Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein
  2. Fernández: „Miterlöserin“ in offiziellen Vatikandokumenten tabu, in der privaten Andacht erlaubt
  3. Vatikan macht sich für Monogamie in der Ehe stark
  4. Karmeliten-Pater Joshy Pottackal wird neuer Weihbischof im Bistum Mainz
  5. „Als katholischer Christ und als Hochschullehrer macht mich dieser Vorgang tief traurig“
  6. Papst Leo XIV. empfängt deutsche Theologin und Bätzing-Marx-Kritikerin Katharina Westerhorstmann
  7. Papstprediger: KI zeigt „gewisses Etwas auf, das nur wir tun können“
  8. Latein nicht mehr erste Amtssprache im Vatikan
  9. 'Für mich gilt: Mein Leben liegt in der Hand Gottes'
  10. Mutig: Fürst Albert II. verweigert für Monaco die Ausweitung der legalisierten Abtreibung
  11. Cantare amantis est. Der Chor: Ikone der Kirche. Die Freilegung des Glaubensgeheimnisses im Gesang
  12. R.I.P. Martin Lohmann
  13. "Hassprediger und Hofnarr"
  14. „Wir bestreiten das Recht einiger Bischöfe, für alle Bischöfe zu sprechen und handeln“
  15. Salzburg: Die drei Goldensteiner Ordensfrauen dürfen im Kloster bleiben, ABER...

VfGH: ORF-Schweigeminute am Karfreitag ist zulässig

29. Jänner 2015 in Österreich, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Höchstrichter weisen Beschwerde der Initiative "Religion ist Privatsache" gegen "KommAustria" und Bundeskommunikationssenat ab - Beide Medienbehörden hatten Schweigeminute für rechtens erklärt


Wien (kath.net/KAP) Der Verfassungsgerichtshof hat eine Beschwerde der Initiative "Religion ist Privatsache" im Zusammenhang mit im Radio- sowie Fernsehprogramm des ORF am Karfreitag gehaltenen Schweigeminuten zum Andenken an Christi Kreuzestod als unbegründet abgewiesen. In ihrem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid bestätigen die Höchstrichter entsprechende Bescheide der Medienbehörde "KommAustria" sowie des Bundeskommunikationssenat (BKS) aus dem Jahr 2012, wonach die Schweigeminute nicht gegen das Neutralitäts- und Objektivitätsgebot des ORF verstößt. "Die behauptete Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte hat nicht stattgefunden", teilte der VfGH mit und trat gleichzeitig die letztinstanzliche Entscheidung über die etwaige Verletzung anderer Rechte an den Verwaltungsgerichtshof ab.

Es sei für den Verfassungsgerichtshof "nicht ersichtlich, dass eine Schweigeminute im Programm des ORF einen Eingriff in die Religionsfreiheit des Beschwerdeführers darstellen könnte", heißt es unter anderem in den Ausführungen der Richter. Zurückgewiesen wurde darin unter mehreren Punkten auch eine rein negative Sichtweise von Religionsfreiheit. Hinsichtlich des Grundrechts der Religionsfreiheit sei zu beachten, "dass zwar ein Schutz vor Übergriffen einer Religionsgemeinschaft oder Angehörigen derselben gewährleistet ist, nicht aber die Freiheit vor jeder Konfrontation mit religiösen Auffassungen".


Insbesondere sprachen die Höchstrichter "KommAustria" wie auch BKS vom Vorwurf frei, sie hätten mit ihren Entscheidungen Willkür geübt. Dem ORF komme ein redaktioneller Gestaltungsspielraum zu, wie er den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag erfüllt, erinnerte der VfGH. Es liege - unter Berücksichtigung des für jegliche Programmgestaltung im ORF geltenden Objektivitätsgebots - "im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in angemessener Weise in den Programmen des ORF zu berücksichtigen".

Jahrelanger Rechtsstreit

Die Laizisten-Initiative, vertreten durch Eytan Reif, hatte in der Abhaltung der Schweigeminute am Karfreitag 2012 eine Verletzung der verfassungsgemäßen Verpflichtung zur konfessionellen und weltanschaulichen Neutralität sowie der Verpflichtung zur Objektivität und Sachlichkeit seitens des ORF geortet und Beschwerde bei der dafür zuständigen "KommAustria" eingebracht. Diese richtete sich sowohl gegen die Tatsache, dass die Schweigeminute abgehalten wurde, als auch gegen die begleitende Moderation bzw. Gestaltung, bei der eine entsprechende Passage über den Tod Jesu aus dem Evangelium verlesen wurde.

"KommAustria" wie auch der nächstinstanzliche Bundeskommunikationssenat wiesen die Beschwerde zurück. Der BKS ging in seinem nun vom VfGH bestätigten Bescheid unter anderem auf das geltende ORF-Gesetz ein: Darin ist von einer umfassende Verpflichtung zur religiösen Neutralität "keine Rede" und schon gar nicht lasse sich aus dem Gesetz ein Verbot ableiten, religiöse Texte vorlesen zu lassen. Weiters wurde festgehalten, dass spezifische religiöse Sendungen "keine automatische Diskriminierung anderer Personengruppen mit anderen oder keiner religiösen Grundhaltung darstellen". Bei der Schweigeminute handle es sich weder um "Indoktrinierung", sie sei auch nicht "unverhältnismäßig".

Vielmehr hielt die Behörde fest, dass der ORF durch die Ausstrahlung der Beiträge seinem im ORF-Gesetz näher festgelegten "öffentlich-rechtlichen Kernauftrag entsprochen" hat. Dabei verwies der BKS darauf, dass es beim Karfreitag, so wie beim Karsamstag, Ostersonntag und bei Weihnachten "um ein Hauptfest der christlichen Kirchen handelt".

Copyright 2015 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Medien

  1. „Ich wünsche mir gebildete Laien!“ – Newman hätte Martin Lohmann als Beispiel genommen
  2. "Hassprediger und Hofnarr"
  3. Die BBC hatte eine Trump-Rede gezielt frisiert, so dass sie zum angeblichen Gewaltaufruf wurde
  4. Skandal: ZDF bestätigt, dass langjähriger palästinischer Mitarbeiter der Hamas angehörte
  5. WELT-Reporter Bojanowski: Die Welt ist viel besser, als behauptet wird
  6. Aktuelle Daten zeigen: Keine Übersterblichkeit in Europa während der Hitzewelle
  7. NDR-Format ‚Zapp‘ erklärt konservatives Denken mit Gehirnanomalie und geringer Bildung
  8. CDU-Politiker reicht Programmbeschwerde wegen Bericht über christliche Fußballer ein
  9. „Staatsfeind Nummer zwei’ – Schwere Vorwürfe von Elon Musk gegen das Magazin „Spiegel“
  10. Kalifat-Verteidigerin Hübsch ist im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks






Top-15

meist-gelesen

  1. R.I.P. Martin Lohmann
  2. ISLAND-REISE - SOMMER 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  3. Papst Leo XIV. empfängt deutsche Theologin und Bätzing-Marx-Kritikerin Katharina Westerhorstmann
  4. Fairer Streiter für die Wahrheit – Ein Nachruf auf Dr. h.c. Martin Lohmann (14.3.1957-24.11.2025)
  5. „Als katholischer Christ und als Hochschullehrer macht mich dieser Vorgang tief traurig“
  6. Karmeliten-Pater Joshy Pottackal wird neuer Weihbischof im Bistum Mainz
  7. Papst: Ehe unauflöslich, doch bei Annullierung barmherzig sein
  8. Vatikan macht sich für Monogamie in der Ehe stark
  9. Die (w)irren Begründungen der Diözese Linz bei dutzenden Pfarrauflösungen
  10. „Ich wünsche mir gebildete Laien!“ – Newman hätte Martin Lohmann als Beispiel genommen
  11. Fernández: „Miterlöserin“ in offiziellen Vatikandokumenten tabu, in der privaten Andacht erlaubt
  12. "Hassprediger und Hofnarr"
  13. Mutig: Fürst Albert II. verweigert für Monaco die Ausweitung der legalisierten Abtreibung
  14. „Wir bestreiten das Recht einiger Bischöfe, für alle Bischöfe zu sprechen und handeln“
  15. "Was kümmert es den Mond, wenn ihn der Hund anbellt"

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz