Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Fünf weibliche Opfer von Pater Marko Ivan Rupnik schreiben offenen Brief an Papst Leo XIV.
  2. „Der Wahlausgang in Berlin im September 2026 gibt vielen Bevölkerungsgruppen Anlass zur Sorge“
  3. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  4. Niederländischer Weihbischof Mutsaerts: „Kirche in der Krise – und wie wir sie nicht retten sollten“
  5. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  6. BDKJ und eine doch getaufte Kandidatin im Bundesvorstand
  7. Papst Leo singt mit 80.000 Jugendlichen das „Salve Regina“ auf Latein
  8. Salzburg: 1.000 Gläubige bei Adoratio-Kongress zu "Himmlischer Friede"
  9. Bei öffentlichen Anlässen: Kanadas Militärkapläne dürfen nicht über Gott sprechen
  10. Der Katholik Macron wird bei keiner der drei Papstmessen in Frankreich mitfeiern
  11. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"
  12. Tausende Teilnehmer bei Pro-Life-Kundgebungen in Berlin, Köln und Zürich
  13. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter
  14. Fast der gleiche Glaube?
  15. Bemerkenswerte Geste: Wenn Papst Leo nach Frankreich kommt, werden alle Kirchenglocken läuten

Vatikan: Bei Kirchenaustritt keine Löschung aus dem Taufregister

18. April 2025 in Weltkirche, 1 Lesermeinung
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Treten Menschen aus der katholischen Kirche aus, wollen sie mitunter die gesamte Institution hinter sich lassen. Ihren Namen aus den Kirchenbüchern zu tilgen, ist aber verboten, so der Vatikan.


Vatikanstadt (kath.net/ KAP)
Auch bei einem Austritt aus der katholischen Kirche darf der Taufeintrag einer Person nicht gelöscht werden. Das stellte der Vatikan am Donnerstag klar. "Das Kirchenrecht erlaubt keine Änderung oder Löschung von Einträgen im Taufregister, außer zur Korrektur von Übertragungsfehlern", heißt es in einer am Donnerstag veröffentlichten "Note" der vatikanischen Gesetzesbehörde.
Das gelte auch, wenn eine Person aus der Kirche ausgetreten sei. Das Taufregister habe ausschließlich den Zweck, eine historische kirchliche "Tatsache" zu bescheinigen und sei keine Mitgliederliste, erläutert das Dikasterium für Gesetzestexte. Es bestätige nicht den religiösen Glauben einzelner Personen oder die Zugehörigkeit einer Person zur Kirche. Weder die empfangenen Sakramente noch die daraus folgenden Eintragungen in den Taufregister schränkten den freien Willen jener Christen ein, die sich zu einem Austritt aus der Kirche entschließen.


Das Taufregister muss laut Kirchenrecht in jeder Pfarrei geführt und aufbewahrt werden. Es dient dem Nachweis über empfangene Sakramente, die als Voraussetzung für weitere dienen. Sakramente sind im christlichen Glauben sichtbare Zeichen der göttlichen Gnade, also der Zuwendung Gottes zum Menschen. Die katholische Kirche kennt heute sieben Sakramente: Außer der Taufe sind Firmung, Ehe und Priesterweihe einmalige Sakramente, die nicht wiederholt werden dürfen.
"Die Nichtregistrierung dieser Handlungen würde die normale und einfache Verwaltung der Sakramente in der Kirche verhindern", schreibt die Vatikanbehörde. Denn es wäre nicht sinnvoll, jedes Mal und in jedem Einzelfall zu untersuchen, ob diese sakramentalen Handlungen, die Voraussetzung für den Empfang anderer Sakramente sind, tatsächlich zuvor empfangen wurden.
Anders als etwa in Österreich, Deutschland oder der Schweiz gibt es in den meisten Ländern der Erde keine Möglichkeit zu einem staatlich registrierten Kirchenaustritt. Deshalb hat es in der jüngeren Vergangenheit in manchen Ländern Vorstöße gegeben, den Austritt aus der Kirche durch eine Streichung im Taufregister zu dokumentieren.

Copyright 2025 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich (www.kathpress.at) Alle Rechte vorbehalten

 


Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Kirchenrecht

  1. US-Bischof Paprocki über Kardinal McElroys Thesen, Häresien und ihre Konsequenzen
  2. Wehrt und vernetzt Euch!
  3. Papst: Bei Missbrauch Kirchenrecht mit "Strenge" anwenden
  4. Nicht ein Jota über die klassische Lehre
  5. "Viele Bischöfe haben nicht genügend Kenntnis des Kirchenrechts"
  6. Papst beruft Kirchenrechtler in Kardinalsrat
  7. Papst: Kirchenrecht kann Erbe des Zweiten Vatikanums fördern

Taufe

  1. Irland: 30 Prozent Rückgang bei katholischen Taufen in zehn Jahren
  2. Paris: Klassische lateinische Messe bringt eine neue Generation in die katholische Kirche
  3. US-Erzdiözese Boston: Rekordzahl an Erwachsenentaufen zu Ostern
  4. Bistum Hongkong im Aufbruch: Erneut rund 2.500 Taufen zu Ostern 2026, davon 1.600 Erwachsene
  5. Niederlande: 40 Prozent Zunahme bei Aufnahme von Erwachsenen in die katholische Kirche
  6. Erzbistum Sydney: Rekordzahl an Aufnahmen in die katholische Kirche
  7. Belgien: Rekordzahl an Erwachsenentaufen zu Ostern 2026







Top-15

meist-gelesen

  1. Kirche im ‚Status der Initiation‘: nach der Taufe beginnt der Weg
  2. Programm für Lateinamerika-Reise des Papstes veröffentlicht
  3. "Marsch für das Leben"-Grußwort des DBK-Vorsitzenden Wilmer verfehlt das Thema
  4. Präsident Trump nominiert Tochter von Franklin Graham zur Sonderbotschafterin für Religionsfreiheit
  5. Irreversibel – die Diktatur des Geschehenen. Wenn die Geschichte zum ‚Lehramt‘ wird
  6. Fast der gleiche Glaube?
  7. Gender-Ideologie: Katholische Familie kämpft um ihre Tochter
  8. Slowakei: Papst Leo XIV. grüßt die Teilnehmer des Nationalen Marsches für das Leben in Bratislava
  9. Kardinal Koch zu Israel und Gaza: Ehrlich miteinander sprechen
  10. Wenn die Liebe das Gesetz des Kalküls durchbricht…
  11. Stanislaus-Kostka-Wallfahrt von Wien nach Rom erreicht ihr Ziel
  12. Papst: In der Seelsorge auf das Wesentliche konzentrieren
  13. Bruder von Leo XIV.: Papst hilft bei der Steuererklärung
  14. Bischof an Jugend: "Licht des neuen Afrikas liegt in euch"
  15. Wien: Rund 20.000 Teilnehmer bei ökumenischem "Marsch für Jesus"

© 2026 kath.net | Impressum | Datenschutz