Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Mater populi fidelis
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung
  4. Benjamin Leven: „Was läuft schief in einer Kirche, die sich vor Zulauf fürchtet?“
  5. 'Wir müssen Halloween wieder katholisch machen'
  6. Vatikanankündigung: Neues Dokument „Mater Populi Fidelis“ wird am 4.11. veröffentlicht
  7. Kardinal Müller: Der Progressismus, nicht die Tradition spaltet die Kirche
  8. Keine Religion hat derzeit einen so hohen Blutzoll zu zahlen wie das Christentum
  9. Vatikan kündigt bevorstehende Veröffentlichung eines Dokuments zu Monogamie an
  10. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  11. Microsoft-Gründer Bill Gates hat genug von Klima-Angstmache
  12. Papst bestätigt neuen Abt für Saint-Maurice in der Schweiz
  13. Gedanken zum Reformationstag – Zwischen Reform, Reformation und Verantwortung
  14. Asyl in den USA - Eine AfD-Influencerin fühlt sich in Deutschland verfolgt
  15. „Soll ich mich denen anschließen, die immer mehr polarisieren und nach links oder rechts rücken?“

Covid-19-Pandemie: Ehemalige Proberichterin wegen Rechtsbeugung verurteilt

28. Juni 2024 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Juristin hatte ihrem Vater per richterlichen Beschluss Zugang zu einer sterbenskranken Patientin in einem Pflegeheim verschafft, als Besuche aufgrund der Covid-19-Maßnahmen verboten waren.


Gera (kath.net/jg)
Das Landgericht Gera hat eine frühere Proberichterin verurteilt. Die Frau hatte ihrem Vater, einem Pfarrer, den Zugang zu einer sterbenskranken Patientin in einem Pflegeheim ermöglicht, als während der Corona-Pandemie Besuche verboten waren. Die moralische Bewertung des Falles spiele für die Verurteilung keine Rolle, betonte der vorsitzende Richter laut einem Bericht der evangelischen Nachrichtenagentur IDEA.


Der Vater der Verurteilten wollte im April 2020 als Pfarrer eine 89-jährige Palliativpatientin in einem Pflegeheim in Jena besuchen. Aufgrund der damals geltenden Vorschriften, welche die Covid-19-Pandemie eindämmen sollten, wies ihn das Pflegeheim ab. Er wandte sich an ein Gericht. Dort ermöglichte ihm seine Tochter mittels eines Beschlusses den Zugang.

Da sie mit dem Antragsteller eng verwandt ist, verstieß sie gegen eine geltende Verfahrensregel, die besagt, dass Richter keine Entscheidungen in Fällen von Verwandten treffen dürfen. Gegen die Proberichterin wurde ein Verfahren eingeleitet, nachdem die Entscheidung bekannt geworden war. Sie wurde aus dem Dienst als Proberichterin entlassen.

Das Landgericht Gera sah es als erwiesen an, dass die beiden ihr Vorgehen verabredet hatten, bevor der Vater sich an das Gericht wandte. Er habe bewusst einen Zeitpunkt gewählt, zu dem seine Tochter als Richterin im Bereitschaftsdienst war, argumentierte das Gericht.

Die ehemalige Proberichterin kann gegen das Urteil Revision einlegen.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 elmar69 1. Juli 2024 
 

Allgemeine Verhaltensregeln

Ein Gericht muss unabhängig sein, deshalb dürfen Richter nicht in eigener Sache oder in Sachen von Familienangehörigen entscheiden. Dabei ist es völlig egal, worum es in der Sache überhaupt geht, der Fall muss wegen "Befangenheit" an einen anderen Richter abgegeben werden.

Gegen den Grundsatz hat sie eindeutig verstoßen, das wird auch ein Berufungsgericht nicht anders sehen.

Offensichtlich waren die beiden sehr sicher, dass alle anderen Richter den Besuch - aus welchen Gründen auch immer - nicht erlaubt hätten. Andernfalls hätten sie nicht zu der verbotenen Befangenheit gegriffen.

Die Frau wird die Konsequenzen Ihres Handelns tragen müssen.

@lakota: Die Unbefangenheit des Richters ist ein extrem wichtiges Gut!

Hätte ein anderer Richter die Verfügung unterschrieben, wäre der nicht dafür belangt worden.

Um die Frage, ob die Verfügung inhaltlich gerechtfertigt war oder nicht, geht es in dem Verfahren absolut nicht.


0
 
 greti 30. Juni 2024 
 

Weder Menschlichkeit noch Gesetz

Frau Merkel sagte seinerzeit: "Das ist eine politische Entscheidung!"

Und nach dieser politischen Entscheidung hat niemand etwas bei der alten Frau zu suchen.

Korrekt: Wir sagen, wo es lang. Und ob überhaupt.


1
 
 lakota 29. Juni 2024 
 

Ja, manchen sind Gesetze, Vorschriften wichtiger

als Menschlichkeit!


2
 
 AngelView 28. Juni 2024 
 

Man sollte sie lieber wegen Menschlichkeit auszeichnen


3
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Coronavirus

  1. Spanisches Verfassungsgericht erklärt einige Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig
  2. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  3. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  4. Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest
  5. Evangelischer Bischof bittet um Entschuldigung für Ausgrenzung während Covid-Pandemie
  6. Krach in der Ampel-Regierung: Kubicki fordert Lauterbach zum Rücktritt auf
  7. AstraZeneca räumt schwere Nebenwirkungen bei Covid-Impfstoff ein
  8. Bundesstaat Texas verklagt Pfizer wegen falscher Angaben über Covid-Impfung
  9. Britischer Minister: Schließung der Kirchen während Covid-Pandemie war ‚skandalös’
  10. Psychotherapeut: Corona-Folgen belasten Jugendliche weiterhin






Top-15

meist-gelesen

  1. Mater populi fidelis
  2. Deutsche Bischöfe stellen sich que(e)r zur Lehre der Kirche
  3. Benjamin Leven: „Was läuft schief in einer Kirche, die sich vor Zulauf fürchtet?“
  4. Die drei Nonnen von Goldenstein - Jetzt wird die Justiz aktiv
  5. Vatikanankündigung: Neues Dokument „Mater Populi Fidelis“ wird am 4.11. veröffentlicht
  6. Er hat den Tod für immer verschlungen. Auf dem Weg zum Fest ohne Ende, wo wir erwartet werden
  7. Keine Religion hat derzeit einen so hohen Blutzoll zu zahlen wie das Christentum
  8. 'Wir sind bereit, willens und fähig, unsere große christliche Bevölkerung weltweit zu schützen!'
  9. 'Wir müssen Halloween wieder katholisch machen'
  10. Massive Kritik am „Spiegel“ nach skandalösem Artikel über „Dragqueen“ Jurassica Parka
  11. "Wenn Du mich fragst, was Du tun mußt, um vollkommen zu sein, so sage ich Dir..."
  12. Microsoft-Gründer Bill Gates hat genug von Klima-Angstmache
  13. „Ich erinnere mich nicht“
  14. Kremsmünster: Abt Eckerstorfer für theozentrische Wende in der Kirche
  15. ‚Niemand wird zugrunde gehen’. Das Gedächtnis der Verstorbenen und die Hoffnung der Auferstehung

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz