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England: Berufungsgericht untersagt Zwangsabtreibung bei Behinderten24. Juni 2019 in Prolife, 9 Lesermeinungen Druckansicht | Artikel versenden | Tippfehler melden
Am Freitag ordnete eine Richterin gegen den Willen der behinderten Mutter eine Zwangsabtreibung an, ein Berufungsgericht hat am Montagabend die Anordnung aufgehoben
London (kath.net) In London hat am Montag am Abend ein Berufungsgericht eine Zwangsabtreibung bei einer behinderten Mutter, die vergangen Woche ein Richterin angeordnet hat, untersagt. Die Begründung für die Entscheidung wurde bisher noch nicht veröffentlicht. Die aus Nigeria stammende Mutter ist in der 22. Schwangerschaftswoche schwanger, sie ist nach Angaben ihrer Anwältin Fiona Paterson Mitte 20, hat eine mittelschwere Lernstörung und eine Stimmungsstörung. Die Mutter der Schwangeren - eine frühere Hebamme - ist bereit, für das ungeborene Kind zu sorgen und kämpft gegen den Antrag, sie sagt, dass Abtreibung gegen ihren römisch-katholischen Glauben und ihren kulturellen Glauben verstoßen, kath.net hat berichtet. 
John Sherrington, Weihbischof der katholischen Diözese Westminster, hatte sich noch vor der Revision des Urteils an die Öffentlichkeit gewandt und für das ungeborene Kind eingesetzt. Es verstoße gegen die Menschenrechte, wenn eine Frau gegen ihren eigenen Willen und gegen den Willen ihrer nahen Familie zu einer Abtreibung gezwungen werde, hatte er erläutert. Außerdem erinnerte er daran, dass auch das Kind ein Recht auf Leben hat. In einer freien Gesellschaft wie der unseren ist die Balance zwischen den Rechten des Einzelnen und der Macht des Staates delikat. Auch wenn für den vorliegenden Fall nicht alle Informationen verfügbar seien, werfe dennoch ernste Fragen zur Bedeutung von 'best interest' auf, wenn eine Patientin geistig unfähig ist und der Entscheidung des Gerichts gegen ihren Willen unterworfen ist. Weitere katholische Bischöfe hatten die ursprüngliche Entscheidung des Gerichts zur Zwangsabtreibung kritisiert.
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Lesermeinungen| | winthir 25. Juni 2019 | |  | Dank sei Gott. und (ich vermute, ich liege damit nicht falsch) Euch für Eure Gebete. |  5
| | | | | Herbstlicht 25. Juni 2019 | | | | Eine gute Nachricht! Das Gebet, das Unterschreiben der Petition (bis jetzt immerhin 112.137 Unterschriften), die Einsicht des Berufungsgerichts, die Entscheidung der Richterin zu korrigieren - das alles zeigt: Engagement kann etwas bewirken. |  10
| | | | | ora et labora 24. Juni 2019 | | | |
Deo gratias |  10
| | | | | girsberg74 24. Juni 2019 | | | | Ich bin dankbar und erleichtert Bei der in der Petition gegebenen Vita dieser Richterin, hat mich nichts mehr gewundert, versteckte Bosheit gegen Leben - ohne Ende.
Ich hätte auch England [GB] nicht mehr verstanden, wenn nicht diese Berufungsurteil gekommen wäre. |  13
| | | | | Claudia_Sperlich 24. Juni 2019 | |  | Dank sei Gott! Zwischen so vielen schlimmen Nachrichten eine wunderbare. Gottes Segen über Mutter, Kind und Großmutter! |  17
| | | | | antonius25 24. Juni 2019 | | | | Zählt Großbritannien noch zu den zivilisierten Ländern? Heute Morgen hätte ich es verneint. Heute Abend bleibt eine Hoffnung. |  10
| | | | | lakota 24. Juni 2019 | | | | Danke Herr im Himmel, für Dein Einschreiten! Wenn Du auf unserer Seite bist, kann uns niemand wirklich etwas anhaben.
Es müssen viele gebetet haben, wenn ich an die denke, die z.Bsp. die Petition unterschrieben haben. |  17
| | | | | mirjamvonabelin 24. Juni 2019 | | | | Gott sei Lob und Dank Danke Vater im Himmel,
Du lässt uns nicht allein. |  19
| | | | | vexilla_regis 24. Juni 2019 | |  | Deo gratias! |  24
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