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Niederlande: Geldstrafe für Downie-Eltern? - Update

16. Oktober 2017 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen
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Wer die Diagnose „Down-Syndrom für sein Kind während der Schwangerschaft erhalten hat, soll abtreiben, meint Bioethiker Marcel Zuijderland und bringt das „Kosten“-Argument ins Spiel - UPDATE: Korrektur


Amsterdam (kath.net) Der niederländische Bioethiker Marcel Zuijderland empfiehlt, dass Eltern, die trotz im Bluttest festgestellter Down-Symdrom-Behinderung ihres Kindes das Kind nicht abtreiben, künftig eine Geldstrafe zahlen sollen. Denn das Downsyndrom wird in den Niederlanden zu den teuersten zehn Krankheiten gezählt. Das berichtet „imabe“, das in Wien ansässige „Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik“, anhand niederländischer Presseberichte. Zuijderland nennt Island als Vorbild: Dort sei durch vorgeburtlicher Detektion laut dem isländischen Genetiker Kai Stefansson das Down-Syndrom zu fast 100 Prozent „ausgerottet“ werden, nur noch zwei bis drei Kinder pro Jahr kämen mit Down-Syndrom zur Welt. In den Niederlanden seien es dagegen noch rund 250 Kinder jährlich.


Der Rat des Bioethikers wird von Renate Lindeman, der Vorsitzenden des Vereins Downpride (online, 16.9.2017) schärfstens kritisert, berichtet „imabe“ weiter. Die Politik habe über die Jahre geschickt die Öffentlichkeit auf die Salonfähigkeit derartiger Argumente vorbereitet. So etwa jenes, wonach man durch Abtreibung von Kindern mit Down Syndrom Geld sparen könne. Lindeman verweist dabei auf die Fakten: Down-Syndrom sei nur ein kleiner Teil (8 Prozent) der Gruppe der psychischen Erkrankten (vgl. RIVM-Empfehlung). Dagegen werden mehr als doppelt so viele Kinder mit einem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) geboren – als Folge von schädigendem Alkoholkonsum während der Schwangerschaft, wozu es kaum präventive Aufklärungsprogramme gebe. Über die weitaus höheren Kosten für Krebspatienten verliere die RIVM kein Wort, kritisiert Lindeman. „Wenn der Staat Kinder mit Down-Syndrom zum Hauptkostenfaktor des Gesundheitssystems hochstilisiert, dann agiert er als Anstifter, nicht als Beschützer“, so Lindeman nach Angaben von „imabe“.

UPDATE: Korrektur
imabe hat die unserem Beitrag zugrundeliegende Meldung inzwischen korrigiert. Die Strafforderung für Eltern, die wissentlich ein Downsyndromkind nicht abtreiben, kam nicht vom Bioethiker Zuijderland, sondern von einem Michaeal van der Lubbe, der sie in einem Leserbrief erhob. Allerdings hat Zuijderland in seiner Antwort an Lubbe dafür eine andere provokante These geliefert: "Es sei auch nachvollziehbar, dass Eltern es als moralische Pflicht ansehen, dem Gesundheitssystem keine zusätzlichen finanziellen Bürden durch Kinder mit schwerer Behinderung auferlegen zu wollen und deshalb ihr Kind abtreiben lassen, so der Philosoph. Diese Haltung drücke Solidarität mit jenen aus, die ebenfalls auf Betreuungseinrichtungen angewiesen sein, aber kein Wahl hätten, weil sie z .B. durch einen Unfall pflegebedürftig geworden sind, Eine finanzielle Strafe für Eltern, die sich freiwillig trotz festgestellter Behinderung für ihr Kind entscheiden, lehnt Zuijderland jedoch dezidiert ab."

DEAR FUTURE MOM - Menschen mit Down-Syndrom erzählen einer Schwangeren, wie ihr Kind mit Down-Syndrom leben wird - Deutsche Untertitel



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