
Spanisches Verfassungsgericht erklärt einige Corona-Maßnahmen für verfassungswidrig11. Oktober 2025 in Chronik, 4 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Zehntausende Geldstrafen, die aufgrund der nun aufgehobenen Bestimmungen erlassen wurden, sind wieder rückgängig gemacht worden.
Madrid (kath.net/jg)
Das spanische Verwaltungsgericht hat zentrale Bestimmungen der Corona-Maßnahmen aus dem Jahr 2020 für verfassungswidrig erklärt. Zehntausende Geldstrafen, die auf Grundlage dieser Bestimmungen verhängt wurden, sind bereits aufgehoben worden, berichtet Apollo News.
Im März 2020 hatte die Regierung Spaniens den Alarmzustand ausgerufen und strenge Ausgangsbeschränkungen erlassen. Auf diese Weise sollte die Ausbreitung des Virus SARS-CoV-2 eingedämmt werden. Verstöße wurden mit teils empfindlichen Geldstrafen geahndet. Insgesamt wurden mehr als eine Million Mal Bußgelder verhängt. Diese müssen angesichts des Urteils des Verfassungsgerichts neu bewertet werden. 
Das spanische Verfassungsgericht erklärte die Ausgangsbeschränkungen wegen übermäßiger Einschränkung der Grundrechte für verfassungswidrig. Das Urteil gilt rückwirkend. Deshalb sind alle Verwaltungsakte, die auf Grundlage der nun aufgehobenen Bestimmungen erlassen wurden, als „von ihrem Ursprung an als ungültig“ einzustufen.
Die spanischen Behörden stehen nun vor der schwierigen Aufgabe, die verhängten Strafen wieder rückgängig zu machen. Neben der formalen Aufhebung der Strafverfügungen müssen die bezahlten Bußgelder zurückgezahlt werden. Viele Bürger haben bereits ihre Ansprüche geltend gemacht. Besonders schwierig sind Fälle, in denen die Strafen sofort beglichen oder bereits gerichtlich abgeschlossen wurden.
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