Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Roma locuta - causa (non) finita?
  2. Nach Protesten Schluss mit 'Helnwein-Kunst' im Wiener Stephansdom
  3. Armin Laschet (CDU) zur Coronapolitik: „Wir hätten unterschiedliche Meinungen anders anhören müssen“
  4. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  5. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  6. Lebensschutzorganisation gibt Wahlempfehlung für Donald Trump
  7. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an
  8. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  9. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  10. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  11. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  12. Neuer Nuntius in Italien sieht Religionsfreiheit im Westen bedroht
  13. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  14. 14 Jahre nach Geständnis: Belgischer Skandalbischof Vangheluwe jetzt endlich laisiert
  15. Jüdischer Podcaster: Liturgiereform war ‚vielleicht ein großer Fehler’

US-Berufungsgericht: YouTube darf diskriminieren

7. März 2020 in Chronik, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Als private Plattform unterliege YouTube nicht den Antidiskriminierungsbestimmungen der US-Verfassung, begründete die Richterin das Urteil.


San Francisco (kath.net/LifeNews/jg)
Facebook, YouTube und andere große Medienunternehmen müssen sich als private Unternehmen nicht an den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung halten, der die Rede- und Meinungsfreiheit garantiert. Das hat der 9th US Circuit Courts of Appeals, ein Berufungsgericht das für den Westen der USA zuständig ist, entschieden.

Der YouTube Kanal „Prager University“ (PragerU) des konservativen Autors und Radiomoderators Dennis Prager hatte 2017 die zum Google-Konzern gehörende Videoplattform geklagt. YouTube hatte zuvor Videos von PragerU wegen „anstößiger Inhalte“ für Jugendliche nicht zugänglich gemacht oder für Werbeeinschaltungen blockiert, von denen PragerU einen Anteil bekommen hätte. Darunter waren Videos zu den Themen „Die wichtigste Frage zur Abtreibung“, „Ist der Islam eine Religion des Friedens?“, „Die Zehn Gebote: Du sollst nicht töten“ und „Die am stärksten verfolgte Minderheit der Welt: Christen“


Die Anwälte PragerU hatten argumentiert, dass YouTube aufgrund seiner Marktposition mit einem öffentlichen Versorgungsunternehmen zu vergleichen sei. Diesen sind auf Grundlage des ersten Verfassungszusatzes Diskriminierungen aus religiösen, politischen oder weltanschaulichen Gründen untersagt.

Das Berufungsgericht sah das anders. Trotz seiner „Allgegenwärtigkeit“ und Rolle als öffentliche Plattform handle es sich um ein privates und kein öffentliches Forum, das Gegenstand einer gerichtlichen Untersuchung nach den Kriterien des ersten Verfassungszusatzes sei, begründete die Richterin die Entscheidung.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

 gluteus maximus 9. März 2020 
 

Mogelpackung

Wenn eine private Firma diskriminierung darf, aber ein Bäcker darf einen Auftrag nicht ablehnen, weil er für ein schwules Paar keine Hochzeitstorte backen wollte, dann gute Nacht.

Die U.S. Justiz ist manchmal hervorragend, manchmal hat's ein ideologisches Brett vorm Kopf.

Hoffentlich kann da Berufung beim Obersten Gerichtshof für Gerechtigkeit (Überstimmung pro PragerU) sorgen.


0
 
 Chris2 9. März 2020 
 

@Thomas59 "Netzwerkdurchsetzungsgesetz"

In Deutschland ist es genau umgekehrt: Durch Maas' Gesetz (bei den man sich immer fragt, wie man "Durchsetzung" aussprechen muss) werden Youtube & Co. vom Gesetzgeber gezwungen, "Hass und Hetze" zu löschen. Gemeint sind damit stets nichtlinke "falsche Meinungen", denn linke und islamistische Hetze habe ich noch nie als Ziel dieser Maßnahmen mitbekommen. Aber in Deutschland herrschen ja auch nicht mehr Einigkeit und Recht und Freiheit. Nicht einmal mehr eines davon. Sogar unsere Verfassung wird seit 4 1/2 Jahren von der Übermonarchin Ludovica XIV. ignoriert und das obrigkeitsgläubige Volk wählt die Ursache der meisten Probleme zu deren Lösung wieder. Beati pauperes spiritu.


1
 
 Thomas59 9. März 2020 
 

Netzwerkdrurchdringungsgesetz

Wenn ich das Urteil richtig verstehe, ist damit das Netzwerkdrurchdringungsgesetz hinfällig geworden.


2
 
 wedlerg 7. März 2020 
 

Wäre sicher anders, wenn

ein Linker gegen eine konservative PLattform geklagt hätte


8
 

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Medien

  1. Open Democracy hackt E-Mails europäischer Lebensschützer und Pro-Familienorganisationen
  2. Die Rolle der Medien für die Kultur der Freiheit
  3. Demokratische Politiker wollen Inhalte von Lebensschützern von sozialen Medien verbannen
  4. New Mexico klagt Meta, Mark Zuckerberg wegen Ermöglichung der sexuellen Ausbeutung von Kindern
  5. Kampf um Meinungsfreiheit - Elon Musks X klagt Linksgruppierung wegen Verleumdung
  6. Neue Plattform 'Threads' von Mark Zuckerberg zensuriert konservative Meldungen
  7. Dokumentation ‚What is a Woman?’ hat mehr als 165 Millionen Aufrufe auf Twitter
  8. Franklin Graham warnt christliche Medien vor kommendem Sturm
  9. Neunjähriger US-Amerikaner hat Bibelpodcast für Kinder begonnen
  10. Magazin Vogue: Serena Williams ist mit einem Baby schwanger, nicht mit einem Zellhaufen






Top-15

meist-gelesen

  1. Werden Sie Schutzengerl für kath.net für mindestens 2024 und 2025!
  2. KOMMEN SIE MIT! EINMALIGE REISE - 13. Oktober 2024 in Fatima + Andalusien!
  3. Oktober 2024 mit kath.net in MEDJUGORJE
  4. Fastenspende für kath.net - Vergelt's Gott!
  5. Kard. Müller: "Die Deutsch-Synodalen liegen völlig falsch, sind Opfer der eigenen Propagandatricks"
  6. Roma locuta - causa (non) finita?
  7. Nach Protesten Schluss mit 'Helnwein-Kunst' im Wiener Stephansdom
  8. Zweifel an Spekulationen um Predigt-Auslassung des Papstes
  9. Der Synodale Weg liegt an der Leine
  10. Oasen in der Wüste. Von der ‚Volkskirche‘ zur ‚Gemeindekirche‘
  11. Als Johannes Paul II. und die Gottesmutter von Fatima den Kommunismus besiegten
  12. Good News in den USA: Tausende kommen zu eucharistischer Anbetung
  13. Serie ‚Pauline’ erzählt Romanze zwischen einer 18-jährigen und dem Teufel
  14. Die protestantische Missbrauchsstudie entlarvt die Strukturthesen des Synodalen Wegs als unhaltbar
  15. Staunen in Frankreich: Die Zahl jugendlicher Taufbewerber steigt massiv an

© 2024 kath.net | Impressum | Datenschutz