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Moschee unter Salafismus-Verdacht zitiert Koranstelle mit Aufforderung zur Tötung Ungläubiger

18. Dezember 2024 in Deutschland, 13 Lesermeinungen
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Die Moschee verweist auf den ‚liturgischen Charakter‘, in dem die Koranzitate zu sehen seien. Für Islamismus-Expertin Sigrid Herrmann ist das ein vorgeschobenes Argument.


Reutlingen (kath.net/jg)
Der Verfassungsschutz rechnet die Al-Ikhlas-Moschee in Reutlingen (Baden-Württemberg) der salafistischen Szene zu. Jetzt ist ein Video aufgetaucht, in dem eine Koranstelle zitiert wird, in der zur Tötung von Ungläubigen aufgerufen wird, berichtet die Nachrichtenseite NiUS.de.

Das Video stammt vom August dieses Jahres. Es ist mit dem Titel „Vom Beginn der Sure Al-Tawbah“ versehen und auf dem YouTube-Kanal der Moschee auf Arabisch abrufbar. Wörtlich heißt es: „Wenn nun die Schutzmonate abgelaufen sind, dann tötet die Götzendiener, wo immer ihr sie findet, ergreift sie, belagert sie und lauert ihnen aus jedem Hinterhalt auf.“

In ähnlichem Ton geht es weiter: „Wenn sie aber bereuen und das Gebet verrichten und die Abgabe entrichten, dann lasst sie des Weges ziehen. Gewiss, Allah ist vergebend und barmherzig. Diejenigen aber, die ungläubig sind, für sie wird es das Feuer der Hölle geben, wobei mit ihnen kein Ende gemacht wird, sodass sie sterben, und ihnen auch ihre Strafe nicht erleichtert wird.“ Und weiter: „Kämpft gegen diejenigen, die nicht an Allah und nicht an den jüngsten Tag glauben und nicht verbieten, was Allah und sein Gesandter verboten haben und nicht denjenigen, denen die Schrift gegeben wurde, bis sie den Tribut aus der Hand entrichten und gefügig sind.“


Die Moschee bestreitet den Inhalt nicht, sieht ihn aber im gottesdienstlichen Kontext. „Die Koranrezitation hat in dem Video liturgischen Charakter“, teilte Mohammed Hafafsa, der stellvertretende Vorsitzende, auf Anfrage von NiUS.de mit. Die Stellen hätten „keinen rechtlichen und handlungsweisenden Charakter, weil sie einen Kontext des 7. Jahrhunderts wiedergeben, der heute nicht gegeben ist.“ Im Islam gebe es ähnlich wie in der christlichen Tradition einen Diskurs, wie der Koran zu verstehen sei, insbesondere im Hinblick auf die heutige Zeit.

NiUS.de hat auch nachgefragt, wie die Aussagen mit der freiheitlich-demokratischen Ordnung Deutschland vereinbar seien und wie häufig vergleichbare Stellen in der Moschee rezitiert werden. Auf diese Fragen gab die Moscheegemeinde keine Antwort.

Die Rezitation der genannten Koranstellen sei deshalb brisant, weil Islamisten immer wieder gewalttätig gegen Menschen vorgehen, die sie als Ungläubige bezeichnen. Das Bundesamt für Verfassungsschutz habe festgestellt, dass islamistische Prediger gerne auf das „Feindbild der Ungläubigen“ zurückgreifen, um eine „Die-Wir-Dichotomie“ zu erreichen. Militante Kämpfer für den islamischen Gottesstaat wie der „Islamische Staat“ (IS) oder Al-Qaida sprechen ebenfalls oft von Ungläubigen, gegen die sich ihr Kampf richte, schreibt Jan A. Karon für NiUS.de.

Die Al-Ikhlas Moschee ist gleichzeitig Partnerin der Stadt Reutlingen. Sie wirkt bei der interkulturellen Woche und der internationalen Woche gegen Rassismus mit, nimmt am interreligiösen Dialog teil und betreibt einen Stand auf dem Weihnachtsmarkt und betreut Flüchtlinge.

Ein Sprecher der Stadt Reutlingen gab auf Anfrage von NiUS.de bekannt, dass aus dem Videoausschnitt der Kontext, in welchen die Rezitation eingebunden ist, nicht erkennbar sei. Die Stadt werde deshalb mit dem Moschee-Verein in Kontakt treten, um diese Frage zu klären. Das Thema sei aber nicht auf den Islam begrenzt. Es gebe „in unterschiedlichen Religionen Aussagen“, die „nicht mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung im Einklang sind“.

In der Al-Ikhlas-Moschee haben laut Bericht von NiUS.de immer wieder Personen gepredigt, die sich in islamistischen Kreisen bewegen. Dies bestätigt die Islamismus-Expertin Sigrid Herrmann gegenüber der Nachrichtenplattform. Sie weist darauf hin, dass die Auswahl der Koranstellen in der Predigt dem Imam obliegt, der dabei an keine vorgegebene Reihenfolge gebunden ist. Wenn kein aktueller Kontext oder Anlass gegeben ist, bleibe offen, warum genau diese Stelle vorgetragen wurde, sagt Herrmann. Der gesamte Koran habe, insbesondere beim Vortrag auf Arabisch, handlungsweisenden Charakter, betont sie. Die Erklärung der Moschee hält sie für ein vorgeschobenes Argument. „Wer nicht will, dass Gläubige diese Passagen wörtlich nehmen, muss sie entweder auslassen oder eine andere Lesart verdeutlichen“, fordert sie.

 


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