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Euthanasie-Drama um gelähmten Franzosen

17. April 2018 in Chronik, 10 Lesermeinungen
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Vincent Lambert liegt nach einem Autounfall querschnittsgelähmt und mit Gehirnschäden im Krankenhaus. Seine Frau will die künstliche Ernährung einstellen, damit er ‚natürlich sterben’ kann. Seine Eltern sind dagegen.


Reims (kath.net/LSN/jg)
In Frankreich hat der behandelnde Arzt eines gehirngeschädigten Querschnittsgelähmten entschieden, die künstliche Ernährung einzustellen. Die Entscheidung kann gegen den Widerstand der Eltern und zweier Geschwister des Patienten innerhalb einer Woche umgesetzt werden.

Der Fall des 41-jährigen Vincent Lambert, der vor zehn Jahren einen Autounfall erlitten hat und seither gehirngeschädigt ist, spaltet dessen Familie. Lamberts Frau Rachel und sein Halbneffe François Lambert setzen sich für ein Ende aller Behandlungs- und Pflegemaßnahmen ein, um ihn „natürlich sterben“ zu lassen, wie sie sagen. Rachel Lambert ist die Sorgeberechtigte für ihren Mann, der derzeit in einem Krankenhaus in Reims (Frankreich) liegt.


Lamberts katholische Eltern, eine seiner Schwestern und ein Halbbruder setzen sich dafür ein, ihn nicht zu töten, was nach ihrer Ansicht mit der Einstellung der künstlichen Ernährung geschehen würde.

In dem Fall gibt es bereits mehrere Gerichtsurteile, die es Lambert erlaubt haben, bis jetzt am Leben zu bleiben. Seine Eltern argumentieren, sein Zustand sei nicht lebensbedrohlich. Abgesehen von seiner Behinderung gehe es ihm gut, auch wenn sein Zustand sich in den letzten Jahren verschlechtert habe. Dies hänge auch damit zusammen, dass er in den letzten Jahren nie von einem Bett in einen Stuhl gesetzt worden sei und keine Physiotherapie erhalten habe.

Die jüngste Entscheidung des behandelnden Arztes, Vincent Sanchez, beruht auf einem 2016 beschlossenen Gesetz über die Behandlung von Patienten am Ende ihres Lebens. Nach diesem Gesetz muss der Arzt nach Beratung mit seinem Team, der Familie und Kollegen entscheiden, ob die Behandlung sinnvoll ist oder das Leben des Sterbenden künstlich verlängert.

Die Anwälte von Lamberts Eltern versuchen nun, den Patienten in eine Spezialklinik verlegen zu lassen, wo er adäquate Pflege und Rehabilitation erhalten würde. Sie gehen davon aus, dass eine Verbesserung seines Zustandes möglich ist. Der Antrag wurde bereits vor Monaten eingebracht und liegt derzeit vor einem französischen Kassationsgericht. Rachel Lambert hat die Verlegung abgelehnt.

Europ. Menschenrechtsgerichtshof hat Vincent Lambert zum Tod durch Verdursten freigegeben. ABER: Reagiert er event. auf Außenimpulse? Sehen Sie selbst




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Lesermeinungen

 Hausfrau und Mutter 20. Mai 2019 
 

Heute werden die medizinische Maßnahmen eingestellt

Das hat schon angefangen.... das ist zu schreien!!!!


1
 
 Ehrmann 18. April 2018 

Sorry - Korrektur natürlich heißt der gelähmte Wissenschaftler Steve HAWKING

als er kürzlich verstarb sendete Kathnet mehrere Beiträge über ihn.Er machte im Verlauf seiner Krankheit (ALS)den Zustand eines Wachkomas durch, bei dem vor Abschaltung der Beatmungsgeräte seine Frau durch gute Beobachtung Kontakt mit ihm aufnehmen und ihm so das Leben für Jahrzehnte retten konnte, ein Leben, das ihm trotz der schweren Behinderung bis zuletzt kostbar war.


2
 
 anjali 17. April 2018 
 

In der Niederlande hatten wir Prinz Friso,der einen Skiunfall hatte und auch in Koma war.Die koenigliche Familie hat noch sehr lange alles versucht,leider ist er doch noch (zuhause) gestorben.


2
 
 Zeitzeuge 17. April 2018 
 

Das Naturrecht gilt für alle Menschen!

Ebenso das Gericht Gottes!

Übrigens wurde die künstliche Ernährung
von einem muslimischen Arzt, Ibn Zuhr,
im 12. Jh. in Sevilla schon praktiziert!


3
 
 Ehrmann 17. April 2018 

@elmar69 - das "mehr" ist falsch, wenn WK.Pat. sich nicht äußern können, muß das kein Dauerzust.sein

Darf ich an die Geschichte von HOPKING erinnern? Bitte nachlesen! Solche Äußerungsmöglichkeiten hängen, wie man sieht, oft von der Beobachtungsgabe von Menschen der Umgebung (auch Pflegepersonal!) ab. Auch ist der ganze Zustand veränderbar- nat. in jede Richtung,und meist ein finanzielles Problem, das hier anscheinend nicht besteht - wenn nichtin Hinblick auf das Erbe.


4
 
 Slomo 17. April 2018 
 

@Zeitzeuge

Wenn es sich bei den Menschen um gläubige Christen handelt ja


1
 
 Zeitzeuge 17. April 2018 
 

Gilt Math. 25,42-46 nicht auch für Menschen, die einen

Angehörigen oder Mitmenschen vorsätzlich
verhungern und verdursten lassen?

In meiner PV ist ausdrücklich festgelegt,
daß Hunger und Durst im Eventualfall auch durch künstliche Nahrungs- und Flüssigkeitszufuhr gestillt werden sollen um dadurch Leiden und Tod durch Verhungern und Verdursten zu verhindern!


7
 
 elmar69 17. April 2018 
 

"gehe es ihm gut"

Die Aussage, dass es Ihm (abgesehen von seiner Behinderung) gut gehe scheint mir für einen Wachkoma-Patienten gewagt, da er sich selbst wohl ehr nicht mehr äußern kann.


1
 
 Slomo 17. April 2018 
 

deshalb

Ich habe ich eine verpflichtende Patientenverfügung erlassen um jede Einmischung von seiten der Familie und Verwandten zu unterbinden
PS:Senfkorn 7 Ihre Äußerung ist geschmacklos


2
 
 Senfkorn7 17. April 2018 
 

Hätte er mal lieber eine praktizierende Katholikin

geheiratet und nicht eine Frau, in deren Augen behinderte Menschen kein Lebensecht besitzen.

Dieser Mann ist doch nicht am Ende seines Lebens, sondern "nur" schwerbehindert.

Zuletzt haben die Nazis Behinderte getötet. Jetzt Frankreich?


4
 

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