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Erzbischof Zollitsch verteidigt erneut deutsches Kirchensteuersystem

27. Dezember 2011 in Deutschland, 58 Lesermeinungen
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Offensichtlich nach wie vor keine Klärung mit Rom - "Wir sind zu diesem Thema im Gespräch mit Rom, und ich bin zuversichtlich, dass wir eine allseits tragfähige Vorgehensweise finden werden."


Berlin (kath.net/KNA) In der Debatte um das deutsche Kirchenfinanzsystem hat die katholische Deutsche Bischofkonferenz die bestehenden Strukturen verteidigt. Er sehe weder das Staat-Kirche-Verhältnis noch die Kirchensteuer in ihrer bisherigen Form bedroht, sagte der Konferenzvorsitzende, Erzbischof Robert Zollitsch, der «Welt» (Dienstag). «Wenn von politischer Seite hier und da Kritik geübt wird, ist das ja eine Minderheit», so Zollitsch. Die Mehrheit der Bevölkerung wisse «sehr wohl um die vielen Dienste und Aufgaben, die wir als Kirche zum Wohl der gesamten Gesellschaft übernehmen». Genau dafür seien Kirchensteuer und die sogenannten Dotationen gedacht.

In Deutschland haben die Kirchen das von der Verfassung gesicherte Recht, von ihren Mitgliedern Kirchensteuern zu erheben. Die Steuer ist die wichtigste Finanzquelle zur Wahrnehmung kirchlicher Aufgaben in Seelsorge, Bildung und Sozialwesen. Sie wird aus Kostengründen vom Staat eingezogen; er erhält für diesen Dienst zwei bis vier Prozent des Aufkommens.


Die Dotationen hingegen haben als Finanzleistungen des Staates teilweise historische Wurzeln. So wurden 1803 zahlreiche deutsche Reichsfürsten für Gebietsverluste auf der linken Rheinseite durch Kirchengüter auf der rechten Rheinseite entschädigt. Die Fürsten verpflichteten sich im Gegenzug, den Kirchen regelmäßige Zahlungen zu gewähren.

Aus den Ländern, die inzwischen die Dotationen übernommen haben, wurden zuletzt wiederholt Rufe laut, diese Zahlungen abzuschaffen. Sie machen pro Jahr derzeit insgesamt rund 450 Millionen Euro für die beiden großen Kirchen aus. Kritiker der Kirchensteuer wie der emeritierte Freiburger Kirchenrechtler Hartmut Zapp stoßen sich unterdessen an der in Deutschland praktizierten Verknüpfung von Kirchensteuererhebung und Kirchenaustritt. «Mich stört, dass ein Mitglied der Kirche Christi sein Seelenheil verliert als Folge einer Erklärung vor staatlichen Behörden», so Zapp. Er argumentiert, die deutschen Bischöfe ignorierten weltkirchliche Regelungen. Der Vatikan habe bereits 2006 klargestellt, dass ein vor staatlicher Stelle erklärter Austritt nicht für eine Exkommunikation, also die Aberkennung aller kirchlichen Rechte, ausreiche.

Auf die Frage der «Welt», ob dieser Dissens mit dem Vatikan auszuräumen sei, antwortete Zollitsch: «Wir sind zu diesem Thema im Gespräch mit Rom, und ich bin zuversichtlich, dass wir eine allseits tragfähige Vorgehensweise finden werden.» Zugleich wies er Auffassungen zurück, die die Kirchensteuer als moderne Form des Ablasshandels bezeichnen. Das sei «völliger Unsinn», so der Konferenzvorsitzende. Bei der Kirchensteuer handele es sich vielmehr um ein Mittel der Selbstfinanzierung der Kirche durch ihre Mitglieder entsprechend deren Einkommen. Der Steuereinzug durch die staatlichen Finanzämter werde zudem von den Kirchen bezahlt und sei kein Geschenk.


Was Papst Benedikt über die deutsche Kirchensteuer denkt

WELT-Artikel von Gernot Facius

(C) 2011 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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