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US-Oberster Gerichtshof: Zeigen christlicher Flagge durch Meinungs- und Religionsfreiheit geschützt

10. Mai 2022 in Chronik, 2 Lesermeinungen
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Das Verbot der Stadtverwaltung sei eine ungerechtfertigte Diskriminierung und schränke die Religionsfreiheit der Organisation ein, welche die Flagge auf einem der Zivilgesellschaft zur Verfügung gestellten Mast hissen wollte.


Washington D.C. (kath.net/LifeNews/jg)

Der Oberste Gerichtshof der USA hat einstimmig festgestellt, dass die Stadt Boston eine christliche Flagge (Foto) auf einem Fahnenmast für private Gruppen und Organisationen nicht hätte verbieten dürfen.

Vor dem Rathaus von Boston gibt es drei Fahnenmasten, auf denen die Flaggen der USA, des Bundesstaates Massachusetts und der Stadt Boston gehisst werden. Ein vierter Fahnenmast in der Nähe wurde von 2005 bis 2017 insgesamt 284 privaten Gruppen und Organisationen für jeweils eine gewisse Zeit zur Verfügung gestellt. 2018 wurden 50 verschiedene Flaggen gehisst, also ungefähr eine pro Woche.


Die Flagge von Camp Constitution wurde nicht genehmigt, weil sie explizit auf dem Antrag als „christliche Flagge“ bezeichnet wurde. Die Stadt Boston argumentierte, als öffentliche Einrichtung dürfe sie keine religiösen Symbole zeigen. Die Flaggen auf dem Fahnenmast seien als offizielle Äußerungen der Stadt zu werten.

Der Oberste Gerichtshof wies dieses Argument zurück. Die Erlaubnis, privaten Organisationen und Gruppen den Fahnenmast zur Verfügung zu stellen, sei keine offizielle Äußerung der Stadt. Daher sei das Verbot der Stadtverwaltung eine ungerechtfertigte Diskriminierung, weil sie die Religionsfreiheit von Camp Constitution einschränke.

Die Flagge von Camp Constitution war die erste, die von der Bostoner Stadtverwaltung abgelehnt worden ist. Es gab keine schriftliche Regelung oder Richtlinie, welche Flaggen zuzulassen seien und welche nicht.

 


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