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Missbrauchsfall beschäftigt Staatsanwalt und Bistumsbeauftragten

30. März 2016 in Deutschland, 4 Lesermeinungen
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Der unabhängige Missbrauchsbeauftragte des Bistums Würzburg zeigte sich verwundert über die Verfahrenseinstellung seitens der Kirche.


Würzburg (kath.net/KNA) Nach der Einstellung des kirchlichen Untersuchungsverfahrens wegen eines Missbrauchsvorwurfs gegen einen hochrangigen Würzburger Priester kommt neue Bewegung in den Fall. Am Dienstag leitete die Staatsanwaltschaft laut einem Bericht des Bayerischen Rundfunks Ermittlungen ein. Dabei geht es nach den Worten von Oberstaatsanwalt Boris Raufeisen um mögliche Straftaten und ihre etwaige Verjährung. Der «Spiegel» hatte am Wochenende über den Fall berichtet, der sich im Jahr 1988 im Würzburger Exerzitienhaus Himmelspforten zugetragen haben soll. Betroffen ist ein damals 17-jähriges Mädchen.


Das Bistum hatte die «Spiegel»-Darstellung zurückgewiesen, wonach die Diözese den beschuldigten Geistlichen geschützt habe. In einer Stellungnahme bestätigte die Diözese, dass es nach dem Missbrauchsvorwurf innerkirchliche Ermittlungen gab. Diese seien im Dezember 2015 auf Anweisung der vatikanischen Glaubenskongregation eingestellt worden. Eine Voruntersuchung hatte ergeben, dass der Vorwurf aus Mangel an Beweisen «begründet nicht aufrechterhalten werden kann».

Der unabhängige Missbrauchsbeauftragte des Bistums, der Würzburger Strafrechtsprofessor Klaus Laubenthal, zeigte sich am Dienstag im Bayerischen Fernsehen verwundert über die Verfahrenseinstellung seitens der Kirche. Der Beschluss des Münchner Kirchengerichts aus dem vergangenen August, wonach es «höchst unwahrscheinlich» sei, dass das Ganze tatsächlich stattgefunden habe, erscheine ihm «etwas rätselhaft», sagte Laubenthal der «Abendschau».

Zugleich kündigte der Beauftragte weitere eigene Untersuchungen an. Ihm lägen Anhaltspunkte von mehreren Personen auf einen weiteren Fall vor, «der sich möglicherweise auf die gleiche Person bezieht», sagte der Kriminologe.

(C) 2016 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten.


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Lesermeinungen

 alfons.schaefers1 1. April 2016 
 

Angeblicher Missbrauchsfall Bistum Würzburg

Das Bistum hat zu dem Fall eine Chronologische Darstellung der eigenen Ermittlungstätigkeiten veröffentlicht. Ohne Kenntnis dieses Dokuments ist eine informierte Meinungsäußerung nicht möglich. Das mutmaßliche Opfer hat sich auch an den BR gewandt. Die Diskussion auf der Webseite des BR ist erhellend; sie bringt alle maßgeblichen Gesichtspunkte zur Sprache. - Mögliche strafrechtliche Verjährung ist nicht ohne weiteres zu unterstellen. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 ff StGB) ruht die Verjährung bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres. Das Opfer scheint auch Anwendung von Gewalt bei dem angeblichen sexuellen Kontakt zu behaupten (Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung?). Die Altersgrenzen bei minderjährigen Opfern variieren je nach Tatvorwurf zwischen 14, 16 und 18 Jahren. Demnach ist durchaus eine Prüfung durch die StA zu erwarten. Das Bistum kommt nach eigenen sorgfältigen Ermittlungen (Offizial EB München)zum Ergebnis: kein begründeter Tatverdacht. AS Bonn.


0
 
 Helena_WW 30. März 2016 
 

Nein keine Verjährung, das mag strafrechlicht gelten aber nicht um erfahrenes Unrecht aufzuklären

Anspruch auf Aufklärung
Unrecht und über möglichen Missbrauch aufklären das sollte immer möglich sein, das ist man den möglichen Betroffenen und Leidtragenden schuldig.

Abgesehen davon scheint ja sonst der "Trick" der zeitgeist-progressiven Missetäter aus den 1980'er zu funktionieren, wenn hier die "Konservativen" verharmlosen und nach Verjährung rufen.


3
 
 AlbinoL 30. März 2016 

Wenn es keine weiteren Opfer gibt, ist das unwahrscheinlich

sexueller Kontakt mit einer 17-Jährigen wäre strafrechtlich sowieso nicht großartig zu ahnden.
Sollte natürlich was dran sein ist dies für einen Priester immer schändlich...


4
 
  30. März 2016 
 

1988 ist schon lange verjährt ...

... und wenn der hochrangige Priester sich etwas zu Schulden kommen lassen hat, gibt es sicher einen weiteren Fall.

Es ist für das Bistum nur zu hoffen das sie sich im gesamten Verfahren korrekt verhalten haben.

Andererseits ist zu hoffen das der Priester - wenn er unschuldig ist - es auch belegen kann. Das ist ja das Problem. Er wird durch die Presse verurteilt und dazu gezwungen seine Unschuld zu beweisen. Nach fast 30 Jahren ist das nahezu unmöglich.
Dabei gilt in hochentwickelten Rechtssystemen der Grundsatz: Schuldig ist man nur wenn es Bewiesen werden kann.
Das gilt aber nicht wenn es die Presse auf einen abgesehen hat.

Leider gab es aber in der Vergangenheit zu viele Missbrauchsfälle in denen die Täter zuerst alles geleugnet haben ... und man ihnen nachher alles nachgewiesen hat. Darunter leiden Heute auch die Personen die fälschlich beschuldigt werden. Falschbeschuldigungen gibt es bei Sexualdelikten sehr oft.


4
 

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