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| ![]() Niederlande: Geldstrafe für Downie-Eltern? - Update16. Oktober 2017 in Aktuelles, 9 Lesermeinungen Wer die Diagnose Down-Syndrom für sein Kind während der Schwangerschaft erhalten hat, soll abtreiben, meint Bioethiker Marcel Zuijderland und bringt das Kosten-Argument ins Spiel - UPDATE: Korrektur Amsterdam (kath.net) Der niederländische Bioethiker Marcel Zuijderland empfiehlt, dass Eltern, die trotz im Bluttest festgestellter Down-Symdrom-Behinderung ihres Kindes das Kind nicht abtreiben, künftig eine Geldstrafe zahlen sollen. Denn das Downsyndrom wird in den Niederlanden zu den teuersten zehn Krankheiten gezählt. Das berichtet imabe, das in Wien ansässige Institut für medizinische Anthropologie und Bioethik, anhand niederländischer Presseberichte. Zuijderland nennt Island als Vorbild: Dort sei durch vorgeburtlicher Detektion laut dem isländischen Genetiker Kai Stefansson das Down-Syndrom zu fast 100 Prozent ausgerottet werden, nur noch zwei bis drei Kinder pro Jahr kämen mit Down-Syndrom zur Welt. In den Niederlanden seien es dagegen noch rund 250 Kinder jährlich. Der Rat des Bioethikers wird von Renate Lindeman, der Vorsitzenden des Vereins Downpride (online, 16.9.2017) schärfstens kritisert, berichtet imabe weiter. Die Politik habe über die Jahre geschickt die Öffentlichkeit auf die Salonfähigkeit derartiger Argumente vorbereitet. So etwa jenes, wonach man durch Abtreibung von Kindern mit Down Syndrom Geld sparen könne. Lindeman verweist dabei auf die Fakten: Down-Syndrom sei nur ein kleiner Teil (8 Prozent) der Gruppe der psychischen Erkrankten (vgl. RIVM-Empfehlung). Dagegen werden mehr als doppelt so viele Kinder mit einem Fetalen Alkoholsyndrom (FAS) geboren als Folge von schädigendem Alkoholkonsum während der Schwangerschaft, wozu es kaum präventive Aufklärungsprogramme gebe. Über die weitaus höheren Kosten für Krebspatienten verliere die RIVM kein Wort, kritisiert Lindeman. Wenn der Staat Kinder mit Down-Syndrom zum Hauptkostenfaktor des Gesundheitssystems hochstilisiert, dann agiert er als Anstifter, nicht als Beschützer, so Lindeman nach Angaben von imabe. UPDATE: Korrektur DEAR FUTURE MOM - Menschen mit Down-Syndrom erzählen einer Schwangeren, wie ihr Kind mit Down-Syndrom leben wird - Deutsche Untertitel Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuBehinderte
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