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Erzbistum Chicago: Proteste gegen Einschränkungen bei Gottesdiensten

18. Juni 2020 in Weltkirche, 5 Lesermeinungen
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Die Anordnungen des Bundesstaates über öffentliche Messen mussten nach erfolgreichen Klagen aufgehoben werden. Trotzdem bleibt Erzbischof Cupich bei den von ihm erlassenen strengen Regelungen.


Chicago (kath.net/lifesitenews/jg)

In der Erzdiözese Chicago regt sich Widerstand gegen die von Erzbischof Blase Kardinal Cupich erlassenen strengen Regelungen für öffentliche Gottesdienste. Es gibt bereits eine Online-Petition für die Öffnung der Kirchen. Der Bundesstaat Illinois musste nach erfolgreichen Klagen Ende Mai alle Beschränkungen für Gottesdienste aufheben. Der Gouverneur hat am 28. Mai nicht verpflichtende Richtlinien für Gottesdienste veröffentlicht. An diesen orientieren sich die Regelungen von Kardinal Cupich.

 

Der Erzbischof von Chicago hat bereits am 14. März alle öffentlichen Messen untersagt. Am 20. März verbot Gouverneur Pritzker alle Versammlungen mit mehr als zehn Personen bis auf wenige Ausnahmen. Gottesdienste waren nicht darunter. Feiern mit bis zu zehn Personen wären daher auch öffentlich zulässig gewesen. Cupich untersagte auch alle Taufen. Sogar Nottaufen mussten von der Erzdiözese genehmigt werden.


 

Bereits im April gab es erste Initiativen von Katholiken, die um eine vorsichtige Öffnung baten. Cupich ging auf die Ansuchen allerdings nicht ein.

 

Am 13. Mai veröffentlichte er einen Stufenplan für die Öffnung der Kirchen für öffentliche Gottesdienste. Seit 23. Mai sind nun Taufen, Beichten, Hochzeiten und Begräbnisse erlaubt, so lange nicht mehr als 10 Personen teilnehmen. Seit 30. Mai dürfen die Pfarrkirchen zusätzlich für persönliches Gebet und Anbetung geöffnet werden. Die Beschränkung auf zehn Personen pro Kirche gilt weiterhin.

 

Für die Durchführung öffentlicher Gottesdienste müssen die Pfarren dem Ordinariat einen detaillierten Vorschlag zur Genehmigung vorlegen, in dem nicht nur alle Hygiene- und Abstandsregeln enthalten sein müssen, sondern auch Beschaffungspläne für Sicherheits- und Hygieneartikel.

 

Die nicht verbindlichen Empfehlungen des Gouverneurs enthalten ebenfalls die Maximalzahl von zehn Personen in der Variante „relativ sichere Optionen“. Die Messbesucher sollen Masken tragen und mindestens 1,8 Meter voneinander entfernt bleiben, wenn sie nicht im selben Haushalt wohnen. Vom gemeinsamen Singen wird abgeraten, ebenso vom gemeinsamen Rezitieren von Gebeten. Als „sichere Optionen“ wird die Übertragung von Messen und Messen auf Parkplätzen, bei denen die Besucher in ihren Fahrzeugen bleiben, genannt. In der Rubrik „zusätzliche Richtlinien“ wird eine Grenze von 25 Prozent des Fassungsvermögens des Gotteshauses oder 100 Personen als maximale Teilnehmerzahl genannt.

 


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