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Instagram: ‚Faktencheck’ oder Zensur bei Lebensschutznachricht?

21. Februar 2020 in Prolife, 1 Lesermeinung
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Eine parlamentarische Anfrage an das britische Parlament ergab, dass eine Zunahme von Spätabtreibungen von Babys mit Down-Syndrom zu beobachten ist. Für Instagram eine Falschmeldung.


Menlo Park (kath.net/LifeNews/jg)
Die zu Facebook gehörende Foto- und Videoplattform Instagram hat eine Nachricht von LifeNews als Falschmeldung klassifiziert, welche die Zunahme von Spätabtreibungen von Kindern mit Down-Syndrom Diagnose im Vereinigten Königreich in den letzten zehn Jahren dokumentiert.

LifeNews hatte eine Meldung der britischen Lebensschutzgruppe „Society for the Protection of Unborn Children“ (SPUC) veröffentlicht. Die SPUC berichtete, dass die Zahl der Spätabtreibungen von Kindern mit der Diagnose Down-Syndrom von 11 im Jahr 2009 auf 23 im Jahr 2018 angestiegen ist. Diese Zahlen sind im Zuge einer parlamentarischen Anfrage öffentlich bekannt geworden.


Um die Information zu verbreiten, veröffentlichte LifeNews die Nachricht mit einem Foto eines Babys mit Down-Syndrom und der Schlagzeile „Schrecklich!“ Kurz darauf war die Nachricht von Instagram verschleiert und mit der Nachricht „Falschmeldung“ versehen. Eine unabhängige Faktenüberprüfung habe die Meldung kontrolliert, gab Instagram an.

Wer die Nachricht lesen wollte, konnte das tun, war aber erneut mit einer Warnung konfrontiert, dass es sich bei der Nachricht um eine „Falschmeldung“ handle.

LifeNews veröffentlichte daraufhin die Nachricht mit verändertem Inhalt erneut. Dieses Mal stand die Diskriminierung von Down-Syndrom Babys im Vordergrund. Instagram reagierte innerhalb kurzer Zeit mit derselben Klassifizierung als Falschmeldung.



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Lesermeinungen

 Uwe Lay 21. Februar 2020 
 

Was ist eine Falschmeldung?

Wie schon die kommuistische Zeitung "Prawda" (die Wahrheit) es wußte: Falsch ist jede Aussage, die der herrschenden Ideologie widerspricht oder der Ideologie schadet.So kann es eben falsche Tatsachen geben, die dann eben nicht veröffentlicht werde dürfen.
Uwe C. Lay Pro Theol Blogspot


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