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Zur Ehre der Altäre erhobene Ehepaare

15. April 2016 in Familie, keine Lesermeinung
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Vom Neuen Testament bis in das 21. Jahrhundert. Teil 2. Von Prälat Prof. Dr. Helmut Moll


Köln (kath.net/pl)
V. Mittelalter

Ein weitgehend anderes Verständnis der Lebens- und Vorstellungswelt von Ehe, aber auch Heiligkeit liegt dem Mittelalter zugrunde. Unter den Eheformen, wie sie im Mittelalter weithin üblich wurden, ragen zwei hervor: die Muntehe und die Friedelehe. Die Muntehe, die auch Dotalehe genannt wird, kam dadurch zustande, dass die Frau aus der Munt (Rechtshoheit) des Sippenhauptes, normalerweise ihres Vaters oder auch ihres Bruders, entlassen und in diejenige ihres Ehemannes übergeben wurde. Dagegen beruhte die sog. Friedelehe auf dem gegenseitigen Konsens beider Partner.36 Durch Bischof Augustinus von Hippo in seiner im Jahre 401 entstandenen Schrift De bono coniugali angestoßen, unterstrich die Kirche die Ablehnung des Dualismus und des Gnostizismus. Geschlechtlichkeit und Ehe waren ein hohes Gut und zugleich Auftrag der Schöpfung.37 In dieser Linie setzte die Kirchenreform des Bischofs Bonifatius ein, die erneut sowohl die Einehe als auch deren Unauflöslichkeit anmahnte. Auf der anderen Seite blieben auch die nicht vor Zeugen abgeschlossenenen klandestinen Ehen in sich gültig, schufen allerdings nicht geringe Sozialprobleme, leugneten doch Männer, die einer Frau die Ehe zugesagt und sie bereits geschwängert hatten, die Ernsthaftigkeit ihres Konsenses und machten sich spurlos einfach davon.

Im Mittelalter ragen unter den Eheleuten nicht selten staatliche Oberhäupter und politische Repräsentanten heraus. Die Veränderung der Heiligkeitsvorstellung war maßgeblich Folge der Verbindung des Mönchtums mit den Kräften des germanischen Adels, die sich im Gefolge der irischen Mission auf dem Kontinent seit dem 7. Jahrhundert herausbildete. Das neue hagiographische Leitbild legt Wert auf eine stärkere Betonung der vornehmen Herkunft und des Reichtums sowie die Einbeziehung auch des weltlichen Wirkens am Königshof. Die Entwicklung des Heiligenideals hat zudem einen Wandel des asketischen Ideals zur Folge.

Das Römische Martyrologium stellt unter dem 26. Januar folgendes Ehepaar aus dem 6. Jahrhundert heraus: „Zu Jerusalem die heiligen Xenophon und Maria sowie deren Söhne Johannes und Arkadius. Es wird berichtet, dass sie dem Senatorenstand und ihren umfangreichen Besitztümern entsagten und sich in der Heiligen Stand mit der gleichen Glut ihres Geistes zum Mönchsleben bekannten“38.

Die Kirche verehrt darüber hinaus den heiligen Edwin, König von Northumbrien, und seine zweite Gattin, Ethelburga von Kent, die im Jahre 633 als Märtyrer gestorben sind.39 Schwieriger nachzuzeichnen ist die Lebensgeschichte der heiligen Waltraud, Mutter von vier Kindern, die, im Jahre 688 gestorben, mit dem heiligen Vinzenz Madelgar verheiratet war.40

In der Diözese Eichstätt werden der hl. Richard und seine Gemahlin Wuna (bzw. Wunna) verehrt, die Eltern der Bistumspatrone Willibald, Wunibald und Walburga.41 Im Römischen Martyrologium ist der Gedenktag des hl. Richard für den 7. Februar eingetragen.42

Während der Christenverfolgung in Spanien durch die Mauren bezahlten viele Katholiken ihren Glauben mit ihrem Leben. Im Jahre 852 starben als heilige Blutzeugen die Ehepaare Aurelius und Sabigothone sowie Felix und Liliosa.43

Allen bekannt ist demgegenüber das Kaiserehepaar Heinrich II. (Heiligsprechung am 12. März 1146) und Kunigunde (Heiligsprechung am 29. März 1200) aus dem 11. Jahrhundert, deren Gedächtnis die Kirche nach dem Martyrologium Romanum am 13. Juli begeht. Gemeinsam planten und verwirklichten sie die Stiftung des Bistums Bamberg. Beide liegen im Bamberger Dom auch begraben.44

Darüber hinaus hielt es die Kirche für angezeigt, den in jeder Hinsicht hervorragenden König Stephan I. von Ungarn (um 969 – 1038) im Jahre 1083 heiligzusprechen. Sein im Martyrologium Romanum verzeichneter liturgischer Gedenktag, der 16. August, ist nach dem Sturz des Sozialismus im Ostblock wieder zu einem Feiertag geworden. Seine Gemahlin, die selige Gisela (985-1060), wird besonders im Kloster Niedernburg in Passau verehrt, wo sie auch begraben liegt. Ihr liturgischer Gedenktag ist dem Martyrologium Romanum zufolge der 7. Mai.45

Für den 15. Mai hält das römische Martyrologium folgenden Eintrag bereit: „Zu Madrid in Spanien der heilige Landwirt Isidor. Eifrig arbeitete er mit seiner Gattin, der seligen Turibia, und erntete geduldig mehr die Früchte des Himmels als die der Erde. So lebte er das Beispiel eines frommen Bauern“.46 Sie starben um das Jahr 1130. Die Anerkennung des Kultes seit unvordenklichen Zeiten erfolgte am 7. August 1697.

Schwierig wiederzugeben ist dagegen die Lebensgeschichte des Bekenners Graf Elzear von Sabran (+ 1323) und seiner Gemahlin Delphina von Sabran (1284-1360). Beide galten als Ratgeber ihres Volkes. Renate Blumenfeld-Kosinski schreibt diesbezüglich: „They both came from the high Provençal nobility. Delphine’s parents died when she was seven; she was entrusted to her uncles and raised by nuns. Sibille of Puget, in particular, influenced the girl greatly by reading the vitae of virginal couples to her, positing that ‘virgins were incomparably more agreeable to God than women bound by marriage’. Delphine tried to realize this ideal of asceticism, a project fraught with difficulties”47. Graf Elzear von Sabran wurde von Papst Urban V. im Jahre 1369 kanonisiert. Das Martyrologium Romanum gedenkt beider am 27. September mit der sie schmückenden Beschreibung, sie hätten „alle Tugenden bewahrt“48.

Im Mittelalter verbinden sich nicht selten die Begriffe Heiligkeit und Mutterschaft.49 Ein Beispiel unter vielen: Elisabeth von Thüringen war erst vier Jahre alt, als sie im Jahre 1211 dem elfjährigen Landgrafensohn Ludwig anverlobt wurde, mit ihm auf der Wartburg bei Eisenach aufwuchs, bis die Hochzeit im Jahre 1221 stattfand. Die Weltkirche feiert die heilige Elisabeth von Thüringen (1207-1227) am 17. November, der deutsche Sprachraum am 19. November. Die Landgräfin gehörte dem Dritten Orden des heiligen Franziskus an und war mit Ludwig IV. (1200-1227) verheiratet, dem die Geschichte den Beinamen „der Heilige“ verlieh. Der Landgraf von Thüringen, dessen Gedenktag der 11. September ist, stand für die Einheit von Kaisertum und Kirche und förderte diese durch die Stiftung von Klöstern. Elisabeth und Ludwig verband Gottes- und Gattenliebe. Aus dieser Ehe gingen drei Kinder hervor.50

Auch in der frühen Neuzeit kam es bezüglich Ehe und Familie zu Schwerpunktverlagerun-gen.51 Es fehlte nicht an Ehepaaren, deren tragfähige Sinnorientierungen bis heute prägend waren. Denn wo immer das doppelte Ich in das verbindende Wir mündet, wird Ehe zu einer unbezwingbaren Burg, die von niemandem gestürmt werden kann. Der aus Tirol stammende Jesuit Jacob Schmid (1689-1740) widmete den Eheleuten im Jahre 1735 eine eigene Studie, die drei Jahre später in verbesserter und vermehrter Auflage erschien, in der er sowohl die Eltern- und Kinderliebe unterstrich als auch auf eine strenge Erziehung des Nachwuchses Wert legte.52

In dieser Epoche treten vor allem die japanischen Eheleute in den Blick, die während der grausamen Christenverfolgungen im 17. Jahrhundert wegen Verweigerung des Staatskultes für Christus ihr Leben hingegeben haben.

Der aus einer der höchsten Familien Japans stammende Simon Bokusai Kyota wurde Kate-chist bei den Jesuiten und wurde kraft des Dekretes des Präfekten Yetsundo mit seiner Ehefrau Magdalena mit dem Kopf nach unten am 16. August 1620 gekreuzigt. Das Ehepaar Thomas und Maria Gengoro samt ihrem zweijährigen Knaben Jakob wurde auf der Grundlage des Dekretes des Präfekten Yetsundo aus Hass auf den christlichen Namen ebenfalls am 16. August 1620 mit dem Kopf nach unten gekreuzigt. Das römische Martyrologium gedenkt dieser japanischen Blutzeugen, die seliggesprochen wurden, am 16. August.53

„Im Jahre 1622 sah die Stadt Nagasaki das ‚große Martyrium‘. Dort wurden 22 Opfer, darunter viele Priester, lebendig verbrannt und 23 Christen, größtenteils Gastgeber der Missionare, samt ihren Frauen und Kindern enthauptet. Dieses Massenmartyrium war die letzte Bluttat Hidetadas.“54 Im Einzelnen erlitten der selige Jesuitenpater Sebastian Kimura, der selige Dominikanerpater Franziskus Morales und 50 weitere Priester sowie Laien unterschiedlichen Standes das Martyrium. Unter den Laien ragen folgende selige Ehepaare hervor: der bei den Jesuiten tätige Katechist Antonius Sanga und seine Ehefrau Magdalena, die am 10. September 1622 enthauptet wurden. Der Katechist Antonius von Korea und seine Ehefrau Maria wurden zusammen mit ihren beiden Söhnen Johannes und Petrus enthauptet. Der bei den Jesuiten wirkende Katechist Paulus Nagaishi wurde mit seiner Frau Thekla und ihrem 7-jährigen Sohn Petrus enthauptet. Die Eheleute Paulus und Maria Tanaka wurden am 10. September 1622 zusammen enthauptet. Das Ehepaar Dominikus und Klara Yamanda wurde ebenfalls am 10. September 1622 durch Enthauptung getötet. Es folgen die enthauptete selige Maria Tokuan, geb. Kimura, deren seliger Ehemann Andreas Murayama Tokuan, Mitglied der Bruderschaft vom heiligen Rosenkranz, wegen Unterstützung der Dominikaner am 18. November 1619 lebendig verbrannt wurde. Nicht vergessen ist das Zeugnis der seligen Agnes, deren selige Gatte Kosmas Takeya, Mitglied der Bruderschaft vom heiligen Rosenkranz, bereits am 18. November 1619 das Martyrium erlitten hatte; ihr gemeinsamer Sohn Franziskus wurde im Alter von nur 12 Jahren zum Blutzeugen. Ferner Maria Shoun, die Ehefrau des seligen Johannes Yoshida Shoun, der von einem Jesuiten in Nagasaki getauft worden war und am 18. November 1619 langsam verbrannt wurde. Schließlich erlitt der portugiesische Soldat Dominikus Jorge, der sich in Japan niedergelassen hatte, am 18. November 1619 den Tod durch langsames Verbrennen; seine spanische Ehefrau Isabella, geb. Fernández, und ihr gemeinsamer Sohn Ignatius wurden am 10. September 1622 enthauptet. Das Martyrologium Romanum gedenkt ihrer aller am 10. September.55

Am 11. September 1622 erlitt der unter den Jesuiten wirkende japanische Katechist Kaspar Koteda in Japan das Martyrium, nachdem seine Gattin Apollonia am Tag zuvor zur Blutzeugin geworden war. Das römische Martyrologium gedenkt seiner am 11. September.56

In Nagasaki starben am 2. Oktober 1622 Ludwig Yakichi und seine Gattin Luzia, die mit ihren Söhnen Andreas (15 Jahre) und Franziskus (4 Jahre) vor den Augen ihres Ehemannes bzw. Vaters enthauptet wurden; hiernach wurde Ludwig dem Feuer übergeben. Das Martyrologium Romanum ehrt ihr Andenken am 2. Oktober.57

Während der japanischen Verfolgungswelle im Jahre 1626 erlitten unter der Führung des seligen Matthias Araki weitere sieben Gefährten das Martyrium. Am 12. Juli 1626 starben das selige Ehepaar Petrus und Susanna Arakiyori Chobioye, wobei letztere wegen ihrer Demut und ihres christlichen Mutes unbekleidet an ihren Haaren aufgehängt wurde und diese Tortur drei Stunden lang ertragen musste. Die Eheleute Johannes und Katharina Tanaka wurden lebendig verbrannt. Das Ehepaar Johannes und Monika Nagai Naisen wurde samt ihrem siebenjährigen Sohn Ludwig lebendig verbrannt bzw. enthauptet; die Ehefrau erlitt zuvor ihren mehrfachen sexuellen Missbrauch. Ihr gemeinsames Gedächtnis wird am 12. Juli begangen.58

Kaspar und Maria Vaz, beide Mitglieder im Dritten Orden des heiligen Franziskus, erlitten am 27. August 1627 unter der Leitung des Minoritenpaters Franziskus von der Heiligen Maria und weiteren 13 Gefährten in Nagasaki auf Befehl des Stadtpräfekten Kawachi Dono das Martyrium; er wurde lebendig verbrannt, sie enthauptet. Ihr Gedächtnis wird nach dem Martyrologium Romanum am 27. August begangen.59 Papst Pius IX. (1792-1878), bekannt für seine zahlreichen Kanonisationen, sprach diese japanischen Glaubenszeugen am 7. Juli 1867 selig.


Papst Benedikt XVI. erhob im Jahre 2008 insgesamt 188 Blutzeugen der japanischen Christenverfolgung des 17. Jahrhunderts in der frühen Edo-Periode als Selige zur Ehre der Altäre. Die Seligsprechung des Jesuiten Peter Kibe Casui und seiner 187 Gefährten erfolgte am 24. November 2008 in Nagasaki. Unter ihnen befanden sich die Eheleute Kaspar und Ursula Nishi Genka samt ihrem Sohn Johannes Mataichi Nishi, die im Jahre 1609 in Iktsuki (Bistum Nagasaki) getötet worden waren, ferner die aus 18 Personen bestehenden Familien Kagayana bzw. Kokura-Kumanioto-Oita, welche im Jahre 1619 bzw. 1638 das Martyrium er-litten haben.60

VII. Perspektiven im 19. und 20. Jahrhundert

Bis zum Jahre 1920 wurde Korea von den Priestern der Gesellschaft der Auswärtigen Missionen in Paris missioniert. Während der Kihae Verfolgung in den Jahren 1839 und 1840 wurden in der Zeit des Missionspapstes Gregors XVI. (1831-1846) mindestens 254 Christen aus Hass auf den christlichen Glauben verhaftet, während 121 Christen entweder exekutiert wurden oder an den Folgen der erlittenen Torturen gestorben sind. Die Eheleute Barbara Kwon-hui und ihr Gatte, Augustinus Yi Kwang-hon, sowie das Ehepaar Maria Yi Yon-hui, Ehefrau von Damian Myong-hyog, die angesichts der buddhistischen Übermacht am 20. Juli 1839 für Christus in den Tod gingen, sind Ausdruck der unumkehrbaren Liebe Gottes zu den Menschen. Die Kirche gedenkt ihrer am 20. September.61

Die koreanischen Blutzeugen aus den Verfolgungsjahren 1839 bis 1840, 1846 und 1866 wurden durch Papst Pius XI. am 5. Juli 1925 seliggesprochen.62 Weitere 24 Blutzeugen wurden am 6. Oktober 1968 durch Papst Paul VI. (1897-1978) als Selige zur Ehre der Altäre erhoben. Alle diese Gruppen mit insgesamt 103 Personen hat Papst Johannes Paul II. am 6. Mai 1984 in Seoul heiliggesprochen. Unter ihnen befinden sich sechs Ehepaare: Es handelt sich um Augustinus Yi und seine Ehefrau Barbara Kwon, die ihre sechs Kinder im Gefängnis schmachten sah und im Alter von 46 Jahren starb. Der aus einer adligen Familie stammende Katechist Damian Nam, der sein Martyrium als ein zur Schlachtbank geführtes Lamm interpretierte, hatte die charakterstarke und intelligente Maria Yi zu seiner Gattin; darüber hinaus Sebastian Nam (* 1780), der mit 40 Jahren den katholischen Glauben annahm und im Alter von 60 Jahren am 26. September 1839 getötet wurde, und seine Gattin Barbara Cho; sodann der Katechist Augustinus Pak und Barbara Ko (1798-1839), die drei Kinder hatten; ferner Petrus Choe und Magdalena Son‘ (1802-1840), die Eltern von elf Kindern, von denen bereits neun im Kindesalter starben; schließlich Karl Cho und Barbara Choe (* 1819), Eltern eines Sohnes, die beide am 1. Februar 1840 enthauptet wurden.63

Die zwischen den Jahren 1791 und 1888 umgebrachten 124 Blutzeugen Koreas hat Papst Franziskus (* 1937) am 16. August 2014 in der Nähe von Seoul seliggesprochen. Es handelt sich um den konvertierten Adligen Paul Yun Ji-Chung (1758-1791) und seine Gefährten, unter denen sich drei Ehepaare befinden: Es sind zum einen Augustinus Jeon Yakjong (1760-1801) und seine Gattin Cäcilia Yu Sosa. Darüber hinaus sind es Augustinus Yu Hanggeon (1756-1801) und Lutgarda Yi Suni (1782-1802), die im Jahre 1797 von einem chinesischen Priester getraut wurden, ein enthaltsames Leben führen wollten, was ihnen aber die konfuzianische Gesellschaft unmöglich machte. Schließlich ist es das Ehepaar Franziskus Choe Kwonghwan (ϯ 1846) und Maria Yi Seongrye (1801-1840).64

Die im Jahre 2015 erschienene Monographie „A History of Korean Christianity“ enthält ein eigenes Kapitel über die „Church oft he Martyrs“ unter besonderer Berücksichtigung des 19. Jahrhunderts.65

Während der Bischofssynode über die Sendung von Ehe und Familie 1980 sprach sich der damalige Präfekt der Kongregation für die Heiligsprechungen, Pietro Kardinal Palazzini (1912-2000), für die Eröffnung von Verfahren für Eheleute in der Ortskirche aus. Hierzu braucht es aber mehr denn je der Unterstützung durch Freunde und geeignete Familienkreise. Es bedarf zumal einer viel größeren Hilfe durch die vielfältigen Laienbewegungen. Die Römische Kurie fördert demnach ausdrücklich Verfahren für Eheleute. Papst Johannes Paul II. setzte im Jahre 1984 ein klares Signal, als er vor Vertretern der römischen Diözesansynode den Wunsch zum Ausdruck brachte, er möchte in seinem Pontifikat ein Ehepaar zur Ehre der Altäre erheben. Eine erste Frucht diesbezüglicher Bemühungen stellt die Seligsprechung des italienischen Ehepaares Luigi (1880-1951) und Maria (1884-1965) Beltrame Quattrocchi dar, das am 21. Oktober 2001 in Rom zur Ehre der Altäre erhoben wurde; bei der Feier waren drei ihrer Kinder anwesend. Der in der sizilianischen Großstadt Catania zur Welt gekommene Ehemann war Generalstaatsanwalt in der italienischen Hauptstadt, bekleidete diverse Ämter mit großer Verantwortung auf nationaler Ebene und wirkte unter Ministerpräsident Alcide De Gasperi (ϯ 1954). In den freien Stunden besuchte er theologische Abendkurse an der Päpstlichen Universität Gregoriana. Seine Gattin Maria Corsini entstammte der Großstadt Florenz in der Toskana, siedelte aber bereits im jungen Alter nach Rom über. Im Jahre 1905 heirateten sie. Als Mitglied der Katholischen Aktion Italiens engagierte sie sich als Lehrerin, die pädagogische Schriften veröffentlichte, in der Katechese für Frauen in den römischen Pfarrgemeinden und in der Hilfe für Bedürftige. Nach dem Tod ihres Gatten im Jahre 1951 widmete sie sich verstärkt der Erneuerung des christlichen Glaubens sowie der Sorge um die Familien nach den Weisungen Papst Pius’ XII. (1876-1958).66 Darüber hinaus wurde sie Mitglied der Bewegung „Rinascita Cristiana“ und „Fronte della Famiglia“. Nach einem erfüllten Leben starb sie am 26. August 1965 in Rom. Der Diözesanprozess des Bistums Rom begann am 18. Oktober 1994. Die römische Kongregation für die Heiligsprechungsverfahren erließ am 20. Juni 1997 das Dekret über die Gültigkeit der vorgenommenen Untersuchung und ap-probierte am 18. Juni 1999 die Positio super virtutibus.67

Eine wichtige Monographie schrieben Attilio Danese und Giulia Paola Di Nicola, die unter dem Titel „Ein Heiligenschein für zwei“ erschien.68 Der Präfekt der römischen Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren, José Kardinal Saraiva Martins (* 1932), würdigte das seliggesprochen Ehepaar als Prophezeiung ehelicher Heiligkeit.69

VIII. Angestrebte bzw. eingeleitete Seligsprechungsverfahren

Weitere Seligsprechungsverfahren für vorbildliche Ehepaare aus Vergangenheit und Gegen-wart sind in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder thematisiert und aufgegriffen worden. Was die Schweiz betrifft, so hat der frühere Baseler Bischof Anton Hänggi (1917–1994) die Bitten vieler Gläubigen der Schweiz und darüber hinaus in folgendes Gebet gekleidet: Wir bitten "Dich, dreieiniger Gott, schenke uns zum heiligen Bruder Klaus (1417-1487) nun auch eine heilige Frau Dorothea und so, für die kommenden Zeiten, ein heiliges Ehepaar".70 Während seiner Apostolischen Reise in die Schweiz im Juni 1985 griff Papst Johannes Paul II. dieses Anliegen auf. In seiner Homilie bei der Eucharistiefeier in Flüeli am 14. Juni 1984 würdigte der Pontifex Frau Dorothea von Wyss, Mutter von zehn Kindern, mit den Worten: „In einem durchlittenen Entschluss hat sie den Gatten freigegeben. Zu Recht trägt sie in den Augen vieler das heroische Lebenszeugnis des Bruders Klaus mit“71. Am Grab des hl. Niklaus von Flüe in Sachseln geht der Papst in einem Gebet noch einen Schritt weiter, wenn er formuliert. „Mein Herr und mein Gott… Lass uns mit Bruder Klaus und seiner heiligmäßigen Frau Dorothea immer mehr einsehen, dass echte Versöhnung und dauerhafter Friede allein von dir kommt“72.

Das Erzbistum Turin (Piemont) eröffnete in den neunziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts ein Seligsprechungsverfahren für das Ehepaar Falletti di Barolo. Carlo Tancredi Falletti di Barolo, am 26. Oktober 1782 in Turin geboren, heiratete im Jahre 1806 Juliette Viturina Colbert de Mauévier aus Frankreich. Da die Ehe kinderlos blieb, sorgten sich beide um so mehr um das Wohl der Armen und Bedürftigen. Der Ehemann gründete nach Zustimmung seiner Gattin die Kongregation der Schwestern der hl. Anna zur Erziehung der Jugend. Die Gattin schuf die Kongregation der Bußschwestern der hl. Maria Magdalena zugunsten der ehemaligen Gefangenen sowie der sozial benachteiligten Schichten sowie die Kongregation der Töchter vom Guten Hirten. Der Gesundheitszustand des Gatten verschlechterte sich im Jahre 1838, der noch im gleichen Jahr verstarb. Seine Gattin folgte ihm am 19. Januar 1864. Das Erzbistum Turin eröffnete das Seligsprechungsverfahren für sie am 21. Januar 1991, das bereits am 4. Juli 1994 auf Diözesanebene abgeschlossen werden konnte. Papst Franziskus bestätigte ihren heroischen Tugendgrad am 5. Mai 2015 und autorisierte die Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsprozesse, ein entsprechendes Dekret zu promulgieren. Der Prozess für ihn begann am 8. Februar 1995.73

Auch in Österreich zeigen sich Anzeichen einer Verehrung für ein in der Öffentlichkeit bedeutendes Ehepaar, nachdem Kaiser Karl I (IV.) (1887-1922), der mit Kaiserin Zita von Bourbon-Parma (1892-1989) verheiratet war, trotz öffentlicher Kritik im Oktober 2004 zur Ehre der Altäre erhoben worden ist. Kaiser Karl beeindruckte durch seine tiefe Frömmigkeit und seine große Menschenliebe, aber auch durch seine intensive, wenngleich fruchtlose Friedensliebe im Ersten Weltkrieg.74 Ein Knochenpartikel Kaiser Karls, dem die ersehnte Pilgerfahrt in der Zeit des Ersten Weltkriegs verunmöglicht wurde, brachte man am 14. Mai 2015 in das österreichische Hospiz nach Jerusalem. - Nach Zitas Tod am 14. März 1989 im St. Jo-hannes-Stift in der Schweiz, wohin sie sich seit dem Jahre 1962 zurückgezogen hatte, liegen ihre sterblichen Überreste in der Kaisergruft der Wiener Kapuzinerkirche, dem traditionellen Begräbnisort der Habsburger Herrscher, begraben. Im Dezember 2009 wurde der französischen Diözese Le Mans die Erlaubnis erteilt, ein Seligsprechungsverfahren für Kaiserin Zita von Bourbon-Parma, die Mutter von acht Kindern war, zu eröffnen.75

Am 11. Dezember 1998 eröffnete das spanische Erzbistum Pamplona das Seligsprechungs-verfahren für den Medizinprofessor Dr. Eduardo Ortiz de Landázuri und seine Gattin Laura Busca Otaegui. Beide waren Mitglieder der Prälatur vom Heiligen Kreuz und Opus Dei. Der am 31. Oktober 1910 in Segovia geborene Wissenschaftler hatte seine Frau am 17. Juni 1941 geheiratet, eine Ehe, aus der sieben Kinder hervorgingen.76

Darüber hinaus hat Erzbischof Luigi Bommarito (* 1926) in Catania auf Sizilien im Jahre 2001 ein Prozess für das Ehepaar Marcello Inguscio (1934-1986) und Anna Maria Ritter aus der Schweiz (1938-1996) offiziell eröffnet. Nach ihrer Hochzeit im Jahre 1968 wurden ihnen zwei Kinder geboren, Maria und Lucia; darüber hinaus nahmen sie zahlreiche Adoptivkinder in ihre Familie auf. Alsbald setzten sie sich für das Projekt „Missione Chiesa-Mondo“ ein, indem sie sich seelsorglich engagierten und zugleich nach den evangelischen Räten zu leben begannen. Ihr Beispiel wurde im L’Osservatore Romano bereits ausführlich gewürdigt.77 Im Jahre 2006 wurden die sterblichen Überreste des sizilianischen Ehepaares vom örtlichen Friedhof in das Heiligtum der Gottesmutter von Ognino überführt.

Die Diözese Rom eröffnete am 18. Juni 2001 die erste Sitzung des Seligsprechungsverfahrens für die Eheleute Ulisse Amendolagine und Lelia Cossidente in Anwesenheit ihrer vier noch lebenden Kinder Teresa, Francisco, Karmelitenpater Giuseppe und der Diözesanpriester Roberto aus dem Bistum Rom. Ulisse, wie seine Gattin im Jahre im Jahre 1893 geboren, kam aus dem süditalienischen Salerno, Lelia dagegen aus Potenza. Beide lernten sich 1929 in Rom kennen und heirateten ein Jahr später. Sie führten eine harmonische Ehe und lebten aus der Kraft des Ehesakramentes. Beide engagierten sie in ihrer römischen Pfarrei; Ulisse, Mitglied des Dritten Ordens der Unbeschuhten Karmeliter, war beruflich im Innenministerium tätig, später als Bibliothekar im Priesterseminar in Rom. Lelia erwies sich als treue Gattin und vorbildlich erziehende Mutter ihrer fünf Kinder. Sie starb am 3. Juli 1951 an Unterleibskrebs. Ihr Ehemann folgte ihr am 30. Mai 1969. Das diözesane Verfahren konnte bereits am 24. Mai 2011 abgeschlossen werden.78

Das norditalienische Erzbistum Modena-Nonantola hat seit dem Jahre 2004 ein Seligsprechungsverfahren für das italienische Ehepaar Sergio Bernardini (1882-1966) und Domenica Bedonni (1889-1971) auf den Weg gebracht. Aus ihrer Ehe gingen zehn Kinder hervor, von denen zwei junge Männer in den Kapuzinerorden eintraten, sechs junge Mädchen sich der Kongregation der Paulinerschwestern anschlossen, während zwei in den Stand der Ehe traten.79 Papst Franziskus hat diesem Ehepaar am 5. Mai 2015 in Anwesenheit des Präfekten der Kongregation für die Selig- und Heiligsprechungsverfahren, Angelo Kardinal Amato, den heroischen Tugendgrad anerkannt, was ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Selig-sprechung darstellt.

Das Erzbistum Vercelli leitete am 30. September 2005 ein Seligsprechungsverfahren für die Eheleute Giovanni Gheddo und Rosetta Franzi ein. Johannes, am 2. April 1900 in einer tief religiösen Familie zur Welt gekommen, studierte nach Erlangung der Hochschulreife Geometrie, musste er aber wegen seiner Einberufung als Soldat im Ersten Weltkrieg unterbrechen. Aus dem Heer ausgestoßen, besuchte er die Königliche Militärakademie in Turin. Nach Vercelli zurückgekehrt, lernte er Rosetta Franzi kennen, die er im Jahre 1928 heiratete und mit der er drei Kinder hatte. Nach dem frühen Tod der Gattin am 26. Oktober 1934 arbeitete
77 G.

Giovanni Gheddo in der Katholischen Aktion. Wegen seiner antifaschistischen Haltung nach Russland geschickt, starb er dort am 17. Dezember 1942.80

Der Erzbischof von Madrid, Antonio Maria Kardinal Rouco Varela, eröffnete am 19. Februar 2009 ein Seligsprechungsverfahren für die Eheleute Tomás Alvira Alvira und Paquita Dominguez, die in Ehe, Beruf und Gesellschaft vorbildlich gelebt hatten. Der in Zaragoza im Jahre 1906 geborene Gatte, der Mitglied der Prälatur vom Heiligen Kreuz und Opus Dei war, starb im Jahre 1992 in Madrid. Seine Ehefrau, die in Huesca im Jahre 1912 zur Welt gekommen war, verstarb im Jahre 1994 in der spanischen Hauptstadt.81

IX. Ausblick

„Heutzutage ist eine Hochzeit in den westlichen Gesellschaften nur für die wenigsten Jugendlichen eine endgültige Entscheidung. Die veränderten Normen haben eine Scheidungsbereitschaft hervorgebracht, die aus persönlicher und gesellschaftlicher Ebene folgenschwerer und bedeutsamer ist als die tatsächliche Zahl der vollzogenen Scheidungen. Viele institutionalisieren ihr Zusammenleben erst nach einer langen Probezeit oder nach der Geburt ih-res ersten Kindes, andere verzichten ganz auf eine dauerhafte Bindung und glauben, sich auf diese Weise vor unliebsamen Risiken schützen zu können. Sie bilden die ständig größer werdende Menge der Bindungsunfähigen und ihrer zwangsläufig ebenfalls bindungsunfähigen Kinder, die die Gesellschaft in den verschiedensten Sammelbecken aufzufangen versucht: auf der Couch des Psychoanalytikers, in öffentlichen Zentren für Drogen- und Schwangerschaftsberatung und schließlich – in extremen, aber durchaus nicht seltenen Fällen – in Besserungsanstalten und Gefängnissen“ – so die italienische Autorin Marta Brancatisano im Jahre 1997.82

Gerade unsere Zeit, in der Ehe und Familie so widrigen Belastungen ausgesetzt sind, bedarf überzeugender Vorbilder. Gelebte Ökumene in konfessionsverschiedenen Ehen bedarf der Unterstützung und Solidarität, ohne dass die hier anzutreffenden Schwierigkeiten kleingeredet oder gar übersehen werden dürfen.83 Papst Benedikt XVI. hat während seiner Ansprache bei der Ökumenischen Begegnung in Warschau die konfessionsverschiedene Ehe als „praktische Werkstätte der Einheit“ (a practical laboratory of unity) gewürdigt und zugleich „gemeinsame Programme pastoraler Sorge für solche Ehen“ gefordert.84

Der US-amerikanische Autor Rafael Yglesias unterstreicht in seiner Studie „Glückliche Ehe“ die Bedeutung der ehelichen Treue. Dass beide Ehepartner ihre Liebe auch gegen sich selbst und die Versuchungen von Routine und vorhersehbaren Seitensprüngen verteidigen, ohne auch nur ein Jota von ihrem Glücksanspruch aufzugeben, ist alles andere als gängig.85 Das Zweite Vatikanische Konzil betonte: „Alle Christgläubigen sind (…) zum Streben nach Heiligkeit und ihrem Stand entsprechender Vollkommenheit eingeladen und verpflichtet“ (Lumen Gentium 42). In der religiösen Erziehung kommt die Würde und Aufgabe von Vater und Mu-ter besonders zum Ausdruck. Die Kinder müssen „in Dankbarkeit, Ehrfurcht und Vertrauen […] das erwidern, was die Eltern ihnen Gutes tun, und ihnen, wie es Kindern ziemt, im Unglück und in der Einsamkeit des Alters beistehen“ (Gaudium es Spes 48). Auf diese Weise wird die Familie zu einer „Schule reich entfalteter Humanität“ (Gaudium et Spes 52), in der „herzliche Seelengemeinschaft, gemeinsame Beratung der Gatten und sorgfältige Zusammenarbeit der Eltern bei der Erziehung der Kinder“ (Gaudium et Spes 52) notwendig sind.

Die Heiligen sind die wahren Lehrer der Kirche, nicht zuletzt jene Ehegatten, die sich im Sakrament der Ehe rückhaltlos und für immer aneinander verschenkt haben. In guten wie bösen Tagen, bei Gesundheit und Krankheit zusammenzustehen, bezeugt ihren heroischen Tugendgrad, der auch darin zum Ausdruck kommt, einer endgültigen und unwiderruflichen Entscheidung fähig zu sein.

Fußnoten
36 Weiterführend J. Gaudemet, Le mariage en Occident. Les moeurs et le droit (Paris 1987); Chr. N. L. Brooke, The Medieval Idea of Marriage (Oxford 1989) 61-92; A. Angenendt, Geschichte der Religiosität im Mittelalter (Darmstadt 1997), vor allem 269-294; I. Réal, Vies de saints, vie de famille. Représentation et système de la parenté dans le Royaume mérovingien (481-751) d’après les sources hagiographiques = Hagiologia. Vol. 2 (Turnhout 2001); D. L. de Avray, Medieval Marriage. Symbolism and Society (Oxford 2005); I. Weber, Ein Gesetz für Männer und Frauen. Die frühmittelalterliche Ehe zwischen Religion, Gesellschaft und Kultur = Mittelalter-Forschungen. Bd. 24. 2 Bde. (Ostfildern 2008); M. Rener, Jungfrau, Ehefrau, Witwe. Möglichkeiten und Grenzen weiblicher Heiligkeit im Mittelalter, in: Chr. Bertelsmeier-Kierst (Hrsg.), Zwischen Vernunft und Gefühl. Weibliche Religiosität von der Antike bis heute = Kulturgeschichtliche Beiträge zum Mittelalter und der frühen Neuzeit, 3 (Frankfurt am Main u.a. 2010) 93-118; G. Signori, Von der Paradiesesehe zur Gütergemeinschaft. Die Ehe in der mittelalterlichen Lebens- und Vorstellungswelt = Geschichte und Geschlechter. Bd. 60 (Frankfurt – New York 2011).
37 Augustinus, De bono coniugali (CSEL 41, 185-231); vgl. M. Müller, Die Lehre des Heiligen Augustinus von der Paradiesesehe und ihre Auswirkung in der Sexualethik des 12. und 13. Jahrhunderts bis Thomas von Aquin = Studien zur Geschichte der katholischen Moraltheologie 1 (Regensburg 1954).
38 Martyrologium Romanum. Editio altera (Vatikanstadt ²2004) 117; vgl. X. Lequeux, Les saints orientaux dans les Fasti Sanctorum de Rosweyde, in: De Rosweyde aux Acta Sanctorum. La recherché hagiographique des Bollandistes à travers quatre siècles. Actes du Colloque international (Bruxelles, 5 octobre 2007). Ed. Par R. Godding et alii = Subsidia hagiographica 88 (Bruxelles 2009) 63-70, hier 69.
39 Acta Sanctorum, Octobris VI, 108-109; vgl. E. I. Waktin, Edwin, in: Bibliotheca Sanctorum IV (Rom 1964) Sp. 935.
40 Vgl. F. Holböck (Anm. 5) 78-79.
41 R. Baumeister, Richard und Wuna (7./8. Jh.). Die Eltern der Bistumspatrone, in: Im Glanz des Heiligen. Heili-ge, Selige und verehrungswürdige Personen aus dem Bistum Eichstätt. Festgabe des Domkapitels Eichstätt für Dompropst und Generalvikar Johann Limbacher mit Beiträgen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bischöflichen Ordinariats (Eichstätt 2010) 43-51.
42 Martyrologium Romanum. Editio altera (Vatikanstadt ²2004) 138.
43 Martyrologium Romanum. Editio altera (Vatikanstadt ²2004) 417.
44 Ebd. 386; vgl. K. Guth, Kaiser Heinrich II. und Kaiserin Kunigunde. Das heilige Herrscherpaar. Leben, Legende, Kult und Kunst (Petersberg ²2002); J. B. Sägmüller, Die Ehe Heinrichs II., des Heil., mit Kunigunde, in: ThQ 87 (1905) 78-95; 89 (1907) 563-577; 93 (1911) 90-126; R. Klauser, Der Heinrichs- und Kunigundenkult im mittelalterlichen Bistum Bamberg (1957); J. Petersohn, Die Litterae Papst Innocenz’ III. zur Heiligsprechung der Kaiserin Kunigunde (1200), in: Jahrbuch für fränkische Landesforschung 36 (1976) 1-25; E. Roth, Sankt Kuni-gunde. Legende und Bildaussage, in: Bericht des Historischen Vereins Bamberg 123 (1987) 5-68; P. Hamber, Kunigunde von Luxemburg, die Rettung des Reiches (Luxemburg ²1989); J. Ratzinger, Der reine Blick und der gute Weg. Homilie am Fest des heiligen Kaisers Heinrichs, in: ders., Auf Christus schauen. Einübung in Glaube, Hoffnung, Liebe (Freiburg u.a. 1989) 115-121; R. Folz, Les saintes reines du moyen âge en occident (VIe – XIIIe siècles) = Subsidia Hagiographica. Nr. 76 (Brüssel 1992) 82-93 (Kunigunde); E. Hlawitschka, Kaiserin Kunigunde, in: K. R. Schnith (Hrsg.), Frauen des Mittelalters in Lebensbildern (Graz 1997) 73-89; St. Weinfurter, Heinrich II. Herrscher am Ende der Zeiten (Regensburg 1999); B. Schneidmüller, Kaiserin Kunigunde. Bamberger Wege zu Heiligkeit, Weiblichkeit und Vergangenheit, in: Bericht des Historischen Vereins Bamberg 137 (2001) 13-33; M. Höfer, Heinrich II. Das Leben und Wirken eines Kaisers (München 2002); W. E. Reddig, Kaiser Heinrich II. Leben, Zeit und Welt (Bamberg 2002); St. Dick, Kunigunde – consors regni. Vortragsreihe zum tausendjährigen Jubiläum der Krönung Kunigundes in Paderborn (1002-2002) = Mittelalterstudien des Instituts zur interdisziplinären Erforschung des Mittelalters und seiner Nachwirkungen. Bd. 5 (Paderborn 2004); K. Dengler-Schreiber, Kunigunde und Heinrich. Geschichte einer ungewöhnlichen Liebe (Bamberg 2008); J. Kaiser, Herrinnen der Welt. Kaiserinnen des Hochmittelalters (Regensburg 2010) 99-148; M. Schütz, Kunigunde, in: A. Fößel (Hrsg.), Die Kaiserinnen des Mittelalters (Regensburg 2011) 78-99; E. von Erfurt, Die Kaiserlegen-de von Heinrich und Kunigunde. Hrsg. von K. Gärtner (Sandersdorf-Brehna 2012).
45 Ebd. 457; 274; weiterführend G. Schreiber, König Stephan der Heilige in der deutschen Hagiographie und im Schuldrama, in: ZKTh 62 (1938) 502-536; F. Holböck (Anm. 5) 345-347; I. Hatzak, Giselas Verehrung. Zeichen – Tatsachen – Dokumente, in: Gerhardsbote 55 (2010) Nr. 1/2, 8-10; L. Körntgen, Gisela, in: A. Fößel (Hrsg.), Die Kaiserinnen des Mittelalters (Regensburg 2011) 100-122; Z. Magyar, Hungarian Royal Saints. The Saints oft he Arpadian Dynasty = Studien zur Kirchengeschichte und Theologie 3 (Herne 2012).
46 Ebd. 287; G. Schreiber, Deutschland und Spanien (Düsseldorf 1936) 178.
47 R. Blumenfeld-Kosinski, Holy Women in France: A Survey, in: A. Minnis – R. Voaden (ed.), Medieval Holy Women in the Christian Tradition c. 1100-c.1500 = Brepols Essays in European Culture. Vol. I (Turnhout 2010) 249-251.
48 Ebd. 540; vgl. Acta Sanctorum, Septembris VII, 494-555; G. Duhamelet, S. Eléazar de Sabran et la B. Delphine (Paris 1944); A. Vauchez, Das erste heilige Ehepar: Elzear und Delphina von Sabran oder die Josephsehe, in: ders., Gottes vergessenes Volk. Laien im Mittelalter (Freiburg u.a. 1993) 163-185.
49 Vgl. A. Petrakoulos, Sanctity and Motherhood. Elisabeth of Thuringia, in: A. B. Mulder-Bakker (ed.), Sanctity and Motherhood. Essays on Holy Mothers in the Middle Ages (New York 1995) 259-296.
50 Weiterführend E. Dinkler-von Schubert, Art. Elisabeth von Thüringen, in: TRE 9 (Berlin – New York 1982) 513-520 (Lit.); W. Heinemeyer, Art. Ludwig IV., in: NDB 15 (Berlin 1987) 422-423; W. Störmer, Elisabeth von Thüringen, in: K. R. Schnith (Hrsg.), Frauen des Mittelalters in Lebensbildern (Graz 1997) 236-253; St. Haar-länder, Zwischen Ehe und Weltentsagung. Die verheiratete Heilige. Ein Dilemma der Hagiographie, in: Elisabeth von Thüringen und die neue Frömmigkeit in Europa. Hrsg. von Chr. Bertelsmeier-Kierst = Kulturgeschicht-liche Beiträge zum Mittelalter und der frühen Neuzeit (Frankfurt am Main 2008) 211-229; L. Temperini (Hrsg.), Elisabetta d’Ungheria nelle fonti storiche dal Duecento. Biografia e spiritualità. Atti del processo di canonizzazione (Padua 2008).
51 Vgl. H. Wunder – Chr. Vanja (Hrsg.), Wandel der Geschlechterbeziehungen zu Beginn der Neuzeit (Frankfurt am Main 1991); A. Völker-Rasor, Bilderpaare – Paarbilder. Die Ehe in Autobiographien des 16. Jahrhunderts = Rombach Wissenschaft. Reihe Historiae 2 (Freiburg im Breisgau 1993); S. Burghartz, Zeiten der Reinheit – Orte der Unzucht. Ehe und Sexualität in Basel während der Frühen Neuzeit (Paderborn u.a. 1999).
52 Siehe M. Kendler, P. Jacob Schmid S.J. Ein bairischer Hagiograph des 18. Jahrhunderts = tuduv Studien. Reihe Kulturwissenschaften. Bd. 1 (München 1974) bes. 23-28.
53 Martyrologium Romanum. Editio altera (Vatikanstadt ²2004) 458.
54 J. Laures, Geschichte der katholischen Kirche in Japan (Kaldenkirchen 1956) 138; vgl. J. Monsterleet, L’Église du Japon. Des temps Féodaux à nos jours. Histoire et Problèmes Missionaires (Toulouse 1958) 101-106; (mit Einschränkungen) Th. Abt (Hrsg.), 188 Märtyrer von Japan (Vallendar-Schönstatt 2012).
55 Martyrologium Romanum. Editio altera (Vatikanstadt ²2004) 508.
56 Ebd. 510.
57 Ebd. 551; vgl. M. Stroobants (Bearb.), Dix mille saints. Dictionnaire hagiographique (Brepols 1991).
58 Ebd. 385.
59 Ebd. 480.
60 Weiterführend F. Rojo, Art. Pietro Kibe Casui, in: Bibliotheca Sanctorum. App. 2 (Rom 2000) Sp. 732-733; L.-Chr. Profillet, Le Martyrologe de l‘Église de Japon 1549-1649. Voll. 3 (Paris 1895-1897).
61 Martyrologium Romanum. Editio altera (Vatikanstadt ²2004) 496; vgl. Ch. Dallet, Histoire de l’Église de Corée. Vol. 2 (Paris 1874) 136-137.
62 Acta Apostolicae Sedis 17 (1925) 366-369; vgl. A. Launay, Martyrs français et corééns 1838-1846 béatifiés en 1925 (Paris 1925); dt.: Die koreanischen Märtyrer 1838-1846 (St. Ottilien 1929).
63 Weiterführend N. Del Re, Martiri della Corea, in: Bibliotheca Sanctorum, App. 1 (Rom 1987) Sp. 364-370 (Lit); Y. Minku, Art. Ynil (Paolo) Yun, in: Bibliotheca Sanctorum, App. 2 (Rom 2000) Sp. 1518-1520.
64 Vgl. die Homilie von Papst Franziskus, Occasione Beatificationis CXXIV Martyrum Coreanum apud Portam vulgo Gwanghwanum Seuli (16. August 2014), in: Acta Apostolicae Sedis 106 (2014) 683-685.
65 S. C. H. Kim – K. Kim, A History of Korean Christianity (Cambridge 2015) 49-53; vgl. A. J. Finch, A Persecuted Church. Roman Catholicism in Early Nineteenth-Century Korea, in: Journal of Ecclesiastical History 51 (2000) 556-580.
66 Siehe Pius XII., Eheleben und Familienglück. Ansprachen an Braut- und Eheleute (Luzern ²1948).
67 Weiterführend G. Papàsogli, Questi borghesi… I servi di Dio Luigi e Maria Beltrame Quattrocchi (Cinisello Balsamo ²1994); P. Palazzini, Art. Beltrame Quattrocchi, in: Bibliotheca Sanctorum, App. 2 (Rom 2000) Sp. 124-127; ders., Corsini, in: Bibliotheca Sanctorum, App. 2 (Rom 2000) Sp. 331-333); Congregatio de Causis Sanctorum, Index ac status causarum (Vatikanstadt 1999) 15 bzw. 263; R. Baronti, Nuova epoca di beati e santi. Tutti i beati e santi proclamati da S.S. Giovanni Paolo II dall’inizio del suo Pontificato (Mailand 2002); Fr. X. Brandmayr, Luigi und Maria Beltrame Quattrocchi, in: ders., Heilige sind auch nur Menschen, die Mut machen (München 2004) 166-176; P. Vanzan, Maria e Luigi Beltrame Quattrocchi. Storia di un amore cristiano, in: La Civiltà Cattolica 158 (2007) N. 3, 246-256; St. Wirth, Die neuen Heiligen der katholischen Kirche. Von Papst Johannes Paul II. in den Jahren 2000-2002 kanonisierte Selige und Heilige. Bd. 6. Vorwort von H. Moll (Stein am Rhein 2009) 149-152; P. Bergamini, Santi in Famiglia. Luigi e Maria Beltrame Quattrocchi. Scene da un (vero) matrimonio, in: Tracce 1 (2010) 82-85; A. De Roeck, Les époux Beltrame Quattrocchi. Deux vies au services du bien commun (Rom 2014).
68 Vgl. F. Di Felice, Maria Corsini e Luigi Beltrame Quattrocchi ricordano con la forza della testimonianza che il matrimonio è una via di santità, in: L’Osservatore Romano 24 (2001) 4.
69 J. Saraiva Martins, La profezia della santità coniugale, in: L’Osservatore Romano, 10. Oktober 2001, 9.
70 Weiterführend W. Nigg (zusammengestellt und eingeleitet), Niklaus von Flüe. Berichte der Zeitgenossen (Düsseldorf 1962); J. Hemleben, Niklaus von Flüe. Der Heilige der Schweiz (Frauenfeld – Stuttgart 1977); H. Stirnimann, Der Gottesgelehrte Nikolaus von Flüe. Drei Studien (Fribourg 1981); J. Imfeld, Die Heiligsprechung, in: J. K. Scheuber – ders., Nikolaus von Flüe. Lebensbild Heiligsprechung (Sachseln 1990) 51-79; M. Graf, Dorothea von Flüe, im Schatten des heiligen Bruder Klaus. Kurze Lebensskizze von Paulina Graf-Hagmann (Siebnen 1994); M. Jungo, Verborgene Krone. Lebensgeschichte der Dorothea von Flüe (Stein am Rhein, 5. Aufl. 1995); W. T. Huber, Bruder Klaus – Niklaus von Flüe in den Zeugnissen seiner Zeitgenossen (Zürich – Düsseldorf 1996); M. Züfle, Ranft. Erzählung und Erzählung der Erzählungen (Zürich 1998); P. Meier, Bruder Klaus von Flüe. Landesvater, Helfer in den letzten Dingen, in: E. Halter – D. Wunderlin (Hrsg.), Volksfrömmigkeit in der Schweiz (Zürich 1999) 262-279; E. Walter – H. Stirnimann, Art. Niklaus von Flüe, in: Historisches Lexikon der Schweiz. Bd. 4 (Basel 2005) 574f.; U. Altermatt, Konfession, Nation und Rom. Metamorphosen im schweizerischen und europäischen Katholizismus des 19. und 20. Jahrhunderts (Frauenfeld u.a. 2009) 161-189.
71 Predigt von Papst Johannes Paul II. „Macht den Zaun nicht zu weit…“, in: Der Apostolische Stuhl 1984. Hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Köln o.J.) Nr. 8, 489.
72 Gebet von Papst Johannes Paul II. „Die Sünde verblendet und führt in die Irre“, in: Der Apostolische Stuhl 1984. Hrsg. vom Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Köln o.J.) Nr. 2, 490-491.
73 R. Frascogna, Art. Carlo Tancredi Falletti di Barolo, in: Bibliotheca Sanctorum, App. 2 (Rom 2000) Sp. 461-463 bzw. A. Montonati, Art. Giulia Colbert Falletti di Barolo, in: Bibliotheca Sancotrum, App. 2 (Rom 2000) Sp. 313-317.
74 Siehe vor allem E. Feigl, Zita. Kaiserin und Königin (Wien 1991); ders., Gott erhalte… Kaiser Karl. Persönliche Aufzeichnungen und Dokumente (Wien 2006); F. Holböck (Anm. 5) 326-333; J. Mikrut (Hrsg.), Kaiser Karl I. (IV.) als Christ, Staatsmann und Familienvater = Veröffentlichungen des Internationalen Forschungsinstituts zur Förderung der Kirchengeschichte in Mitteleuropa. Bd. 1 (Wien 2004); T. Griesser-Pecar, Zita. L’ultima imperatrice d’Austria-Ungheria (Gorizia 2009; E. Ciferri, Art. Zita di Borbone-Parma, in: Bibliotheca Sanctorum, App. 3 (Rom 2013) Sp. 1221-1225.
75 (sb), Tiefreligiöse Mutter. Seligsprechungsverfahren für Kaiserin Zita eröffnet, in: Die Tagespost 62 (15. Dezember 2009) 5; E. Ciferri, Art. Zita di Borbone-Parma, in: Bibliotheca Sanctorum, App. 3 (Roma 2013) Sp. 1221-1225.
76 Vgl. E. López Escobar – P. Lozano, Eduardo Ortiz de Landázuri (Madrid 1994); J. A. Narváez, El Doctor Ortiz de Landázuri. Un hombre de ciencia al encuentro con Dios (Madrid 1996); J. A. Narváez Sánchez, El Doc-tor Ortiz de Landázuri (Madrid 1999); M. A. Velasco, Santos de andar por casa (Barcelona 1999) 125-127; weiterführend J. M. Martínez Doral, La santidad de la vida conyugal (Reflexiones al margen sobre algunos puntos de Camino), in: Scripta Theologica 21 (1989) 867-885.
77 G. La Mendola, Marcello e Anna Maria Inguscio una coppia di sposi al servizio del Vangelo, in: L’Osservatore Romano, 3./4. 12. 2001; vgl. G. Carciotto, Marcello e Anna Maria una coppia di sposi al Servizio del Vangelo (Rom 2001); J. C. Cruz, Saintly women of modern times (Huntington 2004); Congregatio de Causis Sanctorum, Index ac status causarum. I Supplementum (Città del Vaticano 2008); vgl. G. Carciotto, Art. Marcel-lo Inguscio, in: Bibliotheca Sanctorum, App. 3 (Rom 2013) Sp. 644-647 (Lit.).
78 L. Pasquale, Art. Lelio Cossidente, in: Bibliotheca Sanctorum, App. 3 (Rom 2013) Sp. 251-253; ders., Art. Ulisse Amendolagine, in: Bibliotheca Sanctorum, App. 3 (Rom 2013) Sp. 24-25; G. Pettiti, Art. Servi di Dio Ulisse Amendolagine e Lelia Cossidente, in: www.santiebeati.it/dettaglio/92084 (Stand: 18. Mai 2015).
79 Vgl. T. Succi, Avviato il processo di beatificazione di una coppia di sposi modenesi, in: L’Osservatore Romano, 27./28. 9. 2004; F. Ruggeri, Art. Domenica Bedonne, in: Bibliotheca Sancotrum, App. 3 (Rom 2013) Sp. 78-80 (Lit.); vgl. Congregatio de Causis Sanctorum. Index ac status causarum. I Supplementum (Città del Vaticano 2008).
80 P. Gheddo, Art. Giovanni Gheddo, in: Bibliotheca Sanctorum, App. 3 (Rom 2000) Sp. 492-495 (Lit.); G. Pettiti, Art. Servi di Dio Giovanni Gheddo e Rosetta Franzi, in: santiebeati.it/dettaglio/41750 (Stand: 18. Mai 2015).
81 Vgl. A. Vázquez, Tomás Alvira. Una passion por la familia. Un maestro de la education (Madrid 1997); ders., Matrimonio Alvira. Un hogar luminoso y alegre (Madrid 2005); ders., Tomás Alvira y Paquita Dominguez. La aventura de un matrimonio feliz (Madrid 2007); F. Capucci, Art. Tommaso Alvira Alvira, in: Bibliotheca Sanctorum, App. 3 (Rom 2013) Sp. 19-21.
82 M. Brancatisano, Das große Abenteuer. Die Ehe (Aachen 2001) 25.
83 Siehe „Gemeinsame kirchliche Empfehlungen für die Seelsorge an konfessionsverschiedenen Ehen und Familien“ = Arbeitshilfen. Nr. 22 (Bonn 1981); Ehen zwischen evangelischen und orthodoxen Christen und Christinnen. Hinweise zum gemeinsamen seelsorglichen Handeln unserer Kirche in Deutschland, in: Ökumenische Rundschau 51 (2002) 519-523; Ehen zwischen orthodoxen und katholischen Christen, in: Die Sakramente (Mysterien) der Kirche und die Gemeinschaft der Heiligen. Dokumente der Gemeinsamen Kommission der Griechisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland und der Deutschen Bischofskonferenz = Arbeitshilfen. Nr. 203 (Bonn 2006) 59-70; vgl. T. Kleinjung – W. Küpper (Hrsg.), Hebt man den Blick, sieht man keine Grenzen (Freiburg 2010).
84 Benedikt XVI., Ansprache bei der Ökumenischen Begegnung in Warschau am 25. Mai 2006; der englische Text befindet sich in: Information Service, hrsg. von dem Pontifical Council for Promoting Christian Unity Nr. 122 (2006/II) 41-43, hier 43.
85 R. Yglesias, Glückliche Ehe (Stuttgart 2010); vgl. H. Caffarel, Die Ehe auf dem Weg zur Heiligkeit (Freiburg 2014).

Foto (c) kath.net/Petra Lorleberg


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