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| ![]() Kündigungsverfahren Martin Lohmann gegen K-TV auf März vertagt21. Oktober 2015 in Deutschland, 17 Lesermeinungen Die beiden Gerichtsverfahren des Bonner Publizisten Martin Lohmann gegen den Sender K-TV wegen unrechtmäßiger Kündigung und Diskriminierung sind vertagt worden Köln (kath.net/KNA/red) Die beiden Gerichtsverfahren des Bonner Publizisten Martin Lohmann gegen den Sender K-TV wegen unrechtmäßiger Kündigung und Diskriminierung sind auf März vertagt worden. Bei der Verhandlung am Dienstag vor dem Kölner Arbeitsgericht sagte die Vorsitzende Richterin Nadja Raus, für eine Entscheidung seien von beiden Parteien entsprechende Beweise erforderlich. Im Einzelnen geht es um die Rechtmäßigkeit der zu Ende 2014 gegen den damaligen K-TV-Chefredakteur Lohmann ausgesprochene betriebsbedingte Kündigung. Darüber hinaus klagt der 58-Jährige gegen den spendenfinanzierten Sender wegen Mobbings und Diskriminierung auf 90.000 Euro Schadenersatz. (Az. 14 Ca8810/14, 14 Ca2329/15) Der Sender mit Sitz in Opfenbach (Allgäu) und der Schweiz hatte bei der Kündigung geltend gemacht, im Zuge einer wirtschaftlich-strategischen Neuausrichtung seine Redaktion aufzulösen und sein Programm nur noch von Fremdanbietern zu kaufen. Damit falle keine redaktionelle Arbeit mehr an. Lohmann und sein Rechtsanwalt Klaus Michael Alenfelder hielten dem entgegen, auch Kauf und Zusammenstellung von Sendungen stellten eine redaktionelle Tätigkeit dar. Zudem würden nach wie vor Eigenproduktionen erstellt. Es sei nicht nachvollziehbar, dass ein gut durch Spenden finanzierter Sender keine eigene Redaktion mehr haben solle. Strittig ist ebenfalls, ob K-TV Ende 2014 mehr als zehn Mitarbeiter hatte und damit dem Kündigungsschutzgesetz unterlag. Zudem sah sich Lohmann, der zuvor unter anderem stellvertretender Chefredakteur des Rheinischen Merkur und Chefredakteur der Koblenzer «Rhein-Zeitung» war, durch den Geistlichen Leiter des Senders, Pfarrer Hans Buschor, wiederholter Diskriminierung ausgesetzt. Rechtsanwältin Silke Willig erklärte als Vertreterin von K-TV, Buschor sei kein Angestellter des Senders, so dass dieser nicht zuständig sei. Weiter beklagte Lohmann, der Sender habe durch Lärmbelästigung völlig ungeeignete Redaktionsräume angemietet und damit seine Arbeit unmöglich gemacht. Alenfelder und Lohmann zeigten sich offen für einen Vergleich. K-TV-Anwältin Willig lehnte dies jedoch ab und beantragte, die Klage abzuweisen. Für das Material der KNA: (C) 2015 KNA Katholische Nachrichten-Agentur GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Ihnen hat der Artikel gefallen? Bitte helfen Sie kath.net und spenden Sie jetzt via Überweisung oder Kreditkarte/Paypal! ![]() LesermeinungenUm selbst Kommentare verfassen zu können müssen Sie sich bitte einloggen. Für die Kommentiermöglichkeit von kath.net-Artikeln müssen Sie sich bei kathLogin registrieren. Die Kommentare werden von Moderatoren stichprobenartig überprüft und freigeschaltet. Ein Anrecht auf Freischaltung besteht nicht. Ein Kommentar ist auf 1000 Zeichen beschränkt. Die Kommentare geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. | ![]() Mehr zuMedien
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