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EuGH-Urteil: Deutscher Kirchenaustritt kein automatischer Kündigungsgrund17. März 2026 in Deutschland, 19 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
In einem aktuellen Urteil entschieden die Richter, dass ein Kirchenaustritt allein nicht mehr ausreicht, um eine Kündigung zu rechtfertigen
Luxemburg (kath.net) Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat die Rechte von Arbeitnehmern in kirchlichen Einrichtungen massiv gestärkt. In einem aktuellen Urteil entschieden die Richter, dass ein Kirchenaustritt allein nicht mehr ausreicht, um eine Kündigung zu rechtfertigen – insbesondere dann nicht, wenn die Konfessionszugehörigkeit für die konkrete Tätigkeit keine wesentliche Voraussetzung ist.
Anlass für das Verfahren war die Klage einer Sozialpädagogin aus Wiesbaden. Die Frau war bei einem kirchlichen Verein für Schwangerschaftsberatung (Caritas) angestellt. Als sie aus der katholischen Kirche austrat, wurde ihr gekündigt. Die Klägerin gab an, der Austritt sei aus finanziellen Gründen erfolgt (wegen des sogenannten „besonderen Kirchgelds“), ihre christliche Überzeugung habe sich jedoch nicht geändert. 
Der EuGH folgte der Argumentation der Vorinstanzen und betonte mit der Berufung auf "Gleichbehandlung": Da im selben Team auch evangelische Mitarbeiter ohne Probleme beschäftigt wurden, könne die katholische Mitgliedschaft keine „wesentliche und berechtigte berufliche Anforderung“ für diese Stelle sein. Außerdem wird auch das Argument des " Diskriminierungsverbot" bemüht: "Eine Kündigung, die allein auf dem formalen Akt des Austritts fußt, stellt laut EuGH eine unzulässige Diskriminierung dar, wenn die Religionszugehörigkeit für die Ausübung der Arbeit nicht zwingend erforderlich ist.
Die Kirche hatte argumentiert, der Austritt sei ein „bewusster Akt der Distanzierung“, der die Loyalität zum Dienstherrn verletze. Dieser Sichtweise erteilte der EuGH nun eine Absage.
Das Urteil hat enorme Sprengkraft, da die Kirchen in Deutschland mit über 1,5 Millionen Beschäftigten zu den größten Arbeitgebern zählen.
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Lesermeinungen| | Hausfrau und Mutter 19. März 2026 | | | | ich glaube, hier ist einiges falsch angekommen. Mein Mann und ich sind -seitdem die Kinder aus dem Haus sind- beide berufstätig, zahlen Kirchensteuer und haben nicht vor, auszutreten. Damit kein Missverständnis entsteht! Ich verteidige den Schritt nicht. Hier wird lediglich versucht, die Parameter zu erläutern.
In diesem Fall handelt es sich um ein Ehepaar, dessen Ehemann aus der Kirche ausgetreten ist, da er im Zusammenhang mit dem Skandal um Bischof Tebartz van Elst den Abstand zur Kirche gesucht hat.
Die Ehefrau war Mitarbeiterin bei der Caritas, brachte zunächst drei Kinder zur Welt und war deswegen von 2013 bis 2019 in Mutterschutz bzw. Elternzeit. Mittlerweile sollen sie fünf Kinder haben. Als die Ehefrau wieder arbeiten wollte, stellte sie fest, dass das Kirchgeld, das im Wesentlichen auf die hohe Einkünfte ihres Mannes basiert, zwei Monatsgehältern von ihr entsprechen würde – vermutlich arbeitet sie Teilzeit – und hielt dies für unverhältnismäßig. Deshalb ist sie ausgetreten.
Im Übrigen mit Stefan Fleischer einverstanden! |  0
| | | | | marlin 19. März 2026 | | | |
@ Stefan Fleischer: ""Warum erklärt unsere Kirche nicht schlicht und einfach: "Voraussetzung für einen Arbeitsplatz in unserer Kirche ist die Zugehörigkeit zum ihr!""
Tut sie doch - in der „Erklärung der Deutschen Bischofskonferenz zum Austritt aus der katholischen Kirche“ aus dem Jahr 2006:
"4. Wer den Austritt aus der katholischen Kirche erklärt, kann nicht in einem kirchlichen Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis stehen."
– s. Link unten: recht.drs.de/fileadmin/user_files/117/Dokumente/Rechtsdokumentation/1/3/2/2/06_07_02.pdf |  0
| | | | | verkuender 18. März 2026 | | | | @Stefan Fleischer Beziehen Sie das auf alle Mitarbeiter? |  0
| | | | | ElisabethaMaria 18. März 2026 | | | | @Stefan Fleischer - warum … Wir hatten bis vor kurzem drei katholische Grundschulen wo nur katholische Schüler und katholische Lehrer aufgenommen wurden. Die einzige öffentliche Grundschule platzte auf allen Nähten und man hatte zuletzt Container aufgestellt. Klassen hatten bis zu 28 Kinder. Die katholischen Schulen kamen auf maximal 15 Schüler. Gemäß Einwohner Statistik würde die Zahl der katholischen Schüler stetig abnehmen und die rein katholischen Grundschulen sollten in städtische Schulen umgewandelt werden. Es war ein hartes Ringen aber an Ende waren die Eltern zu einer Umwandlung bereit. Somit verteilt sich die Anzahl der Schüler jetzt auf alle Schulen. Meine Tochter ist Lehrerin an einem katholischen Mädchen Gymnasium und man hat arge Probleme, katholische Lehrkräfte zu finden. Aktuell ist man in Verhandlungen mit dem Bistum um auch protestantische Lehrkräfte einzustellen. Denn außer Religion setzt kein Fach explizit die katholische Religion voraus. |  0
| | | | | Stefan Fleischer 18. März 2026 | |  | Warum erklärt unsere Kirche nicht schlicht und einfach: "Voraussetzung für einen Arbeitsplatz in unserer Kirche ist die Zugehörigkeit zum ihr! Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sollen in Wort und Tat überzeugte Vertreter unserer Weltanschauung sein und so bewusst zur Ausbreitung unseres Glaubens beitragen." Eine Umweltschutzorganisation z.B. wird auch keine Mitarbeiter einstellen, welche nicht bereit sind, ihre Weltanschauung zu akzeptieren und gegebenenfalls zu verteidigen. Natürlich muss das dann in den Stellenausschreibungen etc. klar bekannt gegeben werden. |  0
| | | | | Versusdeum 18. März 2026 | | | | @Schillerlocke So einfach ist es gerade nicht. Denn wenn ein gläubiger Katholik nur deswegen aus der Kirchensteuer austritt, weil er den häretisch-schismatischen Weg der sich dem ZdK unterworfen habenden Bischöfe in Deutschland nicht mitgehen kann, dann bleibt er selbstverständlich katholisch. Denn nicht der wird gerettet werden, der einen Kirchensteuerbescheid vorzeigen kann, sondern wer den Willen des Vaters erfüllt hatte. Inoffiziell hat Rom diese Selbstverständlichkeit ja auch bereits klargestellt, allerdings nur in einem Papier eines Dikasteriums. Aber allerspätestens, wenn bestimmte schismatische Beschlüsse des "Wir synd dann Mal Weg" umgesetzt werden, wird sich das sowieso erledigt haben. Denn an Sekten darf man keine Kirchensteuer zahlen. |  0
| | | | | ElisabethaMaria 18. März 2026 | | | | @ SalvatoreMio Ich gestehe, eine Taufkerzre von einer Nachbarn wäre mir „etwas zu persönlich / aufdringlich“ gewesen und ich hätte dankend abgelehnt. Wir haben eine gute Nachbarschaft und wir Frauen helfen auch gern mit Kuchen aus - aber wenn mir jemand mit der Idee Taufkerze gekommen wäre, hätte ich das als Eingriff in meine Privatsphäre angesehen. Von daher - gut gemeint, mir persönlich wäre das zu weit gegangen. Hier würde niemand auf so eine Idee kommen. Zu meiner Erstkommunion habe ich von allen Nachbarn zusammen ein kleines silbernes Armband mit kleinen Marienkäfern bekommen; das hat später meine Enkelin zur Erstkommunion getragen. Apropos Taufkerze: da gibt es heute ja unendlich viel Varianten- von modern und zeitgemäß bis klassisch religiös. Aber vielleicht findet sich eine andere Gelegenheit wo Sie jemanden mit einem Geschenk glücklich machen können. |  0
| | | | | SalvatoreMio 17. März 2026 | | | | Was es nicht so alles gibt! Ich bekam neue Nachbarn, beide katholisch. Ursprünglich war die Ehefrau ev. gewesen. Sie hatte nach der Trauung als Altenpflegerin eine Arbeit in einer kath. Einrichtung gefunden. Eines Tages kam Nachwuchs. Ich bot dem Ehepaar an, eine schöne Taufkerze zu schenken. Soweit, so gut! - Seltsam war nur, dass dann kein Wort mehr über die Taufe fiel, als hätte sie nie stattgefunden. Arglos fragte ich eines Tages nach, ob es ein schöner Tag gewesen sei. Nun kam die Wahrheit ans Licht: die Mutter war nur katholisch geworden, um in der kath. Senioreneinrichtung die passende Arbeitsstelle zu bekommen. Da sie aufgrund gesundheitlicher Beschwerden aber gekündigt hatte, "musste" sie auch nicht mehr katholisch bleiben, wurde wieder ev. und ließ auch das Kind in einer ev. Kirche taufen. - So wechselt mancher seine Kleider! |  1
| | | | | Heiligenverehrer 17. März 2026 | | | | Wer katholisch ist und bleiben möchte… …kann unmöglich diese katholische Kirche in Deutschland, die sich m.E. momentan auf außerkatholischen Irrwegen befindet, finanziell unterstützen! |  0
| | | | | Walahfrid Strabo 17. März 2026 | |  | Wes Brot ich ess, des Lied ich sing... Die Kirchensteuer ist der Dame zu teuer, aber das Gehalt, das aus Kirchensteuermitteln generiert wird, hätte man schon gern?
Manchmal frage ich mich, wie manche Leute morgens noch in den Spiegel schauen können. |  2
| | | | | ottokar 17. März 2026 | | | | Ich bin Doppelstaatsbürger in CH und D Kirchensteuerpflichtig. Bin ich nun in einem der Länder, in beiden oder überhaupt nicht von den Sakramenten ausgeschlossen, wenn ich in einem der beiden Länder aus der Steuerkirche austreten würde? Ich tue es natürlich nicht…… |  0
| | | | | discipulus 17. März 2026 | | | | @dalet: Konflikt? So schlecht ist das Urteil gar nicht für die Kirche. Es fordert nur Konsequenz bei den Entscheidungen im Rahmen des Selbstbestimmungsrecht - und das darf und muß ein Rechtsstaat auch einfordern.
Um die ökumenische Praxis zu bewahren, muß die Kirche ja nur die Begründung dieser Praxis anpassen. Kündigungsgrund darf dann halt nicht der Kirchenaustritt als solcher sein, sondern die Tatsache, daß er nicht mit dem Übertritt zu einer anderen christlichen Glaubensgemeinschaft verbunden ist, dann ist den Forderungen des EuGH Genüge getan. Wenn die Kirche aber mit den Nichtzugehörigkeit zur katholischen Kirche argumentiert, während auch nicht-katholische Mitarbeiter beschäftigt sind, ist von juristischer Warte aus inkonsequent. |  0
| | | | | ElisabethaMaria 17. März 2026 | | | | @marlin so war es mir bis dato auch bekannt aber jemand erwähnte mir gegenüber, dass er wegen der Kirchensteuer austreten sei. Er habe aber ja nicht den Glauben aufgegeben und nur staatlich und beitragsmäßig nicht mehr Mitglied sei. Also könne er selbstverständlich die Kommunion und alle Sakramente empfangen. |  0
| | | | | Schillerlocke 17. März 2026 | | | | Dann soll die Dame eben irgendwo außerhalb Deutschlands sich bei einer Kirche bewerben und dort arbeiten gehen, wo keine Kirchensteuer erhoben wird, wenn sie solch eine Sparfüchsin ist. Sie behauptet, weiterhin katholisch zu sein, und tritt aus der Kirche aus? Das ist ja absurd.
In Deutschland gelten die Konkordatsregeln, daran wird sich die Kirche halten. Das Ganze wird wohl vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht landen. |  2
| | | | | Rolando 17. März 2026 | | | | Die Folgen sind Unterwanderung Andere, liberale oder linke Ansichten, führen zu schleichenden Unterwanderungen, die Meinungen und Ansichten müssen dann wegen Diskriminierung erlaubt und angenommen werden, kein guter Prozess.
Wer wegen der Kirchensteuer austritt sollte auch das Land verlassen, die Steuer ist enorm höher. Der Zehnte ist auch höher als das bisschen Kirchensteuer. |  1
| | | | | marlin 17. März 2026 | | | | Kirchenaustritt in Deutschland Die aus der Kirche ausgetretene Person:
- darf die Sakramente der Buße, Eucharistie, Firmung und Krankensalbung – außer in Todesgefahr - nicht empfangen,
- kann keine kirchlichen Ämter bekleiden und keine Funktionen in der Kirche wahrnehmen,
- kann nicht Taufpate und nicht Firmpate sein,
- kann nicht Mitglied in pfarrlichen und in diözesanen Räten sein,
- verliert das aktive und passive Wahlrecht in der Kirche,
- kann nicht Mitglied in öffentlichen kirchlichen Vereinen sein
Quelle – s. Link unten: www.dbk.de/fileadmin/redaktion/diverse_downloads/presse_alt/2012-145a-Allgemeines-Dekret-Kirchenaustritt_Dekret.pdf |  1
| | | | | Mensch#17 17. März 2026 | | | | Kirche als Arbeitgeber - ?!? - Kirchenmitgliedschaft als ... ?!? Ein wesentliches Problem ist wohl, dass Kirche im weltlichen Sinn als Arbeitgeber auftritt. Uns scheint das heute als normal, aber das war nicht von Anfang an so. (Oder hat jemand Kenntnis davon, dass einer der Apostel oder Evangelisten Angestellte beschäftigten?) Wo beginnt es? Wann fängt es an? Und wer ist dann Arbeitgeber? (Eine "Institution" oder eine natürliche Person?)
Wofür braucht die Kirche Angestellte? Klar, bei der heutigen Komplexität der Gesellschaft braucht man qualifizierte Hilfe für ... !?!
Und das andere Thema, das hier wieder zum Vorschein kommt, ist die Frage der Zugehörigkeit zur Kirche! Das dt. Modell der Körperschaft des öffentlichen Rechtes stößt schnell an seine Grenzen. Aber was stattdessen? (sonntäglicher Gottesdienstbesuch, Kennen und Verwenden der Grundgebete, Geben des Zehnten, Engagement in den Gremien, ...?)
Vieleicht hilft als erstes: "Simplify the church". |  1
| | | | | Tante Ottilie 17. März 2026 | | | | Das betr. EUGH-Urteil wurde heute auch im Dlf zitiert U.a. auch Entscheidungsgründe FÜR die Beklagte Frau, die in einer kirchl. Schwangerenberatungsstelle beschäftigt gewesen ist:
1. Das betr. Bistum beschäftigt dort auch Personen, die von vornherein keiner Religionsgemeinschaft angehören.
2. Die entlassene Frau ist aus rein finanziellen Gründen (Sparung der Kirchensteuer) ausgetreten, nicht etwa weil sie mit den Glaubensprinzipien der rk Kirche nicht mehr einverstanden ist.
Die Entscheidung des EUGH kann ich unter den gen. Gesichtspunkten daher nachvollziehen. |  2
| | | | | dalet 17. März 2026 | |  | Konflikt Das Grundgesetz garantiert den Kirchen das Recht, ihre Sachen selbst zu regeln.
Die Frage wird nun sein, inwieweit sich das deutsche Grundgesetz einfachem Europarecht unterordnen muss - eine europäische Verfassung besteht dort ja bis heute nicht. Aber das müssen nicht die Kirchen klären, sondern die Gerichte. "Kirchenmitgliedschaft" ist ja ein Begriff, den das Kirchenrecht gar nicht kennt.
Problematisch erweist sich, dass nun ausgerechnet die auf einem ökumenischen Kompromiss aufgebaute Regelung, nach dem die Beschäftigten auch evangelischen Bekenntnisses sein können, gewissermaßen als Kronzeugin gegen das Selbstbestimmungsrecht der Kirche angeführt wird. Man wird wohl annehmen dürfen, dass die evangelischen Mitarbeiter der Sozialpädagogin nicht ausgetreten sind und mithin nicht nur Mitglieder, sondern auch loyal sind. |  2
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