VfGH: ORF-Schweigeminute am Karfreitag ist zulässig

29. Jänner 2015 in Österreich


Höchstrichter weisen Beschwerde der Initiative "Religion ist Privatsache" gegen "KommAustria" und Bundeskommunikationssenat ab - Beide Medienbehörden hatten Schweigeminute für rechtens erklärt


Wien (kath.net/KAP) Der Verfassungsgerichtshof hat eine Beschwerde der Initiative "Religion ist Privatsache" im Zusammenhang mit im Radio- sowie Fernsehprogramm des ORF am Karfreitag gehaltenen Schweigeminuten zum Andenken an Christi Kreuzestod als unbegründet abgewiesen. In ihrem am Mittwoch veröffentlichten Entscheid bestätigen die Höchstrichter entsprechende Bescheide der Medienbehörde "KommAustria" sowie des Bundeskommunikationssenat (BKS) aus dem Jahr 2012, wonach die Schweigeminute nicht gegen das Neutralitäts- und Objektivitätsgebot des ORF verstößt. "Die behauptete Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte hat nicht stattgefunden", teilte der VfGH mit und trat gleichzeitig die letztinstanzliche Entscheidung über die etwaige Verletzung anderer Rechte an den Verwaltungsgerichtshof ab.

Es sei für den Verfassungsgerichtshof "nicht ersichtlich, dass eine Schweigeminute im Programm des ORF einen Eingriff in die Religionsfreiheit des Beschwerdeführers darstellen könnte", heißt es unter anderem in den Ausführungen der Richter. Zurückgewiesen wurde darin unter mehreren Punkten auch eine rein negative Sichtweise von Religionsfreiheit. Hinsichtlich des Grundrechts der Religionsfreiheit sei zu beachten, "dass zwar ein Schutz vor Übergriffen einer Religionsgemeinschaft oder Angehörigen derselben gewährleistet ist, nicht aber die Freiheit vor jeder Konfrontation mit religiösen Auffassungen".

Insbesondere sprachen die Höchstrichter "KommAustria" wie auch BKS vom Vorwurf frei, sie hätten mit ihren Entscheidungen Willkür geübt. Dem ORF komme ein redaktioneller Gestaltungsspielraum zu, wie er den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag erfüllt, erinnerte der VfGH. Es liege - unter Berücksichtigung des für jegliche Programmgestaltung im ORF geltenden Objektivitätsgebots - "im Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers, die gesetzlich anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften in angemessener Weise in den Programmen des ORF zu berücksichtigen".

Jahrelanger Rechtsstreit

Die Laizisten-Initiative, vertreten durch Eytan Reif, hatte in der Abhaltung der Schweigeminute am Karfreitag 2012 eine Verletzung der verfassungsgemäßen Verpflichtung zur konfessionellen und weltanschaulichen Neutralität sowie der Verpflichtung zur Objektivität und Sachlichkeit seitens des ORF geortet und Beschwerde bei der dafür zuständigen "KommAustria" eingebracht. Diese richtete sich sowohl gegen die Tatsache, dass die Schweigeminute abgehalten wurde, als auch gegen die begleitende Moderation bzw. Gestaltung, bei der eine entsprechende Passage über den Tod Jesu aus dem Evangelium verlesen wurde.

"KommAustria" wie auch der nächstinstanzliche Bundeskommunikationssenat wiesen die Beschwerde zurück. Der BKS ging in seinem nun vom VfGH bestätigten Bescheid unter anderem auf das geltende ORF-Gesetz ein: Darin ist von einer umfassende Verpflichtung zur religiösen Neutralität "keine Rede" und schon gar nicht lasse sich aus dem Gesetz ein Verbot ableiten, religiöse Texte vorlesen zu lassen. Weiters wurde festgehalten, dass spezifische religiöse Sendungen "keine automatische Diskriminierung anderer Personengruppen mit anderen oder keiner religiösen Grundhaltung darstellen". Bei der Schweigeminute handle es sich weder um "Indoktrinierung", sie sei auch nicht "unverhältnismäßig".

Vielmehr hielt die Behörde fest, dass der ORF durch die Ausstrahlung der Beiträge seinem im ORF-Gesetz näher festgelegten "öffentlich-rechtlichen Kernauftrag entsprochen" hat. Dabei verwies der BKS darauf, dass es beim Karfreitag, so wie beim Karsamstag, Ostersonntag und bei Weihnachten "um ein Hauptfest der christlichen Kirchen handelt".

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