Login




oder neu registrieren?


Suche

Suchen Sie im kath.net Archiv in über 70000 Artikeln:







Top-15

meist-diskutiert

  1. Kardinal Sarah: Papst Leo kennt die Diskussion um die Messe im alten Ritus
  2. Niederländischer Kardinal Eijk: Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene nur bei Keuschheit
  3. Josef Grünwidl wird neuer Erzbischof von Wien
  4. Die Kirchenspaltung in Echtzeit verfolgen: Die Anglikaner zersplittern weiter
  5. "Die Macht der Dummheit"
  6. Endlich ein Queergottesdienst im Fernsehen
  7. Grobes Zerrbild über Maria Vesperbild!
  8. Die Polarisierung unserer Gesellschaft, und was dagegen unternommen werden kann.
  9. ‚Trump hat eine realistische Chance als großer Held aus der Geschichte herauszugehen‘
  10. Homosexualität in Gesellschaft und Kirche
  11. Kraftvolle Grundsatzkritik an den Evangelischen Landeskirchen und irrlehrenden Theologien
  12. Wird der Menschensohn den Glauben finden? Der Glaube, der bleibt. Die neuen Heiligen der Hoffnung
  13. Papst Leo XIV. empfängt am 23. Oktober den britischen König Charles III.
  14. Ruhelos in der Welt, doch ruhig in Christus
  15. Bischof von Gurk: Pfarren geistlich vertiefen, aber nicht strukturell zerstören!

US-Berufungsgericht: YouTube darf diskriminieren

7. März 2020 in Chronik, 4 Lesermeinungen
Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden


Als private Plattform unterliege YouTube nicht den Antidiskriminierungsbestimmungen der US-Verfassung, begründete die Richterin das Urteil.


San Francisco (kath.net/LifeNews/jg)
Facebook, YouTube und andere große Medienunternehmen müssen sich als private Unternehmen nicht an den ersten Zusatzartikel der US-Verfassung halten, der die Rede- und Meinungsfreiheit garantiert. Das hat der 9th US Circuit Courts of Appeals, ein Berufungsgericht das für den Westen der USA zuständig ist, entschieden.

Der YouTube Kanal „Prager University“ (PragerU) des konservativen Autors und Radiomoderators Dennis Prager hatte 2017 die zum Google-Konzern gehörende Videoplattform geklagt. YouTube hatte zuvor Videos von PragerU wegen „anstößiger Inhalte“ für Jugendliche nicht zugänglich gemacht oder für Werbeeinschaltungen blockiert, von denen PragerU einen Anteil bekommen hätte. Darunter waren Videos zu den Themen „Die wichtigste Frage zur Abtreibung“, „Ist der Islam eine Religion des Friedens?“, „Die Zehn Gebote: Du sollst nicht töten“ und „Die am stärksten verfolgte Minderheit der Welt: Christen“


Die Anwälte PragerU hatten argumentiert, dass YouTube aufgrund seiner Marktposition mit einem öffentlichen Versorgungsunternehmen zu vergleichen sei. Diesen sind auf Grundlage des ersten Verfassungszusatzes Diskriminierungen aus religiösen, politischen oder weltanschaulichen Gründen untersagt.

Das Berufungsgericht sah das anders. Trotz seiner „Allgegenwärtigkeit“ und Rolle als öffentliche Plattform handle es sich um ein privates und kein öffentliches Forum, das Gegenstand einer gerichtlichen Untersuchung nach den Kriterien des ersten Verfassungszusatzes sei, begründete die Richterin die Entscheidung.



Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal!

 





Lesermeinungen

Um selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen.

Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
kath.net verweist in dem Zusammenhang auch an das Schreiben von Papst Benedikt zum 45. Welttag der Sozialen Kommunikationsmittel und lädt die Kommentatoren dazu ein, sich daran zu orientieren: "Das Evangelium durch die neuen Medien mitzuteilen bedeutet nicht nur, ausgesprochen religiöse Inhalte auf die Plattformen der verschiedenen Medien zu setzen, sondern auch im eigenen digitalen Profil und Kommunikationsstil konsequent Zeugnis abzulegen hinsichtlich Entscheidungen, Präferenzen und Urteilen, die zutiefst mit dem Evangelium übereinstimmen, auch wenn nicht explizit davon gesprochen wird." (www.kath.net)
kath.net behält sich vor, Kommentare, welche strafrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen, zu entfernen. Die Benutzer können diesfalls keine Ansprüche stellen. Aus Zeitgründen kann über die Moderation von User-Kommentaren keine Korrespondenz geführt werden. Weiters behält sich kath.net vor, strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.


Mehr zu

Medien

  1. WELT-Reporter Bojanowski: Die Welt ist viel besser, als behauptet wird
  2. Aktuelle Daten zeigen: Keine Übersterblichkeit in Europa während der Hitzewelle
  3. NDR-Format ‚Zapp‘ erklärt konservatives Denken mit Gehirnanomalie und geringer Bildung
  4. CDU-Politiker reicht Programmbeschwerde wegen Bericht über christliche Fußballer ein
  5. „Staatsfeind Nummer zwei’ – Schwere Vorwürfe von Elon Musk gegen das Magazin „Spiegel“
  6. Kalifat-Verteidigerin Hübsch ist im Rundfunkrat des Hessischen Rundfunks
  7. 'Nur mehr Elon Musk steht dem Totalitarismus im Weg'
  8. Mitarbeiter von ARD und ZDF wollen mehr Meinungsvielfalt
  9. Open Democracy hackt E-Mails europäischer Lebensschützer und Pro-Familienorganisationen
  10. Die Rolle der Medien für die Kultur der Freiheit






Top-15

meist-gelesen

  1. Josef Grünwidl wird neuer Erzbischof von Wien
  2. "Die Macht der Dummheit"
  3. Die Kirchenspaltung in Echtzeit verfolgen: Die Anglikaner zersplittern weiter
  4. Endlich ein Queergottesdienst im Fernsehen
  5. Homosexualität in Gesellschaft und Kirche
  6. Kardinal Sarah: Papst Leo kennt die Diskussion um die Messe im alten Ritus
  7. Island-Reise - Sommer 2026 - Eine Reise, die Sie nie vergessen werden!
  8. Kraftvolle Grundsatzkritik an den Evangelischen Landeskirchen und irrlehrenden Theologien
  9. Frankreich: Trappisten übergeben ihre Abtei an die Benediktiner von Barroux
  10. Grobes Zerrbild über Maria Vesperbild!
  11. „Kardinal Marx und Bischof Bätzing werden voraussichtlich in der Trierer Studie berücksichtigt“
  12. Bea, versteck ihn nicht, das sind die schönsten Perlen der Welt!
  13. Niederländischer Kardinal Eijk: Kommunion für wiederverheiratete Geschiedene nur bei Keuschheit
  14. Leo XIV. segnete „Deutschland dankt Maria“-Madonna auf dem Petersplatz
  15. Die Polarisierung unserer Gesellschaft, und was dagegen unternommen werden kann.

© 2025 kath.net | Impressum | Datenschutz