Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. 'Und ich dachte, es müßte um Gott und das Heil der Seelen gehen. Ich bin ja so naiv'
  2. Jesuitenpater Thomas Reese mit irrer Aussage: ‚Warum ich die alte lateinische Messe hasse‘
  3. 'Denn es wird nicht zu dem kommen, was diese Lügner versprechen.'
  4. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  5. Nicht mehr zu retten - Zum Substanzverlust der Kirche
  6. Ermahnung zur parteipolitischen Neutralität
  7. ‚Synodalität – ein Wort ohne Begriff? Ein erfundenes Narrativ macht Karriere
  8. Ein Drittel der 15-Jährigen in Deutschland kann nicht mehr ausreichend lesen oder rechnen!
  9. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  10. Wundersame Heilung, eine Marienerscheinung und Berufung mit 4 Jahren
  11. Kritik von Theologen an der Beurlaubung von P. Edmund Waldstein
  12. US-Präsident Donald Trump gratuliert Katholiken zum Fest Maria Geburt
  13. 'BILD' greift kath.net-Beitrag von Kardinal Müller auf
  14. Scharfe Kritik von Birgit Kelle an Leihmutterschaftsentschuldigung von Jens Spahn
  15. Maria, die Mutter des Friedens

Covid-19-Pandemie: Ehemalige Proberichterin wegen Rechtsbeugung verurteilt

28. Juni 2024 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Die Juristin hatte ihrem Vater per richterlichen Beschluss Zugang zu einer sterbenskranken Patientin in einem Pflegeheim verschafft, als Besuche aufgrund der Covid-19-Maßnahmen verboten waren.


Gera (kath.net/jg)
Das Landgericht Gera hat eine frühere Proberichterin verurteilt. Die Frau hatte ihrem Vater, einem Pfarrer, den Zugang zu einer sterbenskranken Patientin in einem Pflegeheim ermöglicht, als während der Corona-Pandemie Besuche verboten waren. Die moralische Bewertung des Falles spiele für die Verurteilung keine Rolle, betonte der vorsitzende Richter laut einem Bericht der evangelischen Nachrichtenagentur IDEA.


Der Vater der Verurteilten wollte im April 2020 als Pfarrer eine 89-jährige Palliativpatientin in einem Pflegeheim in Jena besuchen. Aufgrund der damals geltenden Vorschriften, welche die Covid-19-Pandemie eindämmen sollten, wies ihn das Pflegeheim ab. Er wandte sich an ein Gericht. Dort ermöglichte ihm seine Tochter mittels eines Beschlusses den Zugang.

Da sie mit dem Antragsteller eng verwandt ist, verstieß sie gegen eine geltende Verfahrensregel, die besagt, dass Richter keine Entscheidungen in Fällen von Verwandten treffen dürfen. Gegen die Proberichterin wurde ein Verfahren eingeleitet, nachdem die Entscheidung bekannt geworden war. Sie wurde aus dem Dienst als Proberichterin entlassen.

Das Landgericht Gera sah es als erwiesen an, dass die beiden ihr Vorgehen verabredet hatten, bevor der Vater sich an das Gericht wandte. Er habe bewusst einen Zeitpunkt gewählt, zu dem seine Tochter als Richterin im Bereitschaftsdienst war, argumentierte das Gericht.

Die ehemalige Proberichterin kann gegen das Urteil Revision einlegen.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 elmar69 1. Juli 2024 
 

Allgemeine Verhaltensregeln

Ein Gericht muss unabhängig sein, deshalb dürfen Richter nicht in eigener Sache oder in Sachen von Familienangehörigen entscheiden. Dabei ist es völlig egal, worum es in der Sache überhaupt geht, der Fall muss wegen "Befangenheit" an einen anderen Richter abgegeben werden.

Gegen den Grundsatz hat sie eindeutig verstoßen, das wird auch ein Berufungsgericht nicht anders sehen.

Offensichtlich waren die beiden sehr sicher, dass alle anderen Richter den Besuch - aus welchen Gründen auch immer - nicht erlaubt hätten. Andernfalls hätten sie nicht zu der verbotenen Befangenheit gegriffen.

Die Frau wird die Konsequenzen Ihres Handelns tragen müssen.

@lakota: Die Unbefangenheit des Richters ist ein extrem wichtiges Gut!

Hätte ein anderer Richter die Verfügung unterschrieben, wäre der nicht dafür belangt worden.

Um die Frage, ob die Verfügung inhaltlich gerechtfertigt war oder nicht, geht es in dem Verfahren absolut nicht.


0
 
 greti 30. Juni 2024 
 

Weder Menschlichkeit noch Gesetz

Frau Merkel sagte seinerzeit: "Das ist eine politische Entscheidung!"

Und nach dieser politischen Entscheidung hat niemand etwas bei der alten Frau zu suchen.

Korrekt: Wir sagen, wo es lang. Und ob überhaupt.


1
 
 lakota 29. Juni 2024 
 

Ja, manchen sind Gesetze, Vorschriften wichtiger

als Menschlichkeit!


2
 
 AngelView 28. Juni 2024 
 

Man sollte sie lieber wegen Menschlichkeit auszeichnen


3
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Coronavirus

  1. YouTube-Star "MrWissen2go" räumt Fehler bei Corona-Berichterstattung ein
  2. Britische Gesundheitsbehörde gibt Zahlen zu Covid-Impfung und Übersterblichkeit nicht bekannt
  3. Großbritanniens bekanntester Moderator bittet Tennisstar Novak Djokovic um Entschuldigung
  4. Spanisches Verfassungsgericht erklärt einige Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig
  5. ARD zeigt Kabarettistin mit schweren Impfschäden nach Corona-Impfung
  6. Covid-Impfung verweigert – Katholikin erhält 12,7 Millionen Dollar nach ungerechtfertigter Kündigung
  7. Virologe Streeck vergleicht Corona-Ungeimpfte mit Juden während der Pest
  8. Evangelischer Bischof bittet um Entschuldigung für Ausgrenzung während Covid-Pandemie
  9. Krach in der Ampel-Regierung: Kubicki fordert Lauterbach zum Rücktritt auf
  10. AstraZeneca räumt schwere Nebenwirkungen bei Covid-Impfstoff ein






Top-15

meist-gelesen

  1. EILT - Sommerspende für kath.net - Bitte helfen SIE uns JETZT!
  2. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  3. Auf Christus schauen!
  4. Liebe 'Deutsche Kirche', ihr seid Heuchler vor dem Herrn!
  5. Tschechien: Kirchenkommission warnt vor prorussischer Desinformation
  6. Die Geburt des neuen Antisemitismus aus dem verurteilten alten Antisemitismus
  7. Wahl in Sachsen-Anhalt: AfD auch bei Kirchenmitgliedern stärkste Kraft
  8. Papst Leo XIV. berät mit seinen Behördenleitern
  9. Primat in Synodalität – Synodalität in Communio
  10. Altabt bei Jugendfestival: Jesus als Vorbild für gelebte Liebe nehmen
  11. Leo XIV.: „Ihre Anwesenheit ist ein leuchtendes Zeugnis für die ungeschuldete Zuwendung Gottes“
  12. Neue Kirche "Heilig Kreuz" in Selfoss eingeweiht: Meilenstein für die katholische Kirche Islands
  13. Papst würdigt „berühmten Hymnus ‚Lead, Kindly Light‘ (Führ, liebes Licht)“ des hl. John Henry Newman
  14. Aus Finanzgründen vermietet Church of England ihre Kathedralen für moderne Musik- und Discoevents
  15. Dann sollen sie doch in die Hölle gehen

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz