Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Die Alte Messe braucht die Piusbruderschaft nicht
  2. Eduard Habsburg: Alte Messe ist ‚absolute Antithese zur heutigen Welt‘
  3. Erzbistum Washington entlässt Exorzisten wegen Äußerungen zu UFOs und Dämonen
  4. Kurienerzbischof Pozzo: „Die beiden Formen des Römischen Ritus nicht gegeneinander ausspielen“
  5. Bischof Algermissen: kfd-Positionspapier zu § 218 StGB ist nicht katholisch
  6. Das Beichtgeheimnis: Festgeschrieben für die Ewigkeit?
  7. Moskauer Patriarch Kyrill könnte auf EU-Sanktionsliste kommen
  8. Kardinal Woelki: In der Eucharistie schenkt sich Christus selbst
  9. Besorgniserregende antidemokratische und gewaltaffine Haltungen bei jungen Muslimen
  10. Die Menschenwürde hat keinen Reisepass
  11. ‚Jedes Knie soll sich beugen‘: Erzbischof Fisher ruft zum Knien vor der Eucharistie auf
  12. Papst: „Ich bin zutiefst berührt, dass Sie darüber sprechen können“
  13. Voodoo-inspirierte Installationen in Kirchen? „Wie konnte das Erzbistum Paris so etwas genehmigen?“
  14. ‚Das Christentum ist in Deutschland inzwischen fast so bedroht wie das Auerhuhn‘
  15. Neuer Trend in den USA: Abkehr von nüchternen Kircheninnenräumen

VfGH: ORF-Schweigeminute am Karfreitag ist zulässig

29. Jänner 2015 in Österreich, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Höchstrichter weisen Beschwerde der Initiative "Religion ist Privatsache" gegen "KommAustria" und Bundeskommunikationssenat ab - Beide Medienbehörden hatten Schweigeminute für rechtens erklärt


Wien (kath.net/KAP) Der Verfassungsgerichtshof hat eine Beschwerde der Initiative "Religion ist Privatsache" im Zusammenhang mit im Radio- sowie Fernsehprogramm des ORF am Karfreitag gehaltenen Schweigeminuten zum Andenken an Christi Kreuzestod als unbegründet abgewiesen. In ihrem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid bestätigen die Höchstrichter entsprechende Bescheide der Medienbehörde "KommAustria" sowie des Bundeskommunikationssenat (BKS) aus dem Jahr 2012, wonach die Schweigeminute nicht gegen das Neutralitäts- und Objektivitätsgebot des ORF verstößt. "Die behauptete Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte hat nicht stattgefunden", teilte der VfGH mit und trat gleichzeitig die letztinstanzliche Entscheidung über die etwaige Verletzung anderer Rechte an den Verwaltungsgerichtshof ab.

Es sei für den Verfassungsgerichtshof "nicht ersichtlich, dass eine Schweigeminute im Programm des ORF einen Eingriff in die Religionsfreiheit des Beschwerdeführers darstellen könnte", heißt es unter anderem in den Ausführungen der Richter. Zurückgewiesen wurde darin unter mehreren Punkten auch eine rein negative Sichtweise von Religionsfreiheit. Hinsichtlich des Grundrechts der Religionsfreiheit sei zu beachten, "dass zwar ein Schutz vor Übergriffen einer Religionsgemeinschaft oder Angehörigen derselben gewährleistet ist, nicht aber die Freiheit vor jeder Konfrontation mit religiösen Auffassungen".


Insbesondere sprachen die Höchstrichter "KommAustria" wie auch BKS vom Vorwurf frei, sie hätten mit ihren Entscheidungen Willkür geübt. Dem ORF komme ein redaktioneller Gestaltungsspielraum zu, wie er den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag erfüllt, erinnerte der VfGH. Es liege - unter Berücksichtigung des für jegliche Programmgestaltung im ORF geltenden Objektivitätsgebots - "im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in angemessener Weise in den Programmen des ORF zu berücksichtigen".

Jahrelanger Rechtsstreit

Die Laizisten-Initiative, vertreten durch Eytan Reif, hatte in der Abhaltung der Schweigeminute am Karfreitag 2012 eine Verletzung der verfassungsgemäßen Verpflichtung zur konfessionellen und weltanschaulichen Neutralität sowie der Verpflichtung zur Objektivität und Sachlichkeit seitens des ORF geortet und Beschwerde bei der dafür zuständigen "KommAustria" eingebracht. Diese richtete sich sowohl gegen die Tatsache, dass die Schweigeminute abgehalten wurde, als auch gegen die begleitende Moderation bzw. Gestaltung, bei der eine entsprechende Passage über den Tod Jesu aus dem Evangelium verlesen wurde.

"KommAustria" wie auch der nächstinstanzliche Bundeskommunikationssenat wiesen die Beschwerde zurück. Der BKS ging in seinem nun vom VfGH bestätigten Bescheid unter anderem auf das geltende ORF-Gesetz ein: Darin ist von einer umfassende Verpflichtung zur religiösen Neutralität "keine Rede" und schon gar nicht lasse sich aus dem Gesetz ein Verbot ableiten, religiöse Texte vorlesen zu lassen. Weiters wurde festgehalten, dass spezifische religiöse Sendungen "keine automatische Diskriminierung anderer Personengruppen mit anderen oder keiner religiösen Grundhaltung darstellen". Bei der Schweigeminute handle es sich weder um "Indoktrinierung", sie sei auch nicht "unverhältnismäßig".

Vielmehr hielt die Behörde fest, dass der ORF durch die Ausstrahlung der Beiträge seinem im ORF-Gesetz näher festgelegten "öffentlich-rechtlichen Kernauftrag entsprochen" hat. Dabei verwies der BKS darauf, dass es beim Karfreitag, so wie beim Karsamstag, Ostersonntag und bei Weihnachten "um ein Hauptfest der christlichen Kirchen handelt".

Copyright 2015 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich
Alle Rechte vorbehalten


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Medien

  1. Belgischer öffentlich-rechtlicher Sender lässt Moderatoren Marien- und Jesus-Statuen zertrümmern!
  2. Nach einseitig negativer Darstellung des Christentums – Programmbeschwerde an ZDF
  3. Welt: „Vorwurf der sexuellen Belästigung – ORF-Chef tritt mit sofortiger Wirkung zurück“
  4. Früherer Bundestagsvizepräsident Kubicki: „Der ZDF-Skandal muss politische Konsequenzen haben“
  5. Wenn das 'Drehbuch' schon vorher feststeht
  6. Gebetshaus Augsburg reagiert mit Stellungnahme auf ARD-Doku „Die hippen Missionare“
  7. Kardinal Müller: „Von Anfang an ist Radio Maryja zu einer Stimme in dieser modernen Wüste geworden“
  8. „Ich wünsche mir gebildete Laien!“ – Newman hätte Martin Lohmann als Beispiel genommen
  9. "Hassprediger und Hofnarr"
  10. Die BBC hatte eine Trump-Rede gezielt frisiert, so dass sie zum angeblichen Gewaltaufruf wurde






Top-15

meist-gelesen

  1. SIZILIEN-Rundreise mit Kaplan Johannes Maria Schwarz - ANMELDUNG nur noch bis 22. JUNI!!!
  2. Das Beichtgeheimnis: Festgeschrieben für die Ewigkeit?
  3. Die Alte Messe braucht die Piusbruderschaft nicht
  4. Erzbistum Washington entlässt Exorzisten wegen Äußerungen zu UFOs und Dämonen
  5. Östereichische Bischofskonferenz: Lackner bleibt Vorsitzender, Scheuer wieder Vize
  6. Kardinal Woelki: In der Eucharistie schenkt sich Christus selbst
  7. Polen: Fußballer Bartosz Sobczyk gab seine Karriere auf, um Priester zu werden
  8. Aus der Liebe geboren, zur Einheit berufen - Ein Leib, ein Geist, eine Sendung
  9. Papst: „Ich bin zutiefst berührt, dass Sie darüber sprechen können“
  10. Eduard Habsburg: Alte Messe ist ‚absolute Antithese zur heutigen Welt‘
  11. Neuer Trend in den USA: Abkehr von nüchternen Kircheninnenräumen
  12. Kurienerzbischof Pozzo: „Die beiden Formen des Römischen Ritus nicht gegeneinander ausspielen“
  13. ‚Das Christentum ist in Deutschland inzwischen fast so bedroht wie das Auerhuhn‘
  14. Papst an spanische Bischöfe: „Die Kirche hat ein Recht auf gut ausgebildete Priester“
  15. Bischof Algermissen: kfd-Positionspapier zu § 218 StGB ist nicht katholisch

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz