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Zwischen Flüchtlingen und Zuwanderern unterscheiden

28. November 2016 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Ehemaliger Bundesverfassungsrichter Papier kritisiert Asylpolitik - Wie viel Zuwanderung das Land „verträgt, benötigt oder hinzunehmen bereit ist“, sei eine Grundsatzentscheidung, die der Deutsche Bundestag treffen müsse.


Erfurt (kath.net/idea) Kritik an der Asylpolitik in Deutschland hat der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Prof. Hans-Jürgen Papier (München), geübt. Er sprach bei einer Tagung der Evangelischen Zentralstelle für Weltanschauungsfragen und des Konfessionskundlichen Instituts des Evangelischen Bundes (Bensheim) vom 24. bis 25. November in Erfurt. Es müsse zwischen Personen, die sich unberechtigt im Land aufhalten, Flüchtlingen und legal einwandernden Menschen unterschieden werden. Sonst werde man bei der Integration „Schiffbruch erleiden“, sagte Papier.


Wie viel Zuwanderung das Land „verträgt, benötigt oder hinzunehmen bereit ist“, sei eine Grundsatzentscheidung, die der Deutsche Bundestag treffen müsse.

Die Vermischung von Asylgewährung und Einwanderung könne zu gravierenden Fehlern in der Integrationspolitik führen. Papier: „Von Menschen, die legal in dieses Land einwandern, kann und muss eine hohe Integrationsbereitschaft und Integrationsfähigkeit erwartet und verlangt werden.“

Hingegen werde Flüchtlingen vorübergehender Schutz vor Verfolgung gewährt, solange wie die Fluchtgründe in ihrer Heimat andauerten. Danach müssten sie in ihr Land zurückkehren. Integrationsbereitschaft könne in diesem Fall nicht in gleicher Weise erwartet werden.

Zugleich forderte Papier dazu auf, das Missfallen an politischen Fehlsteuerungen nicht an Menschen aus fremden Kulturkreisen auszulassen. Ihnen dürfe man nicht mit Hass oder Feindschaft begegnen. Papier: „Wir schulden ihnen ausnahmslos eine Behandlung nach den bewährten Regeln unserer Rechts- und Sozialstaatlichkeit.“

Papier zufolge ist ferner die Harmonie zwischen einem christlich geprägten Staat und einer christlich geprägten Gesellschaft „endgültig beendet“. Grund dafür sei der weitgehende Verlust an „volkskirchlicher Substanz“ und der auf unter 60 Prozent der Bevölkerung gesunkene Anteil der Kirchenmitglieder.


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