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US-Berufungsgericht: YouTube darf diskriminieren

7. März 2020 in Chronik, 4 Lesermeinungen
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Als private Plattform unterliege YouTube nicht den Antidiskriminierungsbestimmungen der US-Verfassung, begründete die Richterin das Urteil.


San Francisco (kath.net/LifeNews/jg)
Facebook, YouTube und andere große Medienunternehmen müssen sich als private Unternehmen nicht an den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung halten, der die Rede- und Meinungsfreiheit garantiert. Das hat der 9th US Circuit Courts of Appeals, ein Berufungsgericht das für den Westen der USA zuständig ist, entschieden.

Der YouTube Kanal „Prager University“ (PragerU) des konservativen Autors und Radiomoderators Dennis Prager hatte 2017 die zum Google-Konzern gehörende Videoplattform geklagt. YouTube hatte zuvor Videos von PragerU wegen „anstößiger Inhalte“ für Jugendliche nicht zugänglich gemacht oder für Werbeeinschaltungen blockiert, von denen PragerU einen Anteil bekommen hätte. Darunter waren Videos zu den Themen „Die wichtigste Frage zur Abtreibung“, „Ist der Islam eine Religion des Friedens?“, „Die Zehn Gebote: Du sollst nicht töten“ und „Die am stärksten verfolgte Minderheit der Welt: Christen“


Die Anwälte PragerU hatten argumentiert, dass YouTube aufgrund seiner Marktposition mit einem öffentlichen Versorgungsunternehmen zu vergleichen sei. Diesen sind auf Grundlage des ersten Verfassungszusatzes Diskriminierungen aus religiösen, politischen oder weltanschaulichen Gründen untersagt.

Das Berufungsgericht sah das anders. Trotz seiner „Allgegenwärtigkeit“ und Rolle als öffentliche Plattform handle es sich um ein privates und kein öffentliches Forum, das Gegenstand einer gerichtlichen Untersuchung nach den Kriterien des ersten Verfassungszusatzes sei, begründete die Richterin die Entscheidung.



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Lesermeinungen

 gluteus maximus 9. März 2020 
 

Mogelpackung

Wenn eine private Firma diskriminierung darf, aber ein Bäcker darf einen Auftrag nicht ablehnen, weil er für ein schwules Paar keine Hochzeitstorte backen wollte, dann gute Nacht.

Die U.S. Justiz ist manchmal hervorragend, manchmal hat's ein ideologisches Brett vorm Kopf.

Hoffentlich kann da Berufung beim Obersten Gerichtshof für Gerechtigkeit (Überstimmung pro PragerU) sorgen.


0
 
 Chris2 9. März 2020 
 

@Thomas59 "Netzwerkdurchsetzungsgesetz"

In Deutschland ist es genau umgekehrt: Durch Maas' Gesetz (bei den man sich immer fragt, wie man "Durchsetzung" aussprechen muss) werden Youtube & Co. vom Gesetzgeber gezwungen, "Hass und Hetze" zu löschen. Gemeint sind damit stets nichtlinke "falsche Meinungen", denn linke und islamistische Hetze habe ich noch nie als Ziel dieser Maßnahmen mitbekommen. Aber in Deutschland herrschen ja auch nicht mehr Einigkeit und Recht und Freiheit. Nicht einmal mehr eines davon. Sogar unsere Verfassung wird seit 4 1/2 Jahren von der Übermonarchin Ludovica XIV. ignoriert und das obrigkeitsgläubige Volk wählt die Ursache der meisten Probleme zu deren Lösung wieder. Beati pauperes spiritu.


1
 
 Thomas59 9. März 2020 
 

Netzwerkdrurchdringungsgesetz

Wenn ich das Urteil richtig verstehe, ist damit das Netzwerkdrurchdringungsgesetz hinfällig geworden.


2
 
 wedlerg 7. März 2020 
 

Wäre sicher anders, wenn

ein Linker gegen eine konservative PLattform geklagt hätte


8
 

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