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Nach Feier mit Erzbischof Lackner werden Karabiner von Schützenkompanien beschlagnahmt

vor 7 Stunden in Aktuelles, 3 Lesermeinungen
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Die österreichischen Schützen nun ohne ihre 35 Waffen: Grenzübertritt nach Bayern ohne erforderliche waffenrechtliche Dokumente – Sie kamen von Feierlichkeiten zum 70. Geburtstag und 35. Priesterjubiläum von Erzbischof Franz Lackner im Salzburger Dom


Salzburg (kath.net/gem/red) Ein Ausflug zu einem feierlichen Kirchenjubiläum endete für eine Gruppe Tiroler Schützen mit einer teuren Überraschung an der Grenze. Bei einer Kontrolle im bayerischen Bad Reichenhall beschlagnahmte die deutsche Bundespolizei insgesamt 34 historische Langwaffen, die ungesichert in einem Reisebus transportiert wurden. Das berichteten die "Salzburger Nachrichten".

Die rund 50 Mitglieder verschiedener Tiroler Schützenkompanien befanden sich auf der Rückreise von Salzburg nach Tirol. Sie hatten zuvor in Salzburg am Festakt zum 70. Geburtstag von Erzbischof Franz Lackner teilgenommen. Für den Heimweg wählte der Reisebus die Route über das sogenannte „Kleine Deutsche Eck“ – und passierte damit bayerisches Staatsgebiet, was den Schützen zum Verhängnis wurde.


Aufmerksam wurden die deutschen Bundespolizisten im Vorbeifahren, als sie einen gewehrähnlichen Gegenstand im Inneren des Busses entdeckten. Bei der anschließenden Kontrolle an der Grenze staunten die Beamten nicht schlecht: Insgesamt 34 Karabiner lagerten im Fahrgastraum – überwiegend zugriffsbereit in den Gepäckablagen oder direkt zwischen den Knien der Reisenden.

Nach den geltenden Gesetzen müssen Schusswaffen beim Transport jedoch in einem geschlossenen, verschlossenen Behältnis verwahrt werden. Zudem konnten die Schützen die für den grenzüberschreitenden Verkehr zwingend erforderlichen waffenrechtlichen Dokumente (wie den Europäischen Feuerwaffenpass) nicht vorweisen.

Die Bundespolizei konfiszierte daraufhin alle 34 Langwaffen. Gegen die 34 Waffenbesitzer wurden Ermittlungen wegen Verstößen gegen das deutsche Waffengesetz eingeleitet. Es wurde eine Sicherheitsleistung von insgesamt 6.800 Euro (200 Euro pro Person) einbehalten.

Der Bund der Tiroler Schützenkompanien reagierte bereits auf den Vorfall. In einer Stellungnahme betonte die Leitung, dass Sicherheit, Verantwortung und die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Umgang mit Waffen oberste Priorität haben. Der Vorfall werde nun gemeinsam mit den betroffenen Kompanien aufgearbeitet.

Obwohl die Mitnahme von Traditions- und Sportwaffen im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen Österreich und Deutschland seit Jahren rechtlich geregelt ist, fehlte es in diesem Fall offenbar an der notwendigen Bürokratie und Transportplanung. Der Verband kündigte an, seine Mitglieder künftig noch intensiver für die strikten Rechtsvorschriften bei Auslandsfahrten zu sensibilisieren.

 


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Lesermeinungen

 Versusdeum vor 1 Stunden 
 

Und 2/3 aller Asylbewerber dürfen ohne Papiere

ins Land, sich (immer noch?) straffrei beliebige "Identitäten" aussuchen und werden offenbar bis heute noch nicht einmal systematisch per Fingerabdruck erfasst und abgeglichen. Jedenfalls nicht bei der Auszahlung von Sozialleistungen, wie ein Fall von "8 Identitäten" letztes Jahr belegte, bei dem man prüfen wollte, ob er mehrfach kassiert hatte. Und das in D und 10 Jahre nach 2015! Und uns will man teils hunderte Euro im Monat wegnehmen (Mitversicherung, Ehegattensplitting, spätere Rente etc.)!
Jedenfalls ganz mein Humor! So kann man Islamismus und Kriminalität anderswo auch reduzieren.


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 Martinus Theophilus vor 4 Stunden 
 

@Walahfrid Strabo

Die Beamten der Bundespolizei sind verpflichtet, der Sache nachzugehen, wenn sie einen waffenähnlichen Gegenstand in einem Fahrzeug sehen - egal, ob es sich um Tiroler Schützen, "Touristen" vom Balkan oder Migranten aus Nahost handelt.
Und wenn Waffen gefunden werden, sind diese gemäß den entsprechenden Bestimmungen ggf. zu beschlagnahmen und Ermittlungen einzuleiten. Insofern haben die nur das gemacht, was Gesetzgeber und Regierung für solche Fälle festgelegt haben.
Ich hoffe allerdings mit Ihnen, dass die zuständigen Behörden die Verfahren gegen möglichst geringe Strafen einstellen und die Waffen zurückgeben, wenn für künftige Fälle die Einhaltung der Bestimmungen zugesichert wird.


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 Walahfrid Strabo vor 4 Stunden 

Da greift die Polizei natürlich gleich ein. So wie auch bei älteren Damen, die auf dem Weihnachtsmarkt ein Schweizer Taschenmesser in der Handtasche haben. Beides schließlich ein Klientel, bei dem man als Polizist nichts zu befürchten hat, im Gegensatz zu anderen....


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