Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. „Unwahrscheinlich aber eindeutig: Gemeinsamkeiten zwischen der Piusbruderschaft und Priesterinnen“
  2. Vatikan sieht Kirche vor Traditionsbruch
  3. Vatikan: Bischöfe fordern langfristige Begleitung von Ehepaaren
  4. Böhmermann verhöhnt in seiner Sendung Jesus Christus
  5. USA: Zahl der Teenager-Mädchen, die sich als lesbisch oder bisexuell bezeichnen, sinkt stark
  6. Good news - Vatikan: Papst Leo ist krebsfrei und braucht keine weitere Therapie!
  7. Hartl: Wenn das in Frankreich „Schülerproteste sind, warum weht so oft die Palästinenserfahne?“
  8. Herabstürzendes Kruzifix tötet Priester während der Messe
  9. „Die trügerische Taktik der stillen Revolution“
  10. Britischer Erzbischof Longley erlaubt zwei Messfeiern im vortridentinischen Sarum-Usus
  11. Was wir mit unserem Körper tun, ist theologisch“
  12. „Wenn du ihn verstehst, ist es nicht Gott“
  13. Ohne Furcht und Heuchelei. Die Freiheit für das Gute ohne Kompromisse
  14. Norwegischer Bischof Erik Varden über „Laetitiae amor“ und „Amoris laetitia“
  15. Weltmissionssonntag: Vatikan ermöglicht vollkommenen Ablass

Wie die Diözese Bozen-Brixen ‚Kirchenaustritte’ handhabt

24. Juni 2023 in Weltkirche, 14 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Ein vor der zivilen Meldebehörde erklärter Kirchenaustritt um die Kirchensteuer zu vermeiden ist nicht als Verlassen der Kirche zu werten, wenn ansonsten die Bereitschaft vorhanden ist, im katholischen Glauben und in der Kirche zu bleiben.


Bozen (kath.net/jg)
In der Diözese Bozen-Brixen wird das Verlassen der Kirche nur dann im Taufbuch vermerkt, wenn der betreffende Person sich tatsächlich von den wesentlichen Elementen des katholischen Glaubens abgewandt hat. Ein „Kirchenaustritt“ vor einem staatlichen Meldeamt, der nur deshalb erfolgt, um die Kirchensteuer beziehungsweise den Kirchenbeitrag zu sparen, gilt nicht als Verlassen der Kirche. Dies gab die Diözese in einer ausführlichen Antwort auf eine Anfrage von kath.net bekannt, aus der im Folgenden zitiert wird. Die Frage des „Kirchenaustritts“ ist für die Diözese Bozen-Brixen vor allem im Zusammenhang mit Katholiken des Bistums relevant, die in Deutschland oder Österreich arbeiten und deshalb Kirchensteuer oder Kirchenbeitrag zahlen müssen.

In Italien wird die Religionszugehörigkeit von Seiten des Staates seit der Revision des Konkordates 1984 nicht mehr erhoben. Dies geschieht in Deutschland und Österreich, weil die Kirchensteuer (Deutschland) beziehungsweise der Kirchenbeitrag (Österreich) gesetzlich verankert sind. In diesen Ländern ist eine Erklärung des „Austritts aus der Kirche“ vor dem staatlichen Meldeamt möglich.

Die Deutsche und die Österreichische Bischofskonferenz werten einen Austritt aus der Kirche als „Abfall von der Kirche“ im Sinne des can. 171 §1, Nr. 4., auch wenn dies nur aus wirtschaftlichen Gründen zur Vermeidung der Kirchensteuer beziehungsweise des Kirchenbeitrages geschieht und damit kein „Abfall vom Glauben“ und kein „Verlassen des Glaubens“ verbunden ist.


Mit der Revision des Kirchenrechts 1984 wurde im Zusammenhang mit dem Eherecht der Begriff des „formalen Abfalls von der Katholischen Kirche“ (lat. „Actus formalis defectionis ab Ecclesia Catholica“) eingeführt. Der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte veröffentlichte zur Klärung von Unsicherheiten ein Schreiben mit dem Titel „Actus formalis defectionis ab Ecclesia Catholica“.

Damit wirklich ein Abfall von der katholischen Kirche vorliegt, müssen diesem Schreiben zufolge drei Elemente gegeben sein. Die betreffende Person muss
a) eine innere Entscheidung getroffen haben, die katholische Kirche zu verlassen, weil sie grundlegende Elemente des Glaubens oder der Kirche ablehnt (can. 205 CIC);
b) die Entscheidung nach außen kundgetan haben (mündlich oder schriftlich).
c) Diese Entscheidung muss von einer kirchlichen Autorität zur Kenntnis genommen werden.

Daraus ergibt sich, dass die Erklärung vor dem staatlichen Meldeamt allein keinen formalen Akt zum Verlassen der kirchlichen Gemeinschaft darstellt, auch wenn er von der zivilen Behörde, vor welcher der Austritt erklärt wurde, der kirchlichen Autorität zugestellt wird. Erst wenn bewiesen werden kann, dass damit auch der Wille und die Absicht verbunden waren, sich vom katholischen Glauben beziehungsweise von der Katholischen Kirche ganz zu trennen, ist ein formaler Akt des Verlassens der Kirche gegeben.

Wird die Entscheidung die Katholische Kirche zu verlassen nur zu dem Zweck getroffen, von der finanziellen Verpflichtung in Form der Kirchensteuer oder des Kirchenbeitrages entbunden zu sein, bleibt dabei aber der Wille bestehen, weiterhin der Katholischen Kirche anzugehören, dann ist eine solche Erklärung nicht als formaler Akt des Verlassens der Kirche zu werten, schreibt das Ordinariat des Bistums Bozen-Brixen.

Ob ein „Austritt“ kirchenrechtlich relevant wird, ergibt sich für die Diözese Bozen-Brixen im Zuge der folgenden Schritte:
1) Erklärung vor einem zivilen Meldeamt, die Kirche verlassen zu wollen. Das wird im Melderegister vermerkt und dem örtlichen bischöflichen Ordinariat mitgeteilt.
2) Wurde die Person in einem anderen Bistum getauft, wird die Mitteilung an das Taufbistum oder die Pfarrei des angegebenen Geburtsortes weitergeleitet, die sie an das Ordinariat weiterleitet.
3) Das bischöfliche Ordinariat bittet die betroffene Person in einem Brief, die Beweggründe für diesen Schritt in einem Gespräch oder schriftlich mitzuteilen, um zu klären, ob die Entscheidung persönlich, bewusst und frei getroffen worden ist.
4) Reagiert die betroffene Person nicht, ist das bischöfliche Ordinariat im Unklaren über die innere Entscheidung. Damit fehlt ein wesentliches Element für den Austritt. Die Anmerkung im Taufbuch unterbleibt daher.
5) Gibt es eine Rückmeldung, in welcher der Betroffene seine Beweggründe offenlegt und handelt es sich um eine Entscheidung, sich wirklich von den wesentlichen Elementen der Katholischen Kirche abzuwenden, so dass der Tatbestand der Apostasie, Häresie oder des Schismas gegeben ist, wird im Taufbuch die Anmerkung „defectio a fide/ab Ecclesia Catholica“ eingetragen.

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Kirchensteuer

  1. Bischof Kohlgraf: Kirchensteuer könnte für Zahlungen an Missbrauchsopfer verwendet werden
  2. Kirche muss reich an Glauben sein, nicht reich an Geld
  3. Es reicht
  4. BKU-Vorsitzender stellt deutsches Kirchensteuersystem in Frage
  5. Evangelische Bischöfin: Heutiges Kirchensteuermodell eine 'Mit-Ursache von Kirchenaustritten'
  6. 2019: Neues Rekordhoch bei Kirchensteuereinnahmen in Deutschland
  7. Hahne: Kirchen sollten für 2 Monate auf die Kirchensteuer verzichten!

Diözese Bozen-Brixen

  1. Bischof: Eigenen Glauben auch außerhalb der Kirche merkbar leben
  2. Südtirol: Bischof feiert via Radio Requiem für alle Verstorbenen
  3. Diözese Bozen-Brixen verbietet Weihwasser wegen Coronavirus
  4. Diözese Bozen hebt Firmmindestalter auf 16 an
  5. Josef Mayr-Nusser, 'Südtirols Jägerstätter', wird 2017 seliggesprochen







Top-15

meist-gelesen

  1. Ostern 2027 in Rom - Große kath.net-Leserreise!
  2. AfD-Gemeinderat muss Katholische Landjugendbewegung verlassen
  3. Vatikan: Bischöfe fordern langfristige Begleitung von Ehepaaren
  4. Medjugorje-Seher: "Ich bin nur ein Werkzeug"
  5. Nach Sperre: Au-pair-Plattform stimmt Vergleich mit christlichem Vater zu
  6. Papst Leo XIV. verlässt heute das Gemelli-Krankenhaus
  7. Papst-Telefonat mit Putin: Leo XIV. tief besorgt über humanitäre Lage in der ukrainischen Stadt Oles
  8. Leo XIV. will Südamerikareise offenbar antreten
  9. Papst wusste offenbar seit einem Monat von Krebsverdacht
  10. Weltmissionssonntag: Vatikan ermöglicht vollkommenen Ablass
  11. Englische Lebensschützerin Vaughan-Spruce plädiert ‚nicht schuldig‘ bei Anklage wegen stillen Gebets
  12. „Du trägst Gottes Bild“
  13. Papst Leo feiert Hl. Messe im Gemelli-Krankenhaus
  14. Der Beginn eines neuen Kapitels im Vatikan?
  15. 'The Chosen': Sechste Staffel ab Dezember auf Netflix

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz