Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „In Deutschland tobt derzeit ein Kirchenkampf“ - Droht ein Schisma?
  2. Debatte um Leitung der Deutschen Bischofskonferenz - Lehramtstreue Bischöfe als „Königsmörder“?
  3. These: Der dreifaltige Gott soll in der Liturgie der Messe verkündet werden
  4. Kardinal Woelki zur Polarisierung in der Bischofskonferenz: „Diese Situation ist belastend“
  5. Glaubenspräfekt warnt vor "Internet-Theologen" und Selbstsicherheit
  6. „Jesus ja, Kirche nein? – Das ist wie: ‚Ich bin für Fußball, aber gegen Fußballvereine‘“
  7. Theologe Johannes Hartl: „Woher kommt dieses Konglomerat an Denken, das sich ‚liberal‘ nennt?“
  8. Vatikan dementiert Bericht über Abweisung Macrons durch den Papst
  9. Papst Leo sendet kraftvolle Grußbotschaft an die Teilnehmer des „Marsch für das Leben“/Washington
  10. Seligsprechungsprozess für Pater Alfred Delp SJ wird eröffnet
  11. Erzbistum Paris beruft angesichts der boomenden Konversionen eine Kirchenversammlung ein!
  12. Josef Grünwidl ist neuer Erzbischof von Wien
  13. Die Stunde der Heuchler
  14. Eine unerträgliche Verharmlosung des tatsächlichen NS-Unrechts!
  15. USA: Breite Mehrheit für Massenabschiebungen – Neue Umfragen stützen Trump-Kurs

Niederlande: Geldstrafe für Downie-Eltern? - Update

16. Oktober 2017 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Wer die Diagnose „Down-Syndrom für sein Kind während der Schwangerschaft erhalten hat, soll abtreiben, meint Bioethiker Marcel Zuijderland und bringt das „Kosten“-Argument ins Spiel - UPDATE: Korrektur


Amsterdam (kath.net) Der niederländische Bioethiker Marcel Zuijderland empfiehlt, dass Eltern, die trotz im Bluttest festgestellter Down-Symdrom-Behinderung ihres Kindes das Kind nicht abtreiben, künftig eine Geldstrafe zahlen sollen. Denn das Downsyndrom wird in den Niederlanden zu den teuersten zehn Krankheiten gezählt. Das berichtet „imabe“, das in Wien ansässige „Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik“, anhand niederländischer Presseberichte. Zuijderland nennt Island als Vorbild: Dort sei durch vorgeburtlicher Detektion laut dem isländischen Genetiker Kai Stefansson das Down-Syndrom zu fast 100 Prozent „ausgerottet“ werden, nur noch zwei bis drei Kinder pro Jahr kämen mit Down-Syndrom zur Welt. In den Niederlanden seien es dagegen noch rund 250 Kinder jährlich.


Der Rat des Bioethikers wird von Renate Lindeman, der Vorsitzenden des Vereins Downpride (online, 16.9.2017) schärfstens kritisert, berichtet „imabe“ weiter. Die Politik habe über die Jahre geschickt die Öffentlichkeit auf die Salonfähigkeit derartiger Argumente vorbereitet. So etwa jenes, wonach man durch Abtreibung von Kindern mit Down Syndrom Geld sparen könne. Lindeman verweist dabei auf die Fakten: Down-Syndrom sei nur ein kleiner Teil (8 Prozent) der Gruppe der psychischen Erkrankten (vgl. RIVM-Empfehlung). Dagegen werden mehr als doppelt so viele Kinder mit einem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) geboren – als Folge von schädigendem Alkoholkonsum während der Schwangerschaft, wozu es kaum präventive Aufklärungsprogramme gebe. Über die weitaus höheren Kosten für Krebspatienten verliere die RIVM kein Wort, kritisiert Lindeman. „Wenn der Staat Kinder mit Down-Syndrom zum Hauptkostenfaktor des Gesundheitssystems hochstilisiert, dann agiert er als Anstifter, nicht als Beschützer“, so Lindeman nach Angaben von „imabe“.

UPDATE: Korrektur
imabe hat die unserem Beitrag zugrundeliegende Meldung inzwischen korrigiert. Die Strafforderung für Eltern, die wissentlich ein Downsyndromkind nicht abtreiben, kam nicht vom Bioethiker Zuijderland, sondern von einem Michaeal van der Lubbe, der sie in einem Leserbrief erhob. Allerdings hat Zuijderland in seiner Antwort an Lubbe dafür eine andere provokante These geliefert: "Es sei auch nachvollziehbar, dass Eltern es als moralische Pflicht ansehen, dem Gesundheitssystem keine zusätzlichen finanziellen Bürden durch Kinder mit schwerer Behinderung auferlegen zu wollen und deshalb ihr Kind abtreiben lassen, so der Philosoph. Diese Haltung drücke Solidarität mit jenen aus, die ebenfalls auf Betreuungseinrichtungen angewiesen sein, aber kein Wahl hätten, weil sie z .B. durch einen Unfall pflegebedürftig geworden sind, Eine finanzielle Strafe für Eltern, die sich freiwillig trotz festgestellter Behinderung für ihr Kind entscheiden, lehnt Zuijderland jedoch dezidiert ab."

DEAR FUTURE MOM - Menschen mit Down-Syndrom erzählen einer Schwangeren, wie ihr Kind mit Down-Syndrom leben wird - Deutsche Untertitel



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Behinderte

  1. Mutter lehnt Abtreibung ab: ‚Er ist ein Geschenk Gottes’
  2. Die Realität aufzeigen
  3. Amsel Donata
  4. Eltern haben kein Risiko, Eltern haben die Chance
  5. Münchner Rollstuhlfahrerin wurde Baby weggenommen – Behördenversagen?
  6. Trisomie-Test als Kassenleistung - weitere Aushöhlung des Lebensrechts
  7. Behinderung wird zum Todesurteil
  8. Vatikan fordert offiziell Weiterversorgung von Komapatient
  9. „Solchen Kindern schneiden wir nicht die Haare“
  10. Gründer der Arche-Gemeinschaften Jean Vanier verstorben






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - KOMMEN SIE MIT! - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. „In Deutschland tobt derzeit ein Kirchenkampf“ - Droht ein Schisma?
  3. Debatte um Leitung der Deutschen Bischofskonferenz - Lehramtstreue Bischöfe als „Königsmörder“?
  4. Oktober 2026 - Kommen Sie mit nach SIZILIEN mit Kaplan Johannes Maria Schwarz!
  5. Erzbistum Paris beruft angesichts der boomenden Konversionen eine Kirchenversammlung ein!
  6. Kardinal Woelki zur Polarisierung in der Bischofskonferenz: „Diese Situation ist belastend“
  7. Große kath.net-Leserreise nach Rom - Ostern 2027 - Mit P. Johannes Maria Schwarz
  8. Ein neuer Beginn in der DBK ist möglich
  9. Josef Grünwidl ist neuer Erzbischof von Wien
  10. Theologe Johannes Hartl: „Woher kommt dieses Konglomerat an Denken, das sich ‚liberal‘ nennt?“
  11. Papst Leo sendet kraftvolle Grußbotschaft an die Teilnehmer des „Marsch für das Leben“/Washington
  12. „Papst Leo XIV. stellt in allen seinen Predigten und Ansprachen immer Jesus Christus in die Mitte“
  13. Neuerlich ein Vandalenakt im Petersdom
  14. These: Der dreifaltige Gott soll in der Liturgie der Messe verkündet werden
  15. "Ich glaube, dass Gott das erste Selfie geschossen hat.“

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz