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| ![]() Euthanasie-Drama um gelähmten Franzosen17. April 2018 in Chronik, 10 Lesermeinungen Vincent Lambert liegt nach einem Autounfall querschnittsgelähmt und mit Gehirnschäden im Krankenhaus. Seine Frau will die künstliche Ernährung einstellen, damit er natürlich sterben kann. Seine Eltern sind dagegen. Reims (kath.net/LSN/jg) Der Fall des 41-jährigen Vincent Lambert, der vor zehn Jahren einen Autounfall erlitten hat und seither gehirngeschädigt ist, spaltet dessen Familie. Lamberts Frau Rachel und sein Halbneffe François Lambert setzen sich für ein Ende aller Behandlungs- und Pflegemaßnahmen ein, um ihn natürlich sterben zu lassen, wie sie sagen. Rachel Lambert ist die Sorgeberechtigte für ihren Mann, der derzeit in einem Krankenhaus in Reims (Frankreich) liegt. Lamberts katholische Eltern, eine seiner Schwestern und ein Halbbruder setzen sich dafür ein, ihn nicht zu töten, was nach ihrer Ansicht mit der Einstellung der künstlichen Ernährung geschehen würde. In dem Fall gibt es bereits mehrere Gerichtsurteile, die es Lambert erlaubt haben, bis jetzt am Leben zu bleiben. Seine Eltern argumentieren, sein Zustand sei nicht lebensbedrohlich. Abgesehen von seiner Behinderung gehe es ihm gut, auch wenn sein Zustand sich in den letzten Jahren verschlechtert habe. Dies hänge auch damit zusammen, dass er in den letzten Jahren nie von einem Bett in einen Stuhl gesetzt worden sei und keine Physiotherapie erhalten habe. Die jüngste Entscheidung des behandelnden Arztes, Vincent Sanchez, beruht auf einem 2016 beschlossenen Gesetz über die Behandlung von Patienten am Ende ihres Lebens. Nach diesem Gesetz muss der Arzt nach Beratung mit seinem Team, der Familie und Kollegen entscheiden, ob die Behandlung sinnvoll ist oder das Leben des Sterbenden künstlich verlängert. Die Anwälte von Lamberts Eltern versuchen nun, den Patienten in eine Spezialklinik verlegen zu lassen, wo er adäquate Pflege und Rehabilitation erhalten würde. Sie gehen davon aus, dass eine Verbesserung seines Zustandes möglich ist. Der Antrag wurde bereits vor Monaten eingebracht und liegt derzeit vor einem französischen Kassationsgericht. Rachel Lambert hat die Verlegung abgelehnt. Europ. Menschenrechtsgerichtshof hat Vincent Lambert zum Tod durch Verdursten freigegeben. ABER: Reagiert er event. auf Außenimpulse? Sehen Sie selbst Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuEuthanasie
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