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Sudan ahndet das Verlassen des muslimischen Glaubens künftig nicht mehr mit Todesstrafe

14. Juli 2020 in Aktuelles, keine Lesermeinung
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Übergangsregierung verbietet zudem Genitalverstümmelung an Mädchen und Frauen - Bisher werden neun von zehn Mädchen im Sudan verstümmelt, oft ohne Betäubung und oft unter unhygienischen Bedingungen


Khartum (kath.net/KAP) Im Sudan gibt es 30 Jahre nach der Einführung des islamischen Scharia-Rechts erhebliche Lockerungen auf gesetzlicher Ebene. Schwer diskriminierende Regelungen wie das Apostasiegesetz, wonach bislang für Abfall vom (muslimischen) Glauben die Todesstrafe stand, wurden abgeschafft, berichtete die afrikanische Nachrichtenagentur Ecofin am Wochenende. Christen soll es zudem künftig erlaubt sein, Alkohol zu trinken, zu importieren und zu verkaufen, kündigte die Übergangsbehörden des afrikanischen Landes an.

 

"Niemand hat das Recht, irgendeine Person oder Gruppe als ungläubig zu bezeichnen", sagte der sudanesische Justizminister Nasredeen Abdulbari am Wochenende in einem Interview mit dem Staatsfernsehen. Dies bedrohe "die Sicherheit der Gesellschaft und führt zu Rachemorden".

 

Die bisher gültigen Bestimmungen bei Abfall vom muslimischen Glauben hatten im Sudan zuletzt 2014 für weltweites Aufsehen gesorgt, als Mariam Yehya Ibrahim Ishag deshalb zum Tode verurteilt wurde. Die damals 28-jährige und schwangere Ärztin war von ihrer Mutter zum christlichen Glauben erzogen worden und wollte nicht der Religion ihres muslimischen Vaters folgen, der seit ihrer Kindheit abwesend war. Nach internationalen Protesten wurde sie aus dem Gefängnis entlassen, am Folgetag jedoch erneut für 48 Stunden festgenommen, ehe ihr und ihrer Familie die Ausreise über Rom - wo sie Papst Franziskus traf - in die USA gelang.


 

Die jüngsten Entscheidungen der Übergangsregierung sind Teil eines schwierigen Demokratisierungsprozesses, dem viele internationale Finanzinstitutionen, die jetzt Hilfe gewähren, Bedingungen wie die Aufhebung des Abfalls auferlegen. Die Übergangsregierung, die nach dem Sturz des langjährigen autoritären Staatschefs Omar al-Bashir vor einem Jahr eingesetzt worden war, hatte zuvor die für die drei Jahre geltende Übergangsverfassung für das nordostafrikanische Land die Definition des Sudans als islamischer Staat gestrichen

 

Für die nun ebenfalls verfügte Legalisierung von Alkohol für Nicht-Muslime nannte Justizminister Nasredeen Abdulbari als Bedingung, dass es nicht den Frieden stört" und der Alkohol nicht in der Öffentlichkeit getrunken werde. Alkohol ist im Islam verboten, allerdings lebt im Sudan auch eine bedeutende christliche Minderheit.

 

Bereits am Freitag war vom Souveränen Rat des Sudan ein Verbot der Genitalverstümmelung bei Frauen ratifiziert worden. Demnach können Menschen, die diesen Eingriff vornehmen, zu bis zu drei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe verurteilt werden. Verantwortlichen Krankenhäusern und anderen Einrichtungen droht die Schließung. Die uralte Praxis "untergrabe die Würde von Frauen", hieß es aus dem Justizministerium. Bereits im Mai hatte die Regierung einer entsprechenden Änderung des Strafrechts zugestimmt.

 

Genitalverstümmelung wurde zuletzt im Sudan laut UNO-Schätzungen noch immer bei neun von zehn Mädchen angewendet. Bei der extremsten Form dieser Praxis werden die Schamlippen und die Klitoris herausgeschnitten, oft ohne Betäubung und unter unhygienischen Umständen. Der Eingriff kann zu zahlreichen physischen, psychischen und sexuellen Problemen führen und im schlimmsten Fall zum Tod. Weltweit sind nach Angaben der Vereinten Nationen derzeit 200 Millionen Mädchen und Frauen von dieser Praxis betroffen. In diesem Jahr sind laut dem Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA) 4,1 Millionen weitere Mädchen und Frauen dadurch bedroht.

 

Copyright 2020 Katholische Presseagentur KATHPRESS, Wien, Österreich

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