SucheSuchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln: 



Top-15meist-diskutiert- Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
- Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
- Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
- Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
- 800 Personen bei Nudelessen im Innsbrucker Dom
- Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
- Vom „Seelenamt“ zum „Auferstehungsamt“
- Bisher stärkster Weihejahrgang bei Priesterbruderschaft St. Petrus
- Hostienmangel in Kuba: Kirche in Panama und Puerto Rico senden Hilfe
- Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
- Erzbischof Grünwidl: "Das größere Problem ist der Gläubigenmangel"
- „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
- Innsbruck: Generalvikar Buemberger lässt Funktionen vorübergehend ruhen
- Bayerischer Rundfunk bezeichnet muslimische Kleidung für Frauen als ‚Modest Fashion‘
- P. Regoli, Präsident der Ratzingerstiftung: Immer mehr junge Menschen wenden sich Benedikt XVI. zu
| 
Vatikan an die Bischöfe in Deutschland: Klares NEIN zur Laienpredigt!vor 2 Stunden in Aktuelles, 5 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Vatikan „bekräftigt, dass von der geltenden Ordnung nicht durch Indult abgewichen werden kann, da Vorbehaltung der Homilie für Priester oder Diakone keine bloße Disziplinarnorm darstellt, sondern im Wesen der Liturgie selbst begründet ist“
Vatikan (kath.net) „Die Reservierung der Homilie für den geweihten Amtsträger im Rahmen der Eucharistiefeier [ergibt] sich aus dem sakramtentalen und liturgischen Charakter des Aktes selbst… sowie aus der besonderen Verantwortung, die durch die Heilige Weihe für die Verkündigung des Wortes in der heiligen Liturgie übertragen wurde. Aus diesem Grund kann von der in ca. 767 § 1 festegelegten Norm keine Dispens durch Indult erteilt werden.“ Das schreibt Kardinal Arthur Roche in seiner Eigenschaft als Präfekt des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Heiner Wilmer SCJ. Die Deutsche Bischofskonferenz hat das Schreiben vom17.6.2026 auf ihrer Website (kopiergeschützt) veröffentlicht (siehe Link). Die Homilie bleibt gemäß diesem Schreiben weiterhin „einem Priester oder Diakon vorbehalten“. Homilien durch Laien werden „selbst unter anderer Bezeichnung“ ausgeschlossen. 
kath.net dokumentiert die diesbezügliche Pressemitteilung des Dikasteriums für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung vom 23.6.2026 in voller Länge in eigener Übersetzung:
In einem Schreiben vom 17. Juni 2026 an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Dr. Heiner Wilmer SCJ, hat das Dikasterium für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung mitgeteilt, dass dem am 30. März 2026 gestellten Antrag auf ein Indult nicht stattgegeben werden kann; dieses sollte es ermöglichen, dass unter außergewöhnlichen Umständen ein hierzu beauftragter Gläubiger anstelle der Homilie während der Eucharistiefeier predigt.
Unter Würdigung der pastoralen Anliegen, die dem Antrag zugrunde lagen, bekräftigt das Dikasterium, dass von der geltenden Ordnung nicht durch ein Indult abgewichen werden kann, da die Vorbehaltung der Homilie für Priester oder Diakone keine bloße Disziplinarnorm darstellt, sondern im Wesen der Liturgie selbst begründet ist.
Die Homilie ist fester Bestandteil des Wortgottesdienstes, untrennbar mit der Verkündigung des Evangeliums verbunden und stellt eine Ausübung des "munus docendi" (Lehramt) dar, das den geweihten Amtsträgern durch das Sakrament der Weihe übertragen ist.
Die Verkündigung des Wortes im Rahmen der liturgischen Feier ist untrennbar verbunden mit der sakramental empfangenen Sendung sowie mit der Einheit, die Wort und Sakrament in der Eucharistiefeier miteinander verknüpft.
Das Schreiben unterstreicht zudem, wie wichtig es ist, die ständige Weiterbildung der geweihten Amtsträger zu fördern, damit die Homilie ihre pastorale und geistliche Wirkkraft voll entfalten kann.
Schließlich weist das Dikasterium darauf hin, dass die geltende kirchliche Ordnung bereits zahlreiche Formen der Wortverkündigung und Predigt vorsieht, die Gläubigen – außerhalb der Homilie und außerhalb der Eucharistiefeier – übertragen werden können, und zwar im Einklang mit dem Kirchenrecht sowie dem jeweiligen Wesen dieser verschiedenen Formen der Verkündigung des Evangeliums.
Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

Lesermeinungen| | Toretto vor 17 Minuten | | | |
Laien dürfen außerhalb der Heiligen Messe predigen. Can. 766 des CIC
Damit Laien in den erlaubten gottesdienstlichen Formen (wie Wort-Gottes-Feiern oder Andachten) predigen dürfen, müssen sie persönliche, fachliche und formale Voraussetzungen erfüllen. Die genauen Kriterien sind im Kirchenrecht sowie in den Richtlinien der Bischofskonferenzen festgelegt
nekonata
die Exkommunikation ist die absolute Höchststrafe der Kirche und bleibt ausschließlich den allerschwersten Verbrechen (wie der Entweihung von Hostien oder dem tätlichen Angriff auf den Papst) vorbehalten.
Die unerlaubte Laienpredigt in der Messe fällt unter keinen Umständen in diese Kategorie. |  1
| | | | | silvana vor 34 Minuten | | | | @nekonata Ich denke nicht, dass man automatisch wegen jedes Ungehorsams exkommuniziert wird. Die Exkommunikation wegen Bischofsweihen, nur mal für den Fall, dass sie darauf anspielen, steht meines Wissens im Kirchenrecht und dieses ist nicht extra für FSSPX erfunden worden. - Aber nichts für ungut, das ist doch wenigstens mal eine gute Nachricht! |  0
| | | | | Versusdeum vor 35 Minuten | | | | Öha. Pius wirkt. Hoffen und beten wir, dass dieser Schuss vor den Bug bei den (meisten) deutschen Bischöfen ankommt und die Wasserfontäne nicht einfach wieder zu einer zustimmenden Geste aus Rom oder einer willkommenen Erfrischung angesichts der hohen Temperaturen umgedeutet wird. |  0
| | | | | ottokar vor 57 Minuten | | | | Der Ungehorsam hat im deutschsprachigen Raum Jahrzehnte lange Tradition Dieser Ungehorsam wird auch gefördert von den zuständigen Diazösanbischöfen, die zuständige Pfarrer, heute Pastoralraumvorstand,sogar vorschreiben, Laien predigen zu lassen. Also von oben verordneter Ungehorsam.Der Einwand, wir hätten zu wenig Priester, der kann nicht stechen, da die Eucharistiefeier stets von einem Priester gefeiert wird. Manchmal bleibt diesem ,die Hlg. Messe feiernden , während der „Homilie“ des Laien neben dem Altar sitzenden Priester nicht anderes übrig, als verschämt in den Boden zu schauen, wenn er den theologischen Unsinn des „predigenden“ Laien zuhören muss.
Das entschuldigt auch nicht, dass manchen Priestern eine Weiterbildung in Rhetorik und theologischem Wissen durchaus gut anstehen würde. Der Pfarrer von Ars, ein geistig durchaus einfacher Mensch, konnte mit einfachen,aber glaubhaften Worten seine Gemeinde fesseln. Das ist auch heute noch möglich, wie ich immer wieder in kleinen, sehr peripher gelegenen Pfarreien feststellen darf. |  2
| | | | | nekonata vor 2 Stunden | | | | exkommuniziert „„Die Homilie bleibt gemäß diesem Schreiben weiterhin „einem Priester oder Diakon vorbehalten“. Homilien durch Laien werden „selbst unter anderer Bezeichnung“ ausgeschlossen.““
Und? Werden jetzt alle Laien die bereits gepredigt haben und predigen wegen Ungehorsam exkommuniziert? |  0
| | |
Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net) kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen. | 
Mehr zu | 





Top-15meist-gelesen- EINMALIGE SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - HEUTE ANMELDESCHLUSS!
- Leo XIV. über Piusbruderschaft: „Wenn sie sich dafür entscheiden, bedauere ich das. Aber…“
- Netzwerk „TradRecovery“ hilft Aussteigern aus radikalem Traditionalismus
- Sieben Pfarreien sind viel zu viel für ein Bistum
- Theologische Widersprüche in "Magnifica humanitas"
- Vom „Seelenamt“ zum „Auferstehungsamt“
- Theologe Hartl: „Bei Christen laut aufschreien, beim Islam(ismus) jedoch milde lächeln, ist…“
- 800 Personen bei Nudelessen im Innsbrucker Dom
- Innsbruck: Generalvikar Buemberger lässt Funktionen vorübergehend ruhen
- „Der Postillon“: „Keine Baugenehmigung auffindbar: Amt ordnet Abriss von Kölner Dom an“
- Erzbischof von Mailand feiert Messe für LGBT-Gruppe am Fest des Heiligsten Herzens Jesu
- Bayerischer Rundfunk bezeichnet muslimische Kleidung für Frauen als ‚Modest Fashion‘
- Einheit heilen, ohne Wahrheit zu verdunkeln
- P. Regoli, Präsident der Ratzingerstiftung: Immer mehr junge Menschen wenden sich Benedikt XVI. zu
- Öffentlich-rechtliches Jugendformat Funk bringt Bibel als Beispiel für ‚Müll auf dem Mond‘
|