Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  2. Fernández: „Miterlöserin“ in offiziellen Vatikandokumenten tabu, in der privaten Andacht erlaubt
  3. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  4. „Als katholischer Christ und als Hochschullehrer macht mich dieser Vorgang tief traurig“
  5. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  6. Papst will für 2033 Treffen aller Kirchen in Jerusalem
  7. Ein gekreuzigter Frosch, Maria als Transfrau – provokante Ausstellung in Wien
  8. 'Für mich gilt: Mein Leben liegt in der Hand Gottes'
  9. Salzburg: Die drei Goldensteiner Ordensfrauen dürfen im Kloster bleiben, ABER...
  10. Die (w)irren Begründungen der Diözese Linz bei dutzenden Pfarrauflösungen
  11. Nonnen von Goldenstein gegen Lösungsvorschlag von Propst Grasl
  12. Drei Brücken zum Licht. Vom Zion zum Bosporus: Erneuerung der Einheit
  13. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  14. Auch Bischof em. Hanke/Eichstätt erhebt Einwände gegen DBK-Papier zur sexuellen Vielfalt
  15. Benedikt XVI.: "Das Kommen des Herrn ist einmalig"

Niederlande: Geldstrafe für Downie-Eltern? - Update

16. Oktober 2017 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Wer die Diagnose „Down-Syndrom für sein Kind während der Schwangerschaft erhalten hat, soll abtreiben, meint Bioethiker Marcel Zuijderland und bringt das „Kosten“-Argument ins Spiel - UPDATE: Korrektur


Amsterdam (kath.net) Der niederländische Bioethiker Marcel Zuijderland empfiehlt, dass Eltern, die trotz im Bluttest festgestellter Down-Symdrom-Behinderung ihres Kindes das Kind nicht abtreiben, künftig eine Geldstrafe zahlen sollen. Denn das Downsyndrom wird in den Niederlanden zu den teuersten zehn Krankheiten gezählt. Das berichtet „imabe“, das in Wien ansässige „Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik“, anhand niederländischer Presseberichte. Zuijderland nennt Island als Vorbild: Dort sei durch vorgeburtlicher Detektion laut dem isländischen Genetiker Kai Stefansson das Down-Syndrom zu fast 100 Prozent „ausgerottet“ werden, nur noch zwei bis drei Kinder pro Jahr kämen mit Down-Syndrom zur Welt. In den Niederlanden seien es dagegen noch rund 250 Kinder jährlich.


Der Rat des Bioethikers wird von Renate Lindeman, der Vorsitzenden des Vereins Downpride (online, 16.9.2017) schärfstens kritisert, berichtet „imabe“ weiter. Die Politik habe über die Jahre geschickt die Öffentlichkeit auf die Salonfähigkeit derartiger Argumente vorbereitet. So etwa jenes, wonach man durch Abtreibung von Kindern mit Down Syndrom Geld sparen könne. Lindeman verweist dabei auf die Fakten: Down-Syndrom sei nur ein kleiner Teil (8 Prozent) der Gruppe der psychischen Erkrankten (vgl. RIVM-Empfehlung). Dagegen werden mehr als doppelt so viele Kinder mit einem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) geboren – als Folge von schädigendem Alkoholkonsum während der Schwangerschaft, wozu es kaum präventive Aufklärungsprogramme gebe. Über die weitaus höheren Kosten für Krebspatienten verliere die RIVM kein Wort, kritisiert Lindeman. „Wenn der Staat Kinder mit Down-Syndrom zum Hauptkostenfaktor des Gesundheitssystems hochstilisiert, dann agiert er als Anstifter, nicht als Beschützer“, so Lindeman nach Angaben von „imabe“.

UPDATE: Korrektur
imabe hat die unserem Beitrag zugrundeliegende Meldung inzwischen korrigiert. Die Strafforderung für Eltern, die wissentlich ein Downsyndromkind nicht abtreiben, kam nicht vom Bioethiker Zuijderland, sondern von einem Michaeal van der Lubbe, der sie in einem Leserbrief erhob. Allerdings hat Zuijderland in seiner Antwort an Lubbe dafür eine andere provokante These geliefert: "Es sei auch nachvollziehbar, dass Eltern es als moralische Pflicht ansehen, dem Gesundheitssystem keine zusätzlichen finanziellen Bürden durch Kinder mit schwerer Behinderung auferlegen zu wollen und deshalb ihr Kind abtreiben lassen, so der Philosoph. Diese Haltung drücke Solidarität mit jenen aus, die ebenfalls auf Betreuungseinrichtungen angewiesen sein, aber kein Wahl hätten, weil sie z .B. durch einen Unfall pflegebedürftig geworden sind, Eine finanzielle Strafe für Eltern, die sich freiwillig trotz festgestellter Behinderung für ihr Kind entscheiden, lehnt Zuijderland jedoch dezidiert ab."

DEAR FUTURE MOM - Menschen mit Down-Syndrom erzählen einer Schwangeren, wie ihr Kind mit Down-Syndrom leben wird - Deutsche Untertitel



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Behinderte

  1. Mutter lehnt Abtreibung ab: ‚Er ist ein Geschenk Gottes’
  2. Die Realität aufzeigen
  3. Amsel Donata
  4. Eltern haben kein Risiko, Eltern haben die Chance
  5. Münchner Rollstuhlfahrerin wurde Baby weggenommen – Behördenversagen?
  6. Trisomie-Test als Kassenleistung - weitere Aushöhlung des Lebensrechts
  7. Behinderung wird zum Todesurteil
  8. Vatikan fordert offiziell Weiterversorgung von Komapatient
  9. „Solchen Kindern schneiden wir nicht die Haare“
  10. Gründer der Arche-Gemeinschaften Jean Vanier verstorben






Top-15

meist-gelesen

  1. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  2. „Als katholischer Christ und als Hochschullehrer macht mich dieser Vorgang tief traurig“
  3. Die (w)irren Begründungen der Diözese Linz bei dutzenden Pfarrauflösungen
  4. Ein entscheidungsrelevantes „We shall see“ zur Synodalkonferenz
  5. Papst Leo: Deutliche Unterschiede zwischen Synodalem Prozess und deutsch-synodalem Weg!
  6. Fernández: „Miterlöserin“ in offiziellen Vatikandokumenten tabu, in der privaten Andacht erlaubt
  7. Papst will für 2033 Treffen aller Kirchen in Jerusalem
  8. „Die Kirche in Deutschland hat abgehängt“
  9. Salzburg: Die drei Goldensteiner Ordensfrauen dürfen im Kloster bleiben, ABER...
  10. Erste fliegende Papst-Pressekonferenz: Lob für Vermittler Erdogan
  11. Pater Dominikus Kraschl OFM: «Kommen Tiere in den Himmel?»
  12. Papst besucht die Blaue Moschee in Istanbul - Gebetet hat er dort aber nicht
  13. "Die Zahl der Priesterberufungen steigt in Schweden!"
  14. Weihnachtsspende für kath.net - Wir brauchen JETZT Ihre HILFE!
  15. Eine erschütternde Oper nach einer Erzählung von Gertrude von Le Fort

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz