiker hin, sie hätten sich wiederholt für das „Recht“ auf Abtreibung eingesetzt. „Diese Personen dürfen erst wieder die Heilige Kommunion empfangen, wenn sie diese schweren Sünden wirklich bereut und darüber hinaus eine angemessene Entschädigung für Schäden und Skandale geleistet haben oder dies zumindest ernsthaft zugesagt haben, wie dies nach meinem Urteil oder nach dem Urteil ihres Diözesanbischof in Absprache mit mir oder meinem Nachfolger festgestellt wird.“ Das Gesetz über reproduktive Gesundheit in Illinois wurde erst vor wenigen Tagen vom Repräsentantenhaus und vom Senat verabschiedet. Es erklärt Abtreibung zum „Grundrecht“ des Staates und soll die Vorschriften für Abtreibungskliniken und Ärzte aufheben. Bisher hat der Gouverneur von Illinois das Gesetz noch nicht unterzeichnet, allerdings wird erwartet, dass er es unterzeichnen und damit in Kraft setzen wird.


Bischof Paptrocki hatte auch bereits im Februar 2018 klargestellt, dass Senator Dick Durbin, der in seinem Bistum wohnhaft ist, die Kommunion nicht empfangen darf, so lange er sein öffentliches Eintreten für legale Abtreibung nicht bereut.


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